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Kreistag beschließt  Verwendung der Schadensersatzgelder der RSAG

Müllgebühren sollen bis mindestens 2015 stabil bleiben

Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Die Schadensersatzleistungen, die die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) aufgrund verschiedener Anspruchsgrundlagen erhalten hat, sollen dem Gebührenzahler zugute kommen. Die Mitglieder des Kreistages stimmten heute mehrheitlich dem Antrag der CDU und Grünen Fraktion zu, wonach aus dem im Kreishaushalt bereits gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich in den kommenden Jahren Ausgleichszahlungen an den Gebührenhaushalt geleistet werden, um die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises zumindest bis 2015 stabil zu halten. Über die Anlage der bisher gezahlten 19 Millionen entscheidet der Kreistag im kommenden Jahr.   





Am 9. November hatte die RSAG die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sie sich außergerichtlich mit Hellmut Trienekens sowie weiteren Beklagten auf Schadensersatz geeinigt habe, wodurch die anhängigen Gerichtsverfahren beendet werden konnten. Hellmut Trienekens und die weiteren Beklagten müssen nun insgesamt 26 Millionen Euro an Schadensersatz leisten, davon 19 Millionen als direkte Zahlung noch in diesem Jahr. Damit sollen die wirtschaft¬lichen Schäden, die der RSAG in der Vergangenheit zugefügt wurden und die damit auch zu Lasten der Gebühren¬zahler gingen, ausgeglichen werden.

Die RSAG hat die inzwischen gezahlten 19 Millionen Euro auf entsprechende Forderungen des Rhein-Sieg-Kreises hin bereits an den Kreis abgetreten.