Nachrichten
- Kunstausstellung Rathaus Ellen und Hannah Sieber
- Niederschrift Rat
- Kommunalwahlen 2009
- Überprüfung der Sirenen
- Ehrung verdienter Sportler
- Öffnungszeiten Hallenbad
- Rentensprechtag
- Sondermülltermine 2010
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Bereitschaftsdienste

  

 

 

 







Niederschrift Rat

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 14.12.2009 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.

Unter den anlässlich der Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl im Jahr 2009 in den Wahlvorständen tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird eine Ballonfahrt ausgelost. Als Gewinner wird Frau Beatrix Beyer gezogen.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer darüber
hinaus eine Fünfer-Eintrittskarte für das gemeindliche Hallenbad in Ruppichteroth erhalten.

Bürgermeister Loskill überreicht an Herrn Wilfried Löbach aus Anlass seiner 15jährigen
Tätigkeit als 1. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth und an Herrn Dieter Keuenhof anlässlich seiner 10jährigen Tätigkeit als 2. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth ein weihnachtliches Gesteck.

Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Generalversammlung der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG
Der Rat der Gemeinde beschließt:

Als Vertreter bzw. Stellvertreter der Gemeinde Ruppichteroth für die Generalversammlung der Raiffeisenbank Much/Ruppichteroth eG wird bestellt:

Vertreter
GOVR Heribert Schwamborn
Stellvertreter
GAR Gabriele Wörner

Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Sie endet vorzeitig, wenn der Vertreter bzw. die Stellvertreterin vor Ablauf der Legislaturperiode aus dem Dienstverhältnis zur Gemeinde ausscheidet. Sondergesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

einstimmig

Die in der konstituierenden Sitzung des Rates am 26.10.2009 vorgenommene Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Generalversammlung der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG bzw. seines Stellvertreters ist somit hinfällig.

Bürgermeister Loskill nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.


Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth und zum Rat der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.08.2009
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth sowie zum Rat der Gemeinde vom 30.08.2009 für gültig zu erklären.

einstimmig

Bürgermeister Loskill nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.

Anregungen der Partei DIE LINKE - Ortsverband
Ruppichteroth – zur Durchführung von Videoaufzeichnungen zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse (öffentlicher Teil), sowie die Verbreitung der Aufzeichnungen auf diversen Internetplattformen
Der Rat der Gemeinde hat über folgende Anregung im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – vom 22.06.2009 aufgrund des Überweisungsbeschlusses des Hauptausschusses vom 08.12.2009 zu beraten bzw. zu beschließen:

„Hiermit beantragen wir, die Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – die Videoaufzeichnung von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse (öffentlicher Teil), sowie die Verbreitung der Aufzeichnungen auf diversen Internetplattformen.“

Gemeindevertreter Kemper erläutert die von seinem Ortsverband eingereichte Anregung und beantragt dahingehend eine Ergänzung, als das die beantragten Videoaufzeichnungen nicht erfolgen dürfen, wenn ein Mitglied des Rates der Gemeinde Ruppichteroth oder seiner Ausschüsse dies in der jeweils stattfindenden Sitzung nicht wünscht.

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Rat der Gemeinde darüber, ob der v.g. Anregung unter Berücksichtigung der von Gemeindevertreter Kemper vorgetragenen Ergänzung nachgekommen werden kann.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
3 Ja-Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 JA-Stimme
der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth, 12 Nein-Stimmen
der CDU-Fraktion, 7 NEIN-Stimmen der SPD-Fraktion, 5 Nein-Stimmen
der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung des Bürgermeisters, 1 Enthaltung der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1) Erlass eines 1. Nachtrages
zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Ruppichteroth

5.2) Anregung der Partei DIE LINKE – Ortsverband
       Ruppichteroth -
zur Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat
der Gemeinde Ruppichteroth

zu Tagesordnungspunkt 5.1:
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder den Erlass des 1. Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig

Hinweis: Der 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth vom 18.12.2009 öffentlich bekannt gemacht.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses
den Erlass des 1. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig

Hinweis: Der 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth vom 18.12.2009 öffentlich bekannt gemacht.


zu Tagesordnungspunkt 5.2:
Gemeindevertreter Kemper erläutert die von der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – mit Schreiben vom 12.11.2009 gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung vorgebrachte folgende Anregung zur Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth:

1.Der § 19 (Fragerecht von Einwohnern) wird um folgenden Absatz 4 erweitert:
“Der Bürgermeister kann jederzeit die Unterbrechung der Ratssitzung anordnen, um zunächst eine Fragestunde für Einwohner durchzuführen.“
2.Der § 14 Abs. 1 (Anträge zur Geschäftsordnung) wird um folgenden Unterpunkt i) erweitert:
Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Ratsmitglied gestellt werden.
Dazu gehören insbesondere folgende Anträge:
“i) auf Unterbrechung der Sitzung um zunächst eine Fragestunde für Einwohner durchzuführen.“

Der Rat der Gemeinde stimmt gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses darüber ab, ob der Anregung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – zur v.g. Erweiterung des § 19 (Fragerecht von Einwohnern) und des § 14 (Anträge zur Geschäftsordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth nachgekommen werden kann.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
4 Ja-Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Ja-Stimme der
Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth -, 12 Nein-Stimmen der
CDU-Fraktion, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 5 Nein-Stimmen der
FDP-Fraktion, 1 Enthaltung des Bürgermeisters, 1 Enthaltung der SPD-Fraktion


Erlass eines 19. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a)Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
       b) Änderung des Straßenverzeichnisses

Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch

werden die Gebühren je lfdm Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:
Winterdienst
für eine Straße, die überwiegend dem
-
überörtlichen Verkehr dient
0,30 Euro
-
innerörtlichen Verkehr dient
0,41 Euro
-
Anliegerverkehr dient
0,45 Euro

wird das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung als Anlage beigefügte Straßenverzeichnis wie folgt ergänzt:

Die „Klosterstraße“ in Schönenberg wird neu als „Anliegerstraße“ aufgenommen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch die
Eigentümer ausgeführt.

Des weiteren nimmt der Rat der Gemeinde die Ermittlung bzw. Überprüfung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2010 aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses zur Kenntnis und beschließt, für das Jahr 2010 keine Änderung der Gebührensätze für die Straßenreinigung vorzunehmen.

einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth

Hinweis: Der 19. Nachtrag zur v.g. Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth vom 18.12.2009 öffentlich bekannt gemacht.


Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinden Ruppichteroth, Much, Neunkirchen-Seelscheid und die Stadt Lohmar
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
beschließt der Rat der Gemeinde:
 
1.Die Gemeinde Ruppichteroth stellt gemeinsam mit den Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid sowie der Stadt Lohmar ein interkommunales Klimaschutzkonzept auf.

2.Der Rat beschließt die Beauftragung des Fachbüros GERTEC GmbH, Martin-Kremmerstraße 12, 45327 Essen, für die Moderation zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes. Das Fachbüro wird dabei als externer Berater für die Konzeptentwicklung, die Organisation und Durchführung von Kampagnen eng mit den jeweils zuständigen Stellen der Projektkommunen zusammenarbeiten.

3.Für die Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes werden Fördermittel der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung beantragt. 20 % der entstehenden Kosten
übernehmen die Projektkommunen zu gleichen Teilen.

4.Bei der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes wird die Öffentlichkeit eingebunden. Die Konzepterstellung wird durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

5.Für die personelle und sächliche Unterstützung zur Erstellung des Klimakonzeptes werden 5.000,00 € im Haushalt 2010 und 5.000,00 € im Haushalt 2011 bereitgestellt.

einstimmig

Feststellung des Jahresabschlusses 2008 für den Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde den Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2008 mit einer Bilanzsumme von 27.414.571,97 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 222.036,53 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

 

Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung
- Sollzuführung aus dem Jahr 2008    


172.476,-- €

Zuführung in die allgemeine Rücklage
49.560,53 €
?
Jahresgewinn 2008
222.036,53 €

einstimmig

Darüber hinaus erteilt der Rat der Gemeinde dem Betriebsausschuss für das
Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses
nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Alexander Fuchs, Günter Nördershäuser, Rita Winkler, Friedhelm Kaiser, Lieselotte Krey, Harald Jarkulisch, Friedhelm Kopff.

Feststellung des Jahresabschlusses 2008 für den Versorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses den Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2008 mit einer Bilanzsumme von 4.925.141,53 € und einem Jahresverlust von 9.492,79 € fest und beschließt, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

einstimmig

Darüber hinaus erteilt der Rat der Gemeinde dem Betriebsausschuss für das
Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses
nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Alexander Fuchs, Günter Nördershäuser, Rita Winkler, Friedhelm Kaiser, Lieselotte Krey, Harald Jarkulisch, Friedhelm Kopff.


Erlass eines 38. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde, die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 24.11.2009 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der Verwaltungsvorlage vom 24.11.2009 zur Kenntnis und beschließt,


den Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin 2,10 %.

den Erlass des 38. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

Abwassergebühren ab 01.01.2010
Kanal
Benutzungsgebühren
Schmutzwasser                                              3,92 € je cbm
Niederschlagswasser                                      0,36 € je qm   
Grundgebühren
Schmutzwasser                                              5,00 € je Monat
Häusliche Abwassergruben                        
Kleineinleiter mit Schlammausfuhr               1,31 € je cbm
Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr             1,06 € je cbm

einstimmig

Hinweis: Der 38. Nachtrag zur v.g. Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth vom 18.12.2009 öffentlich bekannt gemacht.


Feststellung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2010

 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von   2.451.400,-- €
 und Erträgen von                 2.816.900,-- €

 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je      311.200,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 21.900,-- €
 1. für Neuaufnahme     21.900,-- €
 2. für Umschuldung              0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig


Erlass eines 20. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 23.11.2009 zur Kenntnis und beschließt den Erlass des 20. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth. Danach bleibt die Wasserverbrauchsgebühr im Jahr 2010 unverändert und beträgt netto 1,39 €/cbm zuzüglich der jeweils gültigen

Umsatzsteuer, somit derzeit brutto 1,49 €/cbm.

Die monatlichen Grundgebühren (netto) werden ab dem 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:

 

Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer.

einstimmig

Hinweis: Der 20. Nachtrag zur v.g. Satzung wurde im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth vom 18.12.2009 öffentlich bekannt gemacht.


Feststellung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Jahr 2010
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2010

 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von  1.167.600,-- €
 und Erträgen von     1.169.100,-- €

 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je      268.700,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt     106.200,-- €
 1. für Neuaufnahme  106.200,-- €
 2. für Umschuldung             0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen

einstimmig


Weiterführende Schulen in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Darstellung der zukünftigen Gestaltung eines bedarfs-
        gerechten Schulangebotes
Bürgermeister Loskill erläutert den durch Verwaltungsvorlage vom 09.12.2009 dargelegten Sachverhalt.

Nach ausführlicher Diskussion stimmt der Rat der Gemeinde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

1.
Der Rat der Gemeinde nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters in Zusammenhang mit der Thematik „Weiterführende Schulen in der Gemeinde Ruppichteroth“ zur Kenntnis.

 

2.

 

 

 

 

 

 

3.

Der Rat der Gemeinde beauftragt den Bürgermeister, die Auftragsvergabe

für eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung mit den Gemeinden Eitorf und Windeck

zu veranlassen und die sich aus diesem Modell ergebenden notwendigen
Gespräche fortzusetzen.

Nach Vorlage und Auswertung der beauftragten Schulentwicklungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der gleichzeitig fortgesetzten Gespräche
eine weitergehende Beratung im Ausschuss für Schule und Sport sowie
anschließend im Rat der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig

Der Rat der Gemeinde beauftragt den Bürgermeister parallel zu der v.g. Auftragsvergabe eine weitere Auftragsvergabe

für die komplette Schulentwicklungsplanung für das Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth unter spezieller Berücksichtigung des
Themas „Verbundschule“ in gemeinsamer Trägerschaft mit der
Gemeinde Much

zu veranlassen und die sich aus diesem Modell ergebenden notwendigen
Gespräche fortzusetzen.

 

Nach Vorlage und Auswertung der beauftragten Schulentwicklungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der gleichzeitig fortgesetzten Gespräche
eine weitergehende Beratung im Ausschuss für Schule und Sport sowie anschließend im Rat der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband
Ruppichteroth


Sicherheitslage in der Gemeinde Ruppichteroth
Gemeindevertreter Smielick erläutert den Antrag der FDP-Fraktion vom 17.11.2009, die Thematik „Sicherheitslage in der Gemeinde Ruppichteroth“ in dieser Sitzung des Rates zu behandeln.

Die schriftlichen sowie die ergänzenden mündlichen Ausführungen der Verwaltung zum v.g. Antrag bzw. zu der mit dem Antrag verbundenen Anfrage der FDP-Fraktion zur „Sicherheitslage in der Gemeinde Ruppichteroth“ werden vom Rat der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis genommen.


Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
Fahrbahnsanierung der Landstraße Ruppichteroth-Herchen (L 312)
Bürgermeister Loskill berichtet u.a. über das Antwortschreiben der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2009 zum Zustand der L 312 von
Ruppichteroth nach Herchen aufgrund der durch den Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 25.06.2009 verabschiedeten Resolution und dem sich daran anschließenden Schreiben der Verwaltung vom 28.08.2009 an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Herrn Ministerpräsident Dr. Rüttgers.

In nichtöffentlicher Sitzung wurde unter „Mitteilungen und Anfragen“ durch Bürgermeister Loskill über folgende Themen berichtet:

Linde am Burgplatz in Ruppichteroth

Weiterführende Schulen in der Gemeinde Ruppichteroth;
- Darstellung der zukünftigen Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes -

 

 


Kommunalwahlen 2009;
Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister und zum Rat der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.08.2009

 

      Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 14.12.2009 beschlossen,
die Wahl zum Bürgermeister und zum Rat der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.08.2009
für gültig zu erklären.

Diesen Beschluss mache ich gemäß § 65 Satz 2 der Kommunalwahlordnung NRW
(KWahlO) hiermit öffentlich bekannt.

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, dem 09.01.2010 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.

 

 

Ehrung verdienter Sportler

Der Kultur- und Sportausschuss des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 19.05.2003 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.

Die Richtlinien nebst Meldezettel liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 104, aus. Sie können auch per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de angefordert werden.

Vorschläge sind bis zum 30.03.2010 einzureichen.
Die Ehrung findet am 18.06.2010 statt.

 

 

 


Öffnungszeiten
Hallenbad
Ruppichteroth

 

BADEZEITEN

mittwochs
15.00 – 18.00 Uhr
Kindertag mit Spiel- und Sportgeräten
donnerstags
08.00 – 13.00 Uhr
15.00 – 21.30 Uhr
Wassertemperatur: 30°C
Wassertiefe ab 20.00 Uhr: 1,30 – 1,80 m
freitags
15.00 – 19.00 Uhr
Während der VHS-Semester muss das Nichtschwimmerbecken während der Kurse (16.30 – 18.45 Uhr) gesperrt bleiben.
samstags
08.00 – 12.00 Uhr

sonntags
09.00 – 12.00 Uhr

 


KURSE


dienstags
15.00 – 16.00 Uhr
Kinderschwimmkurs A
mittwochs und
freitags
14.00 – 15.00 Uhr
Kinderschwimmkurs B (gerade Kalenderwochen)
Wassergewöhnung (ungerade Kalenderwochen)
dienstags
16.00 – 17.00 Uhr
Aqua Jogging (auch für Nichtschwimmer und Ungeübte)
mittwochs
19.00 – 20.00 Uhr
Aquarobic (für Schwimmer und Geübte)
freitags
19.00 – 20.00 Uhr
Aqua Power (für Schwimmer mit Kondition)

Öffnungszeiten für InfraRotCenter und Sonnenbank
(Terminvereinbarung sinnvoll !!! Bitte im Hallenbad anrufen, Tel. 02295/5601)

montags
17.00 – 20.45 Uhr
dienstags
08.00 – 20.45 Uhr
mittwochs
08.00 – 20.45 Uhr
donnerstags
08.00 – 12.30 Uhr
15.00 – 21.00 Uhr
freitags
08.00 – 20.45 Uhr
samstags
08.00 – 11.45 Uhr
sonntags
09.00 – 12.00 Uhr

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

20. Januar 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 


Sondermülltermine 2010
BITTE AUSSCHNEIDEN UND AUFBEWAHREN.

Datum
Uhrzeit
Standort
25.01.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
24.02.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
25.03.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
26.04.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
26.05.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
24.06.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
26.07.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
23.08.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
23.09.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
25.10.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
23.11.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
22.12.2010
10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)

Auf evtl. Stellplatzänderungen macht eine Hinweistafel aufmerksam.
Weiter Informationen erhalten Sie bei der RSAG,
Info-Telefon: 02241/306-306

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 14.01.2010, AB 1,
am Freitag       , dem 15.01.2010, AB 2.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 14.01.2010, AB 3,
am Freitag       , dem 15.01.2010, AB 5.

Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272


Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden am 23. Dezember 2009 folgende Fundsachen gemeldet:


1 Handy (Ruppichteroth-Oberlückerath, Zum Heisterstück 9)

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222


GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 09.01.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

Sonntag, 10.01.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

Montag, 11.01.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Dienstag, 12.01.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Mittwoch, 13.01.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstraße 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

Donnerstag, 14.01.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Freitag, 15.01.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 09.01.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

Sonntag, 10.01.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

Montag, 11.01.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

Dienstag, 12.01.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111,
                            Tel.: 02241/97700

Mittwoch, 13.01.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

Donnerstag, 14.01.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Burg Apotheke, St.Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

Freitag, 15.01.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Schloß  Apotheke, St.Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8,
                            Tel.: 02241/932130

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail:
jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail:
doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

             Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602    
Fax :                     02243/82770   

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
                                               

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel : 02241-13-3161
    Fax: 02241-13-3198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18
     Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de