Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Ursula Lückeroth, Ruppichteroth-Hänscheid, Lange Gasse 3, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 16. Oktober 2021. Herrn Heinrich Nohr, Ruppichteroth, Rosenharth 3, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 16. Oktober 2021.

 

 

- Wiederspruch gegen die Datenübermittlung durch die Gemeinde
- Fundsachen
- Stellenausschreibung
- Anmeldung in den Kindergärten
- Ehrenordnung
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk


Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft


Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:

    1. Vor- und Familienname,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort,
    3. Geschlecht,
    4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
    7. Sterbedatum.

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz


Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des               Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der                       Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle
Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten
Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2022 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2023      volljährig werden (Geburtsjahrgang 2005).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In-                    formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn            die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erst-                maligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der                          Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten-              übermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, eingelegt
werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgendes Fundtier gemeldet:

Kater, schwarz-weiß, Fundort: Bauzentrum Mies Ruppichteroth 40. KW

Eigentümer bzw. Besitzer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis beim Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth (10.400 Einwohner) - Rhein-Sieg-Kreis – bietet zum
1. August 2022
    
einen Ausbildungsplatz als
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
    
an.

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz in einem klassischen Verwaltungsberuf, in dem Sie Büro- und Verwaltungsarbeiten erledigen und Bürgerinnen und Bürger beraten? Haben Sie Interesse daran, Ihr erlerntes theoretisches Wissen mit der Praxis in den verschiedenen Fachbereichen zu verknüpfen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ruppichteroth mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen?

Dann ist die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten genau das Richtige für Sie!

Das bringen Sie mit:

    • Gute Allgemeinbildung und rasche Auffassungsgabe
    • Gute Kommunikations- sowie schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
    • Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
    • Sichere und gute Umgangsformen
    • Interkulturelle Kompetenz

Zudem erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:

    • Mindestens Fachoberschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
    • Mindestens befriedigende Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik
    • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
    • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung erfolgt nach Einstellungszusage)
    • Führungszeugnis ohne Eintrag (Vorlagepflicht besteht nach Einstellungszusage)

Das bieten wir Ihnen:

    • Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und praxisorientierte Ausbildung in einem modernen Umfeld mit der Möglichkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Mitarbeit
    • Während der Ausbildung werden Sie durch die Ausbildungsleiterin betreut und begleitet
    • Unser Ziel ist Ihre dauerhafte Übernahme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
    • Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Teilnahme am Gleitzeitverfahren für über 18-Jährige

Informationen zur Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Sie besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Blockunterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn und dienstbegleitenden Unterweisungen beim Rheinischen Studieninstitut in Köln. Weitere wichtige Informationen über die Ausbildung finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Personalamt:

Frau Hänscheid (Ausbildungsleiterin):      02295/4941 personalamt@ruppichteroth.de  
Frau Beyer:                         02295/4940 personalamt@ruppichteroth.de  

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Wurde Ihr Interesse an einer Ausbildung bei der Gemeinde Ruppichteroth geweckt?
Dann bewerben Sie sich jetzt! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 27. Oktober 2021 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.
In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 30. November 2021.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen oder Ihre Anmeldung über das Internetportal „KiTaPLUS“ (https://kitaplus.de) vor-
zunehmen. Dort können Sie Ihr Kind auch für mehrere Einrichtungen anmelden und Ihre
Prioritäten vermerken.


Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde

Winterscheid
Zum Ortsiefen 4
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02247-5990
E-Mail: leitung@wirbelwinde.de
Ansprechpartnerin: Frau Anna Höhn

Wir sind ein Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 4 Monaten und 6 Jahren.
In unserem modernen Haus gibt es drei Gruppen (Gruppe I: 2 bis 6 Jahre, Gruppe II:
0,4 bis 3 Jahre und Gruppe III: 3 bis 6 Jahre).
Da wir ein zertifizierter Bewegungskindergarten sind, bieten wir den Kindern täglich
zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an.
Diese Angebote nutzen die Kinder in den Spielbereichen im gesamten Haus.
An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.
Jede Woche (donnerstags) besuchen die „Großen“ die Turnhalle des ortsansässigen
Turn- und Sportvereins, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen.
Die „Kleineren“ gehen donnerstags in unsere hauseigene Turnhalle.
Für die Kinder setzen wir an diesen Tagen spezielle Impulse zur weiteren Erprobung der
Grobmotorik.
Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.
Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.

 

 

Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.
Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf www.educcare.de
oder auch gerne persönlich bei unserer Kindergartenleiterin Anna Höhn unter Tel.-Nr.
02247-5990.


Katholischer Kindergarten St. Servatius

Winterscheid
Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth                        
Tel.-Nr.: 02247-2200
E-Mail: KigaStServatius@web.de
Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet ab Sommer 2021
55 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 1 bis
6 Jahren an. Unser pädagogisches Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben
und der Reggio-Pädagogik. Seit September 2017 sind wir ein zertifizierter Gesundheits-
kindergarten KITA Vital.

Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung ist eine zentrale Aufgabe in unserem Kindergarten. Gesundheitsförderung heißt für uns, die Entwicklung eines jeden durch gesunde Ernährung, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, regelmäßige Entspannungsangebote und die Stärkung des kindlichen Selbstvertrauens zu fördern.

Das „Herzstück“ der Reggio-Pädagogik ist die Projektarbeit. Durch die Projekte, die sich
aus Spielhandlungen, Gesprächen und Beobachtungen der Kinder ergeben, werden in den
Kindern Lernprozesse angeregt, anknüpfend an ihre eigenen Erfahrungen und realem
Handeln.

Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit
und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

 

 


Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die    Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.katholische-kita-winterscheid.de oder auch
gerne persönlich bei der Kindergartenleiterin Julia Hermann unter Tel.-Nr. 02247-2200.


Katholischer Kindergarten St. Severin

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-5115
E-Mail: kath_kiga_st_severin@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Rebecca Lucaci

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Wir bieten 60 Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren an.
Die Öffnungszeiten sind von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Unser Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und in Anlehnung an die
Reggio-Pädagogik. Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige,
kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.

Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken
und es wachsen zu lassen.

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und
Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen
Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander
und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.
Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur,
Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.
Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen
selbständiges Handeln zu.

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr
über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Seit Oktober 2016 haben wir in unserer Einrichtung eine Köchin, die täglich das
Mittagessen frisch zubereitet.

 


Weitere Informationen finden Sie unter www.katholische-kita-ruppichteroth.de.
Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.
Ebenso gibt es die Möglichkeit sich über das Onlineportal des Rhein-Sieg-Kreises
„Kitaplus“ anzumelden.
Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse !


Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel

Büchel
Alte Schule 4
53809 Ruppichteroth
Tel-Nr.: 02295-1274
E-Mail: kgbuechel@gmx.de
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs

Wir führen eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit der Gruppenstärke von
20 Kindern altersgemischt von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 Uhr
bis 14.00 Uhr an. Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in
einer alten Schule.

Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel
Aufforderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche
Räumlichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital.
Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesundheit und Bildung
als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeitsalltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende Bewegung, Ruhe
und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und
Koordination.

Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe zu kommen.
So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben stellen.
Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Entwicklung
und das Wohlbefinden eines jeden Kindes.
„Alles braucht Z e i t:
erkennen, begreifen, verstehen ….
Kinder sind n e u in dieser Welt, sind n e u g i e r i g.
Sie wollen verstehen: genau betrachten, immer wieder sehen,
Vertraut werden - zuhören - Unterschiede wahrnehmen …
Sie wollen begreifen: anfassen -  fühlen - schmecken - riechen“  
(Anne Kettner-Grosbüsch)

Neugierig geworden ? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein !

 

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth
                    
Am Kindergarten 4
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-1230
E-Mail: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de
Leitung: Frau Birgit Kerstgens
Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 110 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in den Gruppen liebevoll betreut                 und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit vorbereitet. Zusätzlich zu unseren vier U3- und zwei Ü3-Gruppen betreuen wir in jeder Gruppe Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einzelintegration). In unserem Familienzentrum erfahren                     die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene            Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine           Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien                  verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können.       
Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen Förder-  bedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unter-stützen.
Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein.
Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigen-
verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und ihrer
Selbstständigkeit.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten und über das KitaPortal des Rhein-Sieg-
Kreises ist jederzeit möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns, damit wir Ihnen und Ihrem Kind               in aller Ruhe die Einrichtung zeigen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind !

 

 

Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg

Schönenberg
Auf der Burghardt 7
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-2137
E-Mail: oekumenischekita-schoenenberg@t-online.de
Homepage: www.oekumenische-kita-spatzennest.de
Leitung: Anja Hensel

Die „Ökumenische Kita Spatzennest“ ist eine Kindertagesstätte am Ortsrand von
Schönenberg gelegen. Derzeit betreuen wir mit 15 pädagogischen Fachkräften 72 Kinder
im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

Unsere pädagogischen Ziele sind in erster Linie die Ermöglichung von Selbstbildungs-
prozessen, dem Erwerb von sozialen Kompetenzen und Förderung der Kommunikations-
fähigkeit. Wobei dem Spiel dabei die größte Bedeutung zugemessen wird, weil es die
wichtigste Lernform von Kindern im Vorschulalter ist und das Kind im Spiel seine
Bildungsprozesse selbst organisieren kann nach eigenen Interessen und in seinem
individuellen Entwicklungstempo. Wir als pädagogische Fachkräfte betrachten uns in
diesen Prozessen als Begleiter und Möglichmacher.

Dabei sehen wir unsere Aufgabe darin, die Kinder zu unterstützen um zu selbstbewussten
und selbständigen Menschen heranzuwachsen, die ihre Talente erkennen und entfalten
können. Dabei spielt Beteiligung der Kinder eine große Rolle.
Wir arbeiten nach dem sogenannten "Offenen Konzept". Das heißt es gibt keine festen
Gruppen für die Kinder, sondern jedem Kind wird eine Bezugserzieherin zugeordnet, die
es eingewöhnt und in seiner Entwicklung begleitet.
Die Räume sind als Funktionsräume eingerichtet und geben den Kindern Raum zur Ent-
faltung ihrer Kreativität und ermöglichen Selbstbildungsprozesse.
Dabei nutzen wir die Grundsätze der sogenannten „Werkstattpädagogik“ nach Christel
van Dieken.
Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen Altersgruppen gerecht zu werden, haben wir
unser Haus in einen „U4 Bereich“ und einen „Ü4 Bereich“ aufgeteilt.
Das bedeutet, dass Kinder von 1 bis ca. 4 Jahren in einer Hälfte des Gebäudes und die
älteren Kinder in der anderen Hälfte betreut werden.
Dieses Betreuungsmodell ermöglicht es, das Raumkonzept den Interessen und dem Ent-
wicklungsstand der Kinder anzupassen.

Sehr wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Kinder verbringen
immer mehr Zeit in der Kita, daher ist ein guter Austausch zwischen pädagogischem
Personal und Eltern von großer Bedeutung.

 

 

Durch Aufnahmegespräche, Elternabende, regelmäßige Entwicklungsgespräche und
auch verschiedene Feste, die wir mit den Familien feiern, versuchen wir einen engen
Kontakt zu halten.

Unser naturnahes, großzügig gestaltetes Außengelände bietet Raum für die körperliche,
geistige und seelische Entwicklung unserer Kinder.
Eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die individuell genutzt werden können und
viele Gelegenheiten zum Klettern, Springen, Balancieren, Kriechen, Laufen, Rutschen
sowie Schaukeln geben, steht unseren Kindern zur Verfügung.
Es gibt viele Bäume und Sträucher, die zum Klettern und Verstecken anregen.
Erweitert werden die Spielmöglichkeiten durch den unmittelbar an das Kita-Gelände
angrenzenden Wald, der zu Ausflügen und Naturerfahrungen einlädt.
Wir arbeiten mit dem Frühförderzentrum Much zusammen, sodass Kinder mit
besonderem Förderbedarf in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden können
(z.B. Ergotherapie und Logopädie).

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Wochenstunden.

Gerne können Sie uns nach Terminabsprache besuchen, um sich persönlich ein Bild von
unserer Einrichtung zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth
- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -


       Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 haben die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. In dieser Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.

Gemäß § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth umfasst die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und des Bürgermeisters gegenüber der Aufsichtsbehörde unter anderem folgende, in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichende Angaben:

    1. den ausgeübten Beruf,
    2. Beraterverträge,
    3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
    4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
    5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
    6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.

Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 16 des obengenannten Gesetzes der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese zusammen mit den Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208/209, in der Zeit vom 18.10. – 19.11.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag         08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich                    14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                14.00 Uhr – 18.00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de unter „Verwaltung und Politik / Gemeinderat/Ausschüsse“ hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16. September 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Jahresabschluss 2019;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2019
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

a) Entwurf Jahresabschluss 2019:

    1. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den von ihm gebilligten Jahresabschluss und Lagebericht der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2019 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen.

    2. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 249.822,23 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

einstimmig

b) Entlastung des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Aufgrund dessen übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Gemeindevertreter Breuer, den Vorsitz im Rat.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

einstimmig

Der 1. stellvertretende Bürgermeister, Gemeindevertreter Breuer, gibt den Vorsitz im Rat der Gemeinde anschließend wieder an Bürgermeister Loskill ab.

Tagesordnungspunkt:
Gesamtabschluss 2018;
a)  Beschlussfassung über den Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 unter Beifügung
     der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 in der bestätigten Entwurfsfassung
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
c) Beschluss über die Erstellung eines Beteiligungsberichts jeweils für das Haushaltsjahr
    2019 und 2020 anstelle eines Gesamtabschlusses

a) Entwurf Gesamtabschluss 2018 unter Beifügung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 in
    der bestätigten Entwurfsfassung

    1. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den von ihm gebilligten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2018 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen.

    2. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Abdeckung des Gesamtjahresfehlbetrages 2018 in Höhe von 1.800.902,92 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

einstimmig

b) Entlastung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Aufgrund dessen übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Gemeindevertreter Breuer, den Vorsitz im Rat.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2018 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

einstimmig

Der 1. stellvertretende Bürgermeister, Gemeindevertreter Breuer, gibt den Vorsitz im Rat der Gemeinde anschließend wieder an Bürgermeister Loskill ab.

c) Beteiligungsbericht 2019 und 2020

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, von der Befreiung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW für die Jahre 2019 und 2020 Gebrauch zu machen, da der Befreiungstatbestand gemäß § 116a GO NRW gegeben ist. Stattdessen ist für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 15 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE

Tagesordnungspunkt:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier:     a) erneute Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit
                gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und
                sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
                eingegangenen Stellungnahmen
           b) erneuter Feststellungsbeschluss
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde
a)     über die der Verwaltungsvorlage V/WP15/0061 als Anhänge 33, 34 und 35 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus den Anlagen 1-3 dieser Niederschrift ersichtlich.
einstimmig
b)     die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“
            in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP15/0061 versandten Form.
einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier:     a) erneute Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit
                gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und
                sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
                eingegangenen Stellungnahmen
           b) erneuter Satzungsbeschluss
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde

a)     über die der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 als Anhänge 1, 2 und 3 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus den Anlagen 1, 2 und 4 dieser Niederschrift ersichtlich.

einstimmig

b)     die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle" in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 versandten Form.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Bröltal-Bad Ruppichteroth;
hier: Erhöhung der Kursgebühren
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport beschließt der Rat der Gemeinde, ab dem 01.01.2022 die Kursgebühren wie folgt festzusetzen:

Kursgebühren        ab 2022
Aqua-Kurse Erwachsene à 10 UStd.
bzw. 10 x 30 min BEboard          80,00 €
Kinderkurse à 10 UStd.          60,00 €
Kinderschwimmkurse à 15 UStd.           90,00 €

Sonderkurse mit abweichender Dauer werden nach dem Stundendurchschnittspreis berechnet.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 15 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE, 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt:
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde
Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit den Veranstaltungen "Bröltaler Familiensonntag" und "Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht"

1.
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im
Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth -
Döörper Weihnacht“


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit
der Veranstaltung „Weihnachtmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“.

einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE

2.
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im
Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit
der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“.

einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE

Tagesordnungspunkt:
Antrag des Bürgervereins Ruppichteroth e.V. auf Benennung des Busbahnhofes in Ruppichteroth-Ort

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, auf Antrag des Bürgervereins Ruppichteroth e.V. den Busbahnhof in Ruppichteroth-Ort

„Ruppichteroth Bahnhof“

und gleichzeitig den „Alten Bahnhofsplatz“ mit dem Zusatz für den Hauptort

„Schönenberg“

zu benennen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Reduzierung/Vermeidung von Schottergärten
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2021

Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde, dass sich die Gemeinde Ruppichteroth dafür ausspricht, dass private und öffentliche Grünflächen insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Sie spricht sich gleichzeitig gegen sogenannte „Schottergärten“ aus.

Weiterhin werden Bauwillige und Grundstückseigentümer bei Bauanträgen und Bauanfragen auf die Folgen versiegelter Schottergärten hingewiesen. Gleichzeitig bietet die Gemeinde eine Beratung, beispielsweise durch den Umweltschutzbeauftragten, zu insektenfreundlichen, ökologischen und zugleich pflegeleichten Lösungen an und stellt Informationsmaterialien zu diesem Thema zur Verfügung.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Antrag „Resolution Luftfilter“
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2021

Gemeindevertreter Düster erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2021 zur Verabschiedung einer Resolution in der Form, dass die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung aufgefordert werden, die Förderprogramme für Raumluftfilteranlagen im Sinne der im Antrag aufgeführten Ziffern 1 – 6 zu modifizieren.

Hierzu entwickelt sich eine Diskussion im Rahmen derer Bürgermeister Loskill die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:05 Uhr unterbricht.

Anschließend beschließt der Rat der Gemeinde über den Antrag der SPD-Fraktion unter
Berücksichtigung abgestimmter Änderungen, dass die NRW-Landesregierung und die
Bundesregierung aufgefordert werden, die Förderprogramme für Raumluftfilteranlagen in der Form zu modifizieren, dass

    1. das finanzielle Fördervolumen für die individuelle Handlungsfähigkeit der Kommunen landesweitig ausgeweitet wird,
    2. nicht nur die Anschaffungskosten zu 80 % gefördert werden, sondern auch die Folgekosten (Wartung, Stromverbrauch und Instandsetzung etc.) zu 80 % gefördert werden,
    3. auch Kommunen im Haushaltssicherungskonzept in die Lage versetzt werden, Räume in Kindertageseinrichtungen und Schulen angemessen auszustatten.

einstimmig

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum KKS-3-122;
hier: Auftragsvergabe für die Gewerke "Sanitärarbeiten" und "Elektroarbeiten"
    • Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth - Ausbau eines Klassenraumes im Dachgeschoss - Auftragsvergabe für die Gewerke "Trockenbauarbei-ten" und "Dachdeckerarbeiten"
hier: Genehmigung von dringlichen Entscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 der
        Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das
        Gewerk „Trockenbauarbeiten“


Ende der Niederschrift.


Ich bitte um Beachtung des nachfolgenden Hinweises:
Die vorgenannten Anhänge 33, 34 und 35 der Verwaltungsvorlage V/WP15/0061, die Anhänge 1, 2, und 3 der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 sowie die Anlagen 1-4 dieser Niederschrift werden auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter
http://ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort veröffentlicht.
Die Unterlagen können ebenfalls während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 108, bei Herrn Andre Rosenstein eingesehen werden.

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16. September 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Jahresabschluss 2019;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2019
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

Nachdem Frau Schmitz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner aus Köln die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erläutert hat, beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Gemeinde:

a) Entwurf Jahresabschluss 2019:

    1. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer, übernimmt deren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und leitet den
Prüfungsbericht über den Bürgermeister dem Gemeinderat zu.

    2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den von ihm gebilligten Jahresabschluss und Lagebericht der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2019 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen.

    3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 249.822,23 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

einstimmig

b) Entlastung des Bürgermeisters:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Gesamtabschluss 2018;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 unter Beifügung der
    Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 in der bestätigten Entwurfsfassung
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
c) Beschluss über die Erstellung eines Beteiligungsberichts jeweils für das Haushaltsjahr
    2019 und 2020 anstelle eines Gesamtabschlusses

a) Entwurf Gesamtabschluss 2018 unter Beifügung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 in
    der bestätigten Entwurfsfassung

    1. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer, übernimmt deren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und leitet den Prüfungsbericht über den Bürgermeister dem Gemeinderat zu.

 


    2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den von ihm gebilligten Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2018 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen.

    3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Abdeckung des Gesamtjahresfehlbetrages 2018 in Höhe von 1.843.578,52 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

einstimmig

b) Entlastung des Bürgermeisters

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2018 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

einstimmig

c) Beteiligungsbericht 2019 und 2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, von der Befreiung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW für die Jahre 2019 und 2020 Gebrauch zu machen, da der Befreiungstatbestand gemäß § 116a GO NRW gegeben ist. Stattdessen ist für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

einstimmig