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- Gedenken - Lernen - Wachsamsein
- Weiherentleerung
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Gedenken - Lernen - Wachsamsein


Liebe Bürgerinnen und Bürger!


Immer wieder neu wollen wir lernen, dass sich das, was sich am 9. November 1938 ereignete, nicht wiederholen darf.
Wie in vielen anderen Orten Deutschlands wurde auch in Ruppichteroth die Synagoge
in der Wilhelmstraße in Brand gesteckt. Dies war der sichtbare Auftakt zur fürchterlichen Vertreibung und Vernichtung der jüdischen Minderheit in Deutschland und so auch in
Ruppichteroth. Dabei handelte es sich bei dieser Minderheit um Deutsche, die ihr Deutschland und auch ihr Ruppichteroth liebten, nur dass sie etwas anderes glaubten als die Mehrheit.

Die Erinnerung an die Reichspogromnacht ist ein wichtiges Zeichen wider des Vergessens
und der Gleichgültigkeit, ist Erinnerung an die Opfer, an zerstörtes Leben und für immer vernichtete Weltgüter.
Doch Gedenken ist keine Momentaufnahme. Gedenken muss lebendig sein. Die Begegnung und der Umgang mit den Geschehnissen der Vergangenheit muss in unseren Alltag einfließen.
Wir wollen gemeinsam versuchen, dem gerecht zu werden. Außerdem können wir für den Frieden in der ganzen Welt beten.
Um uns allen diese wichtige Aufgabe bewusst zu machen, laden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ruppichteroth ein zu einem


Schweigemarsch
am Dienstag, den 9. November 2021.

Wir treffen uns um 19.30 Uhr in der evangelischen Kirche in Ruppichteroth zu einer kurzen Einführung.
Anschließend gehen wir ca. ab 19:45 Uhr vorbei an der ehemaligen Synagoge in der
Wilhelmstraße sowie an Orten von am 1.8.2019 verlegten Stolpersteinen zum jüdischen Friedhof an der Herchener Straße. Mit einer Kranzniederlegung und einem Gebet werden wir dort den Schweigemarsch beenden.

Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung.


Es laden ein:

Der Bürgermeister
Der Bürgerverein Ruppichteroth
Die Katholische Kirchengemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiherentleerung

Hallo liebe Vereinsmitglieder !
Hallo Freunde des Heimatvereins !
Hallo liebe Mitbürger aus Winterscheid und den Nachbarorten !

Es ist wieder soweit ! Der Weiher muss geleert und gereinigt werden. Auch rund um den Weiher soll alles ordentlich „winterfertig“ gemacht werden.
Unter dem Motto: „ Mach Mit – Helf Mit!“ rufen wir Euch zur
AKTIVEN Unterstützung auf !
Termin ist Samstag der 13. November 2021 um 10:00 Uhr.
Wer also AKTIV etwas Gutes für unsere Dorfgemeinschaft tun möchte, kommt zum Weiher und unterstützt uns bei den Arbeiten. Schaufel, Rechen oder Besen können noch gebraucht werden.
Als Dankeschön gibt es zum Schluss einen kleinen Umtrunk mit Siedewürstchen und Brötchen.
Über rege Teilnahme und Hilfe am Weiher würden wir uns sehr freuen.
Zur Planung des Umtrunks wäre eine telefonische Anmeldung von Vorteil.
Telefon: 0152 / 21604562.

Bis zum 13 November 2021
Euer Heimatverein Winterscheid

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

Bürgermeister Mario Loskill informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich lade Sie recht herzlich zum LEADER Themenworkshop sowie zur Onlineumfrage ein. Die Gemeinde Ruppichteroth ist Bestandteil der Förderregion Vom Bergischen zur Sieg (Projekte unter www.bergisch-sieg.de). Um ab 2023 weiter Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, den Kommunen oder sonstigen Institutionen die Förderung ihrer Projektideen zur Stärkung der Region zu ermöglichen, möchte sich die Region um Mittel aus dem LEADER-Programm bewerben. Diese EU-Förderung will die Lebensqualität und wirtschaftliche Lage in ländlichen Räumen stärken. Regionen sollen als Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum unterstützt, der soziale Zusammenhalt gestärkt, die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Erhalt der Biodiversität und des Natur- und Kulturerbes gefördert werden.
Einen Einblick in die mögliche förderfähige Projektvielfalt erhalten Sie in folgender Broschüre: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leader_vital_nrw.pdf
Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Schwerpunkte und Themenfelder einer zukünftigen Förderung mitzugestalten!
Wir haben Sie als Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Aktiven- und Interessensgruppen hier in der Kommune ausgewählt, Ihre Ideen und Bedarfe in den Bewerbungsprozess mit einzubringen! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an einem digitalen Themenworkshop am 17.11.2021, 19:00-21:30 Uhr teilnehmen würden (sollten Sie verhindert sein, können Sie auch am 18.11. oder 23.11. teilnehmen).
Angehängt die Einladung mit Infos und Ablaufplan.
Bitte melden Sie sich bis zum 08.11.2021 beim zuständigen Regionalmanager Herrn Grünhäuser (florian.gruenhaeuser@bergisch-sieg.de) bevorzugt per Mail oder unter telefonisch unter 0173-5226689 an. Sie erhalten dann die Einwahldaten.
Als Einstieg in den Prozess läuft aktuell noch eine vorbereitende Online-Umfrage: https://easy-feedback.de/LEADER/1367584/Gwepbf
Wir freuen uns über eine zeitnahe Beantwortung der Fragen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Ruppichteroth, den 28. Oktober 2021
Ihr Bürgermeister


Mario Loskill

 

                            

Programmablauf der LEADER Themenworkshops

17./18./23. November 2021, jeweils von 19.00 - 21.30 Uhr
Via Zoom
Inhalte und Programmablauf
19.00 Uhr Begrüßung, Einführung
LEADER-Info, Kulisse, LEADER-Vorgaben
Projektvorstellung und Beteiligungsprozess

Vorstellung bisherige Arbeiten und Evaluierungen
Erste Ergebnisse Online-Umfrage, Gespräche
Erste Ergebnisse Evaluierung
Erste Inputs Analysen

19.45 Uhr Bürger-Dialog 1: Stärken & Themen
In digitalen Gruppen: Stärken der Region, zukünftige thematische Schwerpunkte bzw. Ideen für ein regionales Profil

20.30 Uhr Bürger-Dialog 2 „Projektsammlung“
In digitalen Gruppen: Sammeln der Projektideen der Teilnehmer

21.00 Uhr Präsentation der Ergebnisse
Zusammenfassung, Nächste Schritte
21.30 Uhr Ende der Veranstaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

Am Donnerstag, den 11. November 2021, um 19.00 Uhr, findet in der Turnhalle an der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth, Schulstraße 5, 53809 Ruppichteroth eine Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

   
Öffentlicher Teil

 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.  
Kinder- und Jugendfragestunde


 3.  
Bericht aus den Jugendzentren der Gemeinde


 4.  
Bericht der Sozialpädagogen über ihre Tätigkeit in der pädagogischen Betreuung von Flüchtlingen und bedürftigen Menschen


 5.  
Bericht aus dem Arbeitskreis "Flüchtlingshilfe Ruppichteroth"


 6.  
Bericht aus dem Arbeitskreis "Senioren und Menschen mit Behinderung"


 7.  
Künftige Nutzung des Multifunktionsplatzes in Ruppichteroth


 8.  
Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth
 9.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus


Am Donnerstag, den 11. November 2021, um 18.00 Uhr, findet in der Turnhalle an der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth, Schulstraße 5, 53809 Ruppichteroth eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

   
Öffentlicher Teil

 

 

 1.  
Fragestunde für Einwohner

 


 2.  
Förderprogramm VITAL NRW;
hier: Sachstandsbericht

 


 3.  
LEADER-Bewerbung für die Förderperiode 2023-2027

 


 4.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
im Zusammenhang mit der Veranstaltung
„Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“
vom 30.09.2021

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)
und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021
(GV. NRW. S. 762) sowie des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020
(GV. NRW. S. 916), wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16.09.2021 für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:


§ 1

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“ im Ortsteil Ruppichteroth dürfen am 2. Adventssonntag Verkaufsstellen
unter den Voraussetzungen des § 2 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
sein.

§ 2

(1)
Zwischen der Veranstaltungsfläche und den geöffneten Verkaufsstellen muss ein
enger räumlicher Bezug bestehen.

(2)
Aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ergibt sich, in welchem Bereich
(Bezugsfläche) die Öffnung der Verkaufsstellen aufgrund des räumlichen
Bezuges zur Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“
im Ortsteil Ruppichteroth zulässig ist.

§ 3

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Verkaufs-
stellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder entgegen § 1 in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offen
hält.

(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.

 

§ 4

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung


Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Ruppichteroth, den 30. September 2021
Der Bürgermeister
Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
im Zusammenhang mit der Veranstaltung
„Bröltaler Familiensonntag“
vom 30.09.2021

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)
und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021
(GV. NRW. S. 762) sowie des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020
(GV. NRW. S. 916), wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16.09.2021 für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ im Ortsteil
Ruppichteroth dürfen in Jahren mit ungerader Jahreszahl am 3. Sonntag im Juni
Verkaufsstellen unter den Voraussetzungen des § 2 in der Zeit von 13:00 Uhr bis
18:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1)
Zwischen der Veranstaltungsfläche und den geöffneten Verkaufsstellen muss ein
enger räumlicher Bezug bestehen.

(2)
Aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ergibt sich, in welchem Bereich
(Bezugsfläche) die Öffnung der Verkaufsstellen aufgrund des räumlichen
Bezuges zur Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ im Ortsteil Ruppichteroth
zulässig ist.

§ 3

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Verkaufs-
stellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder entgegen § 1 in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offen
hält.

(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.

 

 

§ 4

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung


Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Ruppichteroth, den 30. September 2021
Der Bürgermeister
Mario Loskill