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-  Stellenausschreibungen
- Kleiderkammer
- Wegfall des Kinderreisepasses
- Aus Rat & Verwaltung
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 3 Hochbau/ Gebäudemanagement eine staatl. geprüfte Gebäudetechnikerin/einen staatl. geprüften Gebäudetechniker bzw. eine Bautechnikerin/einen Bautechniker (m/w/d).

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das gemeindeeigene Hallenbad (Bröltal-Bad) eine engagierte und motivierte Betriebsleitung (m/w/d).

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 1 eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter als Verantwortliche/nfür den Bereich „Zentrale Dienste“ (m/w/d).

 

Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kleiderkammer im ehemaligen Kloster in Ruppichteroth, Mucher Straße 13, 2. Stock, ist im ersten Halbjahr 2024 jeden zweiten Donnerstag, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Geöffnet ist die Kleiderkammer:
    • am 11. Januar und am 25. Januar,
    • am 7. Februar (mittwochs) und am 22. Februar,
    • am 7. März und am 21. März,
    • am 4. April und am 18. April,
    • am 2. Mai, am 16. Mai und am 29. Mai,
    • am 13. Juni und am 27. Juni.

Aktuell ist ein gleichzeitiger Zutritt von maximal drei Personen erlaubt.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle!
Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

Bleiben Sie bitte gesund!
Das Team der Kleiderkammer Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegfall des Kinderreisepasses seit dem 01.01.2024

 

Seit dem 01.01.2024 ist die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen entfallen. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen, Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf-
datum ihre Gültigkeit.
Seit dem 01.01.2024 ist es somit nicht mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen,
zu verlängern oder zu aktualisieren!

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung.
Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.
Welches Ausweisdokument für Ihr Kind bei einer Reise notwendig ist, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes einsehen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
oder der Reiseanbieter kann hierzu Auskunft geben.

Das Bürgerbüro darf keine verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich sind.
Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen abhol-
bereit. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen.
Erfahrungsgemäß verlängern sich die Produktionszeiten zu den Hauptreisezeiten (Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien).

Die bei Antragstellung anfallenden Kosten für die verschiedenen Ausweisdokumente
belaufen sich wie folgt:
 -  Personalausweis 22,80 €
 -  Reisepass 37,50 €.

Folgende Unterlagen werden bei der Beantragung der Ausweisdokumente benötigt:
    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
    • ggfls. alter Kinderreisepass
    • biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)
    • beide Eltern mit Ausweisdokumenten oder ein Elternteil mit Ausweisdokument,
Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils oder ein Elternteil mit
Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Das Kind, für das ein Ausweisdokument beantragt wird, muss bei Antragstellung
anwesend sein.

 

 

 


Termine zur Beantragung eines Personalausweises und/oder Reisepasses können unter
https://termine.ruppichteroth.de gebucht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Gemeinde Ruppichteroth unter
der Tel.-Nr.: 02295-4924 oder per E-Mail an buergerbuero@ruppichteroth.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung
- Wahlbekanntmachung, Niederschriften, Ausbauplanung

 

 

Wahlbekanntmachung

1.
Am 9. Juni 2024
findet in der Bundesrepublik Deutschland die


Wahl zum Europäischen Parlament
statt.


Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.
Die Gemeinde Ruppichteroth, ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Am Bacherbusch
Falkenweg
Grubenwall
Nümbrechter Straße
Obersaurenbacher Straße
Bacherhof
Bölkum
Gießelbach
Hambuchen
Hodgeroth
Hove
Junkersaurenbach
Millerscheid
Mittelsaurenbach
Niedersaurenbach
Obersaurenbach
Retscheroth
Stranzenbach
Straße


Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Am Denkmal
Am Heiligenberg
Am Herchenstück
Am Juliusstollen
Am Kindergarten
Am Wasserberg
Amselweg
Burgplatz
Burgstraße
Dr.-Herzfeld-Straße
Eichweiher
Feldwiese
Glöcknersgarten
Höhenweg
In der Schleeharth
Im Bruch
Im Weiandsgarten
Köttinger Hecke
Köttinger Weg
Marktstraße
Mucher Straße
Nordhang
Pfarrgasse
Sankt-Florian-Straße
Schönblick
Schulstraße
Schustergasse
Severinusstraße
Sonnenhang
Wilhelmstraße
Zum Sperber


Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Auf dem Großen Feld
Bitzenweg
Brölstraße
Buchenweg
Caluna
Eitorfer Straße
Eschenweg
Friedensstraße
Heide
Herchener Straße
Huppach
Im Auelsfeld
Im Höllchen
Im Rosengarten
Im Steinberg
Kiefernweg
Lärchenweg
Obere Hirschbitze
Otto-Willach-Straße
Rosenharth
Stein
Steiner Weg
Tannenweg
Ulmenweg
Untere Hirschbitze
Waldfrieden
Waldstraße
Weidenweg
Wilhelm-Schmitz-Straße


Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ahe
Dörgen
Ennenbach
Harth
Ifang
Kämerscheid
Kesselscheid
Köttingen
Krahwinkel
Neuenhof (bei Ruppichteroth)
Niederprobach
Oeleroth
Paulinenthal
Pulvermühle
Rotscheroth
Schmitzhöfgen
Velken
Wingenbach


Wahlbezirk 050 - Schönenberg I
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
                   Auf der Burghardt 1
Berg
Bornscheid
Damm
Fußberg
Hänscheid
Herrenbröl
Jünkersfeld
Kammerich
Kuchem
Niederlückerath
Oberlückerath
Rose
Scheid
Schneppe
Thal
Wingenbacherhof


Wahlbezirk 060 - Schönenberg II
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
                   Auf der Burghardt 1
Beiert
Bröleck
Brölerhof
Broscheid
Büchel
Herrnstein
Reiferscheid
Schönenberg
Thilhove


Wahlbezirk 070 - Winterscheid I
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
                   Pastoratsstraße 2
Winterscheid


Wahlbezirk 080 - Winterscheid II
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
                   Pastoratsstraße 2
Bechlingen
Derenbach
Fußhollen
Hatterscheid
Holenfeld
Honscheid
Ingersauermühle
Litterscheid
Neuenhof (bei Winterscheid)
Schmitzdörfgen
Schreckenberg
Stockum
Tanneck
Winterscheiderbröl
Winterscheidermühle

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis 19. Mai 2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13:00 Uhr zusammen.

Es werden vier Briefwahlvorstände gebildet, welche für die Ermittlung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen wie folgt zuständig sind:

Briefwahlvorstand I:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 010 und 020
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Brölstr. 5 in der Ortslage Ruppichteroth
(1. Obergeschoss)

Briefwahlvorstand II:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 030 und 040
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 (Untergeschoss im Altbau)

Briefwahlvorstand III:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 050 und 060
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 (1. Obergeschoss im Altbau)

Briefwahlvorstand IV:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 070 und 080
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten im
Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Rathausstraße 18 (Sitzungssaal im 1. Obergeschoss)

 

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis
– Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzu-bringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvor-schläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet sein und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Gleiches gilt für die Tätigkeit der Briefwahlvorstände.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben können an der Wahl im Kreis in dem der Wahlschein oder in der kreisfreien Stadt in der der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder
    b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
(§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfestellung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst-bestimmende Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des
Europawahlgesetzes).


Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahl-berechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom
13.05.2024 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.
Tagesordnungspunkt:
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 nebst Anlagen wird von Bürgermeister Loskill gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Rat der Gemeinde eingebracht.

Der Kämmerer, Herr Müller, stellt die wichtigsten Eckpunkte und Entwicklungen des Haushaltes 2024 und 2025 anhand einer Bildschirmpräsentation dar. Bürgermeister Loskill und Kämmerer Müller beantworten die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.
Tagesordnungspunkt:
Ausbau der Erschließungsstraßen Schönenberg Nord „Auf dem Hau“;
hier: a) Bericht über die Einwohnerversammlung
         b) Beschluss zum Ausbau
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz wird folgendes durch den Rat der Gemeinde beschlossen:

    a) Der Bericht zur Einwohnerversammlung wird durch den Rat der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

einstimmig

    b) Den Ausbau der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2.01/1 Schönenberg Nord im Bereich „Auf dem Hau“ vorgesehenen östlichen und westlichen Erschließungsstraßen auf Grundlage der im Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 22.02.2024 sowie in der Einwohnerversammlung am 18.04.2024 vorgestellten Entwurfsplanung.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion und
2 Nein-Stimmen der Fraktion BSG Ruppichteroth

 

 

Tagesordnungspunkt:
Aufstellung eines Lärmaktionsplans;
hier: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage)
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz, den mit der Verwaltungsvorlage zugesandten Entwurf des Lärmaktionsplans im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutz-gesetz - BImSchG) zu beteiligen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion und
2 Nein-Stimmen der Fraktion BSG Ruppichteroth
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Ausbauplanung für die Hauptstraße in Winterscheid im Bauabschnitt E (von Turnhalle bis Petruskapelle);
hier: Anliegerinformation über die Herstellung einer Straßenentwässerungsanlage
Der Rat der Gemeinde beauftragt den Bürgermeister, die betroffenen Grundstücksanliegerinnen und -anlieger durch öffentliche Bekanntmachung über die abweichend von der ursprünglichen Planung beschlossene Herstellung einer den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechenden Straßenentwässerungsanlage im Bauabschnitt E der Hauptstraße (von Turnhalle bis Petruskapelle) zu informieren.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderung der Ausbauplanung der Hauptstraße in Bezug auf die Straßenentwässerung im Bauabschnitt E (Ausbaustrecke von Turnhalle bis Petruskapelle)

Vor etwa einem Monat wurde mit den Ausbaumaßnahmen an der Hauptstraße im letzten Bauabschnitt E zwischen der Turnhalle und der Petruskapelle begonnen. Anders als ursprünglich vorgesehen, erhält dieser Bauabschnitt nun doch einen Kanal für die Straßenentwässerung. Durch die Erstellung von Bordsteinanlagen wird das auf der Straßenoberfläche anfallende Wasser gefasst und über Straßeneinläufe (Gullys) nachfolgend dem Mischwasserkanal zugeführt und ordnungsgemäß abgeleitet. Diese Art der Entwässerung kann die angrenzenden Grundstücke besser vor Überflutungen und Durchnässungen und die Gemeinde vor eventuellen Haftungsansprüchen schützen.
Anlass für die Planänderung waren die in den letzten Jahren häufiger aufgetretenen und wohl leider auch zukünftig vermehrt zu erwartenden extrem starken Regenfälle. Ein Festhalten an der bisherigen Form der Ableitung über die Querneigung der Fahrbahn und die angrenzende Böschungsschulter stieß zunehmend auf technische und rechtliche Bedenken.
Die Planänderung verursacht zusätzliche Kosten von rd. 290.000 €. Vom Grundsatz her sind diese Kosten auch zuwendungsfähig. Die Bewilligungsbehörde hat auf eine entsprechende Kostenänderungsanzeige der zuschussunschädlichen Weiterführung der Maßnahme zugestimmt.
Weil das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 5.3.2024 erst für Maßnahmen gilt, die ab dem 1.1.2024 beschlossen worden sind, unterliegt der verbleibende Eigenanteil grundsätzlich noch der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Dennoch müssen Sie nicht befürchten, mit Beitragsforderungen für den Ausbau der Hauptstraße belastet zu werden. Denn nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3.5.2022 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die auf die Anliegergrundstücke entfallenden Beitragsanteile zu 100 %! Sie werden nach Abrechnung der Maßnahme lediglich einen Feststellungsbescheid mit dem Inhalt erhalten, dass die Beitragsforderung der Gemeinde durch die Landesförderung abgegolten wurde.
Abschließend noch einige Infos zum weiteren Ablauf der Maßnahme:
Nach dem aktuellen Bauzeitenplan wird die Gesamtmaßnahme technisch im Spätherbst dieses Jahres abgeschlossen sein. Zunächst stellt die Tiefbaufirma den aktuell in Arbeit befindlichen Bauabschnitt bis auf die Abschlussdecke her.
Danach wird sie die vom Rat der Gemeinde beschlossene Verlängerung der Ausbaustrecke vom Ortsausgang Winterscheid-West bis zur Einmündung der Schreckenberger Straße und die dort vorgesehenen barrierefreien Bushaltestellen herstellen. Erst dann wird auf der gesamten Ausbaustrecke die abschließende Deckschicht aufgetragen. Die Ersatzbepflanzungen für die am Dorfweiher gefällten Linden erfolgen nach Ende der diesjährigen Vegetationsperiode im Herbst.
Ich möchte an dieser Stelle allen Einwohnerinnen und Einwohnern, ganz besonders den von den Baumaßnahmen unmittelbar tangierten Anliegerinnen und Anliegern, für ihre Geduld und ihr Verständnis für die nicht vermeidbaren Belästigungen und Behinderungen ganz herzlich danken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
•    Krisendienst und Beratungsstelle
•    Angebote für ältere Menschen
•    Angebote für Kinder und Jugendliche
•    Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
•    Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
•    Eitorf
•    Windeck
•    Ruppichteroth
•    Neunkirchen-Seelscheid
•    Much
•    Königswinter
•    Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die
Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines
Mildner-Rest (Dipl.-Soziaalarbeiterin - SKF), mit Terminvereinbarung,
Tel.-Nr.: 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache
(Tel.-Nr.: 02241-958046, E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.

 


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.