- Unternehmerfrühstück
- Änderung des Flächennutzung Winterscheid Nord/Ost
- Straßenbaubeitragssatzung
- Bereitschaftsdienste
11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 6. November 2024
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“
kündigt sich mit dem interessanten und wichtigen Thema „Fachkräftemangel/ Fachkräftesicherung“ an.
Die Interessengemeinschaft von Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Ruppichteroth – der Gewerbeverein „Schaufenster Ruppichteroth“ und ich laden Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daher recht herzlich zum 11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück ein
am Mittwoch, den 6. November 2024, um 7:45 Uhr,
in den Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg.
Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung per E-Mail
erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. „Rezeptbuch zur Fachkräftegewinnung“
Frau Silvia Kluth von der IHK Bonn/Rhein-Sieg wird einen Vortrag über das Thema „Fachkräftemangel“ halten und dabei das „Rezeptbuch zur Fachkräftegewinnung“ vorstellen.
Das Schaufenster Ruppichteroth stellt wertvolle Praxisbeispiele aus der Gemeinde für die Gemeinde vor.
2. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich verbindlich
bis spätestens Mittwoch, den 30. Oktober 2024
unter 02295/4921 oder
per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de
anzumelden.
Das Schaufenster Ruppichteroth und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere Einladung zum 11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.
- Erweiterung des Geltungsbereiches und der
- Veröffentlichung im Internet der
29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord/Ost“ und der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost
Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossen, den Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord/Ost“ und der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost geringfügig um ein Teilstück der Parzelle Gemarkung Winterscheid, Flur 4, Flurstück 5, zu erweitern und die Planung auf der Grundlage des neu gefassten Geltungsbereiches weiterzuführen.
Nachstehend ist der neue Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung abgedruckt. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist schraffiert dargestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord/Ost“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Pläne gleichzeitig im Rathaus öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Mit der Durchführung dieser beiden Verfahren werden die Voraussetzungen für eine vorrangige Bebauung mit Wohnhäusern geschaffen, die über einen Ringschluss erschlossen werden sollen. Im südlichen Bereich sind darüber hinaus zwei Grundstücke geplant, die für den Geschosswohnungsbau mit jeweils bis zu 8 Wohnungen vorgesehen sind. Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser soll über eine große Versickerungsanlage im Norden beseitigt werden.
Die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Planentwürfe für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord/Ost“ und der Planentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom
28. Oktober 2024 bis einschließlich 28. November 2024
im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuelle-bauleitplanverfahren/. Darüber hinaus können die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Sie können diese Unterlagen während folgender Zeiten
Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), 53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 einsehen. Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu dem Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften und die RAL-Farbtonkarte zur Einsicht bereitgehalten.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an
sylvia.reich@ruppichteroth.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zu der Veröffentlichungsfrist.
Zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord/Ost“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost werden folgende Unterlagen sowie die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht:
1. Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Winterscheid Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 21.05.2024
2. Begründung zu 1.), HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 21.05.2024
3. Umweltbericht (Begründung Teil 2) zu 1.), HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 24.03.2024
4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen
5. Entwurf der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 21.05.2024
6. Begründung zu 4.), HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 21.05.2024
7. Umweltbericht (Begründung Teil 2) zu 4.), HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 10.06.2024
8. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 10.06.2024
9. Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 25.03.2024
10. Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 25.03.2024
11. Schalltechnische Ersteinschätzung zu den Sportanlagengeräuschen an einer geplanten Bebauung in Ruppichteroth- Winterscheid, ACCON Köln GmbH, Köln vom 25.05.2023
12. Stellungnahme zur Geruchsimmissionssituation im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, ACCON GmbH, Greifenberg vom 07.03.2024
13. Geotechnischer Bericht zur Baugrunduntersuchung für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost, Lindlar, vom 24.02.2022
14. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises – Brandschutzdienststelle - im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 14.09.2023
15. Stellungnahme des Aggerverbandes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.09.2023
16. Stellungnahmen der Telekom im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 29.09.2023 jeweils zu beiden Verfahren
17. Stellungnahme der Eigenbetriebe Ruppichteroth – Geschäftsbereich Abwasser - im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2023
18. Stellungnahme der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2023
19. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises Fachbereich 01.3 – Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 11.10.2023, ergänzt um die Stellungnahme vom 21.12.2023
20. Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 13.10.2023 jeweils zu beiden Verfahren
21. Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2023
22. Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen
23. Anregungen aus der Einwohnerversammlung am 12.09.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbelange/ Schutzgüter Inhalt der Information Quelle neben Umweltbericht
Mensch und seine Gesundheit Lärm oder Gerüche, Wohnumfeldfunktion, Erholung
Schalltechnische Ersteinschätzung; Geruchseinschätzung; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan; Anregung aus der Einwohnerversammlung, Rhein-Sieg-Kreis
Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild
Landschaftsbild, Begrünung, Dachform, Bepflanzung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bplan, Textteil zum Bplan, Rhein-Sieg-Kreis, Anregung aus der Einwohnerversammlung
Schutzgebiete Nähe NSG und LSG, FFH-Verträglichkeit; Niederschlagswasser
FFH-Vorprüfung; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bplan, Rhein-Sieg-Kreis, Aggerverband, Landesbetrieb Wald und Holz
Pflanzen, biologische Vielfalt FFH-Verträglichkeit, Biotoptypen, ökologischer Ausgleich, Artenschutz
FFH-Vorprüfung; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bplan, Rhein-Sieg-Kreis, Landesbetrieb Wald und Holz
Fläche
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Wiesenfläche, Versiegelung von Flächen Baugrundgutachten; Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bplan; Begründungen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bplanes; Landwirtschaftskammer NRW; LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Tiere FFH-Verträglichkeit, Artenschutz
FFH-Vorprüfung; Artenschutzprüfung Stufe 1; Rhein-Sieg-Kreis
Boden Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Maßnahmen zum Bodenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Versiegelung von Flächen
Baugrundgutachten;
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bplan; Landwirtschaftskammer NRW; Rhein-Sieg-Kreis; Anregung aus der Einwohnerversammlung
Wasser Abwasserbehandlung und Gewässerunterhaltung; FFH-Verträglichkeit; Grundwasserschutz; Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers
Baugrundgutachten; FFH-Vorprüfung; Aggerverband; Eigenbetriebe Ruppichteroth; Gemeindewerke GmbH; Rhein-Sieg-Kreis Fachbereich 01.3;
Luft und Klima Erneuerbaren Energien; Begrünungsmaßnahmen
Rhein-Sieg-Kreis; Begründung zum Bplan; Textteil zum Bplan;
Anregung aus der Einwohnerversammlung
Kultur- und sonstige Sachgüter Bodendenkmäler; land- und forstwirtschaftliche Produktionsflächen
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bplan; LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung Einsatz erneuerbarer Energien; Energieeffizienz; dezentrale Erzeugung von Wärme und Strom Rhein-Sieg-Kreis; Begründung zum Bplan
Wechselwirkung zwischen Umweltbelange Versiegelung der Böden; Bodenfunktion; Bodenbeschaffenheit; Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswassers Baugrundgutachten;
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BPlan; FFH-Vorprüfung
Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen Starkregenereignisse, Hochwasserrisiko Rhein-Sieg-Kreis, Begründung zum Bplan
Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Nachtrag zur Satzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 19. März 2003
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)
vom 10.10.2024
Präambel
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 136), und der §§ 8 und 26 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969 S. 712/SGV. NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. 2024 S. 155) folgenden 2. Nachtrag zur Straßenbaubeitragssatzung vom 19. März 2023 beschlossen:
§ 1
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen.
§2
Dieser 2. Nachtrag tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Der 2. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241-19222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH
-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-
Störfall-Telefon-Nummer
0800-7766655
Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.
Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de
Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Diese Angebote halten wir vor:
• Krisendienst und Beratungsstelle
• Angebote für ältere Menschen
• Angebote für Kinder und Jugendliche
• Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
• Eingliederungshilfe.
Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
• Eitorf
• Windeck
• Ruppichteroth
• Neunkirchen-Seelscheid
• Much
• Königswinter
• Bad Honnef.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:
SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:
KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.: 08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .
Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann, 0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.
Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.