Nachrichten

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind 

am Mittwoch, dem 24. Dezember 2025,
am Montag, dem 29. Dezember 2025,
am Dienstag, dem 30. Dezember 2025 und
am Mittwoch, dem 31. Dezember 2025

ganztägig geschlossen.

 

- Stellenausschreibungen
- Hauptstraße Winterscheid Straßenausbaubeiträge
- Bröltal Bad
- Bürgersprechstunden
- Bereitschaftsdienste
Aus der Verwaltung

  

 

 

 

Aktuelle StellenausschreibungenStellenausschreibungen | Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptstraße Winterscheid – Land NRW übernimmt Straßenausbaubeiträge der Anwohnerinnen und Anwohner

Zuwendung geht im Januar ein – 0€ Bescheide werden versendet


 

Die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung und einer verbesserten Ausstattung der Hauptstraße in Winterscheid sind abgeschlossen. Damit gehören auch die Verschmutzungen und Belästigungen, die zwangsläufig mit solchen großen Baumaßnahmen verbunden sind, endlich der Vergangenheit an. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich herzlich für die von der Bevölkerung aufgebrachte Geduld.

Da der Beschluss zu den Ausbaumaßnahmen bereits 2020 gefasst wurde, fallen sie noch nicht unter das ab dem 1. Januar 2024 geltende Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge. Dennoch werden die Anliegerinnen und Anliegern nicht mit Beiträgen belastet, denn das Land gewährt der Gemeinde eine Zuwendung, mit der die vollständige Entlastung der beitragspflichtigen Anliegerinnen und Anlieger sichergestellt wird. Der entsprechende Bewilligungsbescheid über rund 1,6 Millionen Euro ist der Gemeinde am 2.12.2025 zugegangenen, die Auszahlung an die Gemeinde erfolgt etwa Mitte Januar 2026.

Im nächsten Schritt müssen nun die Beitragsbescheide für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und diesen gleichgestellte Erbbauberechtigte erstellt werden. Da die bewilligten Fördermittel des Landes die beitragsfähigen Aufwendungen jedoch vollständig abdecken, werden die Forderungen der Gemeinde in allen Fällen auf einen Betrag in Höhe von „0 Euro“ festgesetzt. Der Versand der Bescheide wird voraussichtlich bis etwa Ende des Monats Januar 2026 erfolgen.

Die Erteilung der Zuwendung stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dar. Hierfür gilt mein ausdrücklicher Dank der Landesregierung NRW.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad Kurs-Info

 

Plätze frei im nächsten Silber-Kurs für Kinder


Start: Freitag, dem 9. Januar 2026, 15:15 Uhr.

 

Plätze frei im nächsten Gold-Kurs für Kinder und Jugendliche

 

Start: Freitag, dem 9. Januar 2026, 16:30 Uhr.

 

Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus und auf der Homepage unter

https://www.ruppichteroth.de/broeltal-bad/kursangebote/


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunden des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes für Januar 2026

 

Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im Monat Januar finden jeweils donnerstags am 08. und 22. Januar 2026, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste 

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der 
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: 
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr, 
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der 
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und 
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis 
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000 
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe 
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ) 
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 


Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig: 
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Verwaltung

 

9. Nachtrag

 

 

zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

vom 11.12.2025

 

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1

des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des

Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712),

zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), in seiner Sitzung am 10.12.2025 folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die in der Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und

Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr

Ruppichteroth festgesetzten Tarife werden durch die in der Anlage zu diesem 9. Nachtrag

aufgeführten Tarife ersetzt.

 

 

§ 2

 

Dieser 9. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

 

 

 

 

 

Anlage

Kosten-/Entgelttarif

zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten

in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen

der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

(Anlage zu § 3 Abs. 3)

 

a) Kostenersatz/Entgelt für Personal

 

Personaleinsatz

 

je Stunde/je Viertelstunde

je Feuerwehrmitglied,

ohne Rücksicht auf Dienstgrad

je volle Stunde 23,59 €

je angefangene Viertelstunde 5,90 €

 

b) Kostenersatz/Entgelt für den Einsatz von Fahrzeugen

 

Fahrzeugart

 

je Stunde/je Viertelstunde

Kommandowagen (KdoW)

je volle Stunde 9,22 €

je angefangene Viertelstunde 2,31 €

Einsatzleitwagen (ELW)

je volle Stunde 17,25 €

je angefangene Viertelstunde 4,31 €

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZW

je volle Stunde 146,13 €

je angefangene Viertelstunde 36,53 €

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZR

je volle Stunde 41,94 €

je angefangene Viertelstunde 10,49 €

Rüstwagen

je volle Stunde 17,01 €

je angefangene Viertelstunde 4,25 €

Gerätewagen

je volle Stunde 39,33 €

je angefangene Viertelstunde 9,83 €

Gerätewagen Logistik

je volle Stunde 39,75 €

je angefangene Viertelstunde 9,94 €

Löschfahrzeug LF 10/6

je volle Stunde 35,76 €

je angefangene Viertelstunde 8,94 €

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

je volle Stunde 18,97 €

je angefangene Viertelstunde 4,74 €

Löschfahrzeug LF 8/6

je volle Stunde 59,13 €

je angefangene Viertelstunde 14,78 €

Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16

 

je volle Stunde 43,67 €

je angefangene Viertelstunde 10,92 €

Schaumwasserwerferanhänger

je volle Stunde 76,37 €

je angefangene Viertelstunde 19,09 €

Pulverlöschanhänger

je volle Stunde 76,37 €

je angefangene Viertelstunde 19,09 €

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Betriebsausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 02.12.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Fragestunde für Einwohner

In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth

 

Herr Bottner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH erläutert den Jahresabschluss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser. Im Anschluss beantwortet Betriebsleiter Hänscheid die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.

einstimmig

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 24.787.443,58 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 153.167,22 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

 

Zuführung in die allgemeine Rücklage

153.167,22 €

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
 

Herr Bottner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH erläutert den Jahresabschluss für den Energiebetrieb der Eigenbetriebe Ruppichteroth. Im Anschluss beantwortet Betriebsleiter Hänscheid die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.

 

einstimmig

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2024 mit einer Bilanzsumme von 269.216,41 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 12.427,64 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 7. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth
Betriebsleiter Hänscheid erläutert den Ausschussmitgliedern die Kalkulation der Abwassergebühren und die Gebührensteigerungen für das Jahr 2026 und beantwortet die hierzu aufkommenden Fragen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen vom 17.11.2025 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen,

  • der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation bleibt, wie im Jahr 2025, weiterhin bei 0,70 % für die kalkulatorischen Auflösungsbeträge der Beitragszugänge bis 2003

  • den Erlass eines 7. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen

 

Abwassergebühren ab dem 01.01.2026

Kanal

 

 

a) Benutzungsgebühren

 

Schmutzwasser

4,92 €

je cbm

Niederschlagswasser

0,85 €

je qm

b) Grundgebühren

 

 

Schmutzwasser

6,00 €

je Monat

Häusliche Abwassergruben

Kleinkläranlagen mit Klärschlammausfuhr

1,17 €

je cbm

Kleinkläranlagen ohne Klärschlammausfuhr

0,65 €

je cbm

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026
Betriebsleiter Hänscheid erläutert den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 und beantwortet anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026

 

im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 3.329.200,-- €

und Erträgen von 3.478.400,-- €

 

im Vermögensplan

mit einem Finanzbedarf und

einer Finanzabdeckung von je 2.081.900,-- €

 

sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 1.394.200,-- €

1. für Neuaufnahme 1.357.600,-- €

2. für Umschuldung 36.600,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht 2026 wird beschlossen.

 

einstimmig

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2026

Betriebsleiter Hänscheid erläutert den Wirtschaftsplan Energie für das Wirtschaftsjahr 2026 und beantwortet anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2026

 

im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 40.000,-- €

und Erträgen von 46.900,-- €

 

im Vermögensplan

mit einem Finanzbedarf von 21.700,-- €

mit einer Finanzabdeckung von 21.700,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Mitteilungen und Anfragen

Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 GeschO liegen nicht vor.

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

  • Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

34. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth
vom 11.12.2025

 

Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW. S. 706, 1976 S. 12/SGV. NRW 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 folgenden 34. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,62 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,69 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,74 Euro.

 

Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,55 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,65 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,69 Euro.

 

§ 2

 

Der § 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der 34. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

Satzung

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2026 in der Gemeinde Ruppichteroth vom 11.12.2025

 

 

Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), des § 25 Abs. 1 bis 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981
(GV. NRW. S. 732), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 738), des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 490) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1
Unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke

 

Nach Maßgabe des § 2 dieser Satzung setzt die Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der „Grundsteuer B“ zur Reduzierung der Wohnnebenkosten unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke fest.

 

 

§ 2
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer

 

Die Gemeinde Ruppichteroth erhebt für das Haushaltsjahr 2026 „Grundsteuer“ mit folgenden Hundertsätzen des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils (= Hebesätze):

 

1.

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Grundsteuer A“):

 

298 v.H.

2.

für die unbebauten Grundstücke im Rahmen der „Grundsteuer B“ (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwert-verfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke):

 

 

 

 

1.121 v.H.

3.

für die bebauten Grundstücke im Rahmen der „Grundsteuer B“, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswert-verfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke):

 

 

 

822 v.H.

 

 

§ 3

 

Der Hebesatz für das Haushaltsjahr 2026

 

für die „Gewerbesteuer“ wird festgesetzt auf:

 

533 v.H.

 

 

§ 4
Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2026 in der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

7. Nachtrag

 

 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 11.12.2025

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155), in der jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW In der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470) sowie des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt geändert durch Art. 6 G zur Änd. des Landeswasserrechts vom 04.05.2021(GV.NRW.S. 560), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 10.12.2025 folgenden 7. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 06.12.2018, zuletzt geändert durch 6. Nachtrag vom 10.12.2024 beschlossen:

§ 1

§ 4 Abs. 10 erhält folgende neue Fassung:

(10) Die Leistungsgebühr nach Absatz 2 beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 4,92 €.“

§2

§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche (Abs. 1) jährlich 0,85 €“

§ 3

§ 12 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2) Die Gebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Sie beträgt

  1. für die Abfuhr und die Behandlung des Klärschlamms

und der Verbandslasten 1,17 €/m³,

  1. für die Deckung der Verbandslasten, wenn keine Abfuhr

und Behandlung des Klärschlamms erfolgt ist, 0,65 €/m³.“


 

§ 4

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft.


 

 

 

 

Der 7. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.