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 - Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen
- Bebauungsplan Gewerbegebiet Ruppichteroth
- Flurbereinigung Chance Natur
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen
Die Gemeinde Ruppichteroth erhält für das Jahr 2026 vom Land Nordrhein-Westfalen eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500 €. Diese Mittel sind zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen an Baudenkmälern vorgesehen, die sich im Eigentum Dritter (z. B. Privatpersonen oder kirchliche Einrichtungen) befinden.
Die Gemeinde Ruppichteroth ruft Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern in der Gemeinde Ruppichteroth auf, Anträge für Fördermittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen zu stellen.
Gefördert werden beispielsweise:
- Instandsetzung und Erhaltung von Denkmälern
- Maßnahmen zur Sicherung des historischen Erscheinungsbildes
- Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten
- Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes
Was ist nicht förderfähig?
- Reine Modernisierungen (z. B. energetische Maßnahmen)
- Erneuerung von Heizungs- oder Elektroanlagen
Wichtig zu wissen:
- Die Förderung erfolgt als anteilige Kostenerstattung
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist erforderlich
- Doppelförderungen sind ausgeschlossen
Antragsfrist: 31.08.2026
Die Umsetzung der Maßnahme muss noch im Jahr 2026 erfolgen.
Antragstellung:
Per Post oder E-Mail bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Gemeinde Ruppichteroth.
Für die Auszahlung sind u. a. Rechnungen und Fotodokumentationen erforderlich.
Ansprechpartner:
Gemeinde Ruppichteroth
Untere Denkmalschutzbehörde
Herrn Andre Rosenstein
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Tel.: 02295 / 4976
E-Mail: andre.rosenstein@ruppichteroth.de
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.ruppichteroth.de/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/4 Gewerbegebiet Ruppichteroth Süd/Ost;
a)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/4 „Gewerbegebiet Ruppichteroth Süd/Ost“ einzuleiten.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zu b)
Das rund 2,7 ha große Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Ortsteils Ruppichteroth und umfasst das ehemalige „Huwil 2“-Areal, das derzeit unter der Bezeichnung „BröltalCenter“ genutzt wird. Die Fläche ist gegenwärtig durch gewerbliche Nutzungen, Büronutzungen, eine Flüchtlingsunterkunft sowie größere Leerstände geprägt.
Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Entwicklung ist ein vielfältiger Nutzungsmix vorgesehen, bestehend aus Wohnnutzungen, Einzelhandel, Gastronomie, freizeitbezogenen Angeboten sowie nicht störendem Gewerbe. Ziel ist die Schaffung einer nachhaltigen und langfristig tragfähigen städtebaulichen Struktur mit einer deutlichen funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Gebietes.
Die bestehende Bausubstanz soll dabei weitgehend erhalten und durch gezielte Neubauten ergänzt werden, um eine sinnvolle Nachverdichtung und Modernisierung des Areals zu ermöglichen. Insgesamt wird eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung angestrebt, die sowohl den aktuellen Nutzungsanforderungen als auch zukünftigen städtebaulichen Ansprüchen gerecht wird.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 ferner beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern.
Die Unterlagen können in der Zeit vom
21. Mai 2026 bis einschließlich 21. Juni 2026
eingesehen werden.
Stellungnahmen können schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, gerichtet oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen liegen während der folgenden Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 106, öffentlich aus:
Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr,
Di. 14.00 – 17.00 Uhr und
Do. 14.00 – 18.00 Uhr
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter
https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuelle-bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.02/4 „Gewerbegebiet Ruppichteroth Süd/Ost“ ist in dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt:

 


Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Bekanntmachungsanordnung:
Ich bestätige hiermit, dass der Aufstellungsbeschluss des o.g. Verfahrens mit dem Wortlaut der in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde am 05.05.2026 gefassten Beschluss übereinstimmen. Darüber hinaus wurde nach den Vorschriften des § 2 Absatz 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren. Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksregierung Köln Köln, den 28.04.2026
Dezernat 33 Zeughausstr. 2 – 8
-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln
Tel.: 0221 147-2033
Flurbereinigung Chance Natur II
Az. 33.44 - 5 18 01 -
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Verfahren auf Grund des Zusammenlegungsbeschlusses vom 13.11.2018 sowie des 2. Änderungsbeschlusses vom 24.05.2024 und des 3. Änderungsbeschlusses vom 22.09.2025 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie für den Zusammenlegungsbeschluss vom 30.5.2022 bis 03.06.2022 und vom 07.06.2022 bis 10.06.2022 im Haus des Gastes, Siegtalstrasse 39, 51570 Windeck-Herchen und für den 2. und 3. Änderungsbeschluss vom 02.02.2026 bis 13.02.2026 bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.
Ausgenommen sind die Flurstücke Gemarkung Herchen Flur 28 Nrn. 10, 74, 75 und Gemarkung Herchen Flur 35 Nrn. 41, 43/1, 44, 46/1, 47/1, 49, für die die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bereits mit Beschluss vom 29.06.2023 erfolgt ist.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Damit alle Teilnehmer im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Zusammenlegungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren aufgrund des Zusammenlegungsbeschlusses (mit Ausnahme der o. g. Flurstücke) und des 2. sowie 3. Änderungsbeschlusses unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.
Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung des vorläufigen Flurstücksnachweises -Alter Bestand- unterrichtet.
Einwendungen gegen die Bewertung wurden überprüft, konnten aber in Folge ihrer Unbegründetheit nicht berücksichtigt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50667 Köln.
Hinweis:
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würden deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez. Rosenberg
Rosenberg
Regierungsvermessungsdirektorin
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste 

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der 
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 


Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: 
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr, 
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der 
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de

Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg 
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und 
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis 
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000 
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
dmsg_nrw.de

  Drogen-Suchthilfen

    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Team Telefon Nummer: 
Tel.-Nr.: 02241-1209302

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ) 
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig: 
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635