Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Karl Heinrich Schmidt, Ruppichteroth, Mittelsaurenbach 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 12. Oktober 2021.

 

- Nachruf
- Stellenausschreibung
- Bröltal-Bad
- Kunstausstellung von Frau Marion Jeske
- Überprüfung der Sirenen
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

Nachruf

„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“, war immer sein Leitspruch in der Feuerwehr und zum Wohl der Allgemeinheit.

Herr
Harald Ottersbach
Oberfeuerwehrmann a. D.

Am Freitag, dem 17. September 2021, verstarb unser langjähriger Kamerad, Oberfeuerwehrmann Harald Ottersbach, im Alter von 65 Jahren. Er war 47 Jahre Mitglied der Feuerwehr Ruppichteroth.
    
Am 1. August 1972 trat er in die Feuerwehr, Löschzug Ruppichteroth, als Feuerwehrmann-Anwärter ein. 1978 wurde er zum Feuerwehrmann befördert und 1981 zum Oberfeuerwehrmann. Weitere Lehrgänge folgten 1981 zum Maschinisten und 1985 zum Sprechfunker.

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen verlieh ihm das „Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber“ am 5. September 1997 für 25jährige Zugehörigkeit im aktiven Dienst der Feuerwehr. Diese Auszeichnung bringt das vorbildliche und kameradschaftliche Wirken von Harald Ottersbach für die Freiwillige Feuerwehr in unserer Gemeinde zum Ausdruck.

Am 21. März 2003 wechselte er vom aktiven Dienst in die Ehrenabteilung.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth (10.400 Einwohner) - Rhein-Sieg-Kreis – bietet zum
1. August 2022
    
einen Ausbildungsplatz als
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
    
an.

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz in einem klassischen Verwaltungsberuf, in dem Sie Büro- und Verwaltungsarbeiten erledigen und Bürgerinnen und Bürger beraten? Haben Sie Interesse daran, Ihr erlerntes theoretisches Wissen mit der Praxis in den verschiedenen Fachbereichen zu verknüpfen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ruppichteroth mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen?

Dann ist die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten genau das Richtige für Sie!

Das bringen Sie mit:

    • Gute Allgemeinbildung und rasche Auffassungsgabe
    • Gute Kommunikations- sowie schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
    • Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
    • Sichere und gute Umgangsformen
    • Interkulturelle Kompetenz

Zudem erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:

    • Mindestens Fachoberschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
    • Mindestens befriedigende Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik
    • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
    • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung erfolgt nach Einstellungszusage)
    • Führungszeugnis ohne Eintrag (Vorlagepflicht besteht nach Einstellungszusage)

Das bieten wir Ihnen:

    • Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und praxisorientierte Ausbildung in einem modernen Umfeld mit der Möglichkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Mitarbeit
    • Während der Ausbildung werden Sie durch die Ausbildungsleiterin betreut und begleitet
    • Unser Ziel ist Ihre dauerhafte Übernahme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
    • Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Teilnahme am Gleitzeitverfahren für über 18-Jährige

Informationen zur Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Sie besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Blockunterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn und dienstbegleitenden Unterweisungen beim Rheinischen Studieninstitut in Köln. Weitere wichtige Informationen über die Ausbildung finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Personalamt:

Frau Hänscheid (Ausbildungsleiterin):      02295/4941 personalamt@ruppichteroth.de  
Frau Beyer:                         02295/4940 personalamt@ruppichteroth.de  

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Wurde Ihr Interesse an einer Ausbildung bei der Gemeinde Ruppichteroth geweckt?
Dann bewerben Sie sich jetzt! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 13. Oktober 2021 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen werden aus Gründen der Datensicherheit nicht entgegengenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad
Öffnungszeiten eingeschränkt
Aus personellen Gründen können die allgemeinen Öffnungszeiten nur
eingeschränkt angeboten werden.
Der Schulbetrieb ist hiervon nicht betroffen.
Der Kursbetrieb muss in der 42. KW am Dienstag und Mittwoch ausfallen; diese Termine werden angehängt.
Ich bitte um Verständnis.

Allgemeinheit in der Zeit vom 04.10. bis 10.10.2021
montags
geschlossen


dienstags
geschlossen


mittwochs
geschlossen
18.00 – 20.00 Uhr

donnerstags
geschlossen
18.00 – 21.00 Uhr
Wassertemperatur: 30° C
freitags
geschlossen
18.00 – 20.00 Uhr

samstags
08 00 – 12 00 Uhr


sonntags
09 00 – 12 00 Uhr

 

Allgemeinheit in der Zeit vom 11.10. bis 17.10.2021 - keine Einschränkungen
montags
06.00 – 09.00 Uhr


dienstags
06.00 – 08.00 Uhr


mittwochs
06 00 – 08 00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr

donnerstags
06.00 – 09.00 Uhr
18.00 – 21.00 Uhr
Wassertemperatur: 30° C
freitags
06.00 – 08.00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr

samstags
08 00 – 12 00 Uhr


sonntags
09 00 – 12 00 Uhr

 

Allgemeinheit in der Zeit vom 18.10. bis 24.10.2021
montags
geschlossen


dienstags
geschlossen


mittwochs
geschlossen
geschlossen

donnerstags
geschlossen
18.00 – 21.00 Uhr
Wassertemperatur: 30° C
freitags
geschlossen
18.00 – 20.00 Uhr

samstags
08 00 – 12 00 Uhr


sonntags
09 00 – 12 00 Uhr

 


Allgemeinheit, ab dem 25.10.2021 gelten wieder die nachstehenden Öffnungszeiten
montags
06.00 – 09.00 Uhr


dienstags
06.00 – 08.00 Uhr


mittwochs
06 00 – 08 00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr

donnerstags
06.00 – 09.00 Uhr
18.00 – 21.00 Uhr
Wassertemperatur: 30° C
freitags
06.00 – 08.00 Uhr
18.00 – 20.00 Uhr

samstags
08 00 – 12 00 Uhr


sonntags
09 00 – 12 00 Uhr

 


Derzeitiger Kursbetrieb (nur Kinderkurse)
fällt aus am:

dienstags
14.00 – 15 00 Uhr
Gewöhnung 1
19.10.2021
donnerstags
14.00 – 15.00 Uhr
Gewöhnung 2


dienstags und
donnerstags
15.15 – 16.15 Uhr
16.30 – 17.30 Uhr
Kinderschwimmkurs 1
Kinderschwimmkurs 2
19.10.2021
mittwochs und
freitags
14.00 – 15.00 Uhr
Kinderschwimmkurs 3
20.10.2021

mittwochs
15.15 – 16.15 Uhr
Bronze 1
20.10.2021
mittwochs
16.30 – 17.30 Uhr
Bronze 2
20.10.2021
freitags
15.15 – 16.15 Uhr
Bronze 3


freitags
16.30 – 17.30 Uhr
Silber/Gold


Telefon Bröltal-Bad:    0 22 95 – 56 01
Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltal-bad.de .

 

 

Tolle Nachrichten aus dem Bröltal-Bad – Neue Infos zu den Kinderkursen
                                           

In den Medien wurde vielfach berichtet, dass immer mehr Kinder durch die Corona-Situation nicht schwimmen können. Die Wartelisten sind lang und manche Bäder melden sogar Aufnahmestopp.
Das trifft auf die Gemeinde Ruppichteroth nicht zu, im Gegenteil. Sie steuert hier mit dem Bröltal-Bad entgegen – und das mit Erfolg!
Ab Juni 2021 wurden ausschließlich Schwimmkurse angeboten, die zweimal pro Woche stattfanden. Die Kinder waren mit Eifer und Freude dabei und auch das Bad-Team hatte Spaß mit den fröhlichen und motivierten Kindern. Das Ergebnis kann sich sehen lassen:
Juni bis Mitte September    10 Schwimmkurse mit insgesamt 65 Kindern
Das Seepferdchen haben 49 Kinder erworben
und sogar das Bronze-Abzeichen haben 7 Kinder geschafft.
Natürlich gibt es auch in Ruppichteroth Wartelisten. Deshalb wurde die Anzahl der Kurse erhöht, damit viele Kinder so schnell wie möglich das Schwimmen erlernen.
Die Anmeldungen für Gewöhnungs- und Schwimmkurse werden nach Geburtsdatum gesammelt.
So werden die ältesten Kinder zuerst eingeladen. Bei den weiterführenden Kursen wird nach Anmeldung sortiert, da die Kinder hier die gleichen Voraussetzungen für einen Kurs erfüllen.
Auch die anderen Kurse sind wieder angelaufen. Insgesamt werden derzeit angeboten:
2 Wassergewöhnungskurse für die Kleinen ab 3 Jahren
3 Schwimmkurse für Kinder ab 6 Jahren
3 Bronze-Kurse für Kinder mit Seepferdchen
1 Silber/Gold-Kurs für Kinder mit Bronze-Abzeichen
Das Angebot kann je nach Anmeldungen variieren.
Weitere Infos und Anmeldeformulare erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und auf der Homepage unter www.broeltal-bad.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kunstausstellung von Frau Marion Jeske
vom 30. September – 30. November 2021
im Rathaus in Schönenberg

Am 30. September 2021 wurde die Kunstausstellung von Frau Marion Jeske im Rathaus eröffnet. Zur Eröffnung kamen zahlreiche Gäste. Großes Interesse wurde durch die zahlreichen Bilder sowie den bemalten Steinen bei den Besucherinnen und Besuchern geweckt.

Sie können die Ausstellung noch bis zum 30. November 2021, während der Öffnungszeiten des Rathauses, besuchen:

Montag u. Dienstag:                                     8.30 Uhr - 12.00 Uhr
               Dienstag zusätzlich:                                    14.00 Uhr - 17.00 Uhr
               Donnerstag u. Freitag                                   8.30 Uhr - 12.00 Uhr                            
               Donnerstag zusätzlich:                               14.00 Uhr - 18.00 Uhr


                   Frau Marion Jeske und die Gemeinde freuen sich auf Ihren Besuch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Am Samstag, den 09. Oktober 2021, zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr, erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet.
Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. August 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzung des Rates der Gemeinde am 26.08.2021
Aufgrund der Abwesenheit des ursprünglich bestellten Schriftführers bzw. der stellvertretenden Schriftführerin bestellt der Rat der Gemeinde auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill für die stattfindende Sitzung des Rates von der Verwaltung Herrn Klaus Müller als Schriftführer.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Unterstützung des Benefizkonzertes am 25. September 2021 zugunsten der Betroffenen bei der Flutkatastrophe durch das "Unwetter Bernd" im Rhein-Sieg-Kreis

Bürgermeister Loskill erläutert die Notwendigkeit des Ratsbeschlusses und die Gründe, den letzten Satz seines Beschlussvorschlages zu den Kosten für die Haftpflicht- und die Unfallversicherung für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Konzerts nicht mit in die Beschlussfassung aufzunehmen. Dies begründet sich darin, dass dieser Versicherungsschutz voraussichtlich durch Vereinsseite gewährleistet ist und somit nicht aus dem gemeindlichen Haushalt getragen werden muss.
Anschließend führt Gemeindevertreter Schmidt weitergehend zu der Benefizveranstaltung aus.
Der Rat der Gemeinde beschließt, die Veranstaltung „Benefizkonzert am 25. September 2021 zugunsten der Betroffenen bei der Flutkatastrophe durch das Unwetter Bernd im Rhein-Sieg-Kreis“ und deren Organisation zu unterstützen.
Durch die ehrenamtliche, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit des Organisationsteams des Benefizkonzertes mit seinen vielen Helferinnen und Helfern und durch Sponsoring besteht für die Gemeinde Ruppichteroth Kostenneutralität.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Gründung einer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Zusammenfassung Impulsworkshop vom 12. Juli 2021und ggf. damit verbundener
         weitergehender Gedankenaustausch
Bürgermeister Loskill fasst den Impulsworkshop unter Berücksichtigung der den Gemeindevertreter/innen und Gemeindevertretern zusammen mit der maßgebenden Verwaltungsvorlage beigefügten Unterlagen zusammen.
Anschließend geben die Vorsitzenden der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gemeindevertreter Kemper für die Partei DIE LINKE sowie weitere den Fraktionen angehörenden Gemeindevertreter-/innen ihre Stellungnahmen im Hinblick auf die Bewertung des Impulsworkshops und zur bisherigen bzw. weiteren Verfahrensweise in Zusammenhang mit der evtl. Gründung einer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft in der Gemeinde Ruppichteroth ab.

Unter Berücksichtigung des sich daraus ergebenden differenzierten Meinungsbildes schlägt Bürgermeister Loskill vor, dass die Verwaltung zusammen mit der Politik im Sinne der Diskussionsbeiträge der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und des Gemeindevertreters der Partei DIE LINKE mögliche konkrete Projekte der Gesellschaft im Vorfeld erarbeitet bzw. bewertet. Parallel dazu kann im Sinne der CDU-Fraktion die im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung unter nunmehr Tagesordnungspunkt 6 zu behandelnde Beauftragung eines Beratungsunternehmens beschlossen werden.
Dieser Vorschlag fließt nach weitergehender Diskussion nicht in einen Beschluss ein.

Der Rat der Gemeinde nimmt die zusammenfassende Darstellung des Impulsworkshops vom 12. Juli 2021 auf dem Weg zur Gründung einer Wirtschafsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in der Gemeinde Ruppichteroth zur Kenntnis.

einstimmig

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Gründung einer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Beauftragung eines Beratungsunternehmens zur Prüfung der Umsetzung und je
         nach Ergebnisfindung zur weiteren Begleitung zwecks Gründung einer
         Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport der Gemeinde Ruppichteroth vom 9. September 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Bröltal-Bad Ruppichteroth;
hier: Erhöhung der Kursgebühren
Die Fraktionen des Rates der Gemeinde erläutern die Gründe, warum sie beabsichtigen, der von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Kursgebühren gar nicht oder nur bedingt zu folgen.
Bürgermeister Loskill führt daraufhin weitergehend aus, dass durch eine Personalaufstockung ab Oktober 2021 zukünftig mehr Kurse angeboten werden können, weil die Warteliste derzeit relativ hoch ist. Die sich daraus ergebenden erhöhten Personalkosten könnten evtl. durch die Erhöhung der Kursgebühren kompensiert werden

Nach erneuter Diskussion wird sich auf eine Kursgebührenerhöhung für das Jahr 2022 verständigt. Für die Folgejahre soll die Entwicklung der Einnahmen durch Kursangebote abgewartet und gegebenenfalls über weitere Preiserhöhungen neu beraten werden.

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde, ab dem 01.01.2022 die Kursgebühren wie folgt festzusetzen:

Kursgebühren        ab 2022
Aqua-Kurse Erwachsene à 10 UStd.
bzw. 10 x 30 min BEboard          80,00 €
Kinderkurse à 10 UStd.          60,00 €
Kinderschwimmkurse à 15 UStd.           90,00 €

Sonderkurse mit abweichender Dauer werden nach dem Stundendurchschnittspreis berechnet.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss
bei 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion und 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum KKS-3-122;
hier: Auftragsvergabe für die Gewerke "Sanitärarbeiten" und "Elektroarbeiten"
    • Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth - Ausbau eines Klassenraumes im Dachgeschoss - Auftragsvergabe für die Gewerke "Trockenbauarbeiten" und "Dachdeckerarbeiten"
hier: Genehmigung von dringlichen Entscheidungen gemäß § 60 Abs. 2 der
         Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das
         Gewerk "Dachdeckerarbeiten"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus der Gemeinde Ruppichteroth vom
13. September 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
BM Loskill erläutert die Sitzungsvorlage. Nach einer kurzen Diskussion erfolgt die Abstimmung.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit den Veranstaltungen "Bröltaler Familiensonntag" und "Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht"
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde
    1. die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth – Döörper Weihnacht“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
einstimmig
    2.  die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima-  und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 9. September 2021 gemäß
§ 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Wohnungsbauförderung (Landesförderung und kreiseigene Förderung) im
Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Vorstellung durch einen Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises

Herr Klaus-Dieter Klein, Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises, informiert anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Möglichkeiten der landesweiten und kreiseigenen Förderung zum Thema Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis. Es folgt eine angeregte Diskussion. Fragen der Ausschussmitglieder wurden von Herrn Klein beantwortet.

Die Ausführungen von Herrn Klein zum Thema Wohnungsbauförderung werden zur Kenntnis genommen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier:     a) erneute Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit
                gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und
                sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
                eingegangenen Stellungnahmen
           b) erneuter Feststellungsbeschluss

Die Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder zum Bauleitplanverfahren im Bereich der Winterscheider Mühle.

Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP15/0061 als Anhänge 33, 34 und 35 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus den Anlagen 1-3 dieser Niederschrift ersichtlich – zu entscheiden.

einstimmig

    b) die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheider Mühle“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP115/0061 versandten Form zu beschließen.

einstimmig

Die Planunterlagen haben während der Sitzung ausgelegen.

Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier:  a) erneute Entscheidung über die anlässlich derBeteiligung der Öffentlichkeit
              gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und
              sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
              eingegangenen Stellungnahmen
         b) erneuter Satzungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 als Anhänge 1, 2, und 3 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus den Anlagen 1, 2 und 4 dieser Niederschrift ersichtlich – zu entscheiden.

einstimmig

    b) Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 versandten Form zu beschließen.

einstimmig    

Die Planunterlagen haben während der Sitzung ausgelegen.

Tagesordnungspunkt:
Reduzierung/Vermeidung von Schottergärten  
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2021 -

Ausschussmitglied Herr Hessing erläutert den Antrag seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgt eine angeregte Diskussion.
Im Ergebnis besteht im Ausschuss gemeinsam mit der Verwaltung Einigkeit darüber, dass zur Reduzierung und Vermeidung von Schottergärten anstelle von Verboten mehr auf Aufklärung gesetzt werden sollte.
Der Umweltschutzbeauftragte der Gemeinde Ruppichteroth, Herr Schumacher, stellt sich gerne als Ansprechpartner für Beratungen zur Verfügung.

Der Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Ruppichteroth, Herr Simons, bestätigt den Vorrang von Aufklärungsarbeit gegenüber von Verboten und demzufolge regelmäßigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden. Diese Einschätzung wird nach einer rechtlichen Prüfung ebenfalls vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund vertreten.

Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu beschließen, dass sich die Gemeinde Ruppichteroth dafür ausspricht, dass private und öffentliche Grünflächen insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Sie spricht sich gleichzeitig gegen sogenannte „Schottergärten“ aus.

Weiterhin werden Bauwillige und Grundstückseigentümer bei Bauanträgen und Bauanfragen auf die Folgen versiegelter Schottergärten hingewiesen. Gleichzeitig bietet die Gemeinde eine Beratung, beispielsweise durch den Umweltschutzbeauftragten, zu insektenfreundlichen, ökologischen und zugleich pflegeleichten Lösungen an und stellt Informationsmaterialien zu diesem Thema zur Verfügung.

einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Schutz vor den Folgen von Starkregenereignissen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2021 -

Ausschussmitglied Herr Höger erläutert den Antrag seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgt eine angeregte Diskussion.
Der Klimaschutzmanager, Herr Simons, berichtet zu dem im Jahr 2020 an die Bezirksregierung Köln gestellten Förderantrag zur Erstellung einer Starkregengefahrenkarte.
Bürgermeister Loskill schlägt vor, alle der Gemeinde vorliegenden Unterlagen zum Thema Starkregenereignisse und Extremwetterlagen zusammen zu tragen und zur weiteren Beratung in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorzulegen.
Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Ausschussmitglieder einverstanden, der wie folgt durch Beschluss bestätigt wird:

Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, alle vorliegenden Unterlagen zu den Themen „Starkregenereignisse und Extremwetterlagen“ zusammen zu tragen und ergänzend über Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes in einer der nächsten Sitzungen dieses Ausschusses, spätestens bis Ende des Jahres 2021, zu berichten.
In der betreffenden Sitzung zu diesen Themen wird über die weitere Vorgehensweise beraten.

einstimmig

Ende der Niederschrift.


Ich bitte um Beachtung des nachfolgenden Hinweises:

Die vorgenannten Anhänge 33, 34 und 35 der Verwaltungsvorlage V/WP15/0061, die Anhänge 1, 2, und 3 der Verwaltungsvorlage V/WP15/0060 sowie die Anlagen 1-4 dieser Niederschrift werden auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter

http://ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort veröffentlicht.

Die Unterlagen können ebenfalls während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 108, bei Herrn Andre Rosenstein eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
im Zusammenhang mit der Veranstaltung
„Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“
vom 30.09.2021

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)
und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021
(GV. NRW. S. 762) sowie des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020
(GV. NRW. S. 916), wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16.09.2021 für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:


§ 1

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“ im Ortsteil Ruppichteroth dürfen am 2. Adventssonntag Verkaufsstellen
unter den Voraussetzungen des § 2 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
sein.

§ 2

(1)
Zwischen der Veranstaltungsfläche und den geöffneten Verkaufsstellen muss ein
enger räumlicher Bezug bestehen.

(2)
Aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ergibt sich, in welchem Bereich
(Bezugsfläche) die Öffnung der Verkaufsstellen aufgrund des räumlichen
Bezuges zur Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“
im Ortsteil Ruppichteroth zulässig ist.

§ 3

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Verkaufs-
stellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder entgegen § 1 in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offen
hält.

(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.

 

§ 4

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung


Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Ruppichteroth - Döörper Weihnacht“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
im Zusammenhang mit der Veranstaltung
„Bröltaler Familiensonntag“
vom 30.09.2021

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)
und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021
(GV. NRW. S. 762) sowie des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020
(GV. NRW. S. 916), wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 16.09.2021 für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ im Ortsteil
Ruppichteroth dürfen in Jahren mit ungerader Jahreszahl am 3. Sonntag im Juni
Verkaufsstellen unter den Voraussetzungen des § 2 in der Zeit von 13:00 Uhr bis
18:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1)
Zwischen der Veranstaltungsfläche und den geöffneten Verkaufsstellen muss ein
enger räumlicher Bezug bestehen.

(2)
Aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ergibt sich, in welchem Bereich
(Bezugsfläche) die Öffnung der Verkaufsstellen aufgrund des räumlichen
Bezuges zur Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ im Ortsteil Ruppichteroth
zulässig ist.

§ 3

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Verkaufs-
stellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder entgegen § 1 in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 außerhalb des zugelassenen räumlichen Bereichs offen
hält.

(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.

 

 

§ 4

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung


Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Bröltaler Familiensonntag“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen
Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
vom 30.09.2021

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172)
und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai
1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni
2021 (GV. NRW. S. 762) sowie des § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), wird von der Gemeinde Ruppichteroth als
örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde
Ruppichteroth vom 16.09.2021 für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:


§ 1


Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 08.10.2018
wird aufgehoben.


§ 2


Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung


Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.