- Stellenausschreibung
- Ausbildungsstellen zu besetzen
- 1. Bergisches Wanderfest
- Rentensprechtag
- Änderung Bebauungsplan Winterscheid
- Notarprechtag
- Öffnungszeiten Hallenbad Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
- Bundestagswahl, Präsentation der Ergebnisse
- Wahlbekanntmachung
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht kurzfristig zur Verstärkung des Teams am gemeindlichen Bauhof
eine Aushilfskraft
mit beruflicher Erfahrung im Straßen- oder Garten- und Landschaftsbau
Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung für die Dauer von ca. 7 Monaten.
Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und BE (ehemals Klasse 3) sowie der Klasse CE (ehemals Klasse 2) ist zwingend erforderlich.
Neben der selbständigen Erledigung der berufsspezifischen Aufgaben wird auch die Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen eines gemeindlichen Bauhofes einschließlich der Durchführung des Winterdienstes zu Ihrem Tätigkeitsfeld gehören. In diesem Zusammenhang werden Teamfähigkeit, Flexibilität (insbesondere die Übernahme von Bereitschafts- und Wochenenddiensten im Rahmen des Winterdienstes) sowie Einsatzbereitschaft erwartet.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit und eine Vergütung nach dem TVöD. Wenn Sie Interesse haben und noch mehr über den Aufgabenbereich erfahren möchten, setzen Sie sich mit Frau Wörner, Telefon-Nr. 02295/4928 in Verbindung.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.09.2009 an:
Bürgermeister der
Gemeinde Ruppichteroth
- Personalamt -
Schönenberg-Rathaus
53809 Ruppichteroth
Ausbildungsstellen zu besetzen
Die Gemeinde Ruppichteroth bietet im Jahr 2010 folgende Ausbildungsstellen an:
zum 1. August 2010
einen Ausbildungsplatz als
Verwaltungsfachangestellte (r)
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Sie besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Blockunterricht am Berufskolleg der Stadt Bonn und dienstbegleitenden Unterweisungen beim Rheinischen Studieninstitut.
zum 1. September 2010
einen Ausbildungsplatz als
Gemeindeinspektoranwärter(in)
- Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes -
- Studium Richtung allgemeine Verwaltung -
Die Ausbildung umfasst einen dreijährigen Vorbereitungsdienst. Dieser besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Studienabschnitten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Die Ausbildung endet mit dem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt(in).
Einstellungsvoraussetzungen für den Ausbildungsplatz als Gemeindeinspektoranwärter(in) sind:
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates mit entsprechendem vertraglichen Anspruch
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
das Höchstalter von 26 Jahren.
Bewerbungen unter Übersendung der üblichen Bewerbungsunterlagen werden bis zum
9. Oktober 2009 erbeten an den
Bürgermeister der
Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Schönenberg-Rathaus
53809 Ruppichteroth
1. Bergisches Wanderfest
Am 3. und 4. Oktober findet das 1. Bergische Wanderfest statt. Ich lade alle Interessierten recht herzlich ein, hieran teilzunehmen. Ausgehend von Neunkirchen-Seelscheid wird sternförmig in die Nachbarkommunen Much, Lohmar und Ruppichteroth gewandert. Neben abwechslungsreichem Begleitprogramm wird Ihnen ein spektakuläres Country- und Bluesfestival der Extraklasse geboten.
Und das Alles auch noch für einen guten Zweck. Der Deutsche Volkssportverband (DVV) initiiert unter dem Titel „Deutschland wandert – Deutschland hilft“ bundesweit angelegte Benefizwanderungen, deren Einnahmen der Mukoviszidose-Hilfe zugute kommen. Dieses Wanderfest ist ein Teil einer solchen Benefizaktion. Somit leisten Sie mit dem Erwerb einer Startkarte automatisch eine Spende in Höhe von 1,- € für ein entsprechendes Projekt.
Die Zusammenarbeit der vier teilnehmenden Kommunen Much, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth resultiert aus dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK).
Ich hoffe, Ihr Interesse ist geweckt und wünsche Ihnen eine schöne Zeit beim 1. Bergischen Wanderfest.
Weitere Informationen finden Sie in der Veranstaltungsbroschüre, die ab sofort im Rathaus ausliegt oder im Internet unter: www.bergisches-wanderfest.de.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
21. Oktober 2009 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Änderung Bebauungsplan Winterscheid
Inkrafttreten und Offenlegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 28.03.07 die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, zur Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der Vorschriften über die dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
d)der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage rechtsverbindlich.
Notarprechtag
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 2. Oktober 2009, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Öffnungszeiten
Hallenbad Ruppichteroth
BADEZEITEN
mittwochs
15.00 – 18.00 Uhr
Kindertag mit Spiel- und Sportgeräten
donnerstags
08.00 – 13.00 Uhr
15.00 – 21.30 Uhr
Wassertemperatur: 30°C
Wassertiefe ab 20.00 Uhr: 1,30 – 1,80 m
freitags
15.00 – 19.00 Uhr
Während der VHS-Semester muss das Nichtschwimmerbecken während der Kurse (16.30 – 18.45 Uhr) gesperrt bleiben.
samstags
08.00 – 12.00 Uhr
sonntags
09.00 – 12.00 Uhr
KURSE
dienstags
15.00 – 16.00 Uhr
Kinderschwimmkurs A
mittwochs und
freitags
14.00 – 15.00 Uhr
Kinderschwimmkurs B (ungerade Kalenderwochen)
Wassergewöhnung (gerade Kalenderwochen)
dienstags
16.00 – 17.00 Uhr
Aqua Jogging (auch für Nichtschwimmer und Ungeübte)
mittwochs
19.00 – 20.00 Uhr
Aquarobic (für Schwimmer und Geübte)
freitags
19.00 – 20.00 Uhr
Aqua Power (für Schwimmer mit Kondition)
Öffnungszeiten für InfraRotCenter und Sonnenbank
(Terminvereinbarung sinnvoll !!! Bitte im Hallenbad anrufen, Tel. 02295/5601)
montags
17.00 – 20.45 Uhr
dienstags
08.00 – 20.45 Uhr
mittwochs
08.00 – 20.45 Uhr
donnerstags
08.00 – 12.30 Uhr
15.00 – 21.00 Uhr
freitags
08.00 – 20.45 Uhr
samstags
08.00 – 11.45 Uhr
sonntags
09.00 – 12.00 Uhr
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 01.10.2009, AB 3,
am Freitag , dem 02.10.2009, AB 4.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 01.10.2009, AB 1,
am Freitag , dem 02.10.2009, AB 2.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Von Samstag, 26.09.2009 – Freitag, 02.10.2009
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 26.09.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/31500
Sonntag, 27.09.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Montag, 28.09.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Dienstag, 29.09.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111,
Tel.: 02241/9770
Mittwoch, 30.09.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107; Tel.: 02241/27013
Donnerstag, 01.10.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgst. 20, Tel.: 02241/312623
Freitag, 02.10.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
CARITAS
Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582
Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel : 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Bundestagswahl am 27. September 2009
Präsentation der Ergebnisse
Die Präsentation der Ergebnisse der
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
erfolgt
am Sonntag, den 27. September 2009, ab 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,
1. Obergeschoss, Zimmer 202.
Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Wahlbekanntmachung
1.
Am 27. September 2009
findet die
Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 98, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 010 - Hambuchen
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth
Sankt-Florian-Straße 2
Bacherhof
Bölkum
Gießelbach
Hambuchen
Hodgeroth
Junkersaurenbach
Millerscheid
Mittelsaurenbach
Niedersaurenbach
Obersaurenbach
Retscheroth
Stranzenbach
Straße
Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth I (Nord)
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth
Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Am Denkmal
Am Heiligenberg
Am Herchenstück
Am Juliusstollen
Am Kindergarten
Am Wasserberg
Amselweg
Burgplatz
Burgstraße
Dr.-Herzfeld-Straße
Eichweiher
Feldwiese
Glöcknersgarten
Höhenweg
Im Weiandsgarten
Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!
Fortsetzung:
Wahlbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)
Köttinger Weg
Marktstraße
Mucher Straße
Nordhang
Pfarrgasse
Sankt-Florian-Straße
Schönblick
Schulstraße
Schustergasse
Severinusstraße
Wilhelmstraße
Zum Sperber
Wahlbezirk 030 -
Ruppichteroth II (Süd-West)
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth
Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Auf dem Großen Feld
Bitzenweg
Brölstraße
Buchenweg
Caluna
Eitorfer Straße
Eschenweg
Friedensstraße
Heide
Herchener Straße
Huppach
Im Auelsfeld
Im Höllchen
Im Rosengarten
Im Steinberg
Kiefernweg
Lärchenweg
Obere Hirschbitze
Otto-Willach-Straße
Rosenharth
Stein
Steiner Weg
Tannenweg
Ulmenweg
Untere Hirschbitze
Waldfrieden
Waldstraße
Weidenweg
Wilhelm-Schmitz-Straße
Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth III (Ost)
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth
Sankt-Florian-Straße 2
Köttingen
Oeleroth
Ruppichteroth mit den Straßen
Am Bacherbusch
Falkenweg
Grubenwall
In der Schleeharth
Im Bruch
Köttinger Hecke
Nümbrechter Straße
Obersaurenbacher Straße
Sonnenhang
Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth IV (Außenorte)
Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth
Sankt-Florian-Straße 2
Ahe
Dörgen
Ennenbach
Harth
Hove
Ifang
Kämerscheid
Kesselscheid
Krahwinkel
Neuenhof (bei Ruppichteroth)
Niederprobach
Paulinenthal
Pulvermühle
Rotscheroth
Schmitzhöfgen
Velken
Wingenbach
Wahlbezirk 060
Schönenberg I
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
Auf der Burghardt 1
Hänscheid
Schönenberg
Wahlbezirk 070 - Schönenberg II
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
Auf der Burghardt 1
Berg
Bornscheid
Damm
Fußberg
Herrenbröl
Jünkersfeld
Kammerich
Kuchem
Niederlückerath
Oberlückerath
Rose
Scheid
Schneppe
Thal
Wingenbacherhof
Wahlbezirk 080 - Büchel
Wahllokal: Kindergarten Büchel
Alte Schule 4
Beiert
Bröleck
Brölerhof
Broscheid
Büchel
Herrnstein
Reiferscheid
Thilhove
Wahlbezirk 090 - Winterscheid I (Nord)
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
Pastoratsstraße 2
Schreckenberg
Winterscheid mit den Straßen
Am Altenhof
Am Sportplatz
Beierter Weg
Gartenstraße
Hauptstraße
Herrnsteinstraße
Nordstraße
Pastoratsstraße
Ringstraße
Wendelinusstraße
Zum Feuerwehrhaus
Winterscheiderbröl
Wahlbezirk 100 - Winterscheid II (Süd)
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
Pastoratsstraße 2
Winterscheid mit den Straßen
Am Südhang
Auf dem Hohen Stein
Finkenweg
Hardtstraße
Im Johannesgarten
Im Orth
Im Wingert
In der Dellenwiese
Kirchstraße
Mittelstraße
Mühlengasse
Schwalbenweg
Siefenweg
Silberberg
Talstraße
Turmstraße
Wiesenstraße
Zum Irrgarten
Zum Ortsiefen
Wahlbezirk 110 - Winterscheid III (Außenorte)
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
Pastoratsstraße 2
Bechlingen
Derenbach
Fußhollen
Hatterscheid
Holenfeld
Honscheid
Ingersauelermühle
Litterscheid
Neuenhof (bei Winterscheid)
Schmitzdörfgen
Stockum
Tanneck
Winterscheidermühle
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24.08.2009 bis zum 06.09.2009 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Für die Wahlbezirke 010 bis 050 und die Wahlbezirke 060 bis 110 wurde je ein Briefwahlvorstand gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag (27.09.2009) zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, zusammen.
Der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 010 bis 050 tagt in Zimmer 205 (1. Ober-
geschoss); der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 060 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss).
Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.
Alle zuvor aufgeführten Wahllokale einschl. der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus sind barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dies bedeutet, dass der Zugang und die Nutzung des Wahllokals für Menschen mit
Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist.
Auf die vorhandene Barrierefreiheit wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten hingewiesen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a)für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen
Kreis für die Kennzeichnung,
b)für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die
Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehendlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 56 Abs. 6 Nr. 4 bis 6 Bundeswahlordnung (BWO)
zurückgewiesen, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 56 Abs. 8 BWO).
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 98 - Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Neun-kirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck, zugeordnet sind,
a)durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (27.09.2009) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Strafbestimmungen:
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Eine Bitte an den Wähler:
Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.