Nachrichten

 

- Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bröltal-Bad Ruppichteroth
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth


Im Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben:


    1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden. Eine Garantie für schnee- und eisfreie Straßen gibt es nicht, denn die Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Die Einsatzkräfte sind bemüht, den Winterdienst so schnell und effektiv wie möglich durchzuführen. Ich bitte daher schon jetzt um Verständnis, dass es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Verspätungen bzw. Verzögerungen im üblichen Tagesablauf kommen kann.

    2. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger*innen den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich die Anliegerin / der Anlieger, die/der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Sie/Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger*innen auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges -  falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.

    3. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter*innen darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,05 m einzuhalten.
Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,05 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendeanlagen bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.

    4. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.

Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104 (während der Corona-bedingten Schließung des Rathauses bitte mit Voranmeldung), oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar.

Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/91723.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad Ruppichteroth

Preise (ab dem 01.01.2012) und Gebühren (ab dem 01.01.2022)

Einzelkarte
Zehnerkarte (und 15er-Karte, siehe Info über Treue-Karte**)
Schwimmen allgemein


Erwachsene
3,50 €
31,00 €
vergünstigt
1,80 €
15,00 €
Vergünstigten Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis.

Familienkarte
(max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern)

9,50 €

Eintritt frei
    • Kinder bis einschl. 3 Jahre
    • Berechtigte Personen der Ruppichterother Tafel mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth. Gutscheine werden bei der Tafel ausgegeben.
    • Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth.
Warmbadetag
Zuschlag je Eintritt
0,70 €

 

Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt)

Kinderkurse
Wassergewöhnung, Bronze, Silber/Gold/Jugendretter
10 UStd.
60,00 €
Schwimmkurs
15 UStd.
90,00 €
VaMuKi (in Planung)

80,00 €

 

Aqua Kurse für Erwachsene
10 UStd.
80,00 €
BEboard (in Planung)
10 x 30 min
80,00 €

**) Sie besuchen das Bröltal-Bad regelmäßig? Dann holen Sie sich die Treuekarte.
       Für jede gekaufte 10er-Karte bekommen Sie einen Stempel; nach fünf Stempeln bekommen Sie
       eine 15er-Karte zum Preis der 10er-Karte.
Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 7. Januar 2022, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 202, statt.

Termine bitte ich ausschließlich beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer
02242 / 92410 zu vereinbaren.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer Ruppichteroth, Mucher Straße 13, bleibt bis auf weiteres aufgrund der aktuellen Situation und der sich immer noch stark ausbreitenden Corona-Pandemie geschlossen.
Sollte jedoch ein dringender Bedarf bestehen, können Sie sich gerne bei Frau Rohs (02295/6406) oder Herrn Schramm (02295/5848) melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle! Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 8. Dezember 2021 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Entwurf eines Nachtragshaushalts 2022 durch den Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur (Neu-)Festsetzung der
         Kreisumlage

Am Montag, den 06.12.2021 wurde eine Ergänzungsvorlage (V/WP15/0091) mit Beschlussvorschlag der Verwaltung an den Gemeinderat versendet.
Bürgermeister Mario Loskill erläutert den aktuellen Sachverhalt. Im Anschluss daran stellt Kämmerer Klaus Müller die Entwicklung der allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamts-umlage und der Mehrbelastung ÖPNV für die Jahre 2022-2025 anhand eines in der Sitzung ausgeteilten „Handouts“ dar.
Daraufhin beantworten Bürgermeister Loskill und Kämmerer Müller die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.
Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 2 der Kreisordnung NRW zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2022 des Rhein-Sieg-Kreises beschließt der Rat der Gemeinde folgende Stellungnahme zur (Neu-)Festsetzung der Kreisumlage:
Die Kommunen im Solidarverbund des Kreisjugendamtes blicken besorgt auf die Entwicklung des Umlagesatzes, der im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2022 angepasst werden soll. Die Anhebung des Umlagesatzes führt bei den betroffenen Kommunen (abhängig von den jeweils individuellen Umlagegrundlagen), insbesondere im Finanzplanungszeitraum zu nicht mehr verkraftbaren Aufwandssteigerungen von bis zu rd. 1,0 Mio. € jährlich. Die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte gerät allein hierdurch (unabhängig von anderen örtlichen Umständen) in Gefahr.
Es wird konstatiert, dass der „Kostenapparat“ des Kreisjugendamtes vielen Unwägbarkeiten unterliegt. Zudem beinhaltet der Aufgabenbereich des Jugendamtes einige Themenfelder, die nicht in der Steuerbarkeit des Kreises liegen. Darüber hinaus ist den Kommunen bewusst, dass eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen des Kreisjugendamtes durch Bund und Land nicht gegeben ist.
Dennoch möchten die Kommunen des Solidarverbundes die Forderung aus den vergangenen Jahren erneuern, dass dringender Handlungsbedarf gesehen wird, Möglichkeiten zu unter-suchen, die in Betracht gezogen werden können, um die Entwicklung der Kosten und somit des Umlagesatzes zu stabilisieren und den Kommunen eine verlässlichere Planungsperspektive zu geben.  Zur Bewertung der Möglichkeiten und zum besseren Verständnis des


„Jugendamts-Haushaltes“ wird es daher kurzfristig weitere Gespräche zwischen den Kommunen und dem Kreis geben.
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Forderungen sehen die betroffenen Kommunen kurzfristigen Handlungsspielraum bei folgenden Aspekten:
Umgang mit der Hochrechnung der Daten
Für die Hochrechnung der Umlagegrundlagen in den Finanzplanungsjahren wurden die
Orientierungsdaten des Landes NRW zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden die Kostensteigerungen in den unterschiedlichen Ansätzen mit eigenen Annahmen des Kreisjugendamtes berechnet.
Zur Einordnung der Zahlen benötigen die Kommunen vom Kreis weitergehende Informationen mit detaillierteren Aufgliederungen der Ansätze und den hinterlegten Annahmen. Wir verbinden hiermit die Erwartung, dass im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mehr „im Sinne der Kommunen“ gerechnet werden kann.
Entwicklung der Stellenanteile und Personalkosten
Im Eckdatenpapier wird der Bedarf von 10 zusätzlichen Stellen beschrieben und im Haushaltsplan entsprechend berücksichtigt. Der Mehrbedarf ergibt sich durch eine Organisationsuntersuchung des Kreisjugendamtes. Die kreisangehörigen Jugendamts-Kommunen erwarten weitergehende Informationen, aufgrund welcher konkreten Bedarfe die zusätzlichen Stellen notwendig werden und wie sich dieser Bedarf im Vergleich zu anderen Jugendämtern (bspw. der kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt) darstellt.
Darüber hinaus erkennen wir in diesem Zusammenhang nicht die Konsolidierungs-bemühungen des Kreises und erwarten, dass sich der Rhein-Sieg-Kreis solidarisch zu den Kommunen verhält, die aufgrund der haushälterischen Zwänge ebenfalls vielfach darauf verzichten zusätzliches Personal einzustellen, obwohl es die Aufgabenlast erfordert.
Isolierung der „Corona-Kosten“
Im Bereich der familienersetzenden Hilfen sind die Aufwandssteigerungen z.T. coronabedingt. Es wurde ein Betrag von 0,86 Mio. € für 2022 isoliert. Es besteht die haushaltsrechtliche Möglichkeit, dass coronabedingte Mehraufwendungen auch in den Finanzplanungs-jahren isoliert werden können. Insofern ist der Kreis aufgefordert, dies entsprechend zu
berücksichtigen. Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und welche der zusätzlichen Stellenanteile durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bedingt sind. Diese Kosten können ebenfalls in die Isolierung mit eingerechnet werden.
Im Ergebnis erteilt die Gemeinde Ruppichteroth ihr Benehmen zu der vom Rhein-Sieg-Kreis im begleitenden Eckpunktepapier dargestellten Entwicklung der „Allgemeinen Kreisumlage. Bezogen auf die entsprechende Darstellung der „Jugendamtsumlage“ wird das Benehmen versagt.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
LEADER-Bewerbung für Förderperiode 2023-2027

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus der Bewerbung für die Anerkennung als LEADER-Region – bestehend aus den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck ­– in der neuen Förderperiode 2023 -2027 zuzustimmen.

einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 24.738.594,38 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 133.043,96 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

Zuführung in die allgemeine Rücklage
133.043,96 €

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen
folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im
Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Thomas Schmidt, Friedhelm Kaiser und Alexander Herking.
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2020 des Abwasserbetriebes Entlastung.

einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 279.755,89 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 12.336,58 € fest und beschließt, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen
folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im
Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Thomas Schmidt, Friedhelm Kaiser und Alexander Herking.
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2020 des Energiebetriebes Entlastung.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 3. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde nimmt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 15.11.2021 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage V/WP15/0082 zur Kenntnis und beschließt,
    • der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003

    • den Erlass eines 3. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
    
        

einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022
    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        2.832.100,-- €
    und Erträgen von                    2.945.600,-- €
    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je            1.764.600,-- €
    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt         1.374.500,-- €
    1. für Neuaufnahme      1.160.800,-- €
    2. für Umschuldung         213.700,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht 2022 wird beschlossen.

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2022
    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        40.300,-- €
       und Erträgen von                    44.300,-- €
    im Vermögensplan
             mit einem Finanzbedarf und
             einer Finanzabdeckung von je            21.700,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                  0,-- €
                1. für Neuaufnahme                  0,-- €
                2. für Umschuldung                  0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

einstimmig    

 

Tagesordnungspunkt:
Praxisleitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Beschluss des Klimaleitfadens inkl. Checkliste

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz, den mit der Einladung versandten Praxisleitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der Bauleitplanung der Gemeinde Ruppichteroth nebst Checklist. Er soll künftig als Informationsgrundlage und Arbeitshilfe für alle an der städtebaulichen Planung Beteiligten dienen. Bauleitplanverfahren sind künftig mittels der enthaltenen Checkliste auf ihre klimatischen Auswirkungen zu bewerten.
einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth.
Bei der Beratung und der Beschlussfassung hat die Kalkulation der Kostenersatz- und Entgelttarife vorgelegen.
einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 30. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der
Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass des 30. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite für den Winterdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:
Winterdienst

für eine Straße, die überwiegend dem
- überörtlichen Verkehr dient                              0,36 Euro
- innerörtlichen Verkehr dient                             0,46 Euro
- Anliegerverkehr dient                                       0,49 Euro

Gegenüber den Jahren 2020 und 2021 bleiben die Gebührensätze für die Straßenreinigung unverändert.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Stellenpläne Doppelhaushalt 2021/2022;
hier: 1. Nachtrag zum Stellenplan 2021/2022
         Teil B: Tariflich Beschäftigte

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses,

a) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Leiterin/Leiter des Bauhofes für die
    Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen einer Ausschreibung neu zu besetzen,
b) der Ausschreibung vorausgesetzt sind die Stellenbeschreibungen des Tiefbautechnikers   
    und der Bauhofleitung sowie eine Aufstellung über künftige Einsparpotentiale, die sich
    durch die Übernahme von Aufgaben (= Ingenieurleistungen durch Planungsbüros) durch
    den Tiefbautechniker ergeben, den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
    zuzusenden,
c) darüber hinaus ist mit der Einstellung der neuen Bauhofleitung die Einführung einer neuen
    digitalen Organisationsstruktur einschließlich Kostencontrolling für den Bauhof der
    Gemeinde Ruppichteroth verbunden,
    
d) dem 1. Nachtrag zum Stellenplan 2021/2022 Teil B: Tariflich Beschäftigte in der von der
     Verwaltung mit Datum vom 23.11.2021 vorgelegten Fassung zuzustimmen.

einstimmig bei 1 Enthaltung der SPD-Fraktion

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum KKS-3-122 Auftragsvergabe für das Gewerk "Heizungsarbeiten"
 hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der   
         Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

 

 

 

 

 

Infobrief "Sanierung der Bröltalhalle" als pdf