Nachrichten

 

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag, dem 29. Dezember 2022 und am Freitag, dem 30. Dezember 2022, ganztägig geschlossen.

 

- Energiesparen an Weihnachten
- Stellenausschreibungen
- Öffnungszeiten Kleiderkammer im Kloster
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

Oh, Du Klimafreundliche: Energiesparen an Weihnachten

10 Tipps für grüne Weihnachten
    1. Benutzen Sie drinnen und draußen LED-Lichterketten. LEDs verbrauchen nur einen Bruchteil an Energie im Vergleich zu herkömmlichen Lichterketten. Mittlerweile gibt es sie auch in warmweiß. Und die einmalige Anschaffung können Sie jahrelang nutzen.
    2. Verzichten Sie auf Teelichter und nutzen Sie lieber Blockkerzen. Die Produktion der Aluminium-Schale der Teelichter benötigt viel Energie und sie sind unnötiger Müll. Möchten Sie nicht auf Teelichter verzichten, weil Sie sie für die Deko brauchen, gibt es auch Nachfüllsets, so dass Sie die Aluminium-Schalen länger nutzen können.
    3. Brennen Sie natürliche Bienenwachskerzen ab. Möchten Sie aber lieber weiße oder bunte Kerzen haben, achten Sie auf die Inhaltsstoffe. Kerzen aus Paraffin sind aus Erdöl gemacht. Stearin ist zwar natürlich, besteht aber häufig aus Palmöl. Daher lieber Kerzen aus Raps, Sonnenblumen oder Soja.
    4. Achten Sie auf Ihr Heizverhalten. Vielleicht müssen es ja nicht 23°C im Wohnzimmer sein…
    5. Wie wäre es mit dem Klassiker Weihnachtsgans oder -pute? Geflügel verursacht in der „Produktion“ deutlich weniger CO2 als Rind. Schwein ist in der Hinsicht nur ein wenig schlechter als Geflügel, falls Sie Geflügel nicht so gern mögen. Um noch mehr CO2 einzusparen, ist Wildfleisch wie Wildschwein oder Reh eine gute Alternative. Das ist Bioqualität pur und die Tiere hatten ein schönes Leben im Wald. Vielleicht kaufen Sie das Essen komplett oder in Teilen in Bioqualität? Dabei sparen Sie etwa ein Drittel an CO2.
    6. Auf die Plätzchen fertig: Los! Plätzchenbacken gehört zu Weihnachten einfach dazu. Lieber selber backen als kaufen. Das spart Geld und gleichzeitig verursacht die Produktion weniger CO2. Wenn Sie den Backofen im Umluftmodus betreiben, verbraucht er weniger Energie als in Ober- und Unterhitze, da Sie die Temperatur niedriger einstellen können. Vorheizen können Sie sowieso weglassen. Und wenn Sie den Backofen 40 Minuten oder länger nutzen, können Sie den Ofen auch 10 Minuten früher ausschalten. Die Nachwärme im Backofen reicht völlig aus.
    7. Weihnachtsdeko kann man aus Naturmaterialien wie Zapfen, Zweige, Rinde, Nüsse, Hagebutten und Co selber machen. Das ist vor allem mit Kindern ein großer Spaß. Und das Sammeln im Wald und in der Natur ist auch gesund.
    8. Verpacken Sie Geschenke in Sachen, die Teil des Geschenkes sind. Ein Schal, ein selbstgenähter Turnbeutel oder eine Stofftasche. Damit sparen Sie die Zeit fürs Einpacken und die Umwelt freut sich über weniger Verpackungsmüll. Versuchen Sie es mit Upcycling-Geschenkeverpackungen: Zeitungspapier, alte Kalenderbilder, Einmachgläser…
    9. Sollten Sie Geschenke verpackt geschenkt bekommen, seien Sie behutsam mit dem Verpackungsmaterial beim Auspacken. Das Geschenkpapier und die Bänder kann man bestimmt nochmal verwenden. Wie Oma früher.
    10. Wenn Sie Geschenke online kaufen, versuchen Sie, die Produkte in Ihrem Warenkorb so lange zu sammeln, bis Sie für die Bestellung alle Dinge zusammen haben. Also pro Bestellung und nur ein Paket anstatt vieler kleiner.

Sie wollen „Klimaschutz verschenken“? Dann geben Sie einfach „Klimaschutz verschenken“ in die Suchmaschine ein. Da gibt es super Tipps!
Frohe Weihnacht wünscht Ihr Klimaschutzmanagement

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

     Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d)
für den Bereich Gebäudewirtschaft und zur Betreuung von Flüchtlingsheimen

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.

Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Aufgaben im Bereich der Gebäudewirtschaft und Betreuung von Flüchtlingsheimen tragen grundlegend zur Aufrechterhaltung und Sicherung eines funktionierenden Gemeinwesens bei.

Das Aufgabengebiet umfasst:
    • alle anfallenden Aufgaben als Hausmeisterin/Hausmeister für die gemeindlichen Gebäude bzw. Einrichtungen einschließlich der Übergangs- bzw. Flüchtlingsheime

Erwartet werden:
    • eine hausmeisternahe abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (vorzugsweise Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagenmechaniker/in)
    • sicherer Umgang mit einschlägigem Werkzeug, Maschinen und Geräten
    • Führerschein Klasse B
    • Bereitschaft Dienst zu ungünstigen Zeiten zu verrichten (z. B. frühmorgens, abends oder am Wochenende im Falle der Notwendigkeit zur Durchführung von erforderlichem Winterdienst an den Gebäuden, im Rahmen von Zuweisungen oder Abschiebungen von Flüchtlingen sowie zur Kontrolle von Aufenthaltspflichten der Flüchtlinge)
    • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen, Flexibilität und Pünktlichkeit

Ferner werden die Bereitschaft eines flexiblen, fachspezifischen Arbeitseinsatzes in anderen gemeindlichen Einrichtungen (Hausmeisterpool), sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung, Kostenbewusstsein, Belastbarkeit, Tatkraft und Betriebsloyalität vorausgesetzt.

Wir bieten:
    • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
    • eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation
    • ein interessantes, verantwortungsvolles Aufgabenfeld
    • ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist
    • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
    • alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement).
Eine Teilnahme an der Tagesalarmbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird gewünscht.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich mit Herrn Brettholle, entweder telefonisch unter 02295/4927 oder per E-Mail unter folgender Adresse: michael.brettholle@ruppichteroth.de, in Verbindung.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 30.12.2022 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 

Stellenausschreibung

     Die Gemeinde Ruppichteroth mit rd. 10.400 Einwohnern und einer Größe von rd. 62 qkm, im östlichen Rhein-Sieg-Kreis gelegen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 3 Hochbau/Gebäudemanagement

eine staatlich geprüfte Gebäudetechnikerin/
einen staatlich geprüften Gebäudetechniker (m/w/d)

 
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.

Suchen Sie eine Tätigkeit in einem modernen kommunalen Aufgabenbereich, in dem Sie abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben erledigen und sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen? Sind Sie motiviert, teamorientiert und möchten den Personen in Ihrem dienstlichen Umfeld mit sicheren und guten Umgangsformen sowie interkultureller Kompetenz begegnen? Wir, die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth, sind eine junge und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Leisten Sie durch eine sinnvolle Tätigkeit Ihren Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwohl. Die Aufgaben im Bereich des Gebäudemanagements tragen grundlegend zur Aufrechterhaltung und Sicherung eines funktionierenden Gemeinwesens bei.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
    • Instandsetzung und Sanierung der gemeindlichen Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten, Schulen, Sporthallen, Feuerwehrhäuser und Flüchtlingsunterkünfte)
    • Einholen von Angeboten, Erstellen von Ausschreibungsunterlagen, Baubegleitung, Abnahme und Rechnungsprüfung von Instandsetzungsmaßnahmen
    • Erstellung von Instandsetzungsbudgetermittlungen
    • Unterstützung bei Neubaumaßnahmen
    • Bauunterhaltung und Wartung an Bestandsgebäuden, insbesondere der Gebäudetechnik
    • Erfassung, Analyse und Dokumentation von Verbrauchsdaten/-kosten
    • Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung.
Die Aufzählung ist nicht abschließend; Änderungen des Aufgabengebietes und der Struktur sind möglich.
Erwartet werden:
    • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/-in mit der Fachrichtung Hochbau
    • Kenntnisse in der Planung, Kalkulation und Ausschreibung von Bauleistungen
    • Berufserfahrung im Bereich der Gebäudesanierung und -unterhaltung sowie der Leitung und Koordinierung von Baustellenabläufen
    • wirtschaftliche und zielorientierte Arbeitsweise
    • Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzubilden
    • selbständiges, strukturiertes und analytisches Arbeiten, Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit
    • klare und sichere mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
    • Fahrerlaubnis Klasse B
    • Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKWs für dienstliche Zwecke gegen Zahlung einer Entschädigung nach dem Landesreisekostengesetz.
Wir bieten:
    • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
    • eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation bis Entgeltgruppe 9b TVöD
    • ein interessantes, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabenfeld
    • ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist
    • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz und bedarfsorientierte Fortbildung
    • alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement).
Eine Teilnahme an der Tagesalarmbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird gewünscht.
Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie nähere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit der Leiterin des Fachbereichs 3, Frau Wörner, entweder telefonisch unter 02295/4928 oder per E-Mail unter folgender Adresse: gabriele.woerner@ruppichteroth.de, in Verbindung.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher in Papierform bis einschließlich 20. Januar 2023 an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
 
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter https://www.ruppichteroth.de/vorlagen/datenschutz/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer im ehemaligen Kloster in Ruppichteroth, Mucher Straße 13, 2. Stock, ist im ersten Halbjahr 2023 jeden zweiten Donnerstag, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Geöffnet ist die Kleiderkammer:
    • am 5. Januar und 19. Januar,
    • am 2. Februar und 15. Februar (mittwochs, da am 16. Februar Weiberfastnacht ist),
    • am 2. März, am 16. März und 30. März,
    • am 13. April und 27. April,
    • am 11. Mai und 25. Mai,
    • am 7. Juni (mittwochs, da am 8. Juni Feiertag ist) und 22. Juni.

Aktuell ist ein gleichzeitiger Zutritt von maximal drei Personen erlaubt.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle!
Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

Bleiben Sie bitte gesund!
Das Team der Kleiderkammer Ruppichteroth

Ruppichteroth, den 13.12.2022

gez. Klaus Schramm
für den Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

4. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 12.12.2022

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S.202), und der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 23.1.2018 (GV. NRW. 2018, S. 90), in der jeweils geltenden Fassung, und des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgenden 4. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 06.12.2018, zuletzt geändert durch 3. Nachtrag vom 09.12.2021 beschlossen:

§ 1

§ 12 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Gebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Sie beträgt

a)    für die Abfuhr und die Behandlung des Klärschlamms
und der Verbandslasten                            1,21 €/m³,
b)    für die Deckung der Verbandslasten, wenn keine Abfuhr
und Behandlung des Klärschlamms erfolgt ist,                1,00 €/m³.“


§ 2

§ 15 Abs. 7 erhält folgende neue Fassung:

„ (7) In Kern- und Gewerbegebieten sowie in Sondergebieten mit den Nutzungsarten Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse werden die in Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um den Faktor 0,35 und bei Grundstücken in Industriegebieten um den Faktor 0,7 erhöht. Dieses gilt auch, wenn Gebiete nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt, aber aufgrund der vorhandenen Bebauung und sonstigen Nutzung als Kerngebiete, Gewerbegebiete oder Industriegebiete anzusehen sind oder wenn eine solche Nutzung aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Nutzung zulässig wäre.“

§ 3

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 4. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

31. Nachtrag


zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 13.12.2022


Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW.
S. 706, 1976 S. 12/SGV. NRW 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.12.2022 den 31. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:


§ 1

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)
dem überörtlichen Verkehr dient
0,56 Euro
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient
0,61 Euro
c)
dem Anliegerverkehr dient
0,65 Euro.“

 

§ 2

Der § 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2023 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 31. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 17. November 2022 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Einführung und Verpflichtung eines Gemeindevertreters
Gemeindevertreter Klaus-Peter Smielick wird durch Bürgermeister Loskill gemäß
§ 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Rat der Gemeinde Ruppichteroth eingeführt.
Der Bürgermeister weist auf die bereits vorgenommene Verpflichtung von Gemeindevertreter Smielick in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form hin.

Tagesordnungspunkt:
Nachwahl für diverse Ausschüsse des Rates und der Lenkungsgruppe Klimaschutz
Der Rat der Gemeinde nimmt die beantragten Nachwahlen der SPD- und FDP-Fraktion anhand der in der Sitzung, von der Verwaltung vorgestellten Form wie folgt vor:

Für den Ausschuss für Schule und Sport
beantragt die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 folgende Nachwahl:
neu:
bisher:
Alexander Herking aus Hambuchen,
als Gemeindevertreter
Marcel Fels aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter

 

Für die Lenkungsgruppe Klimaschutz
beantragt die SPD-Fraktion mit Schreiben 13. November 2022, sowie die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 jeweils folgende Nachwahl:
neu:
bisher:
Manuela Nahs aus Ruppichteroth,
als sachkundige Bürgerin

 

 

Carmen Gummersbach aus Ruppichteroth, als Gemeindevertreterin
Marcel Fels aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter

 

einstimmig    
Daraufhin berichtet Bürgermeister Loskill, dass sich der Fraktionsvorsitz in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geändert hat. Neue Fraktionsvorsitzende ist Gemeindevertreterin Ruth Kühn, die dem Gemeindevertreter Holger Zacharias nachfolgt.
Weiterhin nimmt der Rat der Gemeinde die beantragten Nachwahlen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anhand der in der Sitzung, von der Verwaltung vorgestellten Form wie folgt vor:
Für den Betriebsausschuss
neu:
bisher:
Dr. Boris Menrath aus Reiferscheid, als sachkundiger Bürger
Karl Hessing aus Winterscheid,
als Gemeindevertreter


Für den Ausschuss für Schule und Sport
neu:
bisher:
Amir Höger aus Reiferscheid
als sachkundiger Bürger
Stephanie Trost aus Ruppichteroth,
als sachkundige Bürgerin

 

Für den Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz
neu:
bisher:
Ellen Sieber aus Reiferscheid,
als Gemeindevertreterin
Karl Hessing aus Winterscheid,
als Gemeindevertreter

 


Für den Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
neu:
bisher:
Patrick Mengede aus Fußhollen,
als Gemeindevertreter
Holger Zacharias aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter


Dr. Boris Menrath aus Reiferscheid,
als sachkundiger Bürger
Stephanie Trost aus Ruppichteroth,
als sachkundige Bürgerin

 


Ausschussvorsitz im Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

neu:
bisher:


Patrick Mengede aus Fußhollen,
als Gemeindevertreter
Holger Zacharias aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter

 


Für die Lenkungsgruppe Klimaschutz
neu:
bisher:
Amir Höger aus Reiferscheid,
als sachkundiger Bürger
Stephanie Trost aus Ruppichteroth,
als sachkundige Bürgerin


Delegierte Städte- und Gemeindebund NRW
Mitgliederversammlung:
neu:
bisher:
Ellen Sieber aus Reiferscheid,
als Gemeindevertreterin
Holger Zacharias aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter


Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln:
neu:
bisher:
Dr. Boris Menrath aus Reiferscheid,
als sachkundiger Bürger
Holger Zacharias aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter


Regionalbeirat KSK Köln
neu:
bisher:
Ruth Kühn aus Kämerscheid,
als Gemeindevertreterin
Karl Hessing aus Winterscheid,
als Gemeindevertreter


Ersatzmitglied des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für den Aufsichtsrat der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
neu:
bisher:
Ruth Kühn aus Kämerscheid,
als Gemeindevertreterin
niemand


einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Jahresabschluss 2020;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2020
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020
c) Beschlussfassung zum Beteiligungsbericht 2020 sowie gesondert zum
    Beteiligungsbericht 2019

a) Entwurf Jahresabschluss 2020:
    1. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses, den von ihm gebilligten Jahresabschluss und Lagebericht der Gemeinde
Ruppichteroth zum 31.12.2020 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen.
    2. Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses, die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2020 in Höhe von 649.880,82 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

einstimmig

b) Entlastung des Bürgermeisters:
Der Bürgermeister nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Aufgrund dessen übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Gemeindevertreter Breuer, den Vorsitz im Rat.
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2020 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
einstimmig

c) Beschlussfassung zum Beteiligungsbericht 2020 sowie gesondert zum Beteiligungs-
      bericht 2019
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Beteiligungsbericht der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2020.
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den im Rahmen der Beschlussfassungen in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bzw. des Rates am 16.09.2021 zum Jahresabschluss 2019 im Prüfungsbericht enthaltenen Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2019.

einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die Stadt Aachen
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.11.2022 mandatiert der Rat der Gemeinde die Stadt Aachen, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für die Gemeinde Ruppichteroth gemäß den Regelungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2023 wahrzunehmen.
einstimmig    


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:
    • Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Sachstandsbericht zu getroffenen und geplanten Auftragsvergaben

 

 

 

 

 

 

6. Nachtrag


zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
vom 12.12.2022


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), in seiner
Sitzung am 08.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in der Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth festgesetzten Tarife werden durch die in der Anlage zu diesem 6. Nachtrag
aufgeführten Tarife ersetzt.


§ 2

Dieser 6. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Kosten-/Entgelttarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

(Anlage zu § 3 Abs. 3)

a) Kostenersatz/Entgelt für Personal

Personaleinsatz

je Stunde/je Viertelstunde
je Feuerwehrmitglied,
ohne Rücksicht auf Dienstgrad
je volle Stunde                                  15,70 €
je angefangene Viertelstunde             3,93 €

b) Kostenersatz/Entgelt für den Einsatz von Fahrzeugen

Fahrzeugart

je Stunde/je Viertelstunde
Kommandowagen (KdoW)
je volle Stunde                                      6,47 €
je angefangene Viertelstunde             1,62 €
Einsatzleitwagen (ELW)
je volle Stunde                                      7,40 €
je angefangene Viertelstunde             1,85 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZW
je volle Stunde                                    68,62 €
je angefangene Viertelstunde           17,15 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZR
je volle Stunde                                    22,82 €
je angefangene Viertelstunde             5,70 €
Rüstwagen
je volle Stunde                                      7,69 €
je angefangene Viertelstunde             1,92 €
Gerätewagen
je volle Stunde                                     5,43 €
je angefangene Viertelstunde             1,36 €
Gerätewagen Logistik
je volle Stunde                                    15,50 €
je angefangene Viertelstunde             3,88 €
Löschfahrzeug LF 10/6
je volle Stunde                                   16,74 €
je angefangene Viertelstunde             4,18 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
je volle Stunde                                     8,34 €
je angefangene Viertelstunde             2,08 €
Löschfahrzeug LF 8/6
je volle Stunde                                    17,47 €
je angefangene Viertelstunde             4,37 €
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16

je volle Stunde                                    17,10 €
je angefangene Viertelstunde             4,27 €
Schaumwasserwerferanhänger
je volle Stunde                                  33,52 €
je angefangene Viertelstunde             8,38 €
Pulverlöschanhänger
je volle Stunde                                  33,61 €
je angefangene Viertelstunde             8,40 €

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023

in der Gemeinde Ruppichteroth vom 13.12.2022

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
16. Juli 2021 (BGB1. I S. 2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGB1 I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2022 (BGB1. I S. 911) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Jahr 2023
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)

300 v.H.
b)
für die Grundstücke
(Grundsteuer B)

570 v.H.


§ 2

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

Jahr 2023

 

500 v.H.


§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 in der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.