- Stellungnahme zum Haushaltsentwurf (Grundsteuer)
- Informationen zur Erhöhung der Grundsteuer
- Stellenausschreibung
- Jahresbericht 2022 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Öffentliche Bekanntmachung Chance Natur II
Stellungnahme zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu meinem größten Bedauern, aber natürlich mit viel Verständnis musste ich zur Kenntnis nehmen, dass der veröffentlichte Haushaltsentwurf durch die vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu viel Irritationen und Diskussionen führte und führt. Klarstellen möchte ich ausdrücklich, dass es sich hierbei um einen „Entwurf“ des Haushaltes 2023 handelt, der als Beratungsgrundlage für die anstehenden Gremiensitzungen (Hauptausschuss, Gemeinderat) dient.
Gemeinsam mit den Ratsfraktionen werde ich dafür Sorge tragen, dass am Ende aller Überlegungen ein Ergebnis erzielt wird, der die Belange aller Bürgerinnen und Bürger in gebührender Weise berücksichtigt.
In Anbetracht unserer prekären Haushaltssituation, die nicht hausgemacht, sondern das Resultat zahlreicher negativer Ereignisse ist, werden wir alle unseren gerechten Beitrag dazu leisten müssen, dass wir weitestgehend handlungsfähig bleiben können. Die Ereignisse, die dazu führten, konnten wir als Gemeindeverwaltung weder vorhersehen, noch beeinflussen.
Nachfolgend erläutere ich Ihnen zum besseren Verständnis die Entstehung der aktuellen schlechten Haushaltssituation.
Nach dem sich die Gemeinde (Rat, Verwaltung, Bürgermeister) im Jahre 2013 für ein 10-jähriges Haushaltssicherungskonzept entscheiden musste, stand fest, dass in diesem Jahr der Haushaltsausgleich herzustellen ist. Wir hatten uns vor 10 Jahren im Gemeinderat verständigt, den Grundsteuer B-Hebesatz um 15 von Hundert jährlich moderat für die Steuerpflichtigen zu erhöhen, damit im Jahre 2023 die wahrscheinlich letzte etwas höhere Anhebung des Hebesatzes ebenfalls moderat ausfallen kann.
In den letzten Tagen wurde mir öfters in den Gesprächen unterstellt, 10 Jahre nichts unternommen zu haben. Bei objektiver Betrachtung der Fakten, Daten und Zahlen werden Sie hoffentlich mit mir übereinstimmen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Vor allem mein Rathausteam und die Beschäftigten in den Außenstellen arbeiten seit über zehn Jahren unter meiner Leitung sparsam und wirtschaftlich. Mir sind keine Gegebenheiten bekannt, wo Gelder unnötig verschwendet wurden. Meine Verwaltung und ich werden seit Jahren von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft; es wurde bis zum heutigen Tage immer eine ordnungsgemäße und gesetzlich einwandfreie wirtschaftliche Verwaltungsführung und sparsame Aufgabenerledigung bestätigt. Als Beispiele für eine sparsame Haushaltsführung nenne ich die Bauleitplan-Verfahren für Winterscheid-Nord und für die Seniorenwohnanlage in Ruppichteroth-Mitte, wo private Investoren – nicht die Gemeinde – die gesamten Planungskosten getragen haben, also eine Finanzierung zu 100 Prozent. Dies bedeutet, dass wir als Verwaltung – wo immer möglich – auch private Investoren gewinnen konnten, um unseren gemeindlichen Haushalt zu schonen.
Wir waren seit 2013 auf einem guten Weg; konnten auch teilweise Überschüsse erwirtschaften, die zum heutigen Tage zu einem höheren Eigenkapital für die Gemeinde führten, als vor zehn Jahren prognostiziert. Mit der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg sowie den daraus folgenden hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten kippte leider die 10-Jahres-Prognose. Wer konnte diese Krisen vor zehn Jahren vorausschauen? Die Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 konnten wir noch auffangen; die letzten Krisen nicht. Trotz unserer nachweislich strengen sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung konnte ich als Bürgermeister mit meiner Verwaltung aufgrund der Krisen nicht verhindern, einen Haushaltsausgleich mit einem sehr hohen Hebesatz für die Grundsteuer B vorzulegen. Wichtig ist auch zu wissen, dass die finanziellen Hilfen, die bisher von Bund und Land an uns überwiesen wurden, nicht helfen konnten. Sie decken die Aufwendungen bei weitem nicht zu 100 Prozent. Wir verfügen seitens des Bundes und des Landes über keine ausreichende Finanzausstattung. Ich hoffe auf finanzielle Entlastung durch den Flüchtlingsgipfel am 10. Mai 2023 von Bund und den Ländern und auf eine baldige Lösung zwischen Bund und Land zur Altschuldenproblematik, die uns ebenfalls sehr belastet.
Fördermittel helfen uns als Gemeinde aktuell nur, wenn die Projekte zu 100 Prozent vom Fördermittelgeber finanziert werden. Die meisten Förderprogramme beinhalten zumeist Eigenanteile von 10 bis 40 %.
Ich versichere Ihnen klar und unmissverständlich, dass wir, die Gemeindeverwaltung und ich in den bisherigen Jahren meiner Amtszeit stets unseren großen Herausforderungen gerecht wurden und alle unsere „Hausaufgaben“ nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle unserer Gemeinde erledigt haben.
Mir ist wichtig Ihnen mitzuteilen, dass ich als Bürgermeister nach den Vorgaben der Gemeindeordnung und den haushaltsrechtlichen Vorgaben unseres Landes nach zehn Jahren verpflichtet bin, dem Gemeinderat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 mit einem Ausgleich bei Ertrag und Aufwendungen vorzulegen. Dieser gesetzlichen Pflicht bin ich am 30. März 2023 in der Ratssitzung nachgekommen.
Selbstverständlich war mir bewusst, dass eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B, wie veröffentlicht, nicht das letzte Mittel der Wahl sein konnte, da
mit diesem Hebesatz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Abgabepflichtiger und somit vieler Bürgerinnen und Bürger, natürlich auch vieler Mieterinnen und Mieter, wahrscheinlich nicht mehr gegeben ist.
Daher war und ist mein direktes Ziel in den anstehenden Haushaltsberatungen mit den Ratsfraktionen gemeinsam Lösungen zu finden, wie wir konkret die Gemeindesteuern bis zum Beschluss des Haushaltes in einer für alle Bürgerinnen und Bürger erträglichen Höhe gestalten können, beispielsweise durch Verschieben von Maßnahmen in die kommenden Jahre. Dieses Ziel war leider aus meiner Haushaltsrede nicht deutlich zu entnehmen, was ich sehr bedaure. Der Fokus meiner Rede lag leider zu sehr auf den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich.
Es gibt Maßnahmen, die ich als Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates verschieben kann. Daher kann dieser Lösungsweg erst während der Haushaltsberatungen von mir gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde besprochen werden.
Ich bitte alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger herzlich darum, mir und den Mitgliedern des Gemeinderates wie in den letzten Jahren zu vertrauen. Bitte gedulden Sie sich, auch wenn es schwerfällt – klares Ziel muss es aus meiner Sicht sein, dass ich Ihnen einen Beschlussvorschlag gemeinsam mit dem Gemeinderat für den Haushalt 2023 vorstelle, womit wir alle leben können.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte auch
weiterhin um Ihr Vertrauen.
Mario Loskill
Entwurf Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Ruppichteroth
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gegeben. Dieser Entwurf liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat der Gemeinde in der Zeit vom
11. April 2023 bis mindestens 28. April 2023
montags, dienstags, donnerstags, freitags von
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809
Ruppichteroth, Zimmer 206 (Kämmerei), aus. Da die Dauer des zuvor erwähnten Beratungsverfahrens derzeit noch nicht abzusehen ist, beschreibt der zuvor erwähnte Zeitrahmen eine Mindestdauer.
Unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Beratungsverfahrens haben Einwohner und Abgabepflichtige in der Zeit vom
11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023
die Möglichkeit Einwendungen schriftlich bei dem Bürgermeister der Gemeinde
Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 206 zur Niederschrift zu erklären. In Zusammenhang mit der Erklärung von Einwendungen zur Niederschrift wird auf die zuvor erwähnten Werktage bzw. Uhrzeiten hingewiesen.
Ich weise daraufhin, dass per E-Mail vorgebrachte Einwendungen nicht berücksichtigt
werden, weil die Identität des Absenders nicht in jedem Fall zweifelsfrei feststellbar ist.
Anonym erhobene Einwendungen können als unzulässig zurückgewiesen werden, da in diesen Fällen eine Prüfung der Einwendungsberechtigung nicht möglich ist.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden,
beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung kann zusätzlich auf der Startseite der Homepage der
Gemeinde (www.ruppichteroth.de) unter „Neuigkeiten“ oder alternativ unter
„Menü/Rathaus und Politik“ aufgerufen werden.
Information der Gemeinde Ruppichteroth vom 11. April 2023
zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 und der damit verbundenen vorgeschlagenen Erhöhung der Realsteuerhebesätze
(„Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer“) - insbesondere „Grundsteuer B“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch den Bürgermeister wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 30. März 2023 der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt. Darin enthalten sind Steuererhöhungen, die zu recht diskutiert werden. Gerne möchte ich Ihnen zu einem komplexen Thema in vereinfachter Form die Gründe hierfür und den Umfang der vorgeschlagenen, aber durch den Rat noch nicht beschlossenen Erhöhungen darlegen.
Die Gemeinde Ruppichteroth musste sich im Jahr 2013 aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation in einem sogenannten Haushaltssicherungskonzept zu einem Haushaltsausgleich innerhalb von maximal 10 Jahren verpflichten. Haushaltsausgleich bedeutet, dass die Einnahmen (= Erträge) die Ausgaben (= Aufwendungen) erreichen oder übersteigen. Stellen Sie sich in diesem Sinne rein hypothetisch eine verbindliche Vereinbarung mit Ihrer Hausbank bezogen auf Ihr Girokonto dahingehend vor, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihr Konto ausgeglichen zu gestalten haben.
In diesem Sinne hatte die Gemeinde insbesondere die „Grundsteuer B“, somit die Steuer für bebaute Grundstücke, in gleichmäßigen Schritten jährlich um 15 %-Punkte in Form eines sogenannten Hebesatzes von 435 v.H. (von Hundert) im Jahr 2013 auf angedachte 585 v.H. im Jahr 2023 zu erhöhen.
Bereits im Haushalt 2021/2022 zeigte sich aufgrund der damaligen, insbesondere aufgrund der COVID 19-Pandemie schon verschlechterten Datenlage, dass der zuvor dargestellte Haushaltsausgleich mit einem Hebesatz von 585 v.H. bei der „Grundsteuer B“ für das Jahr 2023 nicht nachgewiesen werden kann. Daher musste zu diesem Zeitpunkt rechnerisch einen Hebesatz von 745 v.H. für das Haushaltsjahr 2023 nebst Folgejahre zu Grunde gelegt werden. Der Haushalt 2021/2022 konnte somit durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden, die Gemeinde Ruppichteroth blieb handlungsfähig.
Genauso wie Sie im privaten Bereich oder als privates Unternehmen muss die Gemeinde Ruppichteroth aufgrund der veränderten gesamtwirtschaftlichen Situation, die ihre Auswirkungen insbesondere im Ukraine-Krieg findet, nunmehr zusätzlich finanziell wesentlich stärkere Belastungen als seinerzeit geplant verkraften.
Der Rat der Gemeinde hat im Bewusstsein der erneut verschlechterten Lage und der damit verbundenen Prognose möglicherweise weitergehender Steuererhöhungen bei der vor-läufigen Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023 in seiner Sitzung am
8. Dezember 2022 zuerst einmal die Hebesätze auf der Basis des Haushaltsjahres 2022 beschlossen, die sich wie folgt darstellen:
Grundsteuer A:
300 v.H.
Grundsteuer B
570 v.H.
Wie zuvor erläutert: ursprünglich vorgesehen: 745 v.H.
Gewerbesteuer:
500 v.H.
Auf dieser Grundlage haben Sie Ihre/n Steuerbescheid/e für das Jahr 2023 erhalten.
Die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2023 zeigte jedoch, dass die Verschlechterungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite auch mit dem zuvor erwähnten Hebesatz bei der „Grundsteuer B“ mit 745 v.H. nicht aufzufangen sind.
In Zusammenhang mit dem verpflichtenden Haushaltsausgleich im Jahr 2023 (siehe zuvor Haushaltssicherungskonzept) steht die Gemeinde Ruppichteroth nunmehr vor dem Problem, diesen Haushaltsausgleich in einem gesamtwirtschaftlich noch schwierigerem Jahr gemäß den gesetzlichen Vorschriften darzustellen. Von dieser Verpflichtung gibt es trotz aller bisher geführten Gespräche mit den übergeordneten Behörden für die Gemeinde keine Ausnahme; selbstverständlich wird die Gemeinde trotzdem diese Gespräche fortsetzen. Damit die Gemeinde handlungsfähig bleiben kann, um ihre fast ausnahmslos verpflichtenden Aufgaben erfüllen zu können, beinhaltet der aktuelle Haushaltsentwurf folgende Hebesätze:
Haushaltsjahr:
2023
2024
2025
2026
Grundsteuer A:
450 v.H.
450 v.H.
450 v.H.
450 v.H.
Grundsteuer B:
1.555 v.H.
1.085 v.H.
1.285 v.H.
1.225 v.H.
Gewerbesteuer:
550 v.H.
550 v.H.
550 v.H.
550 v.H.
Der Haushaltsentwurf ist nunmehr durch den Gemeinderat und seinen darin enthaltenen Fraktionen zu beraten und dann zu beschließen:
• Eine Beschlussfassung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit dem Ergebnis des Haushaltsausgleichs bedeutet erhöhte Realsteuerhebesätze, die Sie, wie zuvor dargestellt, neben den weiteren inflationären Auswirkungen zusätzlich finanziell belasten.
• Eine Beschlussfassung dahingehend, dass der Haushaltsausgleich nicht hergestellt werden kann, bedeutet für die Gemeinde einen außerordentlich eingeschränkten Handlungsspielraum mit belastenden Auswirkungen in allen Bereichen der Gemeinde bis hin zur teilweisen Handlungsunfähigkeit.
Ich hoffe, dass es gelungen ist, Ihnen diese besondere Problematik zumindest ein wenig verständlich zu machen. Wichtig ist, dass Sie nachvollziehen können, warum der Haushaltsentwurf 2023 insbesondere solche Steigerungen bei der „Grundsteuer B“ mit sich bringt.
Es handelt sich um eine sehr schwierige Situation für den Gemeinderat, der über den Haushalt 2023 zu entscheiden hat. Es ist auch dem „Rathaus“ sehr schwer gefallen, den Haushalt in der gesetzlich geforderten Form mit der damit einhergehenden vorgeschlagenen Erhöhung der Realsteuerhebesätze dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorzulegen.
Sie können darauf vertrauen, dass alle Beteiligten in Gesprächen untereinander aber auch nochmals auf verschiedensten weiteren Ebenen verantwortungsvoll nach Lösungsmöglichkeiten suchen werden. Ebenso können Sie versichert sein, dass die Verwaltung das Zahlenwerk nicht leichtfertig mit den erhöhten Hebesätzen eingebracht hat und sehr besorgt auf die damit einhergehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für Sie geschaut hat. Ebenso wurden Kürzungen von Ausgabepositionen bis hin zum vertretbaren vorgenommen.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
In der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 haben Sie die Möglichkeit Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf 2023 zu erheben. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte der parallel veröffentlichten Bekanntmachung.
In der Hoffnung, dass trotz dieser schwierigen Lage weiterhin ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde, sowie dem Rat der Gemeinde und der Verwaltung gegeben ist, verbleibe ich auch im Namen von Bürgermeister Loskill als für die Finanzen der Gemeinde verantwortlicher Kämmerer
Klaus Müller
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht eine Leiterin/einen Leiter für den gemeindlichen Bauhof (m/w/d).
Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.
Jahresbericht 2022 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Der Jahresbericht 2022 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth ist auf der Internet-
seite der Gemeinde Ruppichteroth (www.ruppichteroth.de) für alle Bürgerinnen und
Bürger ab sofort veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen den Jahresbericht auch gerne in Papierform
aus. Sie können diesen an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die
Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diesen gerne zu.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-490.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der WESTNETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 411 22 44.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 6 48 48 48.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de
Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Diese Angebote halten wir vor:
• Krisendienst und Beratungsstelle
• Angebote für ältere Menschen
• Angebote für Kinder und Jugendliche
• Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
• Eingliederungshilfe
Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
• Eitorf
• Windeck
• Ruppichteroth
• Neunkirchen-Seelscheid
• Much
• Königswinter
• Bad Honnef
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:
SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf
Fon: 02243-847580
Fax: 02243-8475811
Email: spz@awo-bnsu.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr
Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:
KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr
KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 – 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt: 0172-7364635
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
Die Beratung der Soziallosten
steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Verfügung. In Ruppichteroth findet an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Ökumenischen Bücherei, Mucher Str. 3, Tel.: 0157-36532204, die Beratung durch die Soziallotsen ohne Terminvereinbarung statt.
In Much steht zusätzlich an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Frau Ines Mildner-Rest (Dipl.Sozialarbeiterin – SKF) mit Terminvereinbarung (Tel.: 02241-958046 oder 0151-15414097) für alle Anliegen im Rahmen der Sozialberatung persönlich zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Beschleunigte Zusammenlegung Chance Natur II
Az.: 33.44 - 5 18 01 -
Ladung zur Offenlage und Anhörung über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Ladung zur Offenlage der Ergebnisse der Wertermittlung für die durch den
1. Änderungsbeschluss zugezogenen Flurstücke sowie für die Flurstücke, deren Wertermittlungsergebnisse nachträglich von Amts wegen geändert wurden
Im Zusammenlegungsverfahren Chance Natur II liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung vor für die durch den 1. Änderungsbeschluss zum Zusammenlegungsverfahren zugezogenen Flurstücke sowie für die Flurstücke Gemarkung Herchen Flur 28 Nrn. 10, 74, 75 und Gemarkung Herchen Flur 35 Nrn. 41, 43/1, 44, 46/1, 47/1, 49, deren Wertermittlungsergebnisse nachträglich von Amts wegen geändert wurden.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches und damit Grundlage für den Zusammenlegungsplan. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus
von Montag, den 15.05.2023 bis Mittwoch, den 17.05.2023 und von
Montag, den 22.05.2023 bis Freitag, den 26.05.2023
jeweils montags bis donnerstags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und
am Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung (Rufnummer 0221 147-3504) an den v. g. Tagen
in der Bezirksregierung Köln, Börsenplatz 1 in 50667 Köln,
Dezernat 33
Zimmer B1055
sowie
von Montag, den 15.05.2023 bis Freitag, den 26.05.2023
während der Besuchszeiten
bei der Gemeindeverwaltung Windeck, Rathausstr. 12
in 51570 Windeck,
Flur im 3.OG.
Zur Erteilung von Auskünften über die vorgenommene Bewertung der Flurstücke (§ 32 FlurbG) stehen Bedienstete der Bezirksregierung Köln zur Verfügung.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer
0221/147 3504 ist zwingend erforderlich.
Die Karten zur Wertermittlung können auch digital eingesehen werden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html
Beteiligte des Zusammenlegungsverfahrens sind gemäß § 10 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Teilnehmer, d. h. die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke und die Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG.
Zu den Nebenbeteiligten des Zusammenlegungsverfahrens zählen:
a. Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Zusammenlegungsverfahren betroffen werden;
b. andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c. Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Zusammenlegungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d. Inhaber von Rechten an den zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e. Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);
f. Eigentümer von nicht zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§§ 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Die betroffenen Teilnehmer/innen des Zusammenlegungsverfahrens erhalten u. a. den vorläufigen Flurstücksnachweis -Alter Bestand-. In diesem ist der Grundbesitz aufgeführt, den sie in das Zusammenlegungsverfahren einbringen. Hier sind die Ergebnisse der Wertermittlung nach Wertklassen und Wertverhältniszahl als Kennzahlen für Grundstücksqualität und Bodengüte nachgewiesen. Der vorläufige Flurstücksnachweis -Alter Bestand- wird Bestandteil des Zusammenlegungsplanes.
II. Ladung zum Anhörungstermin zu den Ergebnissen der Wertermittlung
Der Anhörungstermin dient der Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse. In diesem Termin können Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Termin nur allgemeine Erläuterungen zu der im o. g. Zusammenlegungsverfahren durchgeführten Bewertung und keine Auskünfte über die Bewertung der einzelnen Grundstücke gegeben werden (hierfür ist die unter I. aufgeführte Offenlage vorgesehen).
Der Anhörungstermin findet statt:
am Montag, den 12.06.2023 um 10:00 Uhr
im Haus des Gastes, Siegtalstrasse 39 in 51570 Windeck-Herchen.
Sollten Beteiligte ihre Einwendungen nicht im Anhörungstermin vorbringen wollen, so können sie diese bis spätestens 14 Tage nach dem o. g. Anhörungstermin schriftlich der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln, unter Angabe des o.g. Aktenzeichens und ihrer ONr. mitteilen.
Allgemeine Erläuterungen zu dem im Zusammenlegungsverfahren durchgeführten Bewertungsverfahren können die Teilnehmer dem Begleitschreiben entnehmen, dass sie per Post erhalten.
Beteiligte, die mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden sind, brauchen diesen Anhörungstermin nicht wahrzunehmen.
Die den Teilnehmer übersandten Auszüge und Nachweise sind zu den vorgenannten Terminen mitzubringen.
Allgemeine Hinweise
1. Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Aus verwaltungsvereinfachenden Gründen und um die Anzahl der Ansprechpartner zu verringern, werden alle Miteigentümer an gemeinschaftlichem Grundbesitz (auch die von der Flurbereinigungsbehörde ermittelten Erben) aufgefordert, eine gemeinsame bevollmächtigte Person zu bestellen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden Stelle vorgenommen werden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung). Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG gebührenfrei (außer bei Notaren).
Vollmachtsvordrucke können die Beteiligten bei der Bezirksregierung Köln,-Dezernat 33-, 50606 Köln, anfordern oder auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/form_vollmacht.pdf abrufen.
Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme der einzelnen Miteigentümer an Terminen im Flurbereinigungsverfahren nicht aus.
Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung der Termine zu Ziffern I. und II. verhindert sein, können sie sich an diesen Tagen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke (Tagesvollmacht) können bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33-, 50606 Köln, angefordert werden. Zur notwendigen Beglaubigung siehe oben.
2. Kostenerstattung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Kosten erstattet werden können, die den Beteiligten durch die Wahrnehmung der Termine entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Rosenberg
Rosenberg, RVD’in
Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.