Nachrichten

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag, den 27. Februar 2025 (Weiberfastnacht), ab 12.00 Uhr, am Freitag, den 28. Februar 2025 (Rathausstürmung), ab 11.00 Uhr und am Montag, den 3. März 2025 (Rosenmontag), ganztägig geschlossen.

 

- Bundestagswahl
- Stellenausschreibung
- Rathauserstürmung
- Wahlbekanntmachung
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

Das Rathaus informiert
zur Bundestagswahl am
23. Februar 2025
Zu der anstehenden Bundestagswahl wurden Sie zuletzt durch meine Wahlbekanntmachung, die nochmals im aktuell vorliegenden Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth abgedruckt ist, ausführlich informiert.

Bitte nehmen Sie Ihr staatsbürgerliches Recht wahr und wählen Sie – ob am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahl. Sie bestimmen als mündige Bürgerinnen und Bürger die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland mit.
Am Wahlabend wird durch die Gemeinde keine Livepräsentation des Wahlergebnisses erfolgen. Sie haben wie immer die Möglichkeit, die Ergebnisse im Internet unter www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das gemeindeeigene Hallenbad (Bröltal-Bad) eine Fachangestellte/einen Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) als stellvertretende Betriebsleitung.

Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rathauserstürmung 2025

Am 28. Februar 2025, um 11.11 Uhr, lade ich alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zur Rathauserstürmung vor das Rathaus in Schönenberg ein.

Wir starten die alljährliche Rathauserstürmung für alle „Närrinnen und Narren“ unter der Federführung des Elferrates des TV 1888 Ruppichteroth und dem Holenfelder Karnevalsverein.

Alle „Jecken“ müssen sich auch dieses Jahr keine Sorgen um das leibliche Wohl machen. Bei zünftigen Getränken und herzhaftem Essen wird für jedermann etwas dabei sein.

„Die besten Momente in der Gemeinde entstehen, wenn wir zusammen lachen. Möge der Karneval uns mit Lachen, Freude und unvergesslichen Momenten erfüllen! Gemeinsam feiern wir das Leben, tanzen, singen und genießen die bunte Vielfalt, die uns zusammenbringt. Auf eine tolle Zeit voller Spaß und Gemeinsamkeit!“
Alaaf Ihr Jecken,
es ist wieder soweit!
Kommt und feiert mit uns
in bunter Fröhlichkeit!
Kostüme an, der Spaß beginnt,
tanzen, singen – der Karneval gewinnt!
Lachen, schunkeln, bis der Morgen erwacht,
wir feiern zusammen, was das Herz entfacht!


Wir freuen uns auf Ihr / Euer Kommen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

1.    Am 23. Februar 2025
findet die

    Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
statt.
    
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.    Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 96, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende acht Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I    Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2    Ruppichteroth mit den Straßen
Am Bacherbusch    Falkenweg     Grubenwall
Nümbrechter Straße    Obersaurenbacher Straße
Bacherhof    Bölkum    Gießelbach
Hambuchen    Hodgeroth
Hove    Junkersaurenbach
Millerscheid    Mittelsaurenbach
Niedersaurenbach    Obersaurenbach
Retscheroth
Stranzenbach
Straße

Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Am Denkmal
Am Heiligenberg
Am Herchenstück
Am Juliusstollen
Am Kindergarten
Am Wasserberg
Amselweg
Burgplatz
Burgstraße
Dr.-Herzfeld-Straße
Eichweiher
Feldwiese
Glöcknersgarten
Höhenweg
In der Schleeharth
Im Bruch
Im Weiandsgarten
Köttinger Hecke
Köttinger Weg
Marktstraße
Mucher Straße
Nordhang
Pfarrgasse
Sankt-Florian-Straße
Schönblick
Schulstraße
Schustergasse
Severinusstraße
Sonnenhang
Wilhelmstraße
Zum Sperber

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ruppichteroth mit den Straßen
Auf dem Großen Feld
Bitzenweg
Brölstraße
Buchenweg
Caluna
Eitorfer Straße
Eschenweg
Friedensstraße
Heide
Herchener Straße
Huppach
Im Auelsfeld
Im Höllchen
Im Rosengarten
Im Steinberg
Kiefernweg
Lärchenweg
Obere Hirschbitze
Otto-Willach-Straße
Rosenharth
Stein
Steiner Weg
Tannenweg
Ulmenweg
Untere Hirschbitze
Waldfrieden
Waldstraße
Weidenweg
Wilhelm-Schmitz-Straße

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV
Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth
                   Sankt-Florian-Straße 2
Ahe
Dörgen
Ennenbach
Harth
Ifang
Kämerscheid
Kesselscheid
Köttingen
Krahwinkel
Neuenhof (bei Ruppichteroth)
Niederprobach
Oeleroth
Paulinenthal
Pulvermühle
Rotscheroth
Schmitzhöfgen
Velken
Wingenbach

Wahlbezirk 050 - Schönenberg I
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
                   Auf der Burghardt 1
Berg
Bornscheid
Damm
Fußberg
Hänscheid
Herrenbröl
Jünkersfeld
Kammerich
Kuchem
Niederlückerath
Oberlückerath
Rose
Scheid
Schneppe
Thal
Wingenbacherhof

Wahlbezirk 060 - Schönenberg II
Wahllokal: Grundschule Schönenberg
                   Auf der Burghardt 1
Beiert
Bröleck
Brölerhof
Broscheid
Büchel
Herrnstein
Reiferscheid
Schönenberg
Thilhove

Wahlbezirk 070 - Winterscheid I
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
                   Pastoratsstraße 2
Winterscheid

Wahlbezirk 080 - Winterscheid II
Wahllokal: Grundschule Winterscheid
                   Pastoratsstraße 2
Bechlingen
Derenbach
Fußhollen
Hatterscheid
Holenfeld
Honscheid
Ingersauermühle
Litterscheid
Neuenhof (bei Winterscheid)
Schmitzdörfgen
Schreckenberg
Stockum
Tanneck
Winterscheiderbröl
Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 2. Februar 2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.


Es werden vier Briefwahlvorstände gebildet, welche für die Ermittlung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen wie folgt zuständig sind:

Briefwahlvorstand I:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 010 und 020
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Brölstr. 5 in der Ortslage Ruppichteroth
(1. Obergeschoss)

Briefwahlvorstand II:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 030 und 040
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 (Erdgeschoss Hauptgebäude)

Briefwahlvorstand III:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 050 und 060
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten der
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 (Erdgeschoss Hauptgebäude)

Briefwahlvorstand IV:
Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahlbezirke 070 und 080
Dieser Briefwahlvorstand tritt am Wahltag ab 13:00 Uhr zusammen in den ausgeschilderten Räumlichkeiten im
Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Rathausstraße 18 (Sitzungssaal im 1. Obergeschoss)

 

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.


Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der
zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der
Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 


Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,


dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll,


und seine Zweitstimme in der Weise,


dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.


Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
    4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und bei den Briefwahlvorständen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
    5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 96
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck, zugeordnet sind,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
    b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (23. Februar 2025) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
    6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle eines Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).


Strafbestimmungen:
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Eine Bitte an die Wählerinnen und Wähler:
Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.    
    
    
        
    
        
    
    
    
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.

Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .

Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann,  0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.

 


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.