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- Aus dem Rat
- Bröltal Bad
- Reiten im Wald und in der freien Landschaft
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung
Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 24.09.2024 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.
Tagesordnungspunkt:
Besichtigung der gemeindlichen Schulen und der dazu gehörenden Turn- und Sporthallen durch den Ausschuss für Schule und Sport; hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2024
Ausschussmitglied Vogel erläutert den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2024, in der eine gemeinsame Besichtigung der gemeindlichen Schulen und den dazugehörigen Turn- und Sporthallen durch den Schulausschuss des Rates beantragt wird. Dieser Antrag wurde von den Ausschussmitgliedern und von den Schulleitungen begrüßt und es wurde sich auf folgende Besichtigungstermine verständigt:
- Mittwoch, 30. Oktober 2024, ab 8.30 Uhr beginnend am Hauptstandort Winterscheid des Grundschulverbundes Winterscheid-Schönenberg, einschließlich der dortigen Turnhalle; im Anschluss daran der Teilstandort Schönenberg, nebst Turnhalle –vorausgesetzt, dass die dort z.Zt. lebenden geflüchteten Menschen bis dahin in die neuen Flüchtlingsunterkünfte umziehen können.
- Montag, 4. November 2024, ab 7.30 Uhr in der Grundschule Ruppichteroth beginnend und der dazu gehörigen Turnhalle. Anschließend daran ist die Besichtigung der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Standort Ruppichteroth, vorgesehen.
Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt die entsprechenden Besichtigungstermine.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
• Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum KKS-3-122 - Freigabe von Investitionsmitteln zur Wiederherstellung und Optimierung der RLT-Anlage nach Frostschadenereignis; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.08.2024
• Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth (Ort); Auftragsvergabe für das Gewerk "Elektrotechnik" hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad
Für die Erwachsenen bietet das Bad-Team einen zusätzlichen Kurs an. Es sind noch Plätze frei.
Der Sommer-Kurs ist für alle, die in den Ferien Sport machen oder einfach mal schnuppern möchten. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich angstfrei und ohne Hilfe an der Wasseroberfläche halten.
Mittwochs, 09.07. bis 27.08.2025 (8 UStd), 16.45 – 17.30 Uhr, 64,00 €.
Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus und auf der Homepage www.ruppichteroth.de/broeltal-bad

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Wald und in der freien Landschaft


Im Land Nordrhein-Westfalen, und somit auch in der Gemeinde Ruppichteroth, bestehen
seit dem 01.01.2018 folgende Reitregelungen:
Das Reiten ist danach erlaubt:
1.
in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern) zum Zweck der Erholung und
auf eigene Gefahr
-
auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
-
auf allen privaten Straßen und Wegen (auch auf Wanderwegen)
2.
im Wald zum Zweck der Erholung und auf eigene Gefahr
-
auf öffentlichen Verkehrsflächen
-
i.d.R. auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen.
Ausnahmeregelung für das Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth:
Gemäß Ziffer 1 der auf Grundlage des § 58 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz
der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW)
erlassenen Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises zur Reitregelung im
Wald ab dem 01.01.2018 wird u.a. in den Waldgebieten der Gemeinde Ruppichteroth auf die Kennzeichnung der Reitwege verzichtet.
3.
in Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises
(so auch in der Gemeinde Ruppichteroth)
-
auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Wegen (auch auf
Wanderwegen) sowie Fahrwegen zum Zweck der Erholung und auf eigene
Gefahr
Erläuterung:
Nach Ziffer 3 der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises zur Reitregelung
im Wald ab dem 01.01.2018 nach § 58 Abs. 3 LNatSchG NRW ist u.a. in den Waldgebieten der Gemeinde Ruppichteroth über die Befugnis nach § 58 Abs. 2 LNatSchG NRW hinaus das Reiten auf allen privaten Wegen im Wald zum
Zweck der Erholung zulässig und auf eigene Gefahr gestattet.
Das Reiten ist nicht erlaubt:
1.
auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Schilder nach der Straßen-
verkehrsordung das Reiten verbieten
2.
in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und
auf Flächen, die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen
3.
in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Land-
schaftsbestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten
(§ 59 Abs. 3 Satz 1 LNatSchG NRW).
Es handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 59 Abs. 3 in
Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Natur-
monumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschafts-
bestandteilen außerhalb von Straßen und Wegen reitet oder ein Pferd führt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Kennzeichnung von Reitpferden
Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das
jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein.
Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis
Gültigkeit. Die Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden. Das Kennzeichen bezieht sich auf die Halterin/den Halter des Pferdes.
Diese/r muss dafür Sorge tragen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der
Kreisverwaltung
des Rhein-Sieg-Kreises
-Amt für Umwelt- und Naturschutz-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Ansprechpartner:
Herr Maschke (Tel.-Nr.: 02241-133470)
E-Mail: reiten@rhein-sieg-kreis.de.
Die Jahresaufkleber -gültig für ein Kalenderjahr- werden für Privatpersonen gegen eine
Gebühr in Höhe von 30,90 €, neue Kennzeichen für 10,90 € (Neuanträge komplett =
41,80 €), abgegeben.
Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 80,90 €
für den Jahresaufkleber und 10,90 € für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 91,80 €
für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber).
Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkenn-
zeichen (sog. Wanderkennzeichen). Diese gelten z.B. für Reitveranstaltungen, die
einen oder wenige Tage umfassen.
Ordnungswidrig handelt, wer kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entsorgung von Pferdekot
Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen
Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung
von öffentlichen Flächen entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
zu entsorgen ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 9 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 06.12.2018, wonach diejenige Person, die
auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich
führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos
zu beseitigen hat.
Ferner können durch die Kothaufen für Fahrrad- und Rollstuhlfahrer Hindernisse
entstehen, welche zu Stürzen oder zur Verunreinigung der Bekleidung führt.
Wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt, handelt ordnungswidrig.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Hinweise/Informationen können unter folgendem Link aufgerufen werden:
www.rhein-sieg-kreis.de/reiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste 

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer 
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der 
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: 
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr, 
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der 
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und 
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis 
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000 
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe 
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ) 
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig: 
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar: 
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie 
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen 
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin 
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, 
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid 
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie 
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. 
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg 
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr 
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.

Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .

Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann,  0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.

 


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des 
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. 


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107, 
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.