Nachrichten

 

 

- Bürgersprechstunden 
- Notarsprechtag
- Nachruf Herr Johannes Tölkes
- Bereitschaftsdienste
- Kommunalwahlen

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunden des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes für September 2025


Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im Monat September finden jeweils donnerstags am 11. und 25. September 2025, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag, dem 5. September 2025, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 202, statt.

Termine bitte ich ausschließlich beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 zu vereinbaren.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachruf: Am 14. August 2025 verstarb

Herr Johannes Tölkes

im Alter von 87 Jahren.

Herr Tölkes setzte sich in den Jahren 1979 – 1989 und 1999 – 2009 als Ratsmitglied in zahlreichen Ausschüssen für die Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde ein.
Die Arbeit als Ratsmitglied im Werks- und im Tiefbauausschuss sowie später im Betriebsausschuss war ihm dabei ein besonderes Anliegen. Von 1989 – 1994 stellte er seine Fachkenntnisse als sachkundiger Bürger im Tiefbauausschuss und von 1999 – 2004 als stellvertretender Ausschussvorsitzender im Werksausschuss zur Verfügung. 

Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und die seiner Ausschüsse sowie die Verwaltung trauern um einen in der Bevölkerung sehr geschätzten und beliebten Bürger. 

Mit Dankbarkeit bewahren wir sein Andenken in hohen Ehren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste 

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer 
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der 
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: 
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr, 
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der 
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und 
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis 
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000 
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe 
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ) 
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig: 
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar: 
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie 
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen 
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin 
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, 
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid 
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie 
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. 
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg 
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr 
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.

Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .

Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann,  0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.

 


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des 
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. 


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107, 
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Sonntag, den 14. September 2025,
finden in Nordrhein-Westfalen
die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden
    • der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
    • die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag)
    • der Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
    • die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat).

Die Wahlen dauern von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke aufgeteilt:

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I

Wahllokal:

Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bölkum

Oeleroth

Ruppichteroth mit der Straße:

Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt „In der Schleeharth“

Schmitzhöfgen

Stranzenbach

Straße

 

 

Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Hove

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

 

 

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Brölstraße 44, 46 und 29

Stein

Steiner Weg

Waldfrieden

Velken

Wingenbach

Wingenbacherhof

 

 

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bacherhof

Köttingen

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Bacherbusch

Am Heiligenberg

Amselweg

Falkenweg

Glöcknersgarten

Grubenwall

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Köttinger Hecke

Köttinger Weg

Nordhang

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Severinusstraße

 

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth V

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Herchenstück

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Marktstraße

Mucher Straße

Pfarrgasse

Schulstraße

Schustergasse

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth VI

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Denkmal

Am Juliusstollen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Heide

Herchener Straße

Im Bruch

Im Höllchen

In der Schleeharth

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Untere Hirschbitze

Waldstraße

 

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth VII

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Harth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Eschenweg

Friedensstraße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Tannenweg

Ulmenweg

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

Scheid

 

Wahlbezirk 080 - Schönenberg I

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Berg

Bornscheid

Hänscheid

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

 

Wahlbezirk 090 - Schönenberg II

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Fußberg

Herrenbröl

Kammerich

Rose

Schönenberg mit den Straßen:

Am Hang

Auf der Burghardt

Auf der Winkelhard

Brückenstraße

Hänscheider Straße

Im Gierenfeld

Rathausstraße

Wingenbacher Straße

Zur Bröltal Arena

Thal

 

 

Wahlbezirk 100 - Schönenberg III

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck nur mit der Straße:

Bernauel

Damm

Jünkersfeld

Schönenberg mit den Straßen:

Am Kirchberg

Am Lindenstock

An den Brüchen

Auf dem Gleichen

Auf dem Strauch

Auf den Acht Morgen

Auf der Hohen Fuhr

Bergstraße

Brunnenweg

Etzenbach

Etzenbacher Weg

Im Saurental

Klosterstraße

Rosenweg

Scheider Weg

Sankt-Vinzenz-Straße

 

 

Wahlbezirk 110 - Schönenberg IV

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck ohne die Straße "Bernauel"

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Reiferscheid

Thilhove

 

 

Wahlbezirk 120 - Winterscheid I

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Altenhof

Am Landgraben

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

 

Wahlbezirk 130 - Winterscheid II

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

Wahlbezirk 140 - Winterscheid III

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Beiert

Herrnstein

Ingersauelermühle

Litterscheid

Schreckenberg

Stockum

Winterscheid mit der Straße:

Im Johannesgarten

Winterscheiderbröl

Winterscheidermühle

 

Wahlbezirk 150 - Winterscheid IV

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. August 2025 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dementsprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

Für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 wurden zwei Briefwahlvorstände gebildet, welche am Wahltag (14. September 2025) voraussichtlich um 10:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg zusammentreffen. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. Die damit verbundenen Räumlichkeiten sowie die organisatorische Aufteilung der Briefwahlvorstände sind am Wahltag im Rathaus ausgeschildert.
Den Briefwahlvorständen obliegt lediglich 
    • die Öffnung der Wahlbriefe
    • die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe
    • und der Einwurf des verschlossenen blauen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks.
Diese Wahlurnen werden durch die Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18:00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-) Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sind bei der Stimmabgabe mitzubringen – der Wähler hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu denen er wahlberechtigt ist.

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils nur eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
    a) für das Amt des Landrats
    b) für den Kreistag
    c) für das Amt des Bürgermeisters
    d) für den Gemeinderat
gekennzeichnet werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a)
für die Landratswahl:
in der Farbe „altweiß“ mit schwarzem Aufdruck
b)
für die Kreistagswahl:
in der Farbe „blau“ mit schwarzem Aufdruck    c)    für die Bürgermeisterwahl:
in der Farbe „hellrosa“ mit schwarzem Aufdruck    d)    für die Gemeinderatswahl:
in der Farbe „hellgrün“ mit schwarzem Aufdruck.    
Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig.

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der jeweiligen Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.
    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder
    • durch Briefwahl (= Regelfall) teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde folgende Unterlagen beschaffen:
    • einen Wahlschein
    • amtliche Stimmzettel (siehe hierzu auch vorgenannte Ziffer 3)
    • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
    • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an den dieser zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. 

Der rote Wahlbriefumschlag hat den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag zum Inhalt, in welchem sich die Stimmzettel befinden. Diese Unterlagen sind so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag (14. September 2025) bis 16:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (= Rathaus) abgegeben werden.
    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Strafbestimmungen:
Nach § 107a Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht und dass unbefugt auch wählt, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt und dass nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches auch der Versuch strafbar ist.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

    Eine abschließende Bitte an den Wähler:
Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.

Diese Wahlbekanntmachung wurde in der zuvor dargestellten Fassung ab dem 
25. August 2025 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, ausgehangen.