Nachrichten

 
 

 

- Amtlicher Teil
- Presse Info
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Amtliches:

 

Sitzung des Wahlausschusses

Am Mittwoch, den 17. September 2025, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil

 1. Fragestunde für Einwohner

 2. Kommunalwahlen 2025; hier: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der         Bürgermeisterin sowie des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 14. September 2025

 3. Mitteilungen und Anfragen

Ruppichteroth, den 29. August 2025
Der Wahlleiter
Mario Loskill


 

Einladung

zu einer Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Ruppichteroth zum geplanten Neubaugebiet östlich neben dem gemeindlichen Hallenbad


 

Am Donnerstag, den 11. September 2025 findet in der Mensa der Sekundarschule in Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2, 53809 Ruppichteroth um 19.00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Neubaugebiet östlich neben dem gemeindlichen Hallenbad statt.

In dieser Veranstaltung sollen an diesem Abend alle interessierten Bürgerinnen und Bürger seitens der Gemeinde Ruppichteroth als Träger der Planungshoheit sowie weitere von dem Investor beauftragten Fachplaner über das Vorhaben zur Errichtung des vorgenannten Neubaugebietes informiert werden.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Informationsveranstaltung herzlich eingeladen.

Im Anschluss der Vorträge besteht die Möglichkeit zur Erörterung Ihrer Fragen und Anregungen.

Ruppichteroth, den 05.08.2025
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill


 

Niederschrift zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.06.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.

Tagesordnungspunkt:
Vorlage des Gesamtberichts zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Ruppichteroth durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie Beschlussfassung zur Stellungnahme des Bürgermeisters

Bürgermeister Loskill und der Kämmerer Herr Müller beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Prüfbericht sowie mit den damit verbundenen Stellungnahmen des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) zur Kenntnis zu nehmen und gemäß § 105 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu den gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahmen in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen eine Beschlussfassung herbeizuführen.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

  • Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2023 und 31.12.2024

  • Mitteilung und Anfragen

Ruppichteroth, den 29.08.2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill


 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 24.06.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.

Tagesordnungspunkt:
Räumliche Entwicklung am Grundschulstandort Schönenberg
Herr Dipl.-Ing. Architekt Paul von der Zacharias Planungsgruppe, Sankt Augustin, stellt alle Planvarianten für eine mögliche Erweiterung des Grundschulstandorts Schönenberg mit möglichen Kosten, sowie Vor-und Nachteilen der einzelnen Planungsalternativen dem Ausschuss vor.
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die Ausführungen zu den Planvarianten am Grundschulstandort Schönenberg zur Kenntnis. Im weiteren Verfahren sollen die Flächen an der Wingenbacher Straße (Variante 2a und 2b) erneut geprüft und beraten werden. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen; es zeichnet sich eine Tendenz zur Variante 2a ab.

Tagesordnungspunkt:
Freigabe von Haushaltsansätzen
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth die Freigabe der maßgebenden Haushaltsansätze für die dargestellten investiven Maßnahmen sowie die Freigabe der 30%-igen gesperrten Haushaltsansätze für das Jahr 2025 für die Unterhaltung bzw. Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken, Infrastruktur und technischen Anlagen bei den Schulen der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gem. § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

  • Mitteilungen und Anfragen

  • Mitteilungen im Bereich Schülerspezialverkehr

  • Mitteilungen im Bereich Offene Ganztagsschule

Ruppichteroth, den 29.08.2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill


 

Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung der der Gemeinde Ruppichteroth - Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger –

Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 haben die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. In dieser Ehrenordnung sind die Regelungen des "Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)" vom 16.12.2004 einbezogen.

Gemäß § 7 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth umfasst die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und des Bürgermeisters gegenüber der Aufsichtsbehörde unter anderem folgende, in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichende Angaben:

  1. den ausgeübten Beruf,

  2. Beraterverträge,

  3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,

  4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,

  5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,

  6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

    Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.

Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 7 des obengenannten Gesetzes der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese zusammen mit den Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208/209, in der Zeit vom 08.09. - 09.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 1400 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf der gemeindlichen Homepage unter www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/rat-ausschuesse hinterlegt.

 

Ruppichteroth, den 26. August 2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill


 

2. Nachtrag

zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth vom 26.08.2025

§1

§ 4 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosen beträgt je qm Nutzfläche und Kalendermonat 22,33 Euro. Davon entfallen auf die Kosten für den Verbrauchsstrom (Haushaltsstrom) 1,88 Euro und auf die Kosten für den Allgemeinstrom (Außenbeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung) 0,06 Euro.
Der zu jedem Quadratmeter zugewiesener Wohnfläche hinzuzurechnende Anteil an der Gemeinschaftsfläche wird durch Division der gesamten Gemeinschaftsfläche einer Unterkunft durch deren gesamte Wohnfläche ermittelt.

§2

Die Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth 

 

vorhandene Unterkünfte (Stand: 30.06.2025)

Ahe, Aher Straße 8

Ahe, Aher Straße 10

Harth, In der Ernte 9

Harth, In der Ernte 11

Jünkersfeld, Jünkersfeld 5

Schönenberg, Bergstraße 25

Schönenberg, Auf dem Gleichen 6

Schönenberg, Etzenbacher Weg 4

Oeleroth, Oelerother Straße 1

Ruppichteroth, Brölstraße 34

Ruppichteroth, Eitorfer Straße 1a

Ruppichteroth, In der Schleeharth 7a

Ruppichteroth, In der Schleeharth 7b

Ruppichteroth, In der Schleeharth 20a

Ruppichteroth, Köttinger Hecke 4 (Whg. 18)

Ruppichteroth, Köttinger Hecke 4 (Whg. 32)

Ruppichteroth, Köttinger Weg 6

Ruppichteroth, Mucher Straße 13

Velken, Velken 56

§3

Dieser 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth vom 26.04.2017 tritt mit dem Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim  Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Ruppichteroth, den 26.08.2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill


 

Wahlbekanntmachung

1.

Am Sonntag, den 14. September 2025,

finden in Nordrhein-Westfalen

die allgemeinen Kommunalwahlen statt.

Gewählt werden

  • der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

  • die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag)

  • der Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

  • die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat).

 

Die Wahlen dauern von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke aufgeteilt:

Wahlbezirk 010 - Ruppichteroth I

Wahllokal:

Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bölkum

Oeleroth

Ruppichteroth mit der Straße:

Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt „In der Schleeharth“

Schmitzhöfgen

Stranzenbach

Straße

 

 

Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth II

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Hove

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

 

 

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth III

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Brölstraße 44, 46 und 29

Stein

Steiner Weg

Waldfrieden

Velken

Wingenbach

Wingenbacherhof

 

 

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth IV

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bacherhof

Köttingen

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Bacherbusch

Am Heiligenberg

Amselweg

Falkenweg

Glöcknersgarten

Grubenwall

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Köttinger Hecke

Köttinger Weg

Nordhang

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Severinusstraße

 

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth V

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Herchenstück

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Marktstraße

Mucher Straße

Pfarrgasse

Schulstraße

Schustergasse

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth VI

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Denkmal

Am Juliusstollen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Heide

Herchener Straße

Im Bruch

Im Höllchen

In der Schleeharth

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Untere Hirschbitze

Waldstraße

 

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth VII

Wahllokal:
Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Str. 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Harth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Eschenweg

Friedensstraße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Tannenweg

Ulmenweg

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

Scheid

 

Wahlbezirk 080 - Schönenberg I

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Berg

Bornscheid

Hänscheid

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

 

Wahlbezirk 090 - Schönenberg II

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Fußberg

Herrenbröl

Kammerich

Rose

Schönenberg mit den Straßen:

Am Hang

Auf der Burghardt

Auf der Winkelhard

Brückenstraße

Hänscheider Straße

Im Gierenfeld

Rathausstraße

Wingenbacher Straße

Zur Bröltal Arena

Thal

 

 

Wahlbezirk 100 - Schönenberg III

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck nur mit der Straße:

Bernauel

Damm

Jünkersfeld

Schönenberg mit den Straßen:

Am Kirchberg

Am Lindenstock

An den Brüchen

Auf dem Gleichen

Auf dem Strauch

Auf den Acht Morgen

Auf der Hohen Fuhr

Bergstraße

Brunnenweg

Etzenbach

Etzenbacher Weg

Im Saurental

Klosterstraße

Rosenweg

Scheider Weg

Sankt-Vinzenz-Straße

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 110 - Schönenberg IV

Wahllokal:
Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bröleck ohne die Straße "Bernauel"

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Reiferscheid

Thilhove

 

 

Wahlbezirk 120 - Winterscheid I

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Altenhof

Am Landgraben

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus


 

Wahlbezirk 130 - Winterscheid II

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Winterscheid mit den Straßen:

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

Wahlbezirk 140 - Winterscheid III

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Beiert

Herrnstein

Ingersauelermühle

Litterscheid

Schreckenberg

Stockum

Winterscheid mit der Straße:

Im Johannesgarten

Winterscheiderbröl

Winterscheidermühle


 

Wahlbezirk 150 - Winterscheid IV

Wahllokal:
Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 21

Ort/Straße

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Schneppe

Tanneck

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. August 2025 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dementsprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

 

Für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 wurden zwei Briefwahlvorstände gebildet, welche am Wahltag (14. September 2025) voraussichtlich um 10:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg zusammentreffen. Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. Die damit verbundenen Räumlichkeiten sowie die organisatorische Aufteilung der Briefwahlvorstände sind am Wahltag im Rathaus ausgeschildert.

Den Briefwahlvorständen obliegt lediglich

  • die Öffnung der Wahlbriefe

  • die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe

  • und der Einwurf des verschlossenen blauen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks.

Diese Wahlurnen werden durch die Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18:00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-) Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass sind bei der Stimmabgabe mitzubringen – der Wähler hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu denen er wahlberechtigt ist.

 

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils nur eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

  1. für das Amt des Landrats

  2. für den Kreistag

  3. für das Amt des Bürgermeisters

  4. für den Gemeinderat

gekennzeichnet werden.

 

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a)

für die Landratswahl:

in der Farbe „altweiß“ mit schwarzem Aufdruck

b)

für die Kreistagswahl:

in der Farbe „blau“ mit schwarzem Aufdruck

c)

für die Bürgermeisterwahl:

in der Farbe „hellrosa“ mit schwarzem Aufdruck

d)

für die Gemeinderatswahl:

in der Farbe „hellgrün“ mit schwarzem Aufdruck.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Eine Stimmabgabe durch einen Vertreter anstelle des Wählers ist unzulässig.

 

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der jeweiligen Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

 

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

 

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

  • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder

  • durch Briefwahl (= Regelfall) teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde folgende Unterlagen beschaffen:

  • einen Wahlschein

  • amtliche Stimmzettel (siehe hierzu auch vorgenannte Ziffer 3)

  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag

  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an den dieser zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

Der rote Wahlbriefumschlag hat den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag zum Inhalt, in welchem sich die Stimmzettel befinden. Diese Unterlagen sind so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag (14. September 2025) bis 16:00 Uhr, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle (= Rathaus) abgegeben werden.

 

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Strafbestimmungen:

Nach § 107a Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht und dass unbefugt auch wählt, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt und dass nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches auch der Versuch strafbar ist.

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

 

 

7.

Eine abschließende Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.

 

8.

 

Diese Wahlbekanntmachung wurde in der zuvor dargestellten Fassung ab dem
25. August 2025 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, ausgehangen.


 

Ruppichteroth, den 25. August 2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill

 

 


 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 23.06.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner ergeben sich keine Fragen.

Tagesordnungspunkt:
2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den von der Verwaltung im Entwurf vorgelegten 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen.
Bei Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Sicherheitslage in der Gemeinde Ruppichteroth - Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistik 2024;
hier: Kommunale Sicherheitskonferenz 2025

Bürgermeister Loskill erläutert den Ausschussmitgliedern die der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses beigefügte Präsentation der Kommunalen Sicherheitskonferenz 2025.Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Investitionen der Gemeinde Ruppichteroth im Haushaltsjahr 2025; hier: Freigabe von Haushaltsmitteln
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Freigabe der Haushaltsansätze für die nachfolgend dargestellten investiven Maßnahmen der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen:

I. Anschaffungen für den Bauhof
Produktgruppe: 1.01.18

Investition: Ersatzbeschaffung LKW
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 340.000 €

Investition:  ,,Traktor mit Winterdienstausstattung (Schneeschild und Anbaustreuer)
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025:
Traktor: 180.000 €
Anbaustreuer: 20.000 €
Schneeschild: 15.000 € (ursprünglich für LKW vorgesehen)

II. Öffentliche Verkehrsflächen
Produktgruppe: 1.12.01

Investition: Ausbau eines Teilstücks der Erschließungsstraße „Im Rosengarten“ (Stichweg Richtung Fußweg „Im Steinberg)
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 36.000 € Planungskosten

Investition: Ausbau Erschließungsstraße „Gewerbegebiet Oeleroth“
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 80.000 € Grunderwerbskosten

III. Einleitstellen
Produktgruppe: 1.13.04

Investition: Sanierung Einleitstelle Schreckenberg
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 100.000 € Baukosten

Investition: Sanierung Einleitstelle Fußhollen
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

Investition: Sanierung Einleitstelle Broscheid
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

Investition: Sanierung Einleitstelle Litterscheid
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

IV. Gebäudemanagement
Produktgruppe: 1.01.13

Investition: Lieferung und Installierung einer Gefahrenmeldeanlage und einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrhaus Ruppichteroth

Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 
Gefahrenmeldeanlage: 15.000 €
Abgasabsauganlage: 35.000 €

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

  • Unterhaltung von Gemeindestraßen; Auftragsvergabe von Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung im Jahr 2025

  • Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth; hier: Auftragsvergabe zum Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen in Hänscheid

  • Mitteilungen und Anfragen

Ruppichteroth, den 02.09.2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.06.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
Bürgermeister Loskill eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Gemeinde Ruppichteroth fest. Bürgermeister Loskill schlägt vor, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
Neuer TOP 10: Vorratsbeschlüsse gemäß Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) hier: ergänzende Beschlussfassung zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 (Antragstellung) und Beschlussfassung zu § 4 Abs. 3 ASEG NRW in der Entwurfsfassung (Prüfungsbericht)

einstimmig

Die Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Tagesordnungspunkt:
Nachbesetzungen im Arbeitskreis für Senioren und Menschen mit Behinderung
Der Rat der Gemeinde nimmt die Nachbesetzungen zum Arbeitskreis Senioren und Menschen mit Behinderung in der nachfolgend dargestellten Form vor.

neu: Horst Alenfelder aus Hatterscheid für die SPD-Fraktion

bisher: Daniel Meis aus Ruppichteroth für die SPD-Fraktion

neu: Thomas Groß für den Familienunterstützenden Dienst Caritasverband Rhein-Sieg e.V.

bisher: Sabine Rieck für den Familienunterstützenden Dienst Caritasverband Rhein-Sieg e.V.

neu: Sarah Vogt aus Ruppichteroth für die Ambulante Hauswirtschaft und Betreuung Sarah Vogt

bisher: Hans-Jürgen Jürich aus Ruppichteroth 

neu: Aktiv Plus Ambulanter Pflegedienst Frau Dittermann / Frau Briesch

bisher: Frau Michaela Dittermann für Aktiv Plus Ambulanter Pflegedienst 

neu: Petra Kraffczyk aus Schönenberg

bisher: Bernd Rosbund aus Niederlückerath

neu: Martina Höffgen aus Velken

bisher: Gerd Weisel für das Sozialpsychiatrische Zentrum  (SPZ) Eitorf/Ruppichteroth

neu: Lukas Ackermann aus Hambuchen

bisher: nicht besetzt

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ruppichteroth; hier: Beschluss der kommunalen Wärmeplanung "
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima – und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth:
1. Die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Ruppichteroth wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der erstellten kommunalen Wärmeplanung sowie ihrer Fortschreibung gemäß der gesetzlichen Vorgabe beauftragt.

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion BSG Ruppichteroth

Tagesordnungspunkt:
3. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW; hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima – und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth, die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zu dem Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §§ 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW abzugeben.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth, den 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Ruppichteroth. Bei Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegen.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Investitionen der Gemeinde Ruppichteroth im Haushaltsjahr 2025; hier: Freigabe von Haushaltsmitteln
Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, die Freigabe der Haushaltsansätze für die nachfolgend dargestellten investiven Maßnahmen der Gemeinde Ruppichteroth:

I. Anschaffungen für den Bauhof
Produktgruppe: 1.01.18

Investition: Ersatzbeschaffung LKW
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 340.000 €

Investition: Traktor mit Winterdienstausstattung (Schneeschild und Anbaustreuer)
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: Traktor: 180.000 €
Anbaustreuer: 20.000 €
Schneeschild: 15.000 € (ursprünglich für LKW vorgesehen)

II. Öffentliche Verkehrsflächen
Produktgruppe: 1.12.01

Investition: Ausbau eines Teilstücks der Erschließungsstraße „Im Rosengarten“ (Stichweg Richtung Fußweg „Im Steinberg)
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 36.000 € Planungskosten

Investition: Ausbau Erschließungsstraße „Gewerbegebiet Oeleroth“
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025:  80.000 € Grunderwerbskosten

III. Einleitstellen
Produktgruppe: 1.13.04

Investition: Sanierung Einleitstelle Schreckenberg
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 100.000 € Planungskosten

Investition:  Sanierung Einleitstelle Fußhollen
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

Investition: Sanierung Einleitstelle Broscheid
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

Investition: Sanierung Einleitstelle Litterscheid
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 50.000 € Planungskosten

IV. Gebäudemanagement
Produktgruppe: 1.01.13

Investition: Lieferung und Installierung einer Gefahrenmeldeanlage und einer Abgasabsauganlage für das Feuerwehrhaus Ruppichteroth
Veranschlagung im Haushaltsjahr 2025: 
Gefahrenmeldeanlage: 15.000 €
Abgasabsauganlage: 35.000 €

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Freigabe von Haushaltsansätzen
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport beschließt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth, die Freigabe der Haushaltsansätze für die investiven Maßnahmen der Gemeinde Ruppichteroth, sowie die Freigabe der 30 % -igen gesperrtem Haushaltsansätze für das Jahr 2025 für die Unterhaltung bzw. Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken, Infrastruktur und technischen Anlagen bei den Schulen der Gemeinde Ruppichteroth.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); hier: Ziehung der Opt-Out Regelung
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren beschließt der Rat der Gemeinde Ruppichteroth, die Opt-Out Regelung des § 4 der Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Bezahlkartenverordnung NRW - BKV NRW) und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen. Der Beschluss wirkt auf den Tag des Inkrafttretens der BVK NRW zurück.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Vorlage des Gesamtberichts zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Ruppichteroth durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie Beschlussfassung zur Stellungnahme des Bürgermeisters
Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa NRW) zur Kenntnis und beschließt, gemäß § 105 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu den gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahmen in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Vorratsbeschluss gemäß Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) hier: ergänzende Beschlussfassung zu § 4 Abs. 3 ASEG NRW in der Entwurfsfassung (Prüfungsbericht)
Der Rat der Gemeinde ermächtigt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Bürgermeister, die durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2025 mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und 31.12.2024 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ebenfalls mit dem nach § 4 Abs. 3 des Entwurfs des Gesetzes zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nord-rhein-Westfalen – ASEG NRW) notwendigen Prüfungsbericht im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth zu beauftragen. Damit verbunden hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 22.05.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) ist nach § 2 Abs. 2 die Teilnahme am Landesprogramm freiwillig und erfolgt auf Antrag. Der Rat der Gemeinde beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Teilnahme an dem Landesprogramm und ermächtigt die Verwaltung mit Inkrafttreten des Gesetzes einen entsprechen-den Antrag zu stellen.“

Dieser Beschluss des Rates der Gemeinde vom 22.05.2025 wird wie folgt ergänzt:
„Die Beschlussfassung des Rates der Gemeinde vom 22.05.2025 erfolgt unter der Prämisse, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung (Landtagsdrucksache 18/13835) beschlossen wird und der Rat sich vorbehält, Änderungen durch Beschluss zu fassen, sofern im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch Anpassungen am Gesetzentwurf der Landesregierung (Landtagsdrucksache 18/13835) vorgenommen werden.“

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

  • Unterhaltung von Gemeindestraßen; Auftragsvergabe von Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung im Jahr

  • Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth; hier: Auftragsvergabe zum Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen in Hänscheid

  • Mitteilungen und Anfragen

Ruppichteroth, den 02.09.2025
Der Bürgermeister
Mario Loskill


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Presse Info:

 

Präsentation der Ergebnisse

zu den Kommunalwahlen 2025

 

 

Die Präsentation der Ergebnisse

zu den Kommunalwahlen 2025:
- des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises
- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)'
- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth
- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)

erfolgt in der

Bröltalhalle, Dr. Herzfeld-Str. 7, 53809 Ruppichteroth,

am 14. September 2025, ab 18.00 Uhr.

Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.

Aus Sicherheitsgründen sind alle rauchbildenden Maßnahmen in der Bröltalhalle zu vermeiden (Rauchen, Bühnennebel, Pyrotechnik usw.).

Auf das für die Bröltalhalle bestehende Parkkonzept wird hingewiesen (s. Lageplan).

Ruppichteroth, den 25.08.2025
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill


 

 


 

Bundesweiter Warntag am 11. September 2025:

Um 11.00 Uhr heulen die Sirenen!

 

Nach dem landesweiten Warntag im März 2025 findet am Donnerstag, den 11. September 2025, der nächste bundesweite Warntag statt.

Bund und Länder hatten sich auf einen gemeinsamen Aktionstag immer an jedem zweiten Donnerstag im September (ab dem Jahr 2020) geeinigt. An diesem Aktionstag werden bundesweit alle Warnsysteme getestet.
Durch die Übung soll die volle Funktionsfähigkeit der Systeme zur Warnung der Bevölkerung überprüft werden. Auch die Warn-App "NINA" wird getestet. Zudem möchte die Kreisleitstelle die Bürgerinnen und Bürger an die Bedeutung der Sirenensignale erinnern. Um etwa 11:00 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet sämtliche Sirenen im Abstand von fünf Minuten die folgenden Signale abgeben:

Warnsirenenprobe

Was hört man?
Die Sirenentöne Entwarnung - Warnung - Entwarnung

Wie lange hört man den Ton?
jeweils ca. 1 Minute

Was bedeutet diese Tonabfolge?
Keine Gefahr - Die Warnsysteme werden getestet.

- Hier bitte JPG "Probealarm" einfügen -

Die einzelnen Sirenen-Signale klingen wie folgt:

Warnung

Was hört man?
auf- und abschwellender, ununterbrochener Heulton

Wie lange hört man den Ton?
1 Minute

Was bedeutet dieser Ton?
Gefahr - Radio einschalten

- Hier bitte JPG "Warnung" einfügen -

So sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Sirenensignal "Warnung" im Ernstfall verhalten:
geschlossene Räume aufsuchen
Fenster und Türen schließen
Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
Radio Bonn/Rhein-Sieg (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2;

107,9 MHz)
auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen.

Da es sich am Donnerstag, den 11. September 2025, nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.

An den Warnton schließt sich deshalb der Entwarnton in Form eines einminütigen, durchgängigen Heultons an:

Entwarnung der Bevölkerung

Was hört man?
ununterbrochener Heulton

Wie lange hört man den Ton?
1 Minute

Was bedeutet dieser Ton?
Gefahr vorüber

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Durchsage getestet. Das bedeutet, die Feuerwehr schaltet sich bei Radio Bonn/Rhein-Sieg direkt live in das laufende Programm, um wichtige Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Warn-App NINA

Zudem wird die kostenlose Warn-App "NINA" (Notfall-, Informations- und Nachrichten-App) in diesem Zusammenhang getestet.
Hierüber können Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahrstoffen oder ähnlichen Unglücksfällen die Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones direkt warnen. Wer diese Warn-App auf seinem Gerät installiert hat, bekommt die Probewarnmeldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf seinem Smartphone angezeigt.

PC-Nutzerinnen und -Nutzer können ebenfalls Warnmeldungen empfangen.

Weitere Informationen zu den Warntagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (https://www.bbk.bund.de) unter der Rubrik "Warnung & Vorsorge".

Ruppichteroth, den 11. August 2025
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Sascha Seuthe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste:

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295-5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0174-6492325

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241-19222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH

-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

 

Störfall-Telefon-Nummer

 

0800-7766655

 

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke

Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde

Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

 

NOTDIENST STROM

 

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

 

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers

Regionetz genutzt werden.

 

 

NOTDIENST GAS

 

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der

RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.

 

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

 

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240

 

 

APOTHEKEN-NOTDIENST

 

Apotheken-Notdienst-Hotline

 

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:

kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833

vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der

fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

 

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

 

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter

www.aknr.de

 

 

Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

 

zuständig auch für Ruppichteroth

Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige

Tel.-Nr.: 02245-618090

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

um 16.30 bis 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

 

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und

anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis

Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater

Tel.-Nr.: 02295-902118

E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater

Tel.-Nr.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr.: 02241-1209302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241-66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241-5414715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241-5414411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)

in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

 

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

 

Diese Angebote halten wir vor:

  • Krisendienst und Beratungsstelle

  • Angebote für ältere Menschen

  • Angebote für Kinder und Jugendliche

  • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten

  • Eingliederungshilfe.

 

 

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:

  • Eitorf

  • Windeck

  • Ruppichteroth

  • Neunkirchen-Seelscheid

  • Much

  • Königswinter

  • Bad Honnef.

 

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

 

SPZ Eitorf/Siebengebirge

Spinnerweg 51-54

53783 Eitorf/Sieg

Tel.-Nr.: 02243-847580

Fax-Nr.: 02243-8475811

E-Mail: spz@awo-bnsu.de

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

 

KoBe Eitorf:

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg

Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

KoBe Ruppichteroth:

Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth

Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

KoBe Königswinter:

Hauptstraße 109, 53639 Königswinter

Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Tel.-Nr.: 08000-116016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 

 

 

 

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen

für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

 

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin

für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,

Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid

für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.

Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie

u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.

Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg

und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.

Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr

bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von

14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.

Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518

Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.

 

Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege

Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Fachberatung Kindertagespflege

Pamela Billotin

Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr

pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de

Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .

 

Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14, 53809 Ruppichteroth
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann,  0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.

 

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des

Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318

oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.

 

 

Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-

Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,

E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.