
- Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth
- Helfer in der Nachbarschaft
- Bröltal-Bad
- Aus dem Rat
- Bereitschaftsdienste
Schnuppertag an der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth – Eine Schule für alle
Am Freitag, den 15. November 2025, lädt die Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth von 10.00 bis 13.00 Uhr (Einlass ab 09.45 Uhr) an beiden Standorten herzlich zum Schnuppertag ein. Viertklässlerinnen und Viertklässler sowie ihre Eltern sind eingeladen, das Lernen und Leben an unserer Schule kennenzulernen.
Nach einer Begrüßung durch die Schulleitung können Kinder im Schnupperunterricht mitmachen, während Eltern bei Führungen und Informationsangeboten Einblicke in das Schulkonzept erhalten und mit Lehrkräften, Schulleitung und pädagogischem Personal ins Gespräch kommen.
Als „Schule für alle“ bietet die Sekundarschule verschiedene Lernwege und Abschlüsse, individuelle Förderung, Kooperationen mit Schulen und Betrieben sowie eine breite Fächerwahl ab Klasse 7. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der digitalen Ausstattung: Jede Schülerin und jeder Schüler der Klassenstufe 5 erhält ein eigenes iPad, das im Unterricht täglich genutzt wird.
Zahlreiche Mitmachaktionen laden zum Entdecken ein. Eine Cafeteria steht offen, und Geschwisterkinder werden betreut, damit Familien den Vormittag gemeinsam genießen können.
Standort Nümbrecht: Mateh-Yehuda-Str. 5, 51588 Nümbrecht
Standort Ruppichteroth: St. Florian-Str. 2, 53809 Ruppichteroth
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Jahre im Dienst der Versicherten und Rentner — Albert Alenfelder begeht sein Jubiläum als „Helfer in der Nachbarschaft"
Im September wurden in Berlin die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversicherung Bund für ihre langjährige Tätigkeit gewürdigt. Der alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Rüdiger Herrmann, und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, ehrten aus diesem Grund
Albert Alenfelder aus 53809 Ruppichteroth
für seine Tätigkeit als Versichertenberater seit 25 Jahren.
Als Helfer in der Nachbarschaft" hat er gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen allein im vergangenen Jahr mehr als eine Million Versicherte und Rentner kostenlos in Fragen der Rentenversicherung beraten. Versichertenberaterinnen und -berater sind Teil der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass diejenigen, die die Beiträge zahlen, alle wichtigen Entscheidungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen. Versichertenberaterinnen und -berater wie Albert Alenfelder werden von der Vertreterversammlung, dem Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund, in ihr Amt gewählt. In der Vertreterversammlung sitzen Männer und Frauen unterschiedlicher Berufe, die sich ebenfalls ehrenamtlich für die Belange der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber einsetzen. Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre bei der Sozialwahl neu bestimmt. Im Mai letzten Jahres waren die Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Sozialwahl 2023 zur Stimmabgabe aufgerufen. Als Teil dieser Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist Albert Alenfelder ein Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Bürgern. Für 25 Jahre Engagement möchte sich die Deutsche Rentenversicherung Bund bei Albert Alenfelder bedanken.
Bröltal-Bad geöffnet
Das Bad ist am Volkstrauertag (16.11.25) und am Totensonntag (23.11.2025) zu den üblichen Zeiten (13.30 Uhr – 16.00 Uhr) für die Allgemeinheit geöffnet.
Bröltal-Bad geschlossen
Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüffristen für die Durchführung von Wartungsarbeiten an technischen Anlagen, u. a. dem Hubboden, ist das Bad in der Zeit
von Samstag, dem 29.11.2025, bis einschl. Montag, den 05.01.2026,
geschlossen.
Während dieses Zeitraums werden ebenfalls erforderliche Grundreinigungsarbeiten
durchgeführt.
Am Donnerstag, den 13.11.2025, um 19:00 Uhr, findet in der Mensa der Sekundarschule Ruppichteroth, St.-Florian-Str. 2, 53809 Ruppichteroth, eine Sitzung des Rates mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1 Fragestunde für Einwohner
2 Vereidigung und Einführung des Bürgermeisters
3 Bestätigung des Schriftführers für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth und Neubestellung einer Stellvertretung
4 Einführung und Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
5 Verabschiedung und Ehrung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
6 Zahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
7 Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
8 Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bürgermeisters
9 Bildung von freiwilligen Ausschüssen
10 Zusammensetzung der Ausschüsse
11 Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
12 Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
13 Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses
14 Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses
15 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt
16 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Tourismus
17 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Klima und Umweltschutz
18 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kinder, Jugend, Familie und Senioren
19 Benennung der Vorsitzenden und Stellvertreter
- des Rechnungsprüfungsausschusses
- des Wahlprüfungsausschusses
- des Betriebsausschusses
- des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt
- des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und Tourismus
- des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Klima- und Umweltschutz
- des Ausschusses für Schule, Kinder, Jugend, Familie und Senioren
20 Benennung von Vertretern in den "Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Ruppichteroth"
21 Benennung von Vertretern in den "Arbeitskreis Senioren und Menschen mit Behinderung der Gemeinde Ruppichteroth"
22 Bestellung der Vertreter der Gemeinde Ruppichteroth für den Aufsichtsrat der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
23 Bestimmung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
24 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
25 Bestellung der Vertreter der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes im Rhein-Sieg-Kreis
26 Bestellung der Delegierten der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Aggerverbandes
27 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Rhein-Sieg
28 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft für den Rhein-Sieg-Kreis
29 Bestellung der Delegierten der Gemeinde Ruppichteroth für den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
a) Delegierte in der Mitgliederversammlung
b) Delegierte in der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln
30 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppicheroth für die Mitgliederversammlung des Region Bergisch-Sieg e.V.
31 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommnale Informationsverarbeitung - "civitec"
32 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth für die Vertreterversammlung der VR-Bank Rhein-Sieg eG
33 Bestellung der Vertreter der Gemeinde Ruppichteroth für den Regionalbeirat Much/Neunkirchen-Seelscheid/Ruppichteroth der Kreissparkasse Köln
34 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth in die Mitgliederversammlung des Vereins Schaufenster Ruppichteroth - Interessengemeinschaft von Handel, Handwerk und Gewerbe für Ruppichteroth e.V.
35 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth in die Mitgliederversammlung des Touristikvereins „Das Bergische e.V.“
36 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth in die Mitgliederversammlung der „Energieagentur Rhein-Sieg e.V.“
37 Bestellung des Vertreters der Gemeinde Ruppichteroth in die Genossenschaftsversammlung der Sieg-Fischerei Genossenschaft
38 Mitteilungen und Anfragen
Niederschrift zur Sitzung des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27.10.2025 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
Bürgermeister Loskill verweist auf TOP 3 „Antrag auf Errichtung von vier Windenergieanlagen (WEA) im Grenzgebiet zu der Gemeinde Eitorf; hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für eine WEA“ und schlägt vor, dass die Einwohnerinnen und Einwohner, ihre Fragen zu dem Tagesordnungspunkt in einer Sitzungsunterbrechung bei diesem Tagesordnungspunkt stellen. Der Rat der Gemeinde stimmt dieser Verfahrensweise zu.
Sodann ergeben sich in der Fragestunde für Einwohner keine Fragen.
Tagesordnungspunkt:
Widmung der Hauptstraße in Winterscheid zwischen der Schreckenberger Straße und dem Lichweg, einer Teilfläche der Straße Zum Feuerwehrhaus und der Herrnsteinstraße im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Ringstraße
Der Rat der Gemeinde beschließt:
Die Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Schreckenberger Straße und dem Lichweg, eine Teilfläche des Aufmündungsbereiches der Straße „Zum Feuerwehrhaus“ auf die Hauptstraße sowie die Herrnsteinstraße zwischen Hauptstraße und Ringstraße werden gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 des Gesetzes uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung umfasst folgende Grundstücke aus der Gemarkung Winterscheid:
a) Flur 6, Flurstück Nr. 421 zwischen dem östlichen Grenzpunkt des Flurstücks Flur 7 Nr. 56 und dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks Flur 2, Nr. 188,
b) Flur 6, Nr. 330,
c) Flur 2, Nr. 283 (Teilfläche im Aufmündungsbereich der Straße Zum Feuerwehrhaus),
d) Flur 5, Nrn. 93, 119 (Herrnsteinstraße zwischen Hauptstraße und Ringstraße) 791, 801, Nr. 895, 897, 899, 901, 903, 905, 906, 957, 968, 970, 972, 974, 975, 977, 979, 981, 983, 985, 987,
e) Flur 4, Flurstück Nr. 54 zwischen dem nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks Flur 5, Nr. 549 und dem östlichen Grenzpunkt des Flurstücks Flur 4, Nr. 6 (Petruskapelle) und das Flurstück Flur 4, Nr. 98
Der dieser Verfügung in der Verwaltungsvorlage beigefügte Übersichtsplan enthält keine parzellenscharfe Abgrenzung, er dient lediglich der Orientierung. Verbindlicher Bestandteil der Widmungsverfügung sind die enumerativ aufgeführten Katastergrundstücke.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ruppichteroth.
Die Widmung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Antrag auf Errichtung von vier Windenergieanlagen (WEA) im Grenzgebiet zu der Gemeinde Eitorf
hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für eine WEA
Bürgermeister Loskill räumt eine Sitzungsunterbrechung von 19:28 Uhr bis 20:26 Uhr ein, sodass die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Fragen und Anregungen in der Sitzung äußern können.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt,
a) die Zuständigkeit über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches –BauGB- nach § 11 a der Zuständigkeitsordnung an sich zu ziehen
einstimmig
b) und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die Windenergieanlage R04 innerhalb des von der Bezirksregierung im sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan ausgewiesenen Windenergiebereiches nicht zu erteilen
einstimmig bei 1 Enthaltung von Bürgermeister Mario Loskill
c) und dem Rhein-Sieg-Kreis in dem Anschreiben zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens Folgendes mitzuteilen:
„Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung keine grundsätzlichen planungsrechtlichen Bedenken gegen die Errichtung der beantragten Windenergieanlage R04 bestehen.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth kritisiert jedoch entschieden, dass das Genehmigungsverfahren 1 entgegen der Ankündigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, was aus unserer Sicht insoweit unzulässig ist, als von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bereits zugesagt war. Aus der Bürgerschaft liegen zwischenzeitlich Stellungnahmen vor, die ursprünglich im Rahmen der zugesagten Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht werden sollten.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth fordert daher an der zugesagten Öffentlichkeitsbeteiligung festzuhalten und der Bürgerschaft die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fragen und Einwände einbringen zu können.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hält die durchgeführte Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB oder § 9 Abs. 2 und 3 ROG im Zusammenhang des Planentwurfes des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) der Bezirksregierung Köln für unzureichend,
da der TPEE bislang nicht rechtskräftig ist und u.a. keinerlei Erfahrungswerte mit dem im konkret vorgesehenen Anlagentyp bzw. der Anlagengröße vorliegen.
Durch die unmittelbare Nähe u.a. der geplanten WEA01 auf dem Gebiet der Gemeinde Eitorf zur Gemeindegrenze sind insbesondere die Ortslagen entlang des Nutscheidhöhenweges (Römerstraße) direkt durch Emissionen, Risiken und beanspruchte Infrastruktur betroffen.
Um die Transparenz des Verfahrens den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu wahren, hält der Gemeinderat die bereits zugesagte freiwillige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren, die die Antragstellerin zudem beantragt hatte, für zwingend notwendig.“
einstimmig
d) Die Verwaltung wird gebeten, Herrn Bürgermeister Viehof von der Gemeinde Eitorf mitzuteilen, dass sie mindestens für die Anlage WEA01 gegenüber dem Rhein-Sieg Kreis massive Bedenken anmelden muss, da die Löschwasserversorgung nicht gewährleistet zu sein scheint.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
a) 33. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Gewerbegebietes Ruppichteroth Nord/Ost und b) Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost hier: Bericht über die Einwohnerversammlung vom 29. April 2025
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz,
a) den Geltungsbereich der 33. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Gewerbegebietes Ruppichteroth Nord/Ost entsprechend zu erweitern und die weitere Planung auf die neuen Grenzen des Geltungsbereiches auszudehnen,
b) die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und
c) die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Planunterlagen haben in der Sitzung öffentlich ausgelegen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Heimat-Preis 2025;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hinsichtlich der Preisvergabe des Heimat-Preises 2025
Der Rat der Gemeinde genehmigt die dringliche Entscheidung durch den Bürgermeister und eine/einen Gemeindevertreter/in vom 6. August 2025 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW, wonach der Heimat-Preis 2025 wie folgt vergeben wird:
• Der 1. Preis, mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 €,
wird verliehen an die Veranstaltung „Bröltal bewegt“
des Bürgervereins Schönenberg e.V. und des Bröltaler SC 03,
• der 2. Preis, mit einem Preisgeld in Höhe von 1.500 €,
wird verliehen an die Veranstaltung „Döörper Weihnacht“
des Bürgervereins Ruppichteroth e.V.
• der 3. Preis, mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 €,
wird verliehen an Generationsübergreifend aktiv e.V.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gem. § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
Tagesordnungspunkt:
Aktueller Bericht zur Haushaltssituation 2025
Der Kämmerer berichtet über die aktuelle Haushaltssituation der Gemeinde Ruppichteroth. Insbesondere geht er auf die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land NRW beziehungsweise durch den Bund, die aktuellen Förder- und Investitionsprogramme, die aktuelle Entwicklung der Realsteuern auf Gemeindeebene und den anstehenden Haushalt in Verbindung mit dem Haushaltsicherungskonzept ein.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
• Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth;
• Schülerspezialverkehr in der Gemeinde Ruppichteroth ab dem Schuljahr 25/26 Auftragsvergabe aufgrund europaweiter Ausschreibung
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Beschaffung von Microsoft Office-Lizenzen;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Beschaffung eines Löschwasserbehälters für die Löschwasserversorgung des Gewerbegebietes Oeleroth;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Errichtung eines Löschwasserbehälters für die Löschwasserversorgung des Gewerbegebietes Oeleroth;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Bröltal-Bad; Auftragsvergabe für den Austausch von Filtermembranen für die Ultrafiltrationsanlage
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Mitteilungen und Anfragen
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241-19222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH
-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-
Störfall-Telefon-Nummer
0800-7766655
Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.
Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de
Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Körner: Tel.-Nr.: 02241-25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Diese Angebote halten wir vor:
• Krisendienst und Beratungsstelle
• Angebote für ältere Menschen
• Angebote für Kinder und Jugendliche
• Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
• Eingliederungshilfe.
Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
• Eitorf
• Windeck
• Ruppichteroth
• Neunkirchen-Seelscheid
• Much
• Königswinter
• Bad Honnef.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:
SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:
KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.: 08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .



