
- Warntag
- ehrenamtliche Fahrer gesucht
- Änderung Flächennutzungsplans
- Sitzung des Rates
- Bereitschaftsdienste
Landesweiter Warntag am 12. März 2026;
Um 11.00 Uhr heulen die Sirenen!
Nach dem bundesweiten Warntag im September 2025 findet am Donnerstag, den
12. März 2026, der nächste landesweite Warntag statt. Dazu werden landesweit
alle Warnsysteme getestet. Im Rahmen dieses landesweiten Warntages findet die
halbjährliche (Über-)Prüfung der Warnsirenen immer am zweiten Donnerstag im
März statt. Die (Über-)Prüfung der Warnsirenen im Rahmen des bundesweiten
Warntages findet (in der Regel) am zweiten Donnerstag im September statt.
Durch die Übung soll die volle Funktionsfähigkeit der Systeme zur Warnung der
Bevölkerung überprüft werden. Auch die Warn-App „NINA“ wird getestet.
Zudem möchte die Kreisleitstelle die Bürgerinnen und Bürger an die Bedeutung
der Sirenensignale erinnern.
Um etwa 11:00 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet sämtliche Sirenen im Abstand
von fünf Minuten die folgenden Signale abgeben:
Warnsirenenprobe
Was hört man? Die Sirenentöne Entwarnung - Warnung - Entwarnung
Wie lange hört man den Ton? jeweils ca. 1 Minute
Was bedeutet diese Tonabfolge? keine Gefahr - Die Warnsysteme werden getestet.

Die einzelnen Sirenen-Signale klingen wie folgt:
Warnung
Was hört man? auf- und abschwellender, ununterbrochener Heulton
Wie lange hört man den Ton? 1 Minute
Was bedeutet dieser Ton? Gefahr - Radio einschalten

So sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:
- geschlossene Räume aufsuchen
- Fenster und Türen schließen
- Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
- Radio Bonn/Rhein-Sieg (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2;
107,9 MHz)
- auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
- die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen.
Da es sich am Donnerstag, den 12. März 2026, nur um einen Probealarm handelt, sind
diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.
An den Warnton schließt sich deshalb der Entwarnton in Form eines einminütigen,
durchgängigen Heultons an:

Entwarnung der Bevölkerung
Was hört man? ununterbrochener Heulton
Wie lange hört man den Ton? 1 Minute
Was bedeutet dieser Ton? Gefahr vorüber
Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Durchsage getestet.
Das bedeutet, die Feuerwehr schaltet sich bei Radio Bonn/Rhein-Sieg direkt live in das
laufende Programm, um wichtige Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.
Warn-App NINA
Zudem wird die kostenlose Warn-App „NINA“ (Notfall-, Informations- und Nachrichten-App) in diesem Zusammenhang getestet.
Hierüber können Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahr- stoffen oder ähnlichen Unglücksfällen die Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones
direkt warnen. Wer diese Warn-App auf seinem Gerät installiert hat, bekommt die Probe-
warnmeldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf seinem
Smartphone angezeigt.
PC-Nutzerinnen und -Nutzer können ebenfalls Warnmeldungen empfangen.
Weitere Informationen zu den Warntagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums
des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.im.nrw/landesweiter-warntag)
und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(https://www.bbk.bund.de) unter der Rubrik „Warnung & Vorsorge“.
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Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung im Rathaus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet
Ruppichteroth Nord/Ost zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen, die Pläne gleichzeitig im Rathaus öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die beiden vorgenannten Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Ziel der Durchführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbegebietes. Der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht ein Gewerbegebiet, welches über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen wird, vor. Im nördlichen Bereich sind darüber hinaus zwei Bauflächen geplant, die für die Sicherung von vorhandenen Wohngebäuden sowie für den Bau eines weiteren Wohngebäudes vorgesehen sind. Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser soll über eine große Versickerungsanlage südöstlich des Plangebietes beseitigt werden.
Die Veröffentlichung der Planentwürfe für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost nebst Begründung und Umweltbericht einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom
05.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026
im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuelle-bauleitplanverfahren. Darüber hinaus können die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Sie können diese Unterlagen während folgender Zeiten
Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg),
53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 108 einsehen.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen per E-Mail an
andre.rosenstein@ruppichteroth.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zu der Veröffentlichungsfrist.
Zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost werden folgende Unterlagen sowie die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht:
1. Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 05.11.2025
2. Begründung zu 1., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 24.01.2025
3. Umweltbericht (Begründung Teil 2) zu 1., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
4. Entwurf des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
5. Textliche Festsetzungen zu 4., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
6. Begründung Teil I Allgemeiner Teil zu 4., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
7. Begründung Teil II zu 4., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
8. Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan zu 4., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.02.2025
9. Schalltechnische Untersuchung zu 4., Firma Accon Köln GmbH, 09.10.2025
10. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu 4, HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
11. Gutachten zur Starkregenbetrachtung zum Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, Donner & Marenbach, Wiehl, 17.12.2025
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:
12. Stellungnahme des Aggerverbandes vom 28.04.2025
13. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.04.2025
14. Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln vom 24.04.2025
15. Stellungnahme des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege vom 02.05.2025
16. Stellungnahme des Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft vom 23.04.2025
17. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises – Brandschutzdienststelle - aus April 2025
18. Stellungnahmen der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 08.04.2025
19. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises – Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - vom 08.05.2025
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbelange / Schutzgüter Inhalt der Information
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt Biodiversität, Biotoptypen, Artenschutz
Fläche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher
Flächen, Versiegelung
Boden Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Bodenbelastung, Altlasten, Bodenveränderung,
Maßnahmen zum Bodenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Versiegelung
Wasser Abwässer, Oberflächengewässer, Grundwasserschutz, Starkregen
Abfälle
Luft Immissionen, Emissionen
Klima Immissionen, Emissionen, Erneuerbare Energien (Freiflächenphotovoltaik), Starkregen
Landschaft Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsplan
Schutzgebiete Biotoptypen, FFH-Verträglichkeit, Gewässer, Kulturdenkmale/Kulturlandschaft
Mensch und seine Gesundheit
Immissionen, Emissionen, Erholung
Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler, landwirtschaftliche Produktionsflächen
Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen Starkregenereignisse, Hochwasserrisiko, Störfallbetriebe
Nutzung erneuerbare Energien Erneuerbare Energien (Freiflächenphotovoltaik)
Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen
Für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Geltungsbereich zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost:

Sitzung des Rates
Am Donnerstag, dem 12.03.2026, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1 Fragestunde für Einwohner
2 Beschluss Stellenplan 2026
3 Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
4 Personalangelegenheit
5 Mitteilungen und Anfragen
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241-19222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH
-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-
Störfall-Telefon-Nummer
0800-7766655
Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST STROM
Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.
Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.
NOTDIENST GAS
Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST
Apotheken-Notdienst-Hotline
Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)
Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.
Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter



