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- Warntag
- ehrenamtliche Fahrer gesucht
- Änderung Flächennutzungsplans
- Sitzung des Rates
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

Landesweiter Warntag am 12. März 2026;
Um 11.00 Uhr heulen die Sirenen!


Nach dem bundesweiten Warntag im September 2025 findet am Donnerstag, den 
12. März 2026, der nächste landesweite Warntag statt. Dazu werden landesweit 
alle Warnsysteme getestet. Im Rahmen dieses landesweiten Warntages findet die 
halbjährliche (Über-)Prüfung der Warnsirenen immer am zweiten Donnerstag im 
März statt. Die (Über-)Prüfung der Warnsirenen im Rahmen des bundesweiten 
Warntages findet (in der Regel) am zweiten Donnerstag im September statt.

Durch die Übung soll die volle Funktionsfähigkeit der Systeme zur Warnung der 
Bevölkerung überprüft werden. Auch die Warn-App „NINA“ wird getestet.
Zudem möchte die Kreisleitstelle die Bürgerinnen und Bürger an die Bedeutung
der Sirenensignale erinnern.

Um etwa 11:00 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet sämtliche Sirenen im Abstand 
von fünf Minuten die folgenden Signale abgeben:

Warnsirenenprobe

Was hört man?                 Die Sirenentöne Entwarnung - Warnung - Entwarnung

Wie lange hört man den Ton?         jeweils ca. 1 Minute

Was bedeutet diese Tonabfolge?    keine Gefahr - Die Warnsysteme werden getestet.

 

 


Die einzelnen Sirenen-Signale klingen wie folgt:

Warnung

Was hört man?                 auf- und abschwellender, ununterbrochener Heulton

Wie lange hört man den Ton?         1 Minute

Was bedeutet dieser Ton?               Gefahr - Radio einschalten

So sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:

 -  geschlossene Räume aufsuchen
 -  Fenster und Türen schließen
 -  Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
     -  Radio Bonn/Rhein-Sieg (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2; 
        107,9 MHz)
 -  auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
 -  die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen.

Da es sich am Donnerstag, den 12. März 2026, nur um einen Probealarm handelt, sind
diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.

An den Warnton schließt sich deshalb der Entwarnton in Form eines einminütigen, 
durchgängigen Heultons an:


Entwarnung der Bevölkerung

Was hört man?                 ununterbrochener Heulton

Wie lange hört man den Ton?         1 Minute

Was bedeutet dieser Ton?               Gefahr vorüber

 

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Durchsage getestet.
Das bedeutet, die Feuerwehr schaltet sich bei Radio Bonn/Rhein-Sieg direkt live in das
laufende Programm, um wichtige Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.


Warn-App NINA

Zudem wird die kostenlose Warn-App „NINA“ (Notfall-, Informations- und Nachrichten-App) in diesem Zusammenhang getestet.
Hierüber können Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahr- stoffen oder ähnlichen Unglücksfällen die Nutzerinnen und Nutzer von Smartphones 
direkt warnen. Wer diese Warn-App auf seinem Gerät installiert hat, bekommt die Probe-
warnmeldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf seinem
Smartphone angezeigt. 

PC-Nutzerinnen und -Nutzer können ebenfalls Warnmeldungen empfangen.

 


Weitere Informationen zu den Warntagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums
des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.im.nrw/landesweiter-warntag)
und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(https://www.bbk.bund.de) unter der Rubrik „Warnung & Vorsorge“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ruppichterother Tafel sucht ehrenamtliche Fahrer und Beifahrer

Haben Sie Freude an der Arbeit mit Lebensmitteln und können Sie wöchentlich mehrere Stunden Ihrer Zeit einbringen?
Möchten Sie uns unterstützen?
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail:
01590 1351324
hermanvanlaar@t-online.de

Für die Tätigkeit als Fahrer ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung im Rathaus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet 
Ruppichteroth Nord/Ost zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Klima- und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen, die Pläne gleichzeitig im Rathaus öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die beiden vorgenannten Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. 

Ziel der Durchführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbegebietes. Der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht ein Gewerbegebiet, welches über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen wird, vor. Im nördlichen Bereich sind darüber hinaus zwei Bauflächen geplant, die für die Sicherung von vorhandenen Wohngebäuden sowie für den Bau eines weiteren Wohngebäudes vorgesehen sind. Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser soll über eine große Versickerungsanlage südöstlich des Plangebietes beseitigt werden. 

Die Veröffentlichung der Planentwürfe für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost nebst Begründung und Umweltbericht einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom

05.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026

im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuelle-bauleitplanverfahren. Darüber hinaus können die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden. 

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Sie können diese Unterlagen während folgender Zeiten
Mo., Di., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), 
53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 108 einsehen. 

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen per E-Mail an 
andre.rosenstein@ruppichteroth.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zu der Veröffentlichungsfrist. 

Zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost werden folgende Unterlagen sowie die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht:

    1. Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 05.11.2025
    2. Begründung zu 1., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 24.01.2025
    3. Umweltbericht (Begründung Teil 2) zu 1., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
    4. Entwurf des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
    5. Textliche Festsetzungen zu 4., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
    6. Begründung Teil I Allgemeiner Teil zu 4., HKS Gerhard Kunze Städtebau, Siegen, 13.01.2026
    7. Begründung Teil II zu 4., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
    8. Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan zu 4., HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.02.2025
    9. Schalltechnische Untersuchung zu 4., Firma Accon Köln GmbH, 09.10.2025
    10. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu 4, HKR Stephan Müller Landschaftsarchitekten, Waldbröl, 12.01.2026
    11. Gutachten zur Starkregenbetrachtung zum Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost, Donner & Marenbach, Wiehl, 17.12.2025

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:
    12. Stellungnahme des Aggerverbandes vom 28.04.2025
    13. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.04.2025 
    14. Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln vom 24.04.2025
    15. Stellungnahme des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege vom 02.05.2025
    16. Stellungnahme des Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft vom 23.04.2025
    17. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises – Brandschutzdienststelle - aus April 2025
    18. Stellungnahmen der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 08.04.2025 
    19. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises – Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - vom 08.05.2025 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

Umweltbelange / Schutzgüter    Inhalt der Information
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt    Biodiversität, Biotoptypen, Artenschutz
Fläche    Inanspruchnahme landwirtschaftlicher 
Flächen, Versiegelung
Boden    Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Bodenbelastung, Altlasten, Bodenveränderung,
Maßnahmen zum Bodenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Versiegelung
Wasser    Abwässer, Oberflächengewässer, Grundwasserschutz, Starkregen
Abfälle    
Luft    Immissionen, Emissionen
Klima    Immissionen, Emissionen, Erneuerbare Energien (Freiflächenphotovoltaik), Starkregen
Landschaft    Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsplan
Schutzgebiete    Biotoptypen, FFH-Verträglichkeit, Gewässer, Kulturdenkmale/Kulturlandschaft
Mensch und seine Gesundheit
    Immissionen, Emissionen, Erholung
Kulturgüter und sonstige Sachgüter    Bau- und Bodendenkmäler, landwirtschaftliche Produktionsflächen
Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen    Starkregenereignisse, Hochwasserrisiko, Störfallbetriebe
Nutzung erneuerbare Energien    Erneuerbare Energien (Freiflächenphotovoltaik)
Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen


Für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

            
Geltungsbereich zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1.04/2 Gewerbegebiet Ruppichteroth Nord/Ost:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

Am Donnerstag, dem 12.03.2026, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

    Öffentlicher Teil
 1      Fragestunde für Einwohner
        
 2      Beschluss Stellenplan 2026
        
 3      Mitteilungen und Anfragen
        
    Nichtöffentlicher Teil
 4      Personalangelegenheit
        
 5      Mitteilungen und Anfragen
        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295-5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241-19222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GMBH

-VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

 

Störfall-Telefon-Nummer

 

0800-7766655

 

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke

Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde

Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

 

NOTDIENST STROM

 

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

 

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers

Regionetz genutzt werden.

 

 

NOTDIENST GAS

 

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der

RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.

 

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

 

 

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240

 

 

APOTHEKEN-NOTDIENST

 

Apotheken-Notdienst-Hotline

 

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:

kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833

vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der

fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

 

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

 

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter

www.aknr.de