Artikel zur Kategorie: Amtliches
Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen (Amtliches)
Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Unter der anhaltenden Trockenheit im Rhein-Sieg-Kreis leiden derzeit Landwirtinnen und Landwirte sowie Besitzerinnen und Besitzer von Gärten. Aber auch die Fische sowie das gesamte Artenspektrum in unseren Flüssen und Bächen ringen um ihren Lebensraum, denn oft sind diese nur noch Rinnsale mit einem geringen Niedrigwasserabfluss.
Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzen nahe Gewässer, um Ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen. Das kann derzeit aber schlimme Folgen haben: Wird Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährdet dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringt Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot.
Die anhaltende Trockenwetterlage im Frühsommer 2023 hat dazu geführt, dass trotz vereinzelter Regenfälle zahlreiche Gewässer sehr niedrige Wasserstände aufweisen. So ist z.B. die Sülz, ein Nebenfluss der Agger, trotz ihres großen Einzugsgebietes unter den kritischen mittleren Niedrigwasserstand gefallen. Verschiedene kleinere Gewässer sind nur noch Rinnsale, wie beispielsweise der Altendorfer Bach in Meckenheim und der Orbach in Swisttal, oder drohen ganz trocken zu fallen wie der Wolfsbach in Sankt-Augustin.
„Damit die Gewässer vor Trockenlegung geschützt werden, sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, sagt Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.
Aus der Gemeinde (Amtliches)
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Junge Wildtiere: Rücksichtsvoll mit Hunden in Wald und Flur spazieren (Amtliches)
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Frühlingsanfang ist da. Die Tage werden länger. Vogelgezwitscher und die aufblühende Natur laden zu Spaziergängen übers Feld und durch den Wald ein.
Für Viele sind dabei Hunde geliebte Begleiter. Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen.
Denn jetzt im Frühling sollten die Wildtiere nicht gestört werden. Zum einen bereiten sich die Tiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vor und zum anderen benötigen die Jungtiere einen geschützten Raum.
Aus der Gemeinde (Amtliches)
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Gemeindenachrichten (Amtliches)
Gemeindenachrichten (Amtliches)
1415 Artikel (142 Seiten, 10 Artikel pro Seite)
Die Gemeinde besteht neben den drei Hauptorten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid aus folgenden weiteren Ortsteilen: Ahe, Bacherhof, Bechlingen, Beiert, Berg, Bölkum, Bornscheid, Bröleck, Brölerhof, Broscheid, Büchel, Damm, Derenbach, Dörgen, Ennenbach, Fußberg, Fußhollen, Gießelbach, Hänscheid, Hambuchen, Harth, Hatterscheid, Herrenbröl, Herrnstein, Hodgeroth, Holenfeld, Honscheid, Hove, Ifang, Ingersau, Jünkersfeld, Junkersaurenbach, Kämerscheid, Kammerich, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Kuchem, Litterscheid, Millerscheid, Mittelsaurenbach, Neuenhof bei Ruppichteroth, Neuenhof bei Winterscheid, Niederlückerath, Niederpropach, Niedersaurenbach, Oberlückerath, Obersaurenbach, Oeleroth, Paulinenthal, Pulvermühle, Reiferscheid, Retscheroth, Rose, Rotscheroth, Scheid, Schmitzdörfgen, Schmitzhöfgen, Schneppe, Schreckenberg, Stockum, Stranzenbach, Straße, Tanneck, Thal, Thilhove, Velken, Wingenbach, Wingenbacherhof, Winterscheiderbröl, Winterscheidermühle.
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