Nachrichten
- Kommunalwahlen am 30.08.2009
- Erfassung gefährdeter Bäume
- Hundehalterpflichten
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr
- Fundsachen
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
- Programmheft 2/2009 der VHS Rhein-Sieg

  

 

 

Kommunalwahlen am 30.08.2009;
Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Unionsbürger
über die Eintragung in das Wählerverzeichnis


      Gemäß § 12 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) sind wahlberechtigte Unionsbürger, die gemäß § 23 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen.

Von der Meldepflicht sind gemäß § 23 MG NRW befreit:
Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen
konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben,
Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

Zuständige Gemeinde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeinde, in der der auslän-dische Unionsbürger seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in Deutschland seine Hauptwohnung innehat.

Der Antrag kann bis zum 14.08.2009 im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Wahlamt, Zimmer 208, gestellt werden.

 

Kommunalwahlen am 30.08.2009;
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der
Gemeinde Ruppichteroth


      In der Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 16.07.2009 wurden alle eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Ruppichteroth zugelassen.

Nachstehend werden alle zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 19 Abs. 1 und § 46 b
Kommunalwahlgesetz NRW in Verbindung mit den §§ 30, 31 Abs. 4 und 75 b Abs. 7
Kommunalwahlordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.

 

 


Erfassung gefährdeter Bäume

Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt, die im gemeindlichen Eigentum stehenden Bäume, die durch ihre Umgebung und Lebensbedingungen beeinträchtigt oder geschädigt sind, zu erfassen. Ziel ist es, durch Begutachtung und gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen die betroffenen Bäume zu erhalten. Bei der Erfassung dieser Bäume ist die Gemeinde auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Ihnen Bäume bekannt sein oder in Zukunft auffallen, die beeinträchtigt oder geschädigt sind, bitte ich um Mitteilung. Diese kann erfolgen: schriftlich an die Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, per e-mail an michael.brettholle@ruppichteroth.de oder fernmündlich an Herrn Brettholle unter der Telefonnummer 02295/4927.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich.

 

 

Sehr geehrte Hundhalterinnen und Hundehalter,

ich möchte hier noch mal die Hundehalterpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW, (LHundG NRW) welches am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ruppichteroth, aufzeigen.

Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.

Für alle Hunde gelten:

- Anzeigepflicht bei Steuer- und Ordnungsamt
- Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang
- ALLE Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen!!!
- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Volksfesten)
- Verbot der Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung

Das LHundG NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedene Hundegruppen,

1.) „gefährliche Hunde“ §3 LHundG,
2.) „Hunde bestimmter Rassen“ §10 LHundG,
3.) „große Hunde“ §11 LHundG und
4.) die anderen („kleinen“) Hunde.

1.)  Zu den „gefährlichen Hunden“ zählen Hunde der Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier.
Zudem Kreuzungen der Rassen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen.
Zusätzlich gehören zu den „gefährlichen Hunden“ noch Hunde bei denen die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist.

2.) Die „Hunde bestimmter Rassen“ gehören Hunde der Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

3.) „Große Hunde“ sind die Mehrzahl aller Hunde und werden über die folgenden körperlichen Merkmale zugeordnet:
Sie müssen ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Zu den „großen Hunden“ gehören z.B. Hunde der Rassen Schäferhund, Labrador, Dobermann, Golden Retriever usw.

4.) Unter die Gruppe der anderen („kleinen“) Hunde fallen alle Hunde, die nicht einer der zuvor genannten Gruppe zuzuordnen sind.
Hundehalterpflichten:

Hunde der Gruppen 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden.
Die Erlaubnis muss von den Hundehaltern beantragt werden. Sie kann im Einzelfall versagt werden.
Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen überhaupt halten bzw. anschaffen dürfen.

Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.
Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt!!!

Zudem dürfen die Hunde der Gruppen 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb ( Maulkorb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!!!
Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.

Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen 1.) - 3.) sind:
Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte
Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppe 1.)+2.) und bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit)
Haftpflichtversicherung für den Hund
Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder unangeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, diese können gemäß §20 Abs.3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

19. August 2009 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 



Müllabfuhr

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 30.07.2009, AB 1,
am Freitag       , dem 31.07.2009, AB 2.

Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 1 + 2
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)

am Donnerstag, dem 30.07.2009, AB 3,
am Freitag       , dem 31.07.2009, AB 4.

Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:                 02241 / 306-272

CD-Recycling – eine runde Sache   

Mitmachen – Umwelt schützen

Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet. 

 Firmen und Informationen finden Sie unter http://www.cd-collect.com/ und     
        http://www.bundesumweltamt.de/
  
  
  
  


Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen/ Fundtiere übergeben/gemeldet:

Art/Gegenstand/Tier
Fundort,-zeit
1 Damenuhr
Ruppichteroth, Schönenberg, 03.-05.07.2009, Indianerwochenende
1 Fahrrad
Ruppichteroth, Huppach, 27.05.2009

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.

 

 

Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222


GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung
Von Samstag, 25.07.2009 – Freitag, 31.07.2009
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 25.07.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Sonntag, 26.07.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Linden Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, 02246/4380

Montag, 27.07.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstraße 4 a, 02246/4954

Dienstag, 28.07.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstraße 64, Tel.: 02246/3636

Mittwoch, 29.07.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

Donnerstag, 30.07.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

Freitag, 31.07.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


CARITAS

Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582

Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)

Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail:
jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail:
doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

             Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602    
Fax :                     02243/82770   

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
                                               

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel : 02241-13-3161
    Fax: 02241-13-3198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18
     Fax: 02295-90 23 19
     Email:
ludwig@neuber.de







Programmheft 2/2009 der VHS Rhein-Sieg

Sommerzeit heißt Pläne machen für den Herbst!
Am 13. August 2009 erscheint das neue Programmheft der Volkshochschule Rhein-Sieg. Es liegt in allen öffentlichen Gebäuden, im Rathaus sowie in Sparkassen und Banken aus. Ab demselben Tag läuft die Anmeldung: per Anmeldekarte, Fax, E-Mail oder im Internet, wo das komplette Programm auch online unter www.vhs-rhein-sieg.de steht.
Persönliche Beratung vor Ort gibt es am 19. August: Von 17:00 bis 18:30 Uhr stellt Bürgermeister Hartmut Drawz gemeinsam mit einem VHS-Team die Bildungsangebote in Ruppichteroth vor. Der Info-Stand befindet sich vor dem Edeka-Markt am Juliusstollen in Ruppichteroth.