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Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, muss sich sofort ohne behördliche Anordnung in die so genannte häusliche Isolierung begeben. Das bedeutet: Kontakt mit Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes vollständig vermeiden, aber auch innerhalb des eigenen Haushaltes die Kontakte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränken. Auf diese Regelungen weist das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises noch einmal hin.

Die aktuellen Verhaltensregeln und weitere wichtige Informationen – auch zum Ende der Isolierung bzw. Quarantäne – finden Betroffene zusammengefasst in einem Leitfaden auf der Website des Rhein-Sieg-Kreises unter rhein-sieg-kreis.de/quarantaeneregeln. Die wichtigsten Hinweise sind dort auch noch einmal komprimiert in Infografiken aufbereitet.

 

 

 

Die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW, die in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist, ordnet die Isolierung von Infizierten bzw. die Quarantäne von Kontaktpersonen im eigenen Haushalt unmittelbar an, ohne dass noch eine individuelle behördliche Regelung nötig ist. An die Stelle der früheren Ordnungsverfügung tritt daher nun der umfassende Leitfaden des Kreisgesundheitsamtes.

Wenn dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine Mobilnummer einer infizierten Person bekannt ist, erhält diese automatisiert eine SMS, die auf die unter dem Shortlink bereitgestellten Informationen verweist. Ist keine Mobilnummer bekannt, versenden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden die Informationen per Post an die Betroffenen.

„Wenn Sie positiv getestet wurden, ist es wichtig, dass Sie sich sofort selbst isolieren und sich aktiv über die wichtigsten Regelungen informieren“, betont Dr. Kirsten Hasper, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes. Denn durch die exponentiell steigenden Infektionszahlen und mögliche Verzögerungen im Labor bei PCR-Testungen können neu infizierte Personen nicht mehr umgehend erfasst und im Akutfall direkt „von Amts wegen“ auf den Leitfaden hingewiesen werden.

Wichtig: Wer einen positiven Schnell- oder PCR-Test hatte, ist verpflichtet, seine engen Kontaktpersonen so schnell wie möglich über seine Infektion und die damit verbundene Ansteckungsgefahr zu informieren. Das hat das Land NRW in der Test- und Quarantäneverordnung verbindlich festgeschrieben. Zur Information über die aktuellen Regeln können infizierte Personen den Shortlink einfach weiterleiten.

Übrigens: Arztpraxen, Teststellen oder Apotheken etc. können unter der Adresse rhein-sieg-kreis.de/plakat-quarantaeneregeln ein Plakat herunterladen, um Personen, die sich bei ihnen testen lassen, auf den Leitfaden hinzuweisen. Zusätzlich bittet das Kreisgesundheitsamt die Testzentren, auch direkt den Link zum Leitfaden zu übermitteln, wenn sie Betroffene per E-Mail oder SMS über positive Testergebnisse informieren.