- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Straßeninstandhaltungsmaßnahmen im Bereich „Im Saurental“
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Bekanntmachung
der Gemeinde Ruppichteroth
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August 2009
1.Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises und der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag) sowie des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth und der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat) wird in der Zeit vom
10.08.2009 bis 14.08.2009
während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags - freitags
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
während der o.g. Auslegungsfrist, spätestens am 14.08.2009 bis 12.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 09.08.2009
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-benachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in seinem Wahlbezirk
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (bis zum 14.08.2009) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist oder
der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung
erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde
gelangt ist.
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
28.08.2009, 18.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wahlbezirk und lfd. Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.
Eine Beantragung per E-Mail bei der Gemeinde Ruppichteroth muss ausschließlich an folgende E-Mail Adresse erfolgen:
claudia.winkler@ruppichteroth.de
Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth http://www.ruppichteroth.de/ besuchen, finden Sie darüber hinaus auf der Startseite einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag (30.08.2009), 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
Tage vor der Wahl (29.08.2009) , 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
noch bis zum
Wahltag (30. August 2009), 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18 ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen
am Freitag,
den 28. August 2009,
von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,
am Samstag,
den 29. August 2009,
von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Sonntag,
den 30. August 2009,
von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
geöffnet.
7.Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
a) zu den Kreis- und Gemeindewahlen (Landratswahl, Kreistagswahl, Bürgermeisterwahl
und Gemeinderatswahl)
1.den gemeinsamen Wahlschein für alle Wahlen,
2.je einen Stimmzettel für
- die Landratswahl (weiß),
- die Kreistagswahl (hellblau),
- die Bürgermeisterwahl (hellrosa) und
- die Gemeinderatswahl (hellgrün),
3.den für alle Wahlen gemeinsamen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
4.einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehen ist und
5. ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt,
kennzeichnet persönlich die Stimmzettel; sie haben für jede der v.g. Wahlen
(Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister-, Gemeinderatswahl) jeweils eine Stimme,
legt die Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,
unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und des Datums,
steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
übersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Bürgermeister darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen sind.
Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet
In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen,
sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel im Rahmen der Briefwahl ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Die Leitung der Einrichtung bestimmt einen geeigneten Raum, veranlasst dessen Ausstattung und gibt den Wahlberechtigten bekannt, in welcher Zeit der Raum für die Ausübung der Briefwahl zur Verfügung steht.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort spätestens am
Wahltag (30. August 2009), bis 16.00 Uhr,
eingeht.
Straßeninstandhaltungsmaßnahmen im Bereich „Im Saurental“
Aufgrund von Instandsetzungsarbeiten am Straßenkörper der Straße „Im Saurental“ ist es erforderlich, die vorgenannte Straße ab dem Kreuzungsbereich „Im Saurental“ und „Scheider Weg“ bis zur Ortslage Hove vollständig zu sperren. Die Arbeiten werden im Rahmen von Tagesbaustellen ausgeführt und die Sperrung wird täglich gegen 17.00 Uhr aufgehoben. Die Arbeiten dauern voraussichtlich von Montag, den 03.08.2009 bis einschließlich Freitag, den 14.08.2009.
Eine Umleitung erfolgt über die Ortslage Harth und wird örtlich ausgewiesen.
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 7. August 2009, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
19. August 2009 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 06.08.2009, AB 3,
am Freitag , dem 07.08.2009, AB 4.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 3 + 4
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)
am Donnerstag, dem 06.08.2009, AB 1,
am Freitag , dem 07.08.2009, AB 2.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 01.08.2009
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Sonntag, 02.08.2009
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Montag, 03.08.2009
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Dienstag, 04.08.2009
Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, 05.08.2009
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Donnerstag, 06.08.2009
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Freitag, 07.08.2009
Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 01.08.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980
Sonntag, 02.08.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Montag, 03.08.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528
Dienstag, 04.08.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522
Mittwoch, 05.08.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Engelbert-Humperdinck-Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 10-12,
Tel.: 02241/592040
Donnerstag, 06.08.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Freitag, 07.08.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Löwen-Apotheke, Siegburg, Markt 32, Tel.: 02241/62192
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
CARITAS
Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582
Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel : 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de