Nachrichten
- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- Öffnungszeite Gemeindeverwaltung währen der Weihnachtszeit
- Fundsachen
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Nachruf zum „Schönenberger Kalender“
- Tourismusverein gegründet
- Was darf man im Kamin verbrennen?
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift Hauptausschuss
- Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Niederschrift Betriebsausschuss
- Beratung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010
- Nachträge

    

 

 

 

 

Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die bevorstehenden Feiertage und der Jahreswechsel bieten für viele die Gelegenheit, ein klein wenig inne zu halten und zu schauen „wo stehe ich, wo will ich hin“. Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie die Zeit dazu finden. Auch für mich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus ist das wichtig – wir wollen mit einem klaren Blick ins Neue Jahr gehen.

Mein persönlicher Rückblick auf 2009 – das können Sie sich sicher vorstellen – ist stark geprägt vom Wahlkampf um das Bürgermeisteramt in Ruppichteroth. Das liegt hinter mir, liegt hinter uns, und seit September steht die konkrete Arbeit im Rathaus im Mittelpunkt. Die ersten drei Monate, die ersten hundert Tage sind geprägt von vielen Antrittsbesuchen bei verschiedenen Institutionen und Vereinen sowie von vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in meinen Sprechstunden, bei Terminen vor Ort und bei den zahlreichen Veranstaltungen in unserer Gemeinde. Das Einleben im Rathaus, das Kennenlernen und das Angehen von wichtigen und neuen Aufgaben haben ebenfalls die ersten Wochen nach meinem Amtsantritt geprägt. Die Ziele, die ich mir selbst gesteckt hatte, sind erreicht.

In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat wurden erste Maßnahmen beschlossen, eingeleitet und teils auch bereits umgesetzt:

Die Einführung der regelmäßigen Bürgermeistersprechstunde an jedem dritten Donnerstag eines Monats ist ein Erfolg. Die bisherigen Sprechstunden waren in kurzer Zeit terminlich ausgebucht. Im kommenden Jahr wird diese Reihe fortgesetzt. Darüber hinaus sind viele Informationsveranstaltungen in Verkehrssicherungsfragen bzw. in Fragen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen.
Meinem Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung bei der Aktion „Schilderwald“ sind viele Bürgerinnen und Bürger nachgekommen und haben sich mit guten Ideen eingebracht. Diese Beteiligungen möchte ich in Zukunft gerne fortsetzen.
In der Gemeinde Ruppichteroth muss die hausärztliche Versorgung für die Zukunft sichergestellt werden. Die Landesregierung hat inzwischen reagiert und für Hausärztinnen und Hausärzte, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen, finanzielle Landesförderungen eingerichtet. Gemeinsam mit den ortsansässigen Hausärztinnen und -ärzten möchte ich für den Ärztenachwuchs im kommenden Jahr werben.
Die ehrenamtliche Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes in der Gemeinde Ruppichteroth hat nach der Kommunalwahl 2009 eine Neubelebung erfahren. Das Projekt „Nein zur Gewalt“ hat zu konkreten Maßnahmen wie der Organisation von Veranstaltungen für junge Menschen sowie zur Beteiligung bei der Gestaltung öffentlicher Plätze beigetragen.
Die Seniorenarbeit erhält durch den neuen Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren eine besondere Bedeutung und Wertstellung. Wichtige Aktionen und Maßnahmen für die Seniorinnen und Senioren sollen künftig in unserer Gemeinde eingeleitet werden.
Mit der Gründung des Tourismusvereines „Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“ konnten erste wichtige Schritte in Richtung Wirtschaftsförderung und Tourismus in unserer Gemeinde gelegt werden. Im Übrigen ein Musterbeispiel für interkommunale Zusammenarbeit – hier mit den Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Lohmar.
Ein weiteres Ziel für 2010: Auch in der DSL-Breitbandversorgung sowie beim Klimaschutz werde ich mit den Nachbarkommunen zusammenarbeiten. Insbesondere für die Breitbandversorgung hoffe ich, durch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bald in unserer Gemeinde für schnelle und leistungsfähige DSL-Leitungen sorgen zu können.
Im Rahmen interkommunaler Kooperationen mit den Kommunen Eitorf, Windeck und Much hat der Rat mit mir gemeinsam weitere Voraussetzungen geschaffen, eine attraktive weiterführende Schule in unserer Gemeinde anbieten zu können. Daneben wird weiter am Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindergärten sowie in den Grundschulen gearbeitet. Diese Bausteine werden zum Erhalt und zur Attraktivität unserer Gemeinde – besonders für junge Familien – immer wichtiger.
Durch eine noch engere Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort sowie durch Projekte wie „Nein zur Gewalt“ sind wichtige Schritte zur Sicherheitslage für unsere Gemeinde und für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet worden. Erste Erfolge sind erzielt; wir müssen diese Maßnahmen fortzusetzen.


Gemeinde – das sind wir alle
Auf Ihrer Stärke und derjenigen von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern fußt der Erfolg der Gemeinde Ruppichteroth. Dies beruht vor allem auf der Tatkraft und Kreativität, der Initiative und dem Einfallsreichtum aller, die ein Amt bekleiden, ein Unternehmen führen, ihren Job ausfüllen oder sich in Initiativen und Vereinen für ihr Umfeld engagieren: Unternehmer, die ihrem Standort die Treue halten; Geldinstitute, die Kulturevents unterstützen; die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die gleich da sind, wenn es irgendwo brennt; die Bürgerinnen und Bürger, die Kranke besuchen oder Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren organisieren – sie alle tun etwas für ihre Mitmenschen und für unsere Gemeinde Ruppichteroth. Sie alle machen vielleicht keine Schlagzeilen, aber sie bewegen viel für ihren Ort, für unsere Gemeinde. Dafür danke ich Ihnen herzlich stellvertretend für viele andere.

Ich möchte Sie alle auch ermuntern – engagieren Sie sich in der Gemeinde, wir brauchen Sie. Menschen, die Verantwortung übernehmen, die sich für allgemeine Ziele einsetzen, die etwas für ihre Mitmenschen machen, gestalten die Gemeinde wärmer und freundlicher. Sie stehen für Werte, die nicht nur zukunftsfähig, sondern auch für unsere Zukunft nötig sind: für Solidarität und Verantwortungsbewusstsein, für Mitmenschlichkeit und Engagement. Sie stehen für Werte, die wir seit je mit Weihnachten verbinden und die heute so aktuell sind wie eh und je.


In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr 2010 viel Glück und Gesundheit.


Ihr Bürgermeister
Mario Loskill

 

 

 

Öffnungszeite Gemeindeverwaltung währen der Weihnachtszeit

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag, dem
24. Dezember 2009 (Heiligabend), und am Donnerstag, dem 31.12.2009 (Silvester), ganztägig geschlossen.

 

 


Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden am 05. und 12. Dezember 2009 folgende Fundsachen gemeldet:

1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln und Anhänger (Fundort: Ruppichteroth, Parkplatz vor        
                           dem Aldi-Markt)

1 Schlüsselmäppchen mit 3 Schlüsseln (Ruppichteroth-Schönenberg, Tankstellen-
                           gelände)

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Mittwoch, dem 23.12.2009, AB 3,
am Donnerstag, dem 24.12.2009, AB 4.

Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Mittwoch, dem 23.12.2009, AB 1,
am Donnerstag, dem 24.12.2009, AB 2.

Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:                 02241 / 306-272

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 31.12.2009, AB 1,

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 31.12.2009, AB 3,

Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:                 02241 / 306-272

 

 

Nachruf zum „Schönenberger Kalender“

Die Frauengemeinschaft Maria Magdalena Schönenberg veranstaltete am              22. November 2009 ihren traditionellen Weihnachtsbasar. Anlässlich des Basars wurde der beliebte „Schönenberger Kalender 2010“ veräußert.
Je verkauften Kalender gingen 5,00 Euro an die Elterninitiative Krebskranker Kinder St. Augustin e.V. Insgesamt wurde durch den Verkauf der Kalender ein Erlös von 325 Euro erzielt. Durch weitere Verkaufseinnahmen des Basars erhielt die Elterninitiative von der Frauengemeinschaft einen Gesamtbetrag von stolzen 700 Euro in Geldscheinen und 75 Mc Donalds Gutscheinen im Wert von 150,-- Euro.
Zurzeit plant die Elterninitiative ein neues Spielzimmer für die an Krebs erkrankten Kinder. Der Raum soll vor allem dazu dienen, im Spiel Kummer und Schmerzen der Therapie zu vergessen.
Die Gutscheine für Mc Donalds werden in einem so genannten Nachtkästchen aufbewahrt und für den Heimweg nach der Chemotherapie an die Eltern ausgehändigt. Damit sollen den Kindern ein gutes Gefühl nach der Therapie vermittelt werden, denn schließlich gibt es während der Behandlung keine Wunschkost.
Der genaue Inhalt des Dankesschreibens der Elterninitiative Krebskranker Kinder St. Augustin e.V. für die großzügige Spende der Frauengemeinschaft Maria Magdalena Schönenberg kann ab sofort auf der Startseite der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ nachgelesen werden.

 

 


Tourismusverein gegründet

Am 03.11.2009 fand im Landgasthaus Herchenbach in Neunkirchen-Seelscheid die Gründungsveranstaltung für den „Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“ statt. Ziel des Vereines ist es, den Tourismus in der Region um die vier Kommunen Lohmar, Much,      Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth durch zielgerichtetes Marketing zu fördern.
Die Idee einen solchen Verein ins Leben zu rufen, entstand durch die Zusammenarbeit der Kommunen im Zusammenhang mit dem integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK), bei dem es auch ein Projekt mit dem Thema Tourismus gab. Man war sich einig, dass die Region touristisch viel zu bieten hat, und es wurde der Entschluss gefasst, einen Tourismusverein zu gründen.
Der Verein soll nicht nur die Interessen der Kommunen vertreten, sondern auch die der im Bereich des Tourismus tätigen Betriebe. Aus diesem Grunde wurden die privaten Leistungsträger wie Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe und sonstige Organisationen mit einbezogen. Das Interesse aus diesen Reihen war sehr groß und viele haben sich sofort für eine Mitgliedschaft im Tourismusverein ausgesprochen.
Somit kann der Verein mit einer stattlichen Anzahl von Mitgliedern nun seine Arbeit aufnehmen. Der Vereinsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende
Helga Trimborn
Gut Schiefelbusch, Lohmar
stellvertretende
Vorsitzende
Elke Zäschke
Lindner Sport & Aktiv Hotel Kranichhöhe, Much

Rolf Herchenbach
Landgasthaus Herchenbach, Neunkirche-Seelscheid
Schatzmeister
Peter Schumacher
Bezirksdirektor der Kreissparkasse Köln
Schriftführerin
Anna-Karina Deckert
Schloss Auel, Lohmar
Kassenprüfer
Horst-Jürgen Neumann


Nils Bräm


Zum erweiterten Vorstand gehören die Bürgermeister der vier Mitgliedskommunen. Diese leisten einen jährlichen Mitgliedsbeiträge von 15.000 €. Die übrigen Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens bzw. sind für Vereine und Einzelpersonen laut Satzung festgelegt.

Des weiteren soll eine zentrale Geschäftsstelle eingerichtet werden, welche mit einer hauptamtlichen Fachkraft besetzt werden soll. Als zentrale Anlaufstelle können hier die verschiedenen Projekte zusammen mit dem Verein koordiniert und verwirklicht werden und somit unsere Region erfolgreich stärken.

 

 


Was darf man im Kamin verbrennen?

Das Beheizen von Räumlichkeiten mit Festbrennstoff ist aufgrund steigender Energiebeschaffungskosten in den letzten Jahren wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt.

Häufig ist es jedoch so, dass Feuerungsanlagen (Öfen und Kamine) entweder mit unfachmännisch angebrachten Abgasanlagen / Schornsteinanlagen betrieben oder nicht zu gelassene Brennstoffe benutzt werden.

Die Benutzung einer Abgasanlage / Schornsteinanlage ist vor Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/ in zu genehmigen. Entsprechend § 43 der Landesbauordnung NRW ist die Errichtung im Voraus dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / in anzuzeigen.

Entsprechend der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf in Feuerungsanlagen ausschließlich Naturholz, Kohle oder aus Reststoffen der zuvor genannten Materialien hergestellte, zugelassene Brennstoffe verbrand werden.

Bei Naturholz ist darauf zu achten, dass es sich um unbehandeltes Holz handelt, dessen Restfeuchte nicht mehr als 20 % aufweist.

Sonstige Produkte, wie Kunststoffe, Papier, Farbe, Lacke , Öle und Sonstiges dürfen dem Verbrennungsprozess nicht zu geführt werden.

Zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der eigenen Sicherheit bitte ich entsprechende Vorschriften zu beachten und sich im eigenen Interesse vor Inbetriebnahme einer Feststofffeuerungsanlage zu informieren.

Zuwiderhandlungen werden im Rahmen ordnungsbehördlichen Verfahren verfolgt und können im Einzelfall mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 € geahndet werden.

Ruppichteroth, den 10.12.2009
Der Bürgermeister

 

 


Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222


GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 19.12.2009
Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Sonntag, 20.12.2009
Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Montag, 21.12.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Dienstag, 22.12.2009
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Mittwoch, 23.12.2009
Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Donnerstag, 24.12.2009
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Freitag, 25.12.2009
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 19.12.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Sonntag, 20.12.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Montag, 21.12.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Linden-Apotheke, Lohmar, Haupstr. 55, Tel.: 02246/4380

Dienstag, 22.12.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954

Mittwoch, 23.12.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636

Donnerstag, 24.12.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528 oder
Hirsch-Apotheke, Wahlscheid, Wahlscheiderstr. 25, Tel.: 02206/7937


 
Freitag, 25.12.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.; 02241/63522 oder
Dreilinden-Apotheke, Hennef-Uckerath, Westerwaldstr. 195, Tel.: 02248/2173


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 


LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

             Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602    
Fax :                     02243/82770   

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
                                               

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel : 02241-13-3161
    Fax: 02241-13-3198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18
     Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de


 
 
 
 
 
 
Niederschrift Hauptausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 08.12.2009 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.

Bestellung von Schriftführern und stellvertretenden Schriftführern für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Hauptausschuss
Der Hauptausschuss bestellt Herrn Klaus Müller zum Schriftführer des Hauptausschusses und Herrn Christoph Ottersbach zu seinem Stellvertreter.

einstimmig

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Wie im gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur  konstituierenden Sitzung des Rates am 26.10.2009 nachrichtlich aufgeführt, wählt der Hauptausschuss im Rahmen einer offenen Abstimmung

Ausschussmitglied Wilfried Löbach zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses und
Ausschussmitglied Dieter Keuenhof zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses.

Auf Nachfrage von Bürgermeister Loskill nehmen Herr Löbach und Herr Keuenhof die Wahl an.

einstimmig

Anregungen der Partei DIE LINKE, Ortsverband
Ruppichteroth, gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit
§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
Im einzelnen
1.Durchführung von Videoaufzeichnungen zu
Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse
(öffentlicher Teil), sowie die Verbreitung der
Aufzeichnungen auf diversen Internetplattformen
2.Einrichtung eines Computer- und Bewerberraums
3.Beschaffung von Informationskästen
4.Änderung der Vereinbarung mit dem Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
5.Erweiterung der Geschäftsordnung

Die Anregungen werden durch das beratende Ausschussmitglied Herrn Kemper von der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – im Einzelfall erläutert.
Nach einer sich jeweils daran anschließenden ausführlichen Diskussion, werden die schriftlichen Anregungen der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth –
im Sinne des § 24 GO NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Gemeinde Ruppichteroth zur weiteren Beratung und Beschlussfassung wie folgt
überwiesen:

1. Durchführung von Videoaufzeichnungen zu Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse (öffentlicher Teil), sowie die Verbreitung der Aufzeichnungen auf diversen Internetplattformen
Es erfolgt eine Überweisung der mit Schreiben vom 22.06.2009 vorgebrachten Anregung in die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 14.12.2009 zwecks Beratung und grundsätzlicher Entscheidung durch den Gemeinderat.

einstimmig

2. Einrichtung eines Computer und Bewerberraumes
Die mit Schreiben vom 12.11.2009 vorgebrachte Anregung zwecks Prüfung (Standort, Kosten), inwieweit ein Raum für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth zur Durchführung von Internetrecherchen nach freien Stellen auf dem Arbeitsmarkt, zur Abwicklung von Behördenkorrespondenz, der Durchführung von Schuldner- und Suchtberatung etc., geschaffen werden kann, wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in eine der folgenden Sitzungen des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde überwiesen.

Der Hauptausschuss regt an, dass der Bürgermeister im Rahmen der späteren Beratung und Beschlussfassung u.a. evtl. in Frage kommende Räumlichkeiten vorstellt, die zu erwartenden Personal- und Sachkosten ermittelt, sowie weitere notwendige Voraussetzungen darstellt.

einstimmig

3. Beschaffung von Informationskästen
Die mit Schreiben vom 12.11.2009 vorgebrachte Anregung zur Anschaffung von ca. 20 Informationskästen zur Aufstellung an touristisch interessanten Standorten wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde überwiesen.

Ausschussmitglied Frau Dr. Tondorf von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weist darauf hin, dass eine solche Anregung bereits in der Projektgruppe „Tourismus“ im Rahmen des „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) – Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“ vorgebracht worden sei.
Bürgermeister Loskill schlägt vor, in Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung der v.g. Anregung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, die Vorsitzende des neu gegründeten Tourismusvereins, Frau Trimborn, einzuladen.
Der Hauptausschuss regt darüber hinaus an, dass anlässlich der weiteren Behandlung der Anregung u.a. die Anschaffungskosten der Informationskästen und die Frage der
regelmäßigen Pflege dieser Kästen dargestellt wird.

einstimmig

4. Änderung der Vereinbarung mit dem Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Die mit Schreiben vom 12.11.2009 vorgebrachte Anregung, darauf einzuwirken, dass die Vereinbarung mit dem Tierheim Troisdorf bzw. dessen Träger, dem Tierschutzverein für den Rhein-Sieg-Kreis e.V., zur Fundtierpauschale Erweiterung findet, wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in eine der folgenden Sitzungen des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde überwiesen.

einstimmig

Der Hauptausschuss nimmt in Zusammenhang mit diesem Überweisungsbeschluss den durch die Verwaltung vorgetragenen aktuellen Sachstandsbericht zur Fundtierpauschale bzw. zum Tierschutzverein für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. zur Kenntnis.


5. Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth
Die mit Schreiben vom 12.11.2009 vorgebrachte Anregung zur Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth hinsichtlich einer Erweiterung des § 19 (Fragerecht von Einwohnern) und des § 14 (Anträge zur Geschäftsordnung) wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in dieser Sitzung des Hauptausschusses vom 08.12.2009 im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes zur Änderung der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der evtl. Änderung der Geschäftsordnung behandelt.

einstimmig


5.1) Erlass eines 1. Nachtrages
zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Ruppichteroth
5.2) Anregung der Partei DIE LINKE – Ortsverband
       Ruppichteroth –
zur Erweiterung der Geschäftsordnung für den
Rat der Gemeinde Ruppichteroth

zu Tagesordnungspunkt 5.1:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 1. Nachtrages zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

einstimmig

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 1. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

einstimmig

zu Tagesordnungspunkt 5.2:
Das beratende Ausschussmitglied Herr Kemper erläutert das Schreiben der Partei
DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth –vom 12.11.2009, in welchem die Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth wie folgt angeregt wird:

1.Der § 19 (Fragerecht von Einwohnern) wird um folgenden Absatz 4 erweitert:
“Der Bürgermeister kann jederzeit die Unterbrechung der Ratssitzung anordnen, um zunächst eine Fragestunde für Einwohner durchzuführen.“
2.Der § 14 Abs. 1 (Anträge zur Geschäftsordnung) wird um folgenden Unterpunkt i) erweitert:
Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Ratsmitglied gestellt werden.
Dazu gehören insbesondere folgende Anträge:
“i) auf Unterbrechung der Sitzung um zunächst eine Fragestunde für Einwohner durchzuführen“

Nach ausführlicher Diskussion lässt der Bürgermeister in Form einer Empfehlung an den Rat der Gemeinde darüber abstimmen, ob der Anregung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – zur v.g. Erweiterung des § 19 (Fragerecht von Einwohnern) und des § 14 (Anträge zur Geschäftsordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth nachgekommen werden kann.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung des Bürgermeisters


Erlass eines 19. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung 
    und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 19. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Hierdurch

werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:

Winterdienst
für eine Straße, die überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dient
0,30 Euro
innerörtlichen Verkehr dient
0,41 Euro
Anliegerverkehr dient
0,45 Euro

wird das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung als Anlage beigefügte Straßenverzeichnis wie folgt ergänzt:

Die Straße „Klosterstraße“ in Schönenberg wird neu als „Anliegerstraße“ aufgenommen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch die Eigentümer ausgeführt.

Des weiteren empfiehlt der Hauptausschuss, dass der Rat der Gemeinde die Ermittlung bzw. Überprüfung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2010 zur Kenntnis nimmt und beschließt, für das Jahr 2010 keine Änderung der Gebührensätze für die Straßenreinigung vorzunehmen.
Über die zuvor aufgeführten Beschlussempfehlungen wird wie folgt abgestimmt

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mitteilungen und Anfragen
Schriftliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Dienstleister
Bürgermeister Loskill verliest die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Dienstleister und beantwortet diese anschließend. Das die Beantwortung enthaltende Schreiben der Verwaltung vom 08.12.2009 wird an die Vorsitzenden der Fraktionen und an das beratende Mitglied im Hauptausschuss der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – ausgehändigt.


In nichtöffentlicher Sitzung wurde über

Stundung von Vorausleistungen auf den Straßenbaubeitrag
Stundung von Gewerbesteuerforderungen und der Nachforderungszinsen
Befristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen, der Nachforderungszinsen sowie entstandener Nebenforderungen

beraten bzw. beschlossen.

 

 


    
    
    
    
    
    
Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 09. Dezember 2009 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.

Bestellung von Schriftführern und stellvertretenden Schriftführern für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Ausschuss für Planung und Umweltschutz
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz bestellt Frau Anke Göber zur Schriftführerin und Frau Karina Karkalis zu ihrer Stellvertreterin.

einstimmig

Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürgern
Ausschussvorsitzende Winkler verpflichtet den sachkundigen Bürger Peter Warzecha in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes 4 ist der geladene Referent, Herr Schmidt, von der Firma CIC Solar AG noch nicht anwesend. Der Tagesordnungspunkt 5 wird daher vorgezogen.

DSL-Breitbandversorgung
Bürgermeister Loskill unterrichtet die Ausschussmitglieder detailliert über den
aktuellen Sachstand zur DSL-Breitbandversorgung.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill beauftragt der Ausschuss für Planung
und Umweltschutz die Verwaltung, die vom Bürgermeister vorgestellte Machbarkeitsstudie in Kooperation mit den Gemeinden Much, Eitorf und Windeck einzuleiten, sowie die dazu notwendigen Fördermodalitäten zu klären.

einstimmig

Abschlussbericht der Solarstudie durch die Firma CIC Solar AG
Herr Schmidt von der Firma CIC Solar AG erläutert mittels Beamerpräsentation ausführlich den Abschlussbericht über die durchgeführte Solarstudie in der Gemeinde Ruppichteroth und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt den Abschlussbericht sowie die ergänzenden Ausführungen der Firma CIC Solar AG und der Verwaltung zur Kenntnis.

Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinden Ruppichteroth, Much, Neunkirchen-Seelscheid und die Stadt Lohmar
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde,
folgendes zu beschließen:
 
1.Die Gemeinde Ruppichteroth stellt gemeinsam mit den Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid sowie der Stadt Lohmar ein interkommunales Klimaschutzkonzept auf.
2.Der Rat beschließt die Beauftragung des Fachbüros GERTEC GmbH, Martin-Kremmerstraße 12, 45327 Essen für die Moderation zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes. Das Fachbüro wird dabei als externer Berater für die Konzeptentwicklung, die Organisation und Durchführung von Kampagnen eng mit den jeweils zuständigen Stellen der Projektkommunen zusammenarbeiten.
3.Für die Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes werden Fördermittel der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung beantragt. 20 % der entstehenden Kosten übernehmen die Projektkommunen zu gleichen Teilen.
4.Bei der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes wird die Öffentlichkeit eingebunden. Die Konzepterstellung wird durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
5.Für die personelle und sächliche Unterstützung zur Erstellung des Klimakonzeptes werden 5.000,00 € im Haushalt 2010 und 5.000,00 € im Haushalt 2011 bereitgestellt.

einstimmig

 

 

 

 

 

 


Niederschrift Betriebsausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 10. Dezember 2009 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.

Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers für den Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss bestellt Herrn Clas Bode zum Schriftführer und Frau Franziska Riese zur stellvertretenden Schriftführerin des Betriebsausschusses.

einstimmig

Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürgern
Ausschussvorsitzender Nördershäuser verpflichtet die sachkundige Bürgerin Frau Elke Stein, den sachkundigen Bürger Herrn Theodor Lercher sowie den stellvertretenden sachkundigen Bürger Herrn Sascha Schneider in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form

einstimmig

Feststellung des Jahresabschlusses 2008 für den Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2008 mit einer Bilanzsumme von 27.414.571,97 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 222.036,53 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

 

Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung
- Sollzuführung aus dem Jahr 2008    


172.476,-- €

Zuführung in die allgemeine Rücklage
49.560,53 €
?
Jahresgewinn 2008
222.036,53 €

einstimmig

Feststellung des Jahresabschlusses 2008 für den Versorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2008 mit einer Bilanzsumme von 4.925.141,53 € und einem Jahresverlust von 9.492,79 €
festzustellen und zu beschließen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

einstimmig

Erlass eines 38. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
Ausschussmitglied Kaiser weist auf den Umstand hin, das die Gemeinde Ruppichteroth derzeit keine Fördergelder für überdurchschnittlich hohe Abwassergebühren vom Land erhält, weil nach seiner Ansicht die Berechnungsgrundlagen bei der Ermittlung der förderfähigen Fiktivgebühr keine einheitliche Vergleichbarkeit haben. Zudem hätte die Gemeinde Ruppichteroth jahrelang kostendeckende Anschlussbeiträge erhoben. Dieser Sachverhalt dürfe nicht dazu führen, dass eine Landesförderung für hohe Abwassergebühren nicht gewährt werden kann.

Betriebsleiter Hänscheid erläutert nochmals den Verfahrensablauf für die Meldung der Fiktivgebühr und stellt anhand von Vergleichen zu Nachbarkommunen die Unterschiede in der Kalkulation und der zu meldenden Fiktivgebühr dar.

Der Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu einer der nächsten Sitzungen eine Resolution an die Landesregierung vorzubereiten, wonach eine vergleichbare Fiktivgebühr mit gleichen Kalkulationsgrundlagen und Kostenansätzen eingefordert wird.


Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 24.11.2009 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen,

den Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin 2,10 %.

den Erlass des 38. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

Abwassergebühren ab 01.01.2010
Kanal
Benutzungsgebühren
Schmutzwasser                                              3,92 € je cbm
Niederschlagswasser                                      0,36 € je qm   
Grundgebühren
Schmutzwasser                                              5,00 € je Monat
Häusliche Abwassergruben                        
Kleineinleiter mit Schlammausfuhr               1,31 € je cbm
Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr             1,06 € je cbm

einstimmig

 

 

 

 


Beratung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2010
 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von   2.471.400,-- €
 und Erträgen von                 2.816.900,-- €

 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je    311.200,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt               21.900,-- €
 1. für Neuaufnahme     21.900,-- €
 2. für Umschuldung              0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig

Erlass eines 20. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorliegende Gebührenbedarfsberechung vom 23.11.2009 zur Kenntnis zu nehmen und empfiehlt den Erlass des 20. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Danach bleibt die Wasserverbrauchsgebühr im Jahr 2010 unverändert und beträgt netto 1,39 €/cbm zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, somit derzeit brutto 1,49 €/cbm.

Die Grundgebühren (netto) werden ab dem 01.01.2010 wie folgt festgesetzt:

 

Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer.

einstimmig

Beratung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Jahr 2010
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2010
 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von   1.167.600,-- €
 und Erträgen von                 1.169.100,-- €


 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je       268.700,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 106.200,-- €
 1. für Neuaufnahme  106.200,-- €
 2. für Umschuldung             0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig

In nichtöffentlicher Sitzung wurde über

Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2010
Auftragsvergabe zur Sanierung des Mischwasserkanals in Winterscheid, zwischen Talstraße und Silberberg


beraten bzw. beschlossen.

 

 

 

 

 

1. Nachtrag

zur Hauptsatzung
der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 15.12.2009

 

      Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2009 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

§ 8 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz werden dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz übertragen.“


§ 2

Der 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 


1. Nachtrag

zur Zuständigkeitsordnung
der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 15.12.2009


      Aufgrund von  § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) und § 57 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 380), in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2009 folgenden 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung beschlossen:

§ 1

in der Inhaltsübersicht werden folgende Inhalte neu gefasst:

„§ 6 Ausschuss für Schule und Sport
 § 8 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
 § 10 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren“


§ 2

in § 3 werden folgende Inhalte neu gefasst:

„c) Ausschuss für Schule und Sport
 e) Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
 g) Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren“


§ 3

der § 6 erhält folgende Fassung:

Überschrift:
„ § 6 Ausschuss für Schule und Sport“

Abs. 1:
„Der Ausschuss für Schule und Sport berät

a)im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit über alle äußeren und inneren Angelegenheiten der Schulen,
b)über die Förderung des Sports und die Einrichtungen der Gemeinde für sportliche Zwecke sowie die Ehrung verdienter Sportler.“

 


Abs. 2
„Der Ausschuss für Schule und Sport entscheidet über:

a)die Vergabe von Aufträgen bei einer Auftragssumme von über 35.000,00 EURO bis 75.000,00 EURO,
b)die Verteilung der Mittel zur Förderung des Sports von mehr als 250,00 EURO bis 3.000,00 EURO im Einzelfall.“


§ 4

der § 8 erhält folgende Fassung:

Überschrift:

„§ 8 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus“


Abs. 1:

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur- und Tourismus berät über:

a)die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung; hierzu gehören u.a. Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung, des Gemeindemarketings, die Behandlung von Fragen des Einzelhandels, des Handwerks und anderer Gewerbe, die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage,

b)die Förderung des kulturellen Lebens, der Erwachsenenbildung und der kommunalen Partnerschaften,

c)die Angelegenheiten im Bereich Tourismus; insbesondere die Förderung des Fremdenverkehrs.“

Abs. 2

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus entscheidet über:

a)die Vergabe von Aufträgen bei einer Auftragssumme von über 35.000,00 EURO bis
75.000,00 EURO,

b)die Verteilung der Mittel zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege von mehr als 250,00 EURO bis 3.000,00 EURO im Einzelfall,

c)den Erwerb von Kunstgegenständen, Museumsstücken und Archivalien von mehr als 500,00 EURO bis 3.000,00 EURO im Einzelfall,

d)die Durchführung von Veranstaltungen und die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der kommunalen Partnerschaften.“

 


§ 5

es wird dem § 9 Abs. 1 folgender Buchstabe g) angefügt:

„g) die der Gemeinde durch das Denkmalschutzgesetz übertragenen Aufgaben.“


es wird dem § 9 Abs. 1 folgender Buchstabe d) angefügt:

„d) die Förderung von Denkmälern aus den Pauschalzuweisungen des Landes oder aus
     Gemeindemitteln nach dem Denkmalschutzgesetz bis zum Betrage von 5.000,00 EURO
     im Einzelfall.“


§ 6

der § 10 erhält folgende Fassung:

Überschrift:
„ § 10 – Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren“

Abs. 1:
„Dem Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren obliegt die Beratung in Grundsatzfragen über:

a)alle freiwilligen sozialen Angelegenheiten aus den Bereichen Jugend, Familie und Senioren sowie über Fragen des sozialen Wohnungsbaues, Maßnahmen im Zusammenhang mit Aussiedler- und Asylangelegenheiten, Obdachlosenangelegenheiten,
Sozialstationen,

b)die Förderung von Baumaßnahmen und sonstigen Einrichtungen der Jugend-,
Familien- und Seniorenhilfe in kommunaler und freier Trägerschaft (Kindergärten,
Kinderspielplätze, Seniorenheime etc.).“

Abs. 2
„Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren entscheidet über die Vergabe von Aufträgen bei einer Auftragssumme von über 35.000,00 EURO bis 75.000,00 EURO.“


§ 7

Der 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Bekanntmachungsanordnung

Der 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Zuständigkeitsordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

19. Nachtrag

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2009


     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Ge-
meindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009
(GV. NRW. S. 380) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW. S. 706, 1976 S. 12),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung
am 14.12.2009 den 19. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

§ 1

§ 6 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)
dem überörtlichen Verkehr dient
0,30 Euro
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient
0,41 Euro
c)
dem Anliegerverkehr dient
0,45 Euro.“

§ 2

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:

Orte ohne Straßen-
namen
Straßenarten
Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde


Geh-
weg
Fahrbahn-
reinigung
Winter-
dienst

 

 


Schönenberg
„Klosterstraße“


A


x


x


x


§ 3

Dieser 19. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

 


Bekanntmachungsanordnung

Der 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

38. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2009


     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009
(GV. NRW. S. 380) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Novellierung des Kurortgesetzes sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Gesetze und Verordnungen vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2008, S. 8) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (SGV NW 77) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2009 folgenden 38. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:


§ 1

§ 9 Abs. 7 enthält folgende neue Fassung:

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser
          
a)für Grundstücke nach § 8 Abs. 2
aa) für Schmutzwasser                                       3,92 € je cbm
bb) für Niederschlagwasser                                0,36 € je qm

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5
       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr
       und Abwasserabgabe                                           1,31 €
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr
      und ohne Abwasserabgabe                                   1,06 €.“


                                                                        § 2

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2010 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 38. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

 

a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 


20. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2009


     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009
(GV. NRW. S. 380) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Novellierung des Kurortgesetzes sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Gesetze und Verordnungen vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2008
S. 8) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2009 folgenden 20. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:

 

    § 1

§ 14 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
            
„(3) Die Grundgebühr beträgt bei Wassermessern:
                                                                                       Euro je Monat
QN 2,5/DN 22 (Hauswasserzähler)                               6,00 je Monat
QN 6 /DN 25 –32                                                           8,00 je Monat
QN 10/DN 42                                                               11,00 je Monat
QN 15/50                                                                      16,00 je Monat
QN 40/DN 80                                                               31,00 je Monat
QN 60/DN 100                                                             52,00 je Monat
und größer.“

                                                             § 2

§ 15 erhält folgende Fassung:

„Bei Weideanschlüssen wird
a)der tatsächliche Verbrauch,
b)und eine Grundgebühr von 6,00 € für die Monate April bis September jeden Jahres der Erhebung zugrunde gelegt. Die Erhebung der Grundgebühr gemäß § 14 Abs. 3 entfällt.“

 

 

 

                                                             § 3

§ 17 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Wird zur Einrichtung der Wasserentnahme von der Gemeinde ein Standrohr mit Meßeinrichtung zur Verfügung gestellt, so ist neben der Verbrauchsgebühr für jeden angefangenen
Kalendermonat eine Grundgebühr in Höhe von 16,00 € zu entrichten.“


                          § 4

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 


                                               Bekanntmachungsanordnung

Der 20. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der
Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.