Nachrichten
- Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
- Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
- Ergebnisse des Sportabzeichenwettbewerbes
- Hallenbad geschlossen
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste  
- Mitteilung über die Trinkwasserbeschaffenheit

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.03.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Verpflichtung von sachkundigen Bürgern und Einwohnern
Ausschussvorsitzender Horst Alenfelder verpflichtet die sachkundige Bürgerin Sarah Zordel und den sachkundigen Einwohner Sascha Sandvoß in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.


Vorstellung einer Projektskizze zum Thema „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ durch die Diakonie Michaelshoven
Die Stiftung einfach helfen der Diakonie Michaelshoven, vertreten durch Herrn Stemmerich in Zusammenarbeit mit den Studenten Frau Elat und Herrn Gabler der Fachhochschule für soziale Arbeit in Köln, stellt das Projekt „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

Nach Abschluss der Präsentation und der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch die Projektteilnehmer nimmt der Ausschuss das Projekt zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen:

a) das Projekt „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ weiter zu  
    verfolgen.
b) für die weitere Umsetzung des Projektes geeignete Finanzierungsmöglichkeiten
    durch Dritte (Fördermittel, Sponsoren etc.) zu ermitteln.

einstimmig


Vorstellung des Konzeptes zu einer Entwicklungspartnerschaft zwischen der Gemeinde Ruppichteroth und der Diakonie Michaelshoven
Die Diakonie Michaelshoven, vertreten durch Herrn Jörg Schmitz, stellt ein Konzept
zur Entwicklung von generationsübergreifenden Wohn- und Betreuungsprojekten in der Gemeinde Ruppichteroth vor. In einem Entwicklungsprozess soll für die Gemeinde eine sinnvolle Infrastruktur für Wohn- und Betreuungsformen für die Zielgruppen Senioren und Menschen mit Behinderung geklärt werden. Zur Umsetzung des Prozesses soll eine Arbeitsgruppe „Senioren/behinderte Menschen“ gebildet werden, die von der Diakonie Michaelshoven moderierend unterstützt würde.
Nach ausführlicher Diskussion und Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch Herrn Schmitz und Bürgermeister Loskill beschließt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren, den Bürgermeister bis zur nächsten Sitzung mit folgenden Umsetzungsschritten zu beauftragen:

a) die Besetzung der Arbeitsgruppe „Senioren/behinderte Menschen“ mit den Ratsfraktionen abzustimmen,
b) Vorschläge für die Aufgaben und die einzelnen Zielsetzungen der Arbeitsgruppe zu erarbeiten,
c) Prüfung, ob die Kosten für eine Moderation durch die Diakonie Michaelshoven durch Fördermittel getragen werden können,
d) weitere Alternativen für eine externe und/oder interne Moderation des Entwicklungsprozesses aufzuzeigen.

einstimmig


Jugendzentrum Ruppichteroth;
hier: Jahresbericht über die Arbeit des Jugendzentrums
Der Leiter des Jugendzentrums, Herr Halberstadt, berichtet über die Arbeit des Trägers, Internationaler Bund (IB) Soziale Dienste GmbH, in den drei Jugendzentren Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid. Er stellt unter anderem die Zertifizierung als „Gut drauf“-Einrichtung dar, welche dem Jugendzentrum Ruppichteroth ein besonderes Engagement in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung bescheinigt.
Ergänzend berichtet Frau Sabine Rudner über ihre offene Jugendarbeit in Winterscheid.


Kinder- und Jugendparlament;
a) Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung
b) Aktueller Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments
a)
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes der Gemeinde Ruppichteroth unter Berücksichtigung der in der Sitzung genannten redaktionellen Änderungen. Die überarbeitete Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

einstimmig

b)
Der Vorsitzende des Kinder- und Jugendparlamentes der Gemeinde Ruppichteroth, Herr Sascha Sandvoß, berichtet über die aktuelle Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes.

Die Ausführungen nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.


Integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen
Der Ausschussvorsitzende Horst Alenfelder erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2010 zu den integrativen Plätzen in Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth.

Nach eingehender Beratung beschließt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren, den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem Kreisjugendamt eine bedarfsdeckende Versorgung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen (= integrative Gruppen in Kindertageseinrichtungen) zu entwickeln.

einstimmig

 

Trägerschaft des Kindergartens Büchel;
hier: Aktueller Sachstandsbericht
Die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Situation des beabsichtigten Trägerwechsels des Kindergartens Büchel zum 1. August diesen Jahres an den Ökumenischen Diakonieverein Ruppichteroth nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.


Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Loskill informiert den Ausschuss über das gemeinsame Gespräch der Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Windeck und Ruppichteroth mit der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft des Kreiskrankenhauses Waldbröl am 02.03.2010 in Waldbröl. Als Ergebnis dieser Gesprächsrunde bleibt festzuhalten, dass eine Schließung des Krankenhauses Waldbröl aktuell und künftig nicht vorgesehen ist. Es stehen unter anderem umfangreiche Umbauarbeiten an der Notaufnahme des Krankenhauses an..


Ruppichteroth, den 15. März 2010
           Der Bürgermeister
              Mario Loskill


       Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes
der Gemeinde Ruppichteroth


§ 1
Zusammensetzung

1. Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuP) steht unter der Trägerschaft der Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH, Köln, (Gemeinnützige IB GmbH).

2. Die Vertreter des KiJuP werden gewählt in
• den Schulen in der Gemeinde Ruppichteroth, und zwar in den drei Grundschulen, in der Hauptschule und in dem Theresiengymnasium (Auswärtige Schülerinnen und Schüler sind über die Kirchen, Vereine und das Jugendzentrum vertreten),
• der Jugendfeuerwehr der Löschzüge Ruppichteroth und Winterscheid der Gemeinde Ruppichteroth,
• den katholischen Kirchengemeinden Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid,
• der evangelischen Kirchengemeinde sowohl in Ruppichteroth als auch in Winterscheid,
• den Sportvereinen (TV Ruppichteroth, DLRG Ruppichteroth, TTV Hambuchen/Ruppichteroth, Bröltaler Sport-Club 03, TuS Winterscheid),
• den Musikvereinen (Akkordeon-Orchester Jmk Ruppichteroth, Bröltaler Musikverein, Musikverein Winterscheid),
• Waldjugend Ruppichteroth,
• dem Jugendzentrum (für die Interessenvertretung weiterer Jugendgruppen sowie für Kinder und Jugendliche, die nicht in der Gemeinde Ruppichteroth zur Schule gehen und/oder keinem Verein angehören, steht das Jugendzentrum als Ansprechpartner und Vermittler für das Kinder- und Jugendparlament zur Verfügung).

3. Die Institutionen entsenden jeweils zwei Vertreter.

4. Falls ein Mitglied des KiJuP sein Amt während der Wahlperiode niederlegt, tritt an seine Stelle ein neu zu wählender Vertreter.

5. Zwei vom KiJuP zu wählende Vertreter bilden mit einem Vertreter der Gemeinnützige IB GmbH und dem Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth den Vorsitz.

6. Ein Schriftführer, der die Ergebnisse der Beratungen festhält, wird von der Gemeindeverwaltung gestellt. Die Protokolle der Sitzungen werden im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ veröffentlicht.

7. Zu jeder Sitzung sollen neben dem Bürgermeister die Fachbereichsleiter der Gemeindeverwaltung oder deren Stellvertreter anwesend sein.

8. Als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner für Jugendarbeit wird ein Mitglied des KiJuP zu den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth eingeladen. Vertretungsberechtigt sind jeweils die Mitglieder des KiJuP. Die Entsendung des Mitgliedes sowie die Stellvertretung sollte in der vorhergehenden Sitzung des KiJuP beraten werden.


§ 2
Alter der Parlamentarier

In das KiJuP kann gewählt werden, wer mindestens 8 Jahre und nicht älter als 21 Jahre ist.


§ 3
Wahlperiode

 Die Parlamentarier werden für zwei Schuljahre gewählt.


§ 4
Anzahl der Sitzungen

1. Das KiJuP führt in einer Wahlperiode mindestens vier Sitzungen durch.

2. Die Sitzungstermine werden vom Träger nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung festgelegt.


§ 5
Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen

1. Zur Sitzungsvorbereitung und insbesondere zur Festsetzung der Tagesordnung setzen sich der Vorsitz des KiJuP sowie ein Vertreter der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor der Einladung zusammen.

2. Zu den Sitzungen des KiJuP wird mindestens zwei Wochen vor der Sitzung vom Träger und dem Bürgermeister eingeladen.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Hierzu sind insbesondere die Leitungen der gemeindlichen Schulen, die Leitungen der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde, die Vorsitzenden der Ratsfraktionen, jeweils ein Vertreter der ortsansässigen Parteien sowie die Jugendlichen, die nicht in der Gemeinde Ruppichteroth zur Schule gehen und/oder keinem Verein angehören, öffentlich einzuladen. Eine Fragestunde für Nichtmitglieder ist in jeder Tagesordnung einer Sitzung des KiJuP aufzunehmen.

3. Die Vorsitzenden eröffnen und leiten die Sitzungen. Die Moderation wird vom Träger übernommen.

4. Die Vorsitzenden stellen Wortmeldungen fest und erteilen Redeerlaubnis in der Reihenfolge der Meldungen.

5. Die Dauer der Sitzung beträgt höchstens zwei Stunden. In einer offenen Fragestunde können die Parlamentarier alle kinder- und jugendrelevanten Themen und Fragen, die die Gemeinde Ruppichteroth betreffen, behandeln.


§ 6
Anträge und Abstimmungen,
Weiterleitung der Beschlüsse

1. Anträge sollen drei Wochen vor einer Sitzung des KiJuP bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Ferner können Anträge zur Tagesordnung auch während der Sitzungen gestellt werden.

2. Kommen Anträge zur Abstimmung, reicht für ihre Beschlussfassung eine einfache Mehrheit aus.

3. Diese Geschäftsordnung und Änderungen der Geschäftsordnung sind vom Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren zu beschließen.
Bei Anträgen zur Änderung dieser Geschäftsordnung ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des KiJuP erforderlich.

4. Abstimmungen werden offen durchgeführt, es sei denn, ein Sitzungsteilnehmer beantragt geheime Abstimmung.

5. Beschlüsse werden nach der Sitzung durch die Übergabe der Niederschrift dem Bürgermeister vorgelegt. Der Bürgermeister veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse.

6. Über die Sitzungen soll im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ berichtet werden.

 

 

 

 

 


Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz


Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 09.03.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.

Nahverkehrsplan für den Rhein-Sieg-Kreis
2. Fortschreibung, Teilraum „Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis“
hier: Beteiligung der Gemeinde Ruppichteroth
Herr Dr. Ing. Christoph Groneck vom Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises erläutert anhand einer Beamerpräsentation das Konzept zur 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisches Kreisgebiet) für den Teilraum Ruppichteroth.

Auf Anregung der Ausschussvorsitzenden, Frau Winkler, wird der Tagesordnungspunkt 1 unterbrochen, um im Rahmen einer Fragestunde (TOP 2) den anwesenden Einwohnern Gelegenheit zu geben, sich zu dem vorgestellten Konzept zu äußern.


Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner werden aus der Mitte der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angeregt Fragen gestellt, welche Herr Dr. Ing. Groneck und Bürgermeister Loskill beantworten.

Weitere Fragen nach § 19 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

Nahverkehrsplan für den Rhein-Sieg-Kreis
2. Fortschreibung, Teilraum „Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis“
hier: Beteiligung der Gemeinde Ruppichteroth
Nach Beendigung der Fragestunde für Einwohner wird die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 fortgesetzt.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

a) dem Konzept des Nahverkehrsplanes im Grundsatz zuzustimmen mit der zusätzlichen Vorgabe, die Haltestelle „Winterscheidermühle“ zu erhalten. Des weiteren soll auf Anregung von Ausschussmitglied Smielick für die FDP-Fraktion geprüft werden, ob die Realisierung einer Schnellbuslinie (531a) möglich ist.

einstimmig

b) den Bürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, mit dem gemeindlichen Schülerspezialverkehr Schüler anderer Schulen außerhalb der Gemeinde Ruppichteroth sowie „Jedermann-Fahrgäste“ zu befördern.

einstimmig

 


c) den Bürgermeister zu beauftragen, in Verhandlungen mit den Nachbarkommunen Hennef und Waldbröl zur Angebotsverbesserung des jeweiligen Schülerspezial-verkehrs zu treten.

einstimmig

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt,

- den im Rahmen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2010 bzw. des ergänzenden Antrages vom 08.03.2010 vorgebrachten Prüfungsauftrag zur Einführung eines Bürgerbusses in der Gemeinde
Ruppichteroth in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und
Umweltschutz zu vertagen.

             einstimmig

Die weiteren Punkte des vorgenannten Antrages bzw. des ergänzenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2010 haben aufgrund der Erläuterungen von Herrn Dr. Groneck und Herrn Bürgermeister  Loskill Erledigung gefunden.


Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB für die Ortslage Rose
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten
        Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Rose im Bereich der Grundstücke Gemarkung Velken, Flur 19, Flurstücke 107 und 146 auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Faktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der
Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Rose in einem Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Velken, Flur 2, Flurstück 109 auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

einstimmig

 

 

 

Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Ortslage Bröleck-West an der Straße „Im Wiesengrund“
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Bröleck-West auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 


   
   
   
   
   
   
   
Betr.: Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2010 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom
22. März 2010 bis 04. Mai 2010 montags bis donnerstags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr – 11.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwal-tung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom 06. April 2010 bis einschl. 20. April 2010 er-hoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.

Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

 

 

 

 

Auszug aus den Ergebnissen des Sportabzeichenwettbewerbes der Schulen
sowie der GemeindeSportVerbände/StadtSportVerbände im Rhein-Sieg-Kreis 2009

Hinweis: Verglichen wird jeweils die Schülerzahl der Schulen und die Einwohnerzahl der
     Kommunen mit der Anzahl der erworbenen Abzeichen.

Nach Auswertung des KreisSportBundes wurden folgende Plätze belegt:

- bei den Grundschulen:
   Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid   Platz 29
   Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth   Platz 37
   Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg   Platz 44

- bei den Hauptschulen:
   Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth    Platz 2

- bei den Gymnasien:
   Sankt-Theresien-Gymnasium    Platz 1


In der Bewertung der insgesamt 19 Stadt- und Gemeindesportverbände belegte die Gemeinde Ruppichteroth den 4. Platz.

Die Gemeinde Ruppichteroth gratuliert zu diesem erfreulichen, guten Gesamtergebnis und besonders der Gemeinschaftshauptschule sowie dem Sankt-Theresien-Gymnasium zu den herausragenden Podiumsplätzen.

Wer Interesse hat, das deutsche Sportabzeichen zu erwerben, melde sich bitte bei dem Sport-abzeichen-Obmann, Herrn Horst Funke, Telefon 0 22 95 – 15 56. Die Trainingszeiten und Prüfungstermine werden rechtzeitig unter „Vereinsmitteilungen“ hier im Mitteilungsblatt be-kannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallenbad geschlossen


Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad

am Donnerstag Vormittag, dem 01.04.10,

über Ostern von Freitag, dem 02.04. bis einschl. Montag, den 05.04.10,

und am Donnerstag Vormittag, dem 08.04.10,

geschlossen.
Ferner fallen an den beiden o. a. Donnerstagen die Warmbadetage weg.

 

 

 

 

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

21. April 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 25.03.2010, AB 1,
am Freitag       , dem 26.03.2010, AB 2.

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 25.03.2010, AB 3,
am Freitag       , dem 26.03.2010, AB 4.

Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:                 02241 / 306-272

 

 

 

 

 

 


Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung
Von Samstag, 20.03.2010 – Freitag, 26.03.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 20.03.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

Sonntag, 21.03.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21,
                             Tel.: 02241/334510

Montag, 22.03.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040

Dienstag, 23.03.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940

Mittwoch, 24.03.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

Donnerstag, 25.03.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

Freitag, 26.03.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de


Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung über die Trinkwasserbeschaffenheit                                                                                                                         

 

Beschaffenheit des vom Wahnbachtalsperrenverband
gelieferten Trinkwassers

Mitteilung für das Jahr 2010

 

 

Wasserherkunft

Der Wahnbachtalsperrenverband wird von der Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH der Stadtwerke Bonn betriebsgeführt. Er produziert in 2 Wasserwerken jährlich ca. 42 Mio m³ Trinkwasser für rund 800.000 Personen in 18 Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Ahrweiler sowie in der Bundesstadt Bonn.

 

Im Wasserwerk Siegburg-Siegelsknippen wird das Wasser aus der Wahnbachtalsperre sowie Grundwasser aus dem Hennefer Siegbogen aufbereitet und als Mischwasser abgegeben. Dieses Wasser wird überwiegend im östlichen Versorgungsgebiet verteilt.

 

Im Wasserwerk Sankt-Augustin Meindorf wird Grundwasser aus der Siegniederung aufbereitet und mit Wasser aus dem Wasserwerk Siegelsknippen gemischt. Dieses Wasser wird in das Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn abgegeben.

 

Das westliche Versorgungsgebiet erhält überwiegend Wasser vom Wasserwerk Siegelsknippen, das zur Deckung des Verbrauchs mit entsprechenden Mengen an Wasser aus dem Wasserwerk Meindorf ergänzt wird.

 

Die Wasserbeschaffenheiten der Wässer unterscheiden sich in ihren Mineraliengehalten nur geringfügig. Sie liegen normalerweise im Härtebereich „weich“ und benötigen bei der Anwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln nur die unterste Dosierung.

 

 

Wasserhärte

Nach den Jahren 2008 und 2009 in denen wegen der Sanierung der Wahnbachtalsperre das weichere Talsperrenwasser nicht zur Verfügung stand sondern nur die etwas weniger weichen Grundwässer der Gewinnungen Hennef und Meindorf, wird im Jahr 2010 der Härtegrad des Trinkwassers im östlichen und westlichen Versorgungsgebiet wieder bei 5,5 - 6,0 °dH liegen. Das entspricht dem Härtebereich „weich“. Die Talzone Bonn erhält ein Trinkwasser, das zu etwa 2/3 aus aufbereitetem Grundwasser vom Werk Meindorf und zu etwa 1/3 aus Wasser vom Wasserwerk Siegelsknippen besteht. Es liegt mit etwa 8,1 °dH ebenfalls im Härtebereich „weich“, jedoch am Übergang zwischen den Härtebereichen „weich“ und „mittel“.

 

Die im Jahr 2010 in den 3 Versorgungsgebieten des WTV vorliegenden Härtebereiche des Trinkwassers sind in der folgenden Tabelle angegeben.

 


 

 

Härtebereiche des Trinkwassers in den 3 Versorgungsgebieten des WTV
für das Jahr 2010

 

 

Versorgungsgebiet Ost
rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis

 

Gemeinde Eitorf

 

Gemeinde Ruppichteroth

 

Stadt Hennef

 

Stadt Sankt Augustin

 

Stadt Königswinter

 

Oberkassel

 

Stadt Lohmar

 

Kreisstadt Siegburg

 

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

 

Gemeinde Windeck

 

Härtebereich weich:
0,96 ± 0,04 mmol/l CaCO3 bzw. 5,4 ± 0,2°dH

 

 

 

Versorgungsgebiet Bonn
Bundesstadt Bonn, Stadt Remagen

 

Beuel

 

Stadt Remagen
(Lieferung über SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein Sieg GmbH)

 

Talzone Bonn / Bad Godesberg

 

Härtebereich weich:
1,45 ± 0,13 mmol/l CaCO3 bzw. 8,1 ± 0,7°dH

 

 

 

Versorgungsgebiet West
linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis, Landkreis Ahrweiler

 

Hochzone Bonn / Hardtberg

 

Stadt Rheinbach

 

Gemeinde Alfter

 

Gemeinde Wachtberg

 

Stadt Bornheim

 

Gemeinde Grafschaft
(Lieferung über Gemeindewerke Wachtberg)

 

Stadt Meckenheim

 

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

 

Härtebereich weich:
1,07 ± 0,11 mmol/l CaCO3 bzw. 6,0 ± 0,6°dH

 

Härtebereiche nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WMRG 2007

 

weich

 

weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat

 

< 8,4 °dH

 

mittel

 

1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat

 

8,4 – 14 °dH

 

hart

 

mehr als 2,5 mmol/l Calciumcarbonat

 

> 14 °dH

 

°dH : Grad deutscher Härte

 


 

 

 

Trinkwasserbeschaffenheit für das Jahr 2010
aus den Ergebnissen der chemisch-physikalischen und bakteriologischen Untersuchungen in 2009

Das Wasser wird bei der Aufbereitung in den Wasserwerken sowie bei der Abgabe in das Netz ständig mit automatischen Messgeräten überwacht und zusätzlich vom Labor des WTV regelmäßig untersucht. Auch im gesamten Versorgungsnetz werden wöchentlich bakteriologische sowie monatlich chemisch-physikalische Untersuchungen der Wasserbeschaffenheit durchgeführt.

Alle Untersuchungsbefunde werden monatlich an die Gesundheitsämter des Rhein-Sieg-Kreises, der Bundesstadt Bonn und des Landkreises Ahrweiler mitgeteilt. Auch jedes belieferte Versorgungsunternehmen erhält monatlich die betreffenden Daten.

Die Untersuchungsbefunde zeigten, dass die chemische und bakteriologische Beschaffenheit des vom WTV gelieferten Trinkwassers stets die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllt haben bzw. dass die nach TrinkwV zugelassenen bzw. geforderten Werte stets eingehalten bzw. unterschritten werden.

Aus der Vielzahl der einzelnen Untersuchungsbefunde wurden die folgenden Analysen-Tabellen erstellt.

Angegeben sind die Mittelwerte und Standardabweichungen der Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseranalysen im Jahr 2009. Die Häufigkeit der jeweiligen Untersuchungen ist in der rechten Spalte angegeben. Der Bezug zu den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wird durch die Zuordnung der Parameter in Spalte 2 gegeben. In Spalte 3 sind die festgelegten Grenzwerte aufgeführt, mit denen eine Bewertung der Analysenwerte vorgenommen werden kann.

Diese aus den Analysen und Befunden der in 2009 vorgenommenen Untersuchungen zusammengefassten Daten repräsentieren die in 2010 zu erwartende Beschaffenheit des vom WTV gelieferten Trinkwassers.


 

Wasserchemische Beschaffenheit des im Jahr 2010
vom Wahnbachtalsperrenverband
abgegebenen Trinkwassers

 

Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den regelmäßigen Monats-Untersuchungen Mai-Dez 2009
(k. A: keine Anforderung, n. n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)

 

 

 

Bezeichnung                          Einheit

 

 

Param. n. Anl. TrinkwV
*)

 

 

Grenzwert TrinkwV

**)

 

 

Versorgungsbereich

 

 

Unters. häuf.
***)

 

 

Ost

 

 

Bonn

 

 

West

 

 

Sensorische Kenngrößen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geruchsschwellenwert

 

 

7-3

 

 

2 / 3

 

 

1

 

 

1

 

 

1

 

 

t

 

 

Geschmack

 

 

8-3

 

 

annehmbar

 

 

erfüllt

 

 

erfüllt

 

 

erfüllt

 

 

t

 

 

Färbung (SAK-436nm)              m-1

 

 

6-3

 

 

0,5

 

 

0,02 ± 0,01

 

 

0,02 ± 0,01

 

 

0,02 ± 0,02

 

 

wt

 

 

Trübung                                      FNU

 

 

17-3

 

 

1,0

 

 

< 0,1

 

 

< 0,1

 

 

< 0,1

 

 

f

 

 

Physikalische Kenngrößen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Temperatur                                 °C

 

 

k.A.

 

 

25

 

 

10,6 ± 2,1

 

 

11,5 ± 0,4

 

 

11,4 ± 1,3

 

 

t

 

 

elektr. Leitfähigkeit (b. 25°C)    mS/m

 

 

11-3

 

 

279

 

 

27 ± 1

 

 

39 ± 3

 

 

29 ± 3

 

 

f

 

 

pH-Wert (b. 10°C)

 

 

18-3

 

 

≥ 7,7

 

 

8,2 ± 0,1

 

 

8,0 ± 0,1

 

 

8,3 ± 0,1

 

 

t

 

 

Calcitlösekapazität bei 10°C     mg/l

 

 

18-3

 

 

≤ 5,0

 

 

1,0 ± 0,3

 

 

-0,2 ± 0,7

 

 

0,3 ± 0,4

 

 

m

 

 

Sauerstoffsättigung                   %

 

 

k.A.

 

 

 

 

> 95

 

 

> 95

 

 

> 95

 

 

m

 

 

Chemische Kenngrößen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summenparameter f. organ. Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organ. Geb.  Kohlenstoff (TOC)                                                    mg/l

 

 

14-3

 

 

o. a. V.

 

 

0,8 ± 0,1

 

 

< 0,5

 

 

0,7 ± 0,1

 

 

wt

 

 

UV-Extinktion (SAK-254nm)     m-1

 

 

k.A.

 

 

 

 

1,5 ± 0,2

 

 

0,9 ± 0,2

 

 

1,4 ± 0,2

 

 

wt

 

 

Anionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Borat (als Bor)                           mg/l

 

 

3-2.I

 

 

1

 

 

0,03 ± 0,01

 

 

0,05 ± 0,01

 

 

0,03 ± 0,01

 

 

w

 

 

Bromat                                        mg/l

 

 

4-2.I

 

 

0,01

 

 

< 0,0005

 

 

< 0,0005

 

 

< 0,0005

 

 

h

 

 

Bromid                                        mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

< 0,2

 

 

< 0,2

 

 

< 0,2

 

 

h

 

 

Chlorid                                       mg/l

 

 

3-3

 

 

250

 

 

25 ± 1

 

 

29 ± 2

 

 

25 ± 2

 

 

w

 

 

Fluorid                                        mg/l

 

 

8-2.I

 

 

1,5

 

 

< 0,1

 

 

< 0,1

 

 

< 0,1

 

 

m

 

 

Nitrat                                           mg/l

 

 

9-2.I

 

 

50

 

 

12 ± 2

 

 

21 ± 3

 

 

14 ± 3

 

 

w

 

 

Nitrit                                            mg/l

 

 

9-2.II

 

 

0,5 / 0,1

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

w

 

 

Phosphat (als P)                       mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

w

 

 

Sulfat                                           mg/l

 

 

16-3

 

 

240

 

 

26 ± 1

 

 

38 ± 3

 

 

29 ± 3

 

 

w

 

 

Silikat (als Si)                             mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

3,0 ± 0,5

 

 

4,8 ± 0,6

 

 

3,3 ± 0,7

 

 

w

 

 

Säurekapazität (Ks 4,3)                                                    mmol/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

1,1 ± 0,1

 

 

1,8 ± 0,2

 

 

1,3 ± 0,2

 

 

w

 

 

Kationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ammonium                                 mg/l

 

 

2-3

 

 

0,5

 

 

< 0,02

 

 

< 0,02

 

 

< 0,02

 

 

wt

 

 

Natrium                                       mg/l

 

 

13-3

 

 

200

 

 

12,4 ± 0,8

 

 

17,9 ± 1,5

 

 

13,4 ± 1,5

 

 

w

 

 

Kalium                                         mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

2,4 ± 0,1

 

 

3,6 ± 0,4

 

 

2,6± 0,3

 

 

w

 

 

Calcium                                      mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

28,8 ± 0,8

 

 

43,6 ± 3,9

 

 

31,9 ± 3,5

 

 

w

 

 

Magnesium                                mg/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

6,0 ± 0,3

 

 

8,5 ± 0,9

 

 

6,5 ± 0,7

 

 

w

 

 

Carbonathärte                            °dH

 

 

k.A.

 

 

 

 

2,9 ± 0,3

 

 

4,9 ± 0,6

 

 

3,5 ± 0,6

 

 

w

 

 

Gesamthärte                                                    mmol/l

 

 

k.A.

 

 

 

 

0,96 ± 0,04

 

 

1,45 ± 0,13

 

 

1,07 ± 0,11

 

 

w

 

 

Grad deutscher Härte               °dH

 

 

k.A.

 

 

 

 

5,4 ± 0,2

 

 

8,1 ± 0,7

 

 

6,0 ± 0,6

 

 

 

 

Härtebereich n. Waschmittel- u.
Reinigungsgesetz                   

 

 

k.A.

 

 

 

 

weich

 

 

weich

 

 

weich

 

 

 

Anmerkungen:

 

Bestimmung durch die von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung mbH unter Nr. DGA-PL-6201.03 akkreditierte und in der Liste des LANUV NRW als „Bestellte Untersuchungsstelle“ zugelassenen Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes

 

*)       Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (lfd. Nr.-Anlage Nr.) k. A.: keine Anforderung.

 

**)     Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001.

 

***)    Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich

 


 

Spurenstoffgehalte und bakteriologische Beschaffenheit des im Jahr 2010
vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers

 

Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den regelmäßigen Untersuchungen von Jan. bis Dez. 2009
(n.n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)

 

 

Bezeichnung                          Einheit

 

 

Param. n. Anl. TrinkwV
*)

 

 

Grenzwert TrinkwV

**)

 

 

Versorgungsbereich

 

 

Unters. häuf.
***)

 

 

Ost

 

 

Bonn

 

 

West

 

 

Spurenelemente

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aluminium                                 mg/l

 

 

1-3

 

 

0,2

 

 

0,01

 

 

< 0,01

 

 

0,01

 

 

wt

 

 

Antimon                                    mg/l

 

 

1-2.II

 

 

0,005

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

h

 

 

Arsen                                        mg/l

 

 

2-2.II

 

 

0,01

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

h

 

 

Blei                                            mg/l

 

 

4-2.II

 

 

0,01

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

h

 

 

Cadmium                                  mg/l

 

 

5-2.II

 

 

0,005

 

 

<  0,0005

 

 

< 0,0005

 

 

< 0,0005

 

 

h

 

 

Chrom                                       mg/l

 

 

5-2.I

 

 

0,05

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

h

 

 

Eisen                                         mg/l

 

 

5-3

 

 

0,2

 

 

< 0,02

 

 

< 0,02

 

 

< 0,02

 

 

wt

 

 

Kupfer                                       mg/l

 

 

7-2.II

 

 

2

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

< 0,01

 

 

h

 

 

Mangan                                    mg/l

 

 

12-3

 

 

0,05

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

wt

 

 

Nickel                                        mg/l

 

 

8-2.II

 

 

0,02

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

h

 

 

Quecksilber                              mg/l

 

 

12-2.I

 

 

0,001

 

 

< 0,0001

 

 

< 0,0001

 

 

< 0,0001

 

 

h

 

 

Selen                                         mg/l

 

 

13-2.I

 

 

0,01

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

h

 

 

Uran                                          mg/l

 

 

-

 

 

-

 

 

< 0,0002

 

 

< 0,0002

 

 

< 0,0002

 

 

j

 

 

Organische Spurenstoffe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trihalogenmethane                 mg/l

 

 

11-2.II

 

 

0,05

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

< 0,001

 

 

m

 

 

Trichlorethen + Tetrachlorethen  mg/l

 

 

14-2.I

 

 

0,01

 

 

< 0,0002

 

 

< 0,0002

 

 

< 0,0002

 

 

m

 

 

Pflanzenbehandlungsmittel 1)       mg/l

 

 

10-2.I

 

 

0,0001

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

m

 

 

Benzo(a)pyren2)                      mg/l

 

 

3-2.II

 

 

0,00001

 

 

< 0,000005

 

 

< 0,000005

 

 

< 0,000005

 

 

h

 

 

Polyzyklische Aromaten 2)      mg/l

 

 

10-2.II

 

 

0,0001

 

 

< 0,000025

 

 

< 0,000025

 

 

< 0,000025

 

 

h

 

 

Cyanid 2)                                  mg/l

 

 

6-2.I

 

 

0,05

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

< 0,005

 

 

h

 

 

Chlorit (bei Chlordioxid-Dos.)     mg/l

 

 

 

 

0,2

 

 

0,11 ± 0,03

 

 

0,05 ± 0,03

 

 

0,13 ± 0,02

 

 

hw

 

 

Bakteriologische Parameter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Koloniezahl 20°C                     /1ml

 

 

9-3

 

 

100

 

 

< 1 – < 10

 

 

< 1 – < 10

 

 

< 1 – < 10

 

 

t/w

 

 

Koloniezahl 36°C                     /1ml

 

 

10-3

 

 

100

 

 

< 1 – < 10

 

 

< 1 – < 10

 

 

< 1 – < 10

 

 

t/w

 

 

Coliforme-Bakterien                /100ml

 

 

3-1

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

t

 

 

Escherichia-coli                      /100ml

 

 

1-1

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

t

 

 

Clostridium                               /100ml

 

 

4-3

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

m

 

 

Enterokokken                          /100ml

 

 

2-1

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

m

 

 

Fäkalstreptokokken 2)             /100ml

 

 

k.A.

 

 

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

h

 

 

Legionellen 2)                          /100ml

 

 

k.A.

 

 

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

n.n

 

 

h

 

Anmerkungen:

 

Bestimmung durch die von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung mbH unter Nr. DGA-PL-6201.03 akkreditierte und in der Liste des LANUV NRW als „Bestellte Untersuchungsstelle“ zugelassenen Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes

 

*)       Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (lfd. Nr.-Anlage Nr.).

 

**)     Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001.

 

***)    Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich

 

1)          Die Analyse umfasst derzeit 54 Wirkstoffe entsprechend der Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 7/89 S. 290-295.Bestimmung durch die Betriebs- und Forschungslaboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes gemäß Trink­wasserverordnung nach den Norm- (DIN-EN-ISO) bzw. Deutschen Einheits- (DEV-) Verfahren.

 

2)          Untersuchung durch das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn (Prof. Dr. Exner).

 

 

 

 

 

 

 

Mitteilung über Aufbereitungsstoffe

 

 

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
gemäß § 16 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001

 

Nach § 16 Absatz 5 der ab 1. Januar 2003 gültigen „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)“ vom 21. Mai 2001, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2001, Seite 959, sind die verwendeten  Aufbereitungsstoffe nach § 11 Absatz 1 durch Aushang oder sonstige schriftliche Mitteilung bekannt zu geben.

Der Wahnbachtalsperrenverband und die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH teilen hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

 

  • Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.

     

  • Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt.

     

  • Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern:

     

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen und Grenzwerte für die Restgehalte nach der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität und zur Verhinderung der Werkstoffangreifenden Wirkung) werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Mitteilung gemäß § 16 TrinkwV 2001 über die
beim Wahnbachtalsperrenverband zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

 

zugelassen gemäß der vom Bundesministerium für Gesundheit geführten Liste
nach § 11 TrinkwV 2001

 

 

 

Abschnitt der Liste

 

 

Bezeichnung
des Stoffes

 

 

Verwendungszweck
bei der Aufbereitung

 

 

Restgehalt
im Trinkwasser

 

 

Teil I a

 

 

Poly-Aluminiumchlorid

 

 

zur Flockung
und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

 

 

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Al

 

 

Teil I a

 

 

Eisen-(III)-chlorid

 

 

bedarfsweise zur Flockung
und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

 

 

Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/l Fe

 

 

Teil I a

 

 

anionische Polacrylamide

 

 

bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung

 

 

Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/l

 

 

Teil I a

 

 

Kaliumpermanganat

 

 

ausnahmsweise zur Oxidation und zur Entfernung von gelöstem Mangan

 

 

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Mn

 

 

Teil I b

 

 

Aktivkohlepulver

 

 

ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen

 

 

Vollständige Entfernung
bei der Filtration

 

 

Teil I a

 

 

Natriumsulfit

 

 

ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat

 

 

zerfällt zu Natrium
und Sulfat

 

 

Teil I a

 

 

Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure

 

 

bedarfsweise zum Einstellen des
pH-Werts

 

 

zerfallen zu Natrium
bzw. Sulfat

 

 

Teil I a

 

 

Calciumoxid bzw.
Calciumhydroxid

 

 

Einstellen des pH-Wertes, des Calciumgehaltes und der Säurekapazität

 

 

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

 

 

Teil I c

 

 

Chlordioxid

 

 

zur Desinfektion

 

 


entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

 

 

Teil I c

 

 

Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge)

 

 

ausnahmsweise zur Desinfektion

 

 

Teil II

 

 

Desinfektion durch ultraviolettes (UV) Licht

 

 

ersetzt bzw. ergänzt die Desinfektion mit Chlordioxid 

 

 

weil es sich um ein physikalisches Verfahren handelt, entstehen keine Rückstände