- Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
- Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
- Ergebnisse des Sportabzeichenwettbewerbes
- Hallenbad geschlossen
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Mitteilung über die Trinkwasserbeschaffenheit
Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.03.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Verpflichtung von sachkundigen Bürgern und Einwohnern
Ausschussvorsitzender Horst Alenfelder verpflichtet die sachkundige Bürgerin Sarah Zordel und den sachkundigen Einwohner Sascha Sandvoß in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.
Vorstellung einer Projektskizze zum Thema „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ durch die Diakonie Michaelshoven
Die Stiftung einfach helfen der Diakonie Michaelshoven, vertreten durch Herrn Stemmerich in Zusammenarbeit mit den Studenten Frau Elat und Herrn Gabler der Fachhochschule für soziale Arbeit in Köln, stellt das Projekt „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
Nach Abschluss der Präsentation und der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch die Projektteilnehmer nimmt der Ausschuss das Projekt zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen:
a) das Projekt „Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth“ weiter zu
verfolgen.
b) für die weitere Umsetzung des Projektes geeignete Finanzierungsmöglichkeiten
durch Dritte (Fördermittel, Sponsoren etc.) zu ermitteln.
einstimmig
Vorstellung des Konzeptes zu einer Entwicklungspartnerschaft zwischen der Gemeinde Ruppichteroth und der Diakonie Michaelshoven
Die Diakonie Michaelshoven, vertreten durch Herrn Jörg Schmitz, stellt ein Konzept
zur Entwicklung von generationsübergreifenden Wohn- und Betreuungsprojekten in der Gemeinde Ruppichteroth vor. In einem Entwicklungsprozess soll für die Gemeinde eine sinnvolle Infrastruktur für Wohn- und Betreuungsformen für die Zielgruppen Senioren und Menschen mit Behinderung geklärt werden. Zur Umsetzung des Prozesses soll eine Arbeitsgruppe „Senioren/behinderte Menschen“ gebildet werden, die von der Diakonie Michaelshoven moderierend unterstützt würde.
Nach ausführlicher Diskussion und Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch Herrn Schmitz und Bürgermeister Loskill beschließt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren, den Bürgermeister bis zur nächsten Sitzung mit folgenden Umsetzungsschritten zu beauftragen:
a) die Besetzung der Arbeitsgruppe „Senioren/behinderte Menschen“ mit den Ratsfraktionen abzustimmen,
b) Vorschläge für die Aufgaben und die einzelnen Zielsetzungen der Arbeitsgruppe zu erarbeiten,
c) Prüfung, ob die Kosten für eine Moderation durch die Diakonie Michaelshoven durch Fördermittel getragen werden können,
d) weitere Alternativen für eine externe und/oder interne Moderation des Entwicklungsprozesses aufzuzeigen.
einstimmig
Jugendzentrum Ruppichteroth;
hier: Jahresbericht über die Arbeit des Jugendzentrums
Der Leiter des Jugendzentrums, Herr Halberstadt, berichtet über die Arbeit des Trägers, Internationaler Bund (IB) Soziale Dienste GmbH, in den drei Jugendzentren Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid. Er stellt unter anderem die Zertifizierung als „Gut drauf“-Einrichtung dar, welche dem Jugendzentrum Ruppichteroth ein besonderes Engagement in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung bescheinigt.
Ergänzend berichtet Frau Sabine Rudner über ihre offene Jugendarbeit in Winterscheid.
Kinder- und Jugendparlament;
a) Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung
b) Aktueller Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments
a)
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes der Gemeinde Ruppichteroth unter Berücksichtigung der in der Sitzung genannten redaktionellen Änderungen. Die überarbeitete Fassung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
einstimmig
b)
Der Vorsitzende des Kinder- und Jugendparlamentes der Gemeinde Ruppichteroth, Herr Sascha Sandvoß, berichtet über die aktuelle Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes.
Die Ausführungen nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.
Integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen
Der Ausschussvorsitzende Horst Alenfelder erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2010 zu den integrativen Plätzen in Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth.
Nach eingehender Beratung beschließt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren, den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem Kreisjugendamt eine bedarfsdeckende Versorgung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen (= integrative Gruppen in Kindertageseinrichtungen) zu entwickeln.
einstimmig
Trägerschaft des Kindergartens Büchel;
hier: Aktueller Sachstandsbericht
Die mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Situation des beabsichtigten Trägerwechsels des Kindergartens Büchel zum 1. August diesen Jahres an den Ökumenischen Diakonieverein Ruppichteroth nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.
Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Loskill informiert den Ausschuss über das gemeinsame Gespräch der Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Windeck und Ruppichteroth mit der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft des Kreiskrankenhauses Waldbröl am 02.03.2010 in Waldbröl. Als Ergebnis dieser Gesprächsrunde bleibt festzuhalten, dass eine Schließung des Krankenhauses Waldbröl aktuell und künftig nicht vorgesehen ist. Es stehen unter anderem umfangreiche Umbauarbeiten an der Notaufnahme des Krankenhauses an..
Ruppichteroth, den 15. März 2010
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes
der Gemeinde Ruppichteroth
§ 1
Zusammensetzung
1. Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuP) steht unter der Trägerschaft der Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH, Köln, (Gemeinnützige IB GmbH).
2. Die Vertreter des KiJuP werden gewählt in
• den Schulen in der Gemeinde Ruppichteroth, und zwar in den drei Grundschulen, in der Hauptschule und in dem Theresiengymnasium (Auswärtige Schülerinnen und Schüler sind über die Kirchen, Vereine und das Jugendzentrum vertreten),
• der Jugendfeuerwehr der Löschzüge Ruppichteroth und Winterscheid der Gemeinde Ruppichteroth,
• den katholischen Kirchengemeinden Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid,
• der evangelischen Kirchengemeinde sowohl in Ruppichteroth als auch in Winterscheid,
• den Sportvereinen (TV Ruppichteroth, DLRG Ruppichteroth, TTV Hambuchen/Ruppichteroth, Bröltaler Sport-Club 03, TuS Winterscheid),
• den Musikvereinen (Akkordeon-Orchester Jmk Ruppichteroth, Bröltaler Musikverein, Musikverein Winterscheid),
• Waldjugend Ruppichteroth,
• dem Jugendzentrum (für die Interessenvertretung weiterer Jugendgruppen sowie für Kinder und Jugendliche, die nicht in der Gemeinde Ruppichteroth zur Schule gehen und/oder keinem Verein angehören, steht das Jugendzentrum als Ansprechpartner und Vermittler für das Kinder- und Jugendparlament zur Verfügung).
3. Die Institutionen entsenden jeweils zwei Vertreter.
4. Falls ein Mitglied des KiJuP sein Amt während der Wahlperiode niederlegt, tritt an seine Stelle ein neu zu wählender Vertreter.
5. Zwei vom KiJuP zu wählende Vertreter bilden mit einem Vertreter der Gemeinnützige IB GmbH und dem Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth den Vorsitz.
6. Ein Schriftführer, der die Ergebnisse der Beratungen festhält, wird von der Gemeindeverwaltung gestellt. Die Protokolle der Sitzungen werden im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ veröffentlicht.
7. Zu jeder Sitzung sollen neben dem Bürgermeister die Fachbereichsleiter der Gemeindeverwaltung oder deren Stellvertreter anwesend sein.
8. Als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner für Jugendarbeit wird ein Mitglied des KiJuP zu den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth eingeladen. Vertretungsberechtigt sind jeweils die Mitglieder des KiJuP. Die Entsendung des Mitgliedes sowie die Stellvertretung sollte in der vorhergehenden Sitzung des KiJuP beraten werden.
§ 2
Alter der Parlamentarier
In das KiJuP kann gewählt werden, wer mindestens 8 Jahre und nicht älter als 21 Jahre ist.
§ 3
Wahlperiode
Die Parlamentarier werden für zwei Schuljahre gewählt.
§ 4
Anzahl der Sitzungen
1. Das KiJuP führt in einer Wahlperiode mindestens vier Sitzungen durch.
2. Die Sitzungstermine werden vom Träger nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung festgelegt.
§ 5
Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen
1. Zur Sitzungsvorbereitung und insbesondere zur Festsetzung der Tagesordnung setzen sich der Vorsitz des KiJuP sowie ein Vertreter der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor der Einladung zusammen.
2. Zu den Sitzungen des KiJuP wird mindestens zwei Wochen vor der Sitzung vom Träger und dem Bürgermeister eingeladen.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Hierzu sind insbesondere die Leitungen der gemeindlichen Schulen, die Leitungen der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde, die Vorsitzenden der Ratsfraktionen, jeweils ein Vertreter der ortsansässigen Parteien sowie die Jugendlichen, die nicht in der Gemeinde Ruppichteroth zur Schule gehen und/oder keinem Verein angehören, öffentlich einzuladen. Eine Fragestunde für Nichtmitglieder ist in jeder Tagesordnung einer Sitzung des KiJuP aufzunehmen.
3. Die Vorsitzenden eröffnen und leiten die Sitzungen. Die Moderation wird vom Träger übernommen.
4. Die Vorsitzenden stellen Wortmeldungen fest und erteilen Redeerlaubnis in der Reihenfolge der Meldungen.
5. Die Dauer der Sitzung beträgt höchstens zwei Stunden. In einer offenen Fragestunde können die Parlamentarier alle kinder- und jugendrelevanten Themen und Fragen, die die Gemeinde Ruppichteroth betreffen, behandeln.
§ 6
Anträge und Abstimmungen,
Weiterleitung der Beschlüsse
1. Anträge sollen drei Wochen vor einer Sitzung des KiJuP bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Ferner können Anträge zur Tagesordnung auch während der Sitzungen gestellt werden.
2. Kommen Anträge zur Abstimmung, reicht für ihre Beschlussfassung eine einfache Mehrheit aus.
3. Diese Geschäftsordnung und Änderungen der Geschäftsordnung sind vom Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren zu beschließen.
Bei Anträgen zur Änderung dieser Geschäftsordnung ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des KiJuP erforderlich.
4. Abstimmungen werden offen durchgeführt, es sei denn, ein Sitzungsteilnehmer beantragt geheime Abstimmung.
5. Beschlüsse werden nach der Sitzung durch die Übergabe der Niederschrift dem Bürgermeister vorgelegt. Der Bürgermeister veranlasst die Umsetzung der Beschlüsse.
6. Über die Sitzungen soll im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ berichtet werden.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 09.03.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Nahverkehrsplan für den Rhein-Sieg-Kreis
2. Fortschreibung, Teilraum „Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis“
hier: Beteiligung der Gemeinde Ruppichteroth
Herr Dr. Ing. Christoph Groneck vom Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises erläutert anhand einer Beamerpräsentation das Konzept zur 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisches Kreisgebiet) für den Teilraum Ruppichteroth.
Auf Anregung der Ausschussvorsitzenden, Frau Winkler, wird der Tagesordnungspunkt 1 unterbrochen, um im Rahmen einer Fragestunde (TOP 2) den anwesenden Einwohnern Gelegenheit zu geben, sich zu dem vorgestellten Konzept zu äußern.
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner werden aus der Mitte der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angeregt Fragen gestellt, welche Herr Dr. Ing. Groneck und Bürgermeister Loskill beantworten.
Weitere Fragen nach § 19 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
Nahverkehrsplan für den Rhein-Sieg-Kreis
2. Fortschreibung, Teilraum „Rechtsrheinischer Rhein-Sieg-Kreis“
hier: Beteiligung der Gemeinde Ruppichteroth
Nach Beendigung der Fragestunde für Einwohner wird die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 fortgesetzt.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth
a) dem Konzept des Nahverkehrsplanes im Grundsatz zuzustimmen mit der zusätzlichen Vorgabe, die Haltestelle „Winterscheidermühle“ zu erhalten. Des weiteren soll auf Anregung von Ausschussmitglied Smielick für die FDP-Fraktion geprüft werden, ob die Realisierung einer Schnellbuslinie (531a) möglich ist.
einstimmig
b) den Bürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, mit dem gemeindlichen Schülerspezialverkehr Schüler anderer Schulen außerhalb der Gemeinde Ruppichteroth sowie „Jedermann-Fahrgäste“ zu befördern.
einstimmig
c) den Bürgermeister zu beauftragen, in Verhandlungen mit den Nachbarkommunen Hennef und Waldbröl zur Angebotsverbesserung des jeweiligen Schülerspezial-verkehrs zu treten.
einstimmig
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt,
- den im Rahmen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2010 bzw. des ergänzenden Antrages vom 08.03.2010 vorgebrachten Prüfungsauftrag zur Einführung eines Bürgerbusses in der Gemeinde
Ruppichteroth in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und
Umweltschutz zu vertagen.
einstimmig
Die weiteren Punkte des vorgenannten Antrages bzw. des ergänzenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.02.2010 haben aufgrund der Erläuterungen von Herrn Dr. Groneck und Herrn Bürgermeister Loskill Erledigung gefunden.
Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB für die Ortslage Rose
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Rose im Bereich der Grundstücke Gemarkung Velken, Flur 19, Flurstücke 107 und 146 auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Faktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der
Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Rose in einem Teilbereich des Grundstücks Gemarkung Velken, Flur 2, Flurstück 109 auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
einstimmig
Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für die Ortslage Bröleck-West an der Straße „Im Wiesengrund“
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 für die Ortslage Bröleck-West auf der Grundlage des Satzungsentwurfes gemäß § 13 Absatz 2 Nrn. 2 und 3 BauGB die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betr.: Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2010 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom
22. März 2010 bis 04. Mai 2010 montags bis donnerstags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr – 11.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwal-tung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom 06. April 2010 bis einschl. 20. April 2010 er-hoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Auszug aus den Ergebnissen des Sportabzeichenwettbewerbes der Schulen
sowie der GemeindeSportVerbände/StadtSportVerbände im Rhein-Sieg-Kreis 2009
Hinweis: Verglichen wird jeweils die Schülerzahl der Schulen und die Einwohnerzahl der
Kommunen mit der Anzahl der erworbenen Abzeichen.
Nach Auswertung des KreisSportBundes wurden folgende Plätze belegt:
- bei den Grundschulen:
Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid Platz 29
Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth Platz 37
Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg Platz 44
- bei den Hauptschulen:
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Platz 2
- bei den Gymnasien:
Sankt-Theresien-Gymnasium Platz 1
In der Bewertung der insgesamt 19 Stadt- und Gemeindesportverbände belegte die Gemeinde Ruppichteroth den 4. Platz.
Die Gemeinde Ruppichteroth gratuliert zu diesem erfreulichen, guten Gesamtergebnis und besonders der Gemeinschaftshauptschule sowie dem Sankt-Theresien-Gymnasium zu den herausragenden Podiumsplätzen.
Wer Interesse hat, das deutsche Sportabzeichen zu erwerben, melde sich bitte bei dem Sport-abzeichen-Obmann, Herrn Horst Funke, Telefon 0 22 95 – 15 56. Die Trainingszeiten und Prüfungstermine werden rechtzeitig unter „Vereinsmitteilungen“ hier im Mitteilungsblatt be-kannt gegeben.
Hallenbad geschlossen
Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad
am Donnerstag Vormittag, dem 01.04.10,
über Ostern von Freitag, dem 02.04. bis einschl. Montag, den 05.04.10,
und am Donnerstag Vormittag, dem 08.04.10,
geschlossen.
Ferner fallen an den beiden o. a. Donnerstagen die Warmbadetage weg.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
21. April 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30 – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 25.03.2010, AB 1,
am Freitag , dem 26.03.2010, AB 2.
Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 25.03.2010, AB 3,
am Freitag , dem 26.03.2010, AB 4.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Von Samstag, 20.03.2010 – Freitag, 26.03.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 20.03.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333
Sonntag, 21.03.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21,
Tel.: 02241/334510
Montag, 22.03.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040
Dienstag, 23.03.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940
Mittwoch, 24.03.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280
Donnerstag, 25.03.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500
Freitag, 26.03.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Mitteilung über die Trinkwasserbeschaffenheit
Beschaffenheit des vom Wahnbachtalsperrenverband
gelieferten Trinkwassers
Mitteilung für das Jahr 2010
Wasserherkunft
Der Wahnbachtalsperrenverband wird von der Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH der Stadtwerke Bonn betriebsgeführt. Er produziert in 2 Wasserwerken jährlich ca. 42 Mio m³ Trinkwasser für rund 800.000 Personen in 18 Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Ahrweiler sowie in der Bundesstadt Bonn.
Im Wasserwerk Siegburg-Siegelsknippen wird das Wasser aus der Wahnbachtalsperre sowie Grundwasser aus dem Hennefer Siegbogen aufbereitet und als Mischwasser abgegeben. Dieses Wasser wird überwiegend im östlichen Versorgungsgebiet verteilt.
Im Wasserwerk Sankt-Augustin Meindorf wird Grundwasser aus der Siegniederung aufbereitet und mit Wasser aus dem Wasserwerk Siegelsknippen gemischt. Dieses Wasser wird in das Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn abgegeben.
Das westliche Versorgungsgebiet erhält überwiegend Wasser vom Wasserwerk Siegelsknippen, das zur Deckung des Verbrauchs mit entsprechenden Mengen an Wasser aus dem Wasserwerk Meindorf ergänzt wird.
Die Wasserbeschaffenheiten der Wässer unterscheiden sich in ihren Mineraliengehalten nur geringfügig. Sie liegen normalerweise im Härtebereich „weich“ und benötigen bei der Anwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln nur die unterste Dosierung.
Wasserhärte
Nach den Jahren 2008 und 2009 in denen wegen der Sanierung der Wahnbachtalsperre das weichere Talsperrenwasser nicht zur Verfügung stand sondern nur die etwas weniger weichen Grundwässer der Gewinnungen Hennef und Meindorf, wird im Jahr 2010 der Härtegrad des Trinkwassers im östlichen und westlichen Versorgungsgebiet wieder bei 5,5 - 6,0 °dH liegen. Das entspricht dem Härtebereich „weich“. Die Talzone Bonn erhält ein Trinkwasser, das zu etwa 2/3 aus aufbereitetem Grundwasser vom Werk Meindorf und zu etwa 1/3 aus Wasser vom Wasserwerk Siegelsknippen besteht. Es liegt mit etwa 8,1 °dH ebenfalls im Härtebereich „weich“, jedoch am Übergang zwischen den Härtebereichen „weich“ und „mittel“.
Die im Jahr 2010 in den 3 Versorgungsgebieten des WTV vorliegenden Härtebereiche des Trinkwassers sind in der folgenden Tabelle angegeben.
Härtebereiche des Trinkwassers in den 3 Versorgungsgebieten des WTV
für das Jahr 2010
Versorgungsgebiet Ost |
|
Gemeinde Eitorf
|
Gemeinde Ruppichteroth
|
Stadt Hennef
|
Stadt Sankt Augustin
|
Stadt Königswinter
|
Oberkassel
|
Stadt Lohmar
|
Kreisstadt Siegburg
|
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
|
Gemeinde Windeck
|
Härtebereich weich: |
Versorgungsgebiet Bonn |
|
Beuel
|
Stadt Remagen |
Talzone Bonn / Bad Godesberg
|
|
Härtebereich weich: |
Versorgungsgebiet West |
|
Hochzone Bonn / Hardtberg
|
Stadt Rheinbach
|
Gemeinde Alfter
|
Gemeinde Wachtberg
|
Stadt Bornheim
|
Gemeinde Grafschaft |
Stadt Meckenheim
|
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
|
Härtebereich weich: |
Härtebereiche nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WMRG 2007
weich
|
weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat
|
< 8,4 °dH
|
mittel
|
1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat
|
8,4 – 14 °dH
|
hart
|
mehr als 2,5 mmol/l Calciumcarbonat
|
> 14 °dH
|
°dH : Grad deutscher Härte
Trinkwasserbeschaffenheit für das Jahr 2010
aus den Ergebnissen der chemisch-physikalischen und bakteriologischen Untersuchungen in 2009
Das Wasser wird bei der Aufbereitung in den Wasserwerken sowie bei der Abgabe in das Netz ständig mit automatischen Messgeräten überwacht und zusätzlich vom Labor des WTV regelmäßig untersucht. Auch im gesamten Versorgungsnetz werden wöchentlich bakteriologische sowie monatlich chemisch-physikalische Untersuchungen der Wasserbeschaffenheit durchgeführt.
Alle Untersuchungsbefunde werden monatlich an die Gesundheitsämter des Rhein-Sieg-Kreises, der Bundesstadt Bonn und des Landkreises Ahrweiler mitgeteilt. Auch jedes belieferte Versorgungsunternehmen erhält monatlich die betreffenden Daten.
Die Untersuchungsbefunde zeigten, dass die chemische und bakteriologische Beschaffenheit des vom WTV gelieferten Trinkwassers stets die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllt haben bzw. dass die nach TrinkwV zugelassenen bzw. geforderten Werte stets eingehalten bzw. unterschritten werden.
Aus der Vielzahl der einzelnen Untersuchungsbefunde wurden die folgenden Analysen-Tabellen erstellt.
Angegeben sind die Mittelwerte und Standardabweichungen der Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseranalysen im Jahr 2009. Die Häufigkeit der jeweiligen Untersuchungen ist in der rechten Spalte angegeben. Der Bezug zu den Vorgaben der Trinkwasserverordnung wird durch die Zuordnung der Parameter in Spalte 2 gegeben. In Spalte 3 sind die festgelegten Grenzwerte aufgeführt, mit denen eine Bewertung der Analysenwerte vorgenommen werden kann.
Diese aus den Analysen und Befunden der in 2009 vorgenommenen Untersuchungen zusammengefassten Daten repräsentieren die in 2010 zu erwartende Beschaffenheit des vom WTV gelieferten Trinkwassers.
Wasserchemische Beschaffenheit des im Jahr 2010
vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers
Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den regelmäßigen Monats-Untersuchungen Mai-Dez 2009
(k. A: keine Anforderung, n. n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)
Bezeichnung Einheit
|
Param. n. Anl. TrinkwV |
Grenzwert TrinkwV |
Versorgungsbereich
|
Unters. häuf. |
||
Ost
|
Bonn
|
West
|
||||
Sensorische Kenngrößen:
|
|
|
|
|
|
|
Geruchsschwellenwert
|
7-3
|
2 / 3
|
1
|
1
|
1
|
t
|
Geschmack
|
8-3
|
annehmbar
|
erfüllt
|
erfüllt
|
erfüllt
|
t
|
Färbung (SAK-436nm) m-1
|
6-3
|
0,5
|
0,02 ± 0,01
|
0,02 ± 0,01
|
0,02 ± 0,02
|
wt
|
Trübung FNU
|
17-3
|
1,0
|
< 0,1
|
< 0,1
|
< 0,1
|
f
|
Physikalische Kenngrößen
|
|
|
|
|
|
|
Temperatur °C
|
k.A.
|
25
|
10,6 ± 2,1
|
11,5 ± 0,4
|
11,4 ± 1,3
|
t
|
elektr. Leitfähigkeit (b. 25°C) mS/m
|
11-3
|
279
|
27 ± 1
|
39 ± 3
|
29 ± 3
|
f
|
pH-Wert (b. 10°C)
|
18-3
|
≥ 7,7
|
8,2 ± 0,1
|
8,0 ± 0,1
|
8,3 ± 0,1
|
t
|
Calcitlösekapazität bei 10°C mg/l
|
18-3
|
≤ 5,0
|
1,0 ± 0,3
|
-0,2 ± 0,7
|
0,3 ± 0,4
|
m
|
Sauerstoffsättigung %
|
k.A.
|
|
> 95
|
> 95
|
> 95
|
m
|
Chemische Kenngrößen
|
|
|
|
|
|
|
Summenparameter f. organ. Stoffe
|
|
|
|
|
|
|
Organ. Geb. Kohlenstoff (TOC) mg/l
|
14-3
|
o. a. V.
|
0,8 ± 0,1
|
< 0,5
|
0,7 ± 0,1
|
wt
|
UV-Extinktion (SAK-254nm) m-1
|
k.A.
|
|
1,5 ± 0,2
|
0,9 ± 0,2
|
1,4 ± 0,2
|
wt
|
Anionen
|
|
|
|
|
|
|
Borat (als Bor) mg/l
|
3-2.I
|
1
|
0,03 ± 0,01
|
0,05 ± 0,01
|
0,03 ± 0,01
|
w
|
Bromat mg/l
|
4-2.I
|
0,01
|
< 0,0005
|
< 0,0005
|
< 0,0005
|
h
|
Bromid mg/l
|
k.A.
|
|
< 0,2
|
< 0,2
|
< 0,2
|
h
|
Chlorid mg/l
|
3-3
|
250
|
25 ± 1
|
29 ± 2
|
25 ± 2
|
w
|
Fluorid mg/l
|
8-2.I
|
1,5
|
< 0,1
|
< 0,1
|
< 0,1
|
m
|
Nitrat mg/l
|
9-2.I
|
50
|
12 ± 2
|
21 ± 3
|
14 ± 3
|
w
|
Nitrit mg/l
|
9-2.II
|
0,5 / 0,1
|
< 0,01
|
< 0,01
|
< 0,01
|
w
|
Phosphat (als P) mg/l
|
k.A.
|
|
< 0,01
|
< 0,01
|
< 0,01
|
w
|
Sulfat mg/l
|
16-3
|
240
|
26 ± 1
|
38 ± 3
|
29 ± 3
|
w
|
Silikat (als Si) mg/l
|
k.A.
|
|
3,0 ± 0,5
|
4,8 ± 0,6
|
3,3 ± 0,7
|
w
|
Säurekapazität (Ks 4,3) mmol/l
|
k.A.
|
|
1,1 ± 0,1
|
1,8 ± 0,2
|
1,3 ± 0,2
|
w
|
Kationen
|
|
|
|
|
|
|
Ammonium mg/l
|
2-3
|
0,5
|
< 0,02
|
< 0,02
|
< 0,02
|
wt
|
Natrium mg/l
|
13-3
|
200
|
12,4 ± 0,8
|
17,9 ± 1,5
|
13,4 ± 1,5
|
w
|
Kalium mg/l
|
k.A.
|
|
2,4 ± 0,1
|
3,6 ± 0,4
|
2,6± 0,3
|
w
|
Calcium mg/l
|
k.A.
|
|
28,8 ± 0,8
|
43,6 ± 3,9
|
31,9 ± 3,5
|
w
|
Magnesium mg/l
|
k.A.
|
|
6,0 ± 0,3
|
8,5 ± 0,9
|
6,5 ± 0,7
|
w
|
Carbonathärte °dH
|
k.A.
|
|
2,9 ± 0,3
|
4,9 ± 0,6
|
3,5 ± 0,6
|
w
|
Gesamthärte mmol/l
|
k.A.
|
|
0,96 ± 0,04
|
1,45 ± 0,13
|
1,07 ± 0,11
|
w
|
Grad deutscher Härte °dH
|
k.A.
|
|
5,4 ± 0,2
|
8,1 ± 0,7
|
6,0 ± 0,6
|
|
Härtebereich n. Waschmittel- u. |
k.A.
|
|
weich
|
weich
|
weich
|
|
Anmerkungen:
Bestimmung durch die von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung mbH unter Nr. DGA-PL-6201.03 akkreditierte und in der Liste des LANUV NRW als „Bestellte Untersuchungsstelle“ zugelassenen Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes
*) Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (lfd. Nr.-Anlage Nr.) k. A.: keine Anforderung.
**) Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001.
***) Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich
Spurenstoffgehalte und bakteriologische Beschaffenheit des im Jahr 2010
vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers
Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den regelmäßigen Untersuchungen von Jan. bis Dez. 2009
(n.n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)
Bezeichnung Einheit
|
Param. n. Anl. TrinkwV |
Grenzwert TrinkwV |
Versorgungsbereich
|
Unters. häuf. |
||
Ost
|
Bonn
|
West
|
||||
Spurenelemente
|
|
|
|
|
|
|
Aluminium mg/l
|
1-3
|
0,2
|
0,01
|
< 0,01
|
0,01
|
wt
|
Antimon mg/l
|
1-2.II
|
0,005
|
< 0,001
|
< 0,001
|
< 0,001
|
h
|
Arsen mg/l
|
2-2.II
|
0,01
|
< 0,001
|
< 0,001
|
< 0,001
|
h
|
Blei mg/l
|
4-2.II
|
0,01
|
< 0,001
|
< 0,001
|
< 0,001
|
h
|
Cadmium mg/l
|
5-2.II
|
0,005
|
< 0,0005
|
< 0,0005
|
< 0,0005
|
h
|
Chrom mg/l
|
5-2.I
|
0,05
|
< 0,01
|
< 0,01
|
< 0,01
|
h
|
Eisen mg/l
|
5-3
|
0,2
|
< 0,02
|
< 0,02
|
< 0,02
|
wt
|
Kupfer mg/l
|
7-2.II
|
2
|
< 0,01
|
< 0,01
|
< 0,01
|
h
|
Mangan mg/l
|
12-3
|
0,05
|
< 0,005
|
< 0,005
|
< 0,005
|
wt
|
Nickel mg/l
|
8-2.II
|
0,02
|
< 0,005
|
< 0,005
|
< 0,005
|
h
|
Quecksilber mg/l
|
12-2.I
|
0,001
|
< 0,0001
|
< 0,0001
|
< 0,0001
|
h
|
Selen mg/l
|
13-2.I
|
0,01
|
< 0,001
|
< 0,001
|
< 0,001
|
h
|
Uran mg/l
|
-
|
-
|
< 0,0002
|
< 0,0002
|
< 0,0002
|
j
|
Organische Spurenstoffe
|
|
|
|
|
|
|
Trihalogenmethane mg/l
|
11-2.II
|
0,05
|
< 0,001
|
< 0,001
|
< 0,001
|
m
|
Trichlorethen + Tetrachlorethen mg/l
|
14-2.I
|
0,01
|
< 0,0002
|
< 0,0002
|
< 0,0002
|
m
|
Pflanzenbehandlungsmittel 1) mg/l
|
10-2.I
|
0,0001
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
m
|
Benzo(a)pyren2) mg/l
|
3-2.II
|
0,00001
|
< 0,000005
|
< 0,000005
|
< 0,000005
|
h
|
Polyzyklische Aromaten 2) mg/l
|
10-2.II
|
0,0001
|
< 0,000025
|
< 0,000025
|
< 0,000025
|
h
|
Cyanid 2) mg/l
|
6-2.I
|
0,05
|
< 0,005
|
< 0,005
|
< 0,005
|
h
|
Chlorit (bei Chlordioxid-Dos.) mg/l
|
|
0,2
|
0,11 ± 0,03
|
0,05 ± 0,03
|
0,13 ± 0,02
|
hw
|
Bakteriologische Parameter
|
|
|
|
|
|
|
Koloniezahl 20°C /1ml
|
9-3
|
100
|
< 1 – < 10
|
< 1 – < 10
|
< 1 – < 10
|
t/w
|
Koloniezahl 36°C /1ml
|
10-3
|
100
|
< 1 – < 10
|
< 1 – < 10
|
< 1 – < 10
|
t/w
|
Coliforme-Bakterien /100ml
|
3-1
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
t
|
Escherichia-coli /100ml
|
1-1
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
t
|
Clostridium /100ml
|
4-3
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
m
|
Enterokokken /100ml
|
2-1
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
m
|
Fäkalstreptokokken 2) /100ml
|
k.A.
|
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
h
|
Legionellen 2) /100ml
|
k.A.
|
|
n.n
|
n.n
|
n.n
|
h
|
Anmerkungen:
Bestimmung durch die von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung mbH unter Nr. DGA-PL-6201.03 akkreditierte und in der Liste des LANUV NRW als „Bestellte Untersuchungsstelle“ zugelassenen Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes
*) Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (lfd. Nr.-Anlage Nr.).
**) Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001.
***) Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich
1) Die Analyse umfasst derzeit 54 Wirkstoffe entsprechend der Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 7/89 S. 290-295.Bestimmung durch die Betriebs- und Forschungslaboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes gemäß Trinkwasserverordnung nach den Norm- (DIN-EN-ISO) bzw. Deutschen Einheits- (DEV-) Verfahren.
2) Untersuchung durch das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn (Prof. Dr. Exner).
Mitteilung über Aufbereitungsstoffe
Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
gemäß § 16 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001
Nach § 16 Absatz 5 der ab 1. Januar 2003 gültigen „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001)“ vom 21. Mai 2001, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2001, Seite 959, sind die verwendeten Aufbereitungsstoffe nach § 11 Absatz 1 durch Aushang oder sonstige schriftliche Mitteilung bekannt zu geben.
Der Wahnbachtalsperrenverband und die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH teilen hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Bundesministerium für Gesundheit zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:
Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:
- Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.
- Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt.
- Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern:
Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen und Grenzwerte für die Restgehalte nach der Aufbereitung weit unterschritten.
Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.
Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität und zur Verhinderung der Werkstoffangreifenden Wirkung) werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.
Mitteilung gemäß § 16 TrinkwV 2001 über die
beim Wahnbachtalsperrenverband zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
zugelassen gemäß der vom Bundesministerium für Gesundheit geführten Liste
nach § 11 TrinkwV 2001
Abschnitt der Liste
|
Bezeichnung |
Verwendungszweck |
Restgehalt |
Teil I a
|
Poly-Aluminiumchlorid
|
zur Flockung |
Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Al
|
Teil I a
|
Eisen-(III)-chlorid
|
bedarfsweise zur Flockung |
Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/l Fe
|
Teil I a
|
anionische Polacrylamide
|
bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung
|
Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/l
|
Teil I a
|
Kaliumpermanganat
|
ausnahmsweise zur Oxidation und zur Entfernung von gelöstem Mangan
|
Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Mn
|
Teil I b
|
Aktivkohlepulver
|
ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen
|
Vollständige Entfernung |
Teil I a
|
Natriumsulfit
|
ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat
|
zerfällt zu Natrium |
Teil I a
|
Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure
|
bedarfsweise zum Einstellen des |
zerfallen zu Natrium |
Teil I a
|
Calciumoxid bzw. |
Einstellen des pH-Wertes, des Calciumgehaltes und der Säurekapazität
|
entsprechend den Anforderungen der TrinkwV
|
Teil I c
|
Chlordioxid
|
zur Desinfektion
|
|
Teil I c
|
Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge)
|
ausnahmsweise zur Desinfektion
|
|
Teil II
|
Desinfektion durch ultraviolettes (UV) Licht
|
ersetzt bzw. ergänzt die Desinfektion mit Chlordioxid
|
weil es sich um ein physikalisches Verfahren handelt, entstehen keine Rückstände
|