- Einladung zum Bürger- und Pressegespräch - Veranstaltungen 2010 in der Gemeinde Ruppichteroth
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung
- 18. Satzung zur Änderung der VHS-Verbandssatzung
- Auswechslung von Wasserzählern
- Hallenbad Ruppichteroth
- Sirenenüberprüfung
- Rentensprechtag
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
Liebe Hallenbadnutzerinnen und –nutzer, aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defektes am Hubboden muss unser Hallenbad ab sofort für die nächsten Tage geschlossen werden. Sobald die Zeitdauer für die Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten bekannt ist erfolgen weitere Informationen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Einladung zum Bürger- und Pressegespräch
Veranstaltungen 2010 in der Gemeinde Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ruppichteroth hat in 2010 eine Menge zu bieten – vom Frühjahr bis in den Winter hinein werden die drei Hauptorte, aber auch die Außenorte durch eine Reihe von Veranstaltungen bereichert: informativ, spannend, unterhaltend. Sie werden das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Gemeinde Ruppichteroth bereichern. Sie wollen wissen, was im Detail angeboten wird? Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter stellen gemeinsam mit mir sowohl der Presse als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Veranstaltungen in Kurzvorträgen vor.
Das Presse- und Bürgergespräch findet statt
am Montag, den 12. April 2010,
um 16.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg.
Folgende Vereine nehmen an dem Pressetermin teil und präsentieren die einzelnen Veranstaltungen:
Akkordeon Orchester jmk Ruppichteroth
1. Wöngteschter Fastelovendsverein 2001
Turnverein 1888 Ruppichteroth
Bürgerverein Ruppichteroth
Männergesangsverein „Sangeslust“ Winterscheid
Bröltaler SC 03
TuS Winterscheid 1923
Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth
Pfarr-Cäcilien-Chor Ruppichteroth
Bürgerverein Schönenberg
Schaufenster Ruppichteroth
Heimatverein Winterscheid
Ökumenische Bücherei – Büchereiring Ruppichteroth
Musikverein Winterscheid 1895
Den Vereinen und mir ist es wichtig, erstmalig in einer neuen Form Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürgern, sowie der örtlichen Presse die vielfältigen und zahlreichen Veranstaltungen in der Gemeinde Ruppichteroth vorzustellen. Besonders in diesem Jahr stehen durch drei große Jubiläen (140 Jahre Pfarr-Cäcilien-Chor = ältester Verein der Gemeinde, 100 Jahre MGV „Sangeslust“ Winterscheid und 40 Jahre Jugendfeuerwehr) interessante und spannende Veranstaltungshöhepunkte in den Startlöchern.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Gespräch ist keine Voraussetzung – sie würde aber die Vorbereitung erleichtern.
Falls Sie sich anmelden möchten – bitte unter: 02295 - 4921.
Oder per E-Mail unter: buergermeister@ruppichteroth.de
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 09. Mai 2010
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen für die Stimmbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom
19.04.2010 bis 23.04.2010
während der Dienststunden
montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtig-keit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso-nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben aufgeführten Einsichtsfrist
spätestens am 23.04.2010, bis 12.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 18.04.2010
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 25 - Rhein-Sieg-Kreis I -
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses (bis zum 23.04.2010) versäumt hat,
b) er aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund nicht in das Wählerverzeichnis auf-genommen worden ist,
c) seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.
6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
07.05.2010, 18.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809
Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine
fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth, http://www.ruppichteroth.de/, besuchen, finden Sie auf der Startseite den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusen-dung der Briefwahlunterlagen einschließt.
Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per
E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:
claudia.winkler@ruppichteroth.de
Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und
Stimmbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahltag (09.05.2010), 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zuge-gangen ist, kann ihm
bis zum Tag vor der Wahl (08.05.2010), 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den in Ziffer 5.2,
Buchstabe a) bis c), angegebenen Voraussetzungen den Antrag noch am
Wahltag (09.05.2010), bis 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
Person bedienen.
Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen
am Freitag, den 07.05.2010 von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,
am Samstag, den 08.05.2010 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Sonntag, den 09.05.2010 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
geöffnet.
7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt,
? kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
Bitte beachten Sie:
Gegenüber den bisherigen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen können Sie dies-mal eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben:
- Erststimme für die Wahl des Wahlkreisbewerbers
- Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei,
? legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu
verschließen ist,
? unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Tages,
? steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unter-schriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
? verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
? übersendet diesen durch die Post an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf dieser nicht mehr zu-rückgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen ist.
In Krankenhäusern, Seniorenheimen, Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimm-zettelumschlag gelegt werden kann. Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körper-liche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Ver-trauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag (09.05.2010), bis 18.00 Uhr,
eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005
- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
der kommunalen Mandatsträger -
Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth, im Rahmen derer die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persön-lichen Verhältnisse zu geben haben, sind die nachfolgenden Angaben zu veröffentlichen.
In der Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korrup-tionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.
Gemäß § 17 dieses Gesetzes haben Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und der Bürgermeister gegenüber der Aufsichtsbehörde Auskunft zu geben über:
1. den ausgeübten Beruf
2. Beraterverträge
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisa-tionsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden.
Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.
Die unter Ziffer 1 – 6 aufgeführten Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffent-lichen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth werden die vorgenannten Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der Internet-Homepage der Gemeinde Ruppichteroth öffentlich bekannt gemacht.
Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 17 des o.g. Gesetzes der Aufsichtbehörde anzuzei-gen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese Angaben in der für die Rats- und Ausschussmitglieder vorgesehenen Form veröf-fentlicht.
Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen Bürger/innen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208, in der Zeit vom
12.04. - 14.05.2010 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind im Internet unter www.ruppichteroth.de/ Rathaus und Politik/ Politik öffentlich bekannt gemacht.
18. Satzung zur Änderung der VHS-Verbandssatzung
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises hat die 18. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Volkshochschulzweckverbandes Rhein-Sieg gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV.NRW
S. 298), am 17.03.2010 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg-Rundschau) öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG weise ich auf diese Veröffentlichung hin.
Auswechslung von Wasserzählern
Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht. Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt. Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluß an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.
Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.
Hallenbad Ruppichteroth
Sehr geehrte Nutzer/innen unseres Hallenbades!
Das Bad muss aus betrieblichen Gründen
am Donnerstag Vormittag, dem 15.04.10,
geschlossen bleiben.
Am Nachmittag ist das Bad wie gewohnt ab 15.00 Uhr inkl. Warmbade-Temperatur geöffnet.
Aktuelle Änderungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter http://www.ruppichteroth.de/. Gerne können Sie diese auch telefonisch unter 0 22 95 – 56 01 im Hallenbad erfragen.
Sirenenüberprüfung
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, dem 10.04.2010 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
21. April 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30 – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden am
Dienstag, dem 13.04.2010
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchtlich)
am Donnerstag, dem 15.04.2009, AB 3,
am Freitag, dem 16.04.2009, AB 4.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 15.04.2009, AB 1,
am Freitag, dem 16.04.2009, AB 2.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 10.04.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Sonntag, den 11.04.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Montag, den 12.04.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Dienstag, den 12.04.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, den 14.04.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Donnerstag, den 15.04.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Freitag, den 16.04.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 10.04.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Sonntag, 11.04.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel 02246/4380
Montag, 12.04.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Dienstag, 13.04.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Mittwoch, 14.04.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hirsch-Apotheke, Wahlscheid, Wahlscheiderstr. 25, Tel.: 02206/7937
Donnerstag, 15.04.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonner Straße 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Dreilinden-Apotheke, Hennef-Uckerath, Westerwaldstr. 195, Tel.: 02248/2173
Freitag, 16.04.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!