Nachrichten

 

 

 

- Stellenausschreibungen
- Sportlerehrung 2022
- Anmeldeverfahren der Sekundarschule
- Schöffenwahl
- Sitzung des Rates
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Stellenausschreibungen

- Die Gemeinde Ruppichteroth sucht eine Leiterin/einen Leiter für den gemeindlichen Bauhof (m/w/d).

- Die Gemeinde Ruppichteroth sucht im Fachbereich 3 Hochbau/ Gebäudemanagement eine staatl. geprüfte Gebäudetechnikerin/einen staatl. geprüften Gebäudetechniker bzw. eine Bautechnikerin/einen Bautechniker (m/w/d).

 

Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/stellenausschreibungen/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth für das Jahr 2022

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.

Die Richtlinien und Meldezettel nebst Datenschutz-Grundverordnung inkl. Einverständniserklärung liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 106, aus. Sie können auch per Email unter dunja.steimel@ruppichteroth.de angefordert werden.

Vorschläge bitte ich bis spätestens 05.03.2023 einzureichen.

Die Ehrung findet am 18.Juni 2023 im Rahmen des 11. Bröltaler Familiensonntags statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt anmelden!
Das Anmeldeverfahren der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth ist gestartet

Am 06.02.2023 hat das Anmeldeverfahren an der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth begonnen.
Für die Eltern besteht die Möglichkeit, ihr(e) Kind(er) noch bis zum 03.03.2023,
von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr anzumelden.
Gerne können auch Termine zu einem anderen Zeitpunkt mit Frau de Wijn
(n.dewijn@sek-nr.de) vereinbart werden.

Mehr Informationen zur Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth
und den Anmeldungen finden Sie auf unseren Social-Media-Kanälen, auf unserer gemeindlichen Homepage: www.ruppichteroth.de und auf der Homepage der Sekundarschule unter: www.sek-nr.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für
die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl


Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht Siegburg für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Vorschläge von Personen zu
unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von
mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
-spätestens bis zum 31.05.2023- beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasse zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 -  Familienname,
 -  Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
 -  Vorname,
 -  Geburtsort,
 -  bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises,
    bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
 -  Geburtstag,
 -  Beruf und
 -  Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Ein Bewerbungsformular kann unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der z.Zt. gültigen Fassung
können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

a)
Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

2.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)
Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr
noch nicht vollendet haben würden,

2.
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,

 

 

3.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen,

4.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

5.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für
das Amt nicht geeignet sind,

6.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)
Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

3.
Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand
versetzt werden können,

4.
Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

5.
gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-
und Gerichtshelferinnen und -helfer,

6.
Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Ver-einigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

d)
Personen, die gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich diejenigen, die

1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben oder

2.
wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiterin oder
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

Am Donnerstag, den 23. Februar 2023, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil
 1.  
Fragestunde für Einwohner

 

 2.  
Nachwahl für diverse Ausschüsse des Rates und der Lenkungsgruppe Klimaschutz

 

 3.  
Ausbau der Hauptstraße in Winterscheid;
hier: Erweiterter Ausbau von Ortsausgang West Richtung Schreckenberg bis
        Einmündungsbereich „Schreckenberger Straße“;
        Vorstellung der Entwurfsplanung und Beschlussfassung über den Ausbau

 

 4.  
Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Neufestsetzung der Reihenfolge und der Ausbauzeitpunkte zum Ausbau

 

 5.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 


Nichtöffentlicher Teil
 6.  
Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth; hier: Auftragsvergabe zum Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen
        Schreckenberg

 

 7.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.