Nachrichten

 



- Stellenausschreibungen
- Fundsachen
- Kleiderkammer
- Schuldnerberatung
- Lärmaktionsplan 4. Runde
- Bereitschaftsdienste
- Amtliche Bekanntmachungen

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams am gemeindlichen Bauhof eine Straßenbauerin/einen Straßenbauer oder eine Straßenwärterin/einen Straßenwärter (m/w/d).

 

 

Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

1 Lesebrille, Fundort: Ruppichteroth, in der 11.KW
.
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern Tel. 02295/4924, 4935 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer im ehemaligen Kloster in Ruppichteroth, Mucher Straße 13, 2. Stock, ist im ersten Halbjahr 2024 jeden zweiten Donnerstag, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Geöffnet ist die Kleiderkammer:
    • am 11. Januar und am 25. Januar,
    • am 7. Februar (mittwochs) und am 22. Februar,
    • am 7. März und am 21. März,
    • am 4. April und am 18. April,
    • am 2. Mai, am 16. Mai und am 29. Mai,
    • am 13. Juni und am 27. Juni.

Aktuell ist ein gleichzeitiger Zutritt von maximal drei Personen erlaubt.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle!
Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

Bleiben Sie bitte gesund!
Das Team der Kleiderkammer Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer
Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der
Gemeinde Ruppichteroth


Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 26. März 2024, in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr,

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121, statt.

Das SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis
e.V.) steht ihnen natürlich weiterhin telefonisch oder in ihren Geschäftsstellen zur
Verfügung (Frau Biesenbach: Tel.-Nr. 02241-177816).

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
(Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) müssen beim Jobcenter
Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines für die Schuldner-
beratung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lärmaktionsplan 4. Runde für die Gemeinde Ruppichteroth
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
         Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutz-
         gesetz (BImSchG)


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat auf Empfehlung des Ausschusses für
Planung, Klima- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 07.03.2024 im Verfahren
gemäß § 47d Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.
Durch diese Auslegung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit an der Aus-
arbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplans 4. Runde mitzuwirken.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus
von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen
bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggfls. zu überarbeiten.
Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrs-
straßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Gesamtkonzept,
das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz „Ruhiger
Gebiete“ umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für
diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisen-
bahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen
in Bundeshoheit zuständig.

Die Planung ist erforderlich, um in Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
und der darauf fußenden nationalen Gesetzgebung auf der Basis der Kartierungen
der gegebenen Lärmsituation, Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen
sichtbar zu machen und zu regeln:
1. Hauptverkehrsstraße: mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen    
    Kraftverkehrszeugen pro Jahr,
2. Haupteisenbahnstrecke: mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen
    pro Jahr,
3. Großflughäfen: Verkehrsflughafen mit einem Verkehrsaufkommen von über
    50.000 Bewegungen pro Jahr und
4. Ballungsraum: ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und
    einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro km².
Die Planung dient grundsätzlich auch dem Schutz „Ruhiger Gebiete“.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mit-
wirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 


Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffent-
licher Belange erfolgt in zwei Phasen.
Grundlage für die erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärm-
kartierung (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/).
Ihre Stellungnahmen werden ausgewertet und in der Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplans 4. Runde berücksichtigt. Die zweite Phase der Beteiligung wird
nach Fertigstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans 4. Runde stattfinden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde ist vom

15. März 2024 bis einschließlich 12. April 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter https://www.ruppichteroth.de/laermaktionsplan veröffentlicht.

Der Entwurf liegt zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Gemeinde Ruppichteroth im Fachbereich 2 „Öffentliche Ordnung, Soziales, Bürgerbüro, Einwohnermelde- und Standesamt“, Erdgeschoss Zimmer 102, Schönenberg,
Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth während der Dienststunden

montags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags    von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags     von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
freitags     von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an den Fachbereich 2 „Öffentliche
Ordnung, Soziales, Bürgerbüro, Einwohnermelde- und Standesamt“ der Gemeinde
Ruppichteroth (ordnungsamt@ruppichteroth.de) erfolgen.
Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Schönenberg,
Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth), oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth entscheidet bei der Beschlussfassung des
Lärmaktionsplanes 4. Runde in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellung-
nahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Lärmaktionsplan 4. Runde unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen:
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-
Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

 

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahn-
strecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - verfügbare Kartendienste
von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach
§ 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im
Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Gemeinde Ruppichteroth auf Empfehlung
des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024 gefasst hat,
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsverfahrensgesetz NRW - VwVfG NRW)
auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter
https://www.ruppichteroth.de/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27a VwVfG NRW auf der
Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter
https://www.ruppichteroth.de/laermaktionsplan/ veröffentlicht.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die
Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines
Mildner-Rest (Dipl.-Soziaalarbeiterin - SKF), mit Terminvereinbarung,
Tel.-Nr.: 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache
(Tel.-Nr.: 02241-958046, E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.

 


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sitzung des Rates


Am Dienstag, den 19.03.2024, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil
 1.

 2.
Fragestunde für Einwohner

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 3.  
Unterbringung von Flüchtlingen;
hier: Errichtung einer Wohncontaineranlage

 

 4.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27.02.2024 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.
Tagesordnungspunkt:
Mitgliedschaft im Naturarena Bergisches Land e.V.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der     Gemeinde Ruppichteroth den Beschluss zu fassen, durch die im Jahre 2018 über den     Rhein-Sieg-Kreis erfolgte Beteiligung an der Bergischen gGmbH und die damit einher-gehende Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Naturarena Bergisches Land e.V. zum 01.01.2024 umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel in den nächsten Haushaltsplan für das Jahr 2024 und für die Folgejahre einzustellen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
REGIONALE 2025 und LEADER;
hier: Aktueller Sachstandsbericht zu den laufenden interkommunalen Projekten
BM Loskill ergänzt zur Verwaltungsvorlage, dass es nochmals ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer gegeben hat, in welchem seinerseits nochmals deutlich gemacht wurde, dass er bereit ist, den notwendigen Streifen seines Grundstückes entlang der L86 für das vorgenannte Projekt zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht im Rahmen eines Verkaufs, sondern über einen entsprechenden Gestattungsvertrag.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder zu den Themen „Lückenschluss“ und Gesamtperspektive Brölkorridor“ wurden seitens der Verwaltung beantwortet.
Zum aktuellen Sachstand „ehem. Synagoge“ berichtet BM Loskill, insbesondere zu der am 29.11.2023 durchgeführten Ideenwerkstatt sowie zu der letzten Projektgruppensitzung am 25.01.2024, in welcher die Ergebnisse der Studierenden der Alanus Hochschule aus Alfter unter Leitung von Frau Prof. Klußmann vorgestellt worden sind. Weiterhin teilte BM Loskill mit, dass die beiden AGs „Erwerb und Nutzung von Immobilien“ und Finanzierung und Trägerschaft“ gegründet worden sind, um diese Themenbereiche voranzutreiben. Beide AGs tagen Anfang März 2024 erstmalig zusammen.

Im Zuge der Erläuterungen zum Thema „Mobilstationen“ fragten Ausschussmitglieder nach, ob die Verwaltung sich gemeinsam mit go.Rheinland den gesamten Hauptort Winterscheid angesehen habe und ob es nicht ggfls. an einer anderen Stelle innerhalb des Hauptortes    Winterscheid die Möglichkeit zur Schaffung einer Mobilstation gäbe.
Die Verwaltung teilt mit, dass zum Zeitpunkt der Ortsbegehung mit go.Rheinland die Hauptstraße saniert wurde und daher zum Teil gesperrt war, so dass eine vollständige Begehung des Hauptortes        Winterscheid nicht erfolgen konnte.
Es wird sich darauf verständigt, mögliche Alternativen zur Umsetzung einer Mobilstation im Hauptort Winterscheid verwaltungsseitig nochmals zu prüfen und mit Vertretern von go.Rheinland im Rahmen einer Ortsbegehung abzustimmen.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29.02.2024 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
Herr Feld aus Thilhove erbittet Informationen betreffend das Löschwasserversorgungskonzept für die Ortslage Reiferscheid. Bürgermeister Loskill informiert diesbezüglich über die Prioritätenliste gemäß der Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 und sichert Herrn Feld eine Rückmeldung über den geplanten zeitlichen Rahmen zu.
Tagesordnungspunkt:
Resolution zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Resolution zu beschließen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Erstellung eines Löschwasserversorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet Ruppichteroth;
hier: Beschluss der Prioritätenliste
Auf Anregung der CDU-Fraktion empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Gemeinde zu beschließen, zur schrittweisen Beseitigung der bestehenden Unterdeckung in der Löschwasserversorgung die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen

    1) Installierung einer Druckerhöhungsanlage (DEA) im Bereich Bröleck/Büchel im Jahre 2024,

    2) Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Oeleroth im Jahre 2025

umzusetzen und die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 einzuplanen.

Die weiteren geplanten Maßnahmen ab dem Jahre 2026 und fortfolgend werden in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses beraten.  

einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Ausbau der Hauptstraße in Winterscheid;
hier: Erweiterung des Ausbauauftrages für die Hauptstraße um die Änderung
          Straßenentwässerung im Bauabschnitt E (Turnhalle bis Petruskapelle)
    • Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung-, Klima und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung-, Klima und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 22. Februar 2024 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner

In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.

Tagesordnungspunkt:
Ausbau der Erschließungsstraßen Schönenberg Nord „Auf dem Hau“;
hier:     Vorstellung der Entwurfsplanung und
    Durchführung einer Einwohnerversammlung

Herr Michael Stelter stellt die Entwurfsplanung der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Schönenberg-Nord „Auf dem Hau“ vor. Entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes werden die geplanten Straßen ausgehend von der Straße „Etzenbacher Weg“ in südliche Richtung hergestellt und enden jeweils in einem Wendehammer als Wendemöglichkeit. Die Beseitigung des Niederschlagswassers und des Schmutzwassers ist als Trennsystem geplant. Die erforderlichen Versorgungsleitungen werden ebenfalls in den Erschließungsstraßen verlegt. Der Ausbau erfolgt mit Straßenentwässerung und einer Asphaltdecke in einer Breite von
6,00 m. In der westlichen Erschließungsstraße sollen im Einmündungsbereich der Straße
„Etzenbacher Weg“ ergänzend 6 Stellplätze geschaffen werden, um auch den Besuchern des Gebietes Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin erläutert er, dass in einem ersten Schritt die Kanalleitungen einschließlich der erforderlichen Versorgungsleitungen verlegt werden. Die Verkehrsflächen werden als sog. Baustraßen erstellt. Der Straßenendausbau mit Randeinfassungen und einer Asphaltbetondeckschicht erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt.

Nach dem Beschluss und der Durchführung der Einwohnerversammlung werden die Ergebnisse im Ausschuss bzw. Rat vorgestellt. Im nächsten Schritt muss der Baubeschluss gefasst werden.

Im Anschluss an die Präsentation beantworten Herr Stelter und die Vertreter der Verwaltung die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Planung, Klima- und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Entwurfsplanung zum Ausbau der Erschließungsstraßen Schönenberg Nord „Auf dem Hau“ zu beschließen.
einstimmig    

Tagesordnungspunkt:
Bericht des Klimaschutzmanagers

Herr Christian Simons berichtet über den aktuellen Sachstand des Starkregenrisikomanagements und der kommunalen Wärmeplanung, wobei er diesbezüglich insbesondere auf den Status der Förderung eingeht.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen

Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 GeschO liegen nicht vor.

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

    • Löschwasserversorgung in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.02.2024
    • Errichtung eines Tier- und Freizeitparks östlich der Ortslage Derenbach;
hier: Erste Vorstellung der Projektidee und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
    • Erschließung des Gewerbegebietes Oeleroth;
hier: Weitere Vorgehensweise
    • Mitteilung und Anfragen