Nachrichten

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Hedwig Happ, Ruppichteroth-Winterscheid, Herrnsteinstraße 17, zur Vollendung des 95. Lebensjahres am 29. März 2024

 

- Stellenausschreibungen
- Fundsachen
- Erschließung des Neubaugebietes Schönenberg-Nord
- Jahresbericht 2023 der Freiwilligen Feuerwehr
- Bröltal-Bad öffnet wieder
- Wohncontaineranlage für geflüchtete Menschen
- Erweiterung des Flughafens Köln/Bonn
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Weitere Informationen zu unseren Stellenausschreibungen erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung des Teams am gemeindlichen Bauhof eine Straßenbauerin/einen Straßenbauer oder eine Straßenwärterin/einen Straßenwärter (m/w/d).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

1 Autoschlüssel, Fundort: Waldweg zwischen Gießelbach und Hodgeroth, am 17.03.2024.

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern Tel. 02295/4924, 4935 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Einladung


Information der Einwohnerinnen und Einwohner über die Erschließung des Neubaugebietes Schönenberg-Nord „Auf dem Hau“


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 7. März 2024 auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz am   22. Februar 2024 vorgestellten Entwurfsplanungen die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur öffentlichen Information der Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

Die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über die Erschließung des Neubaugebietes Schönenberg Nord „Auf dem Hau“ findet am

Donnerstag, dem 18. April 2024, um 19.00 Uhr
im katholischen Pfarrheim Schönenberg, Am Kirchberg 1, 53809 Ruppichteroth, statt.

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner werden hiermit herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresbericht 2023 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Der Jahresbericht 2023 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth ist auf der Internet-
seite der Gemeinde Ruppichteroth (www.ruppichteroth.de) für alle Bürgerinnen und
Bürger ab sofort veröffentlicht.

Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen den Jahresbericht auch gerne in Papierform
aus. Sie können diesen an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die
Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diesen gerne zu.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-490.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad öffnet wieder

Es ist soweit. Die Gemeindeverwaltung hat einen Interims-Betriebsleiter gefunden, so dass das Bröltal-Bad wieder geöffnet wird.

Am Dienstag, dem 9. April 2024, startet der leicht eingeschränkte Betrieb.

montags
geschlossen


dienstags
  8.00 – 13.00 Uhr
Schulschwimmen

14.00 – 18.00 Uhr
Kursbetrieb

18.00 – 20.00 Uhr
Vereinsschwimmen

20.00 – 21.00 Uhr
Kursbetrieb

mittwochs
  6.00 –   8.00 Uhr
Frühschwimmen

  8.00 – 13.00 Uhr
Schulschwimmen

14.00 – 19.00 Uhr
Kursbetrieb

donnerstags
  7.00 – 10.00 Uhr
Allgemeinheit

10.00 – 11.30 Uhr
Schulschwimmen

14.00 – 17. 30 Uhr
Kursbetrieb

18.00 – 21. 00 Uhr
Allgemeinheit

freitags
  8.00 – 13.00 Uhr
Schulschwimmen

14.00 – 20.00 Uhr
Kursbetrieb

samstags
geschlossen


sonntags
  13.30 – 16.00 Uhr
Allgemeinheit

 16.00 – 19.00 Uhr
Vereinsschwimmen

Das Schulschwimmen ist bereits ab dem 12.03.2024 möglich.
In den gesamten Osterferien (23.03. – 08.04.2024) bleibt das Bad geschlossen.

Aktuelle Infos finden Sie auf der Homepage, bei Facebook und Instagram.
Das Bad erreichen Sie unter 0 22 95 – 56 01.
Auf der Homepage finden Sie das Bad unter www.ruppichteroth.de/broeltal-bad/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Errichtung einer Wohncontaineranlage zur Aufnahme von geflüchteten Menschen am Bröltal-Bad in Ruppichteroth


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir erleben eine Zeit, in der vieles in Bewegung ist. Eine der sichtbaren Veränderungen, nicht
nur in Ruppichteroth, ist die Ankunft von Menschen, die vor Konflikten und Not fliehen.
Unsere Gemeinde hat die Aufgabe, diesen Menschen ein vorübergehendes Zuhause zu geben. Das ist unsere gesetzlich festgeschriebene Pflicht, aber auch ein Zeichen von Menschlichkeit.

Viele, der uns vom Land NRW zugewiesenen geflüchteten Menschen, sind privat untergebracht. Doch das Angebot an privaten Unterkünften ist ausgeschöpft. Darum müssen wir schon seit geraumer Zeit auch die Turnhalle in Schönenberg als vorübergehende Unterkunft nutzen. Wir wissen aber, wie sehr die Halle von unseren Schulen und den Vereinen gebraucht wird.

Um die Turnhalle wieder für Schul- und Vereinssport freigeben zu können und gleichzeitig auf künftige Zuweisungen vorbereitet zu sein, hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth den Bau einer Wohncontaineranlage am Bröltal-Bad in Ruppichteroth beschlossen.

Es ist dem Rat, der Verwaltung und dem Bürgermeister wichtig, dass Sie nachvollziehen können, warum diese Maßnahme notwendig ist und wie wir gemeinsam dafür sorgen können, dass sie gut funktioniert.

Deshalb haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten aufgeschrieben, die auf der Webseite der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de ab sofort veröffentlicht sind. Die Übersicht wird aktualisiert, um Sie auf dem Laufenden zu halten.
Wenn Sie weitere Fragen haben - senden Sie diese gerne an buergerinfo@ruppichteroth.de.

Ruppichteroth, den 20. März 2024
Bürgermeister Mario Loskill
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Gemeinde Ruppichteroth:
Martin Groeger, CDU-Fraktion
Ruth Kühn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dirk Düster, SPD-Fraktion
Alexander Herking, FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Planfeststellungsbeschluss
für die Erweiterung des Vorfelds A u.a.
des Verkehrsflughafens Köln/Bonn

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr
vom 31.01.2024
II.5-31-21-4 (2)

I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie  die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.
Folgende Planunterlagen sind Gegenstand des Beschlusses:
Flugbetriebsflächen:
Nr.
Bezeichnung
Datum
Maßstab
1027-G-V-1T-LP-1
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 1: Erweiterung Vorfeld A, Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
25.11.2016
1:1.000
LP RAMPAE 01
Lageplan Flächen Erweiterung Vorfeld A
01.12.2016
1:1.000
RQ RAMPAE 01
Regelquerschnitt Erweiterung Vorfeld A
01.12.2016
1:100
LP RAMPA 01
Lageplan Flächen Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
24.10.2016
1:1.000
RQ RAMPA 01
Regelquerschnitt Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
24.10.2016
1:20
1027-G-V1T-LP-2
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 2: Vorfeldlückenschluss E/F
25.11.2016
1:1.000
CGN-EF-PFA-03
Vorfeldlückenschluss E/F Lageplan mit Höhenlinien
26.10.2016
1:1.000
CGN-EF-PFA-05
Vorfeldlückenschluss E/F Vorfeldschnitte
26.10.2016
1:1.000
1:100

 


Bauleitplanerische Festsetzungen:
Nr.
Bezeichnung
Datum
Maßstab
1027-G-V-1T-LP-I
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 3: Frachtriegel
25.11.2016
1:2.500
1027-G-V-1T-LP-II
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 4: Frachtzentrum General Cargo
25.11.2016
1:1.000
1027-G-V-1T-LP-II
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 5: Sonstige Hochbauflächen, Parkhaus 1, Hotel u. Anbau T2 West
25.11.2016
1:1.000
1027-G-V-1T-LP-IV
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 6: Verwaltungsgebäude
25.11.2016
1:1.000

Landschaftspflegerischer Begleitplan:
Bezeichnung
Datum
Bauzeitbeschränkung außerhalb der Vogelbrutzeit
10.08.2017
Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit
10.08.2017
Flächeninanspruchnahme reduzieren und Ausschlusszonen beachten
10.08.2017
Regelmäßige Kontrolle der Bauflächen auf Kreuzkrötenlaich
10.08.2017
Kontrolle des Baufeldes im Hinblick auf Zauneidechsen-Vorkommen und ggf. Umsiedlung
10.08.2017
Übersichtsbegehung auf Fledermausquartiere
10.08.2017
Vogelfreundliche Gestaltung von Glasfassaden
10.08.2017
Verwendung von insektenfreundlichem Licht
10.08.2017
Maßnahmenübersichtsplan „Wahner Heide“
14.11.2011
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.10 „Beweidungszug Südheide“ (Auszug)
10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.6 „Aggeraue“ (Auszug)
10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontofläche Nr. 2.1 „Brander-Hasbacher Wiesen“
11/2014

Der Trägerin des Vorhabens, der Flughafen Köln/Bonn GmbH, werden Auflagen erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

 

II.
    1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.  

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung seit dem 14.02.2024 einsehbar.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 (einschließlich) in den folgenden Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:


    2. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei dem

Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: poststelle@munv.nrw.de
schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung, die durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW ersetzt wird, Klage beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die
Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines
Mildner-Rest (Dipl.-Soziaalarbeiterin - SKF), mit Terminvereinbarung,
Tel.-Nr.: 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache
(Tel.-Nr.: 02241-958046, E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.

 


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.