Artikel Übersicht
Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 4.900 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tage-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 142,0 (Quelle: LZG NRW).
Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus
(Stand 06.11.2020, 13:30 Uhr):
Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 4.596 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 146,8 (Quelle: LZG NRW).
Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus
(Stand 04.11.2020, 15:45 Uhr):
Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 4.004 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 116,5 (Quelle: LZG NRW).
Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus (Stand 30.10.2020, 13:30 Uhr):
Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereins- und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die LINKE,
die am 28. Oktober 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefassten Beschlüsse (= siehe beigefügter Anhang Datei „BKMPK28102020end_Protokoll“)
sowie die am heutigen Tage verkündete neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (= siehe beigefügte Datei) sehen leider in vielen wichtigen Lebensbereichen und somit auch im Sport- und Freizeitbereich
wieder massive Einschränkungen und Verbote vor.

Herzlichen Glückwunsch Frau Mathilde Fischer, Ruppichteroth-Winterscheid, Am Südhang 50, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 1. November 2020.
- Schließung des Rathauses ab dem 27.10.2020
- Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
- Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2021
- Mario Loskill informiert!
- Absage der Einwohnerversammlung Hauptstraße Winterscheid
- Bereitschaftsdienste
- Anmeldung Kindergärten
- Konstituierende Sitzung des Rates
Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 3.681 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 86,9 (Quelle: LZG NRW).
Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus
(Stand 28.10.2020, 15:00 Uhr):
Coronavirus: Rhein-Sieg-Kreis weitet die Gefährdungsstufe 2 auf das ganze Kreisgebiet aus
Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Seit heute (28. Oktober 2020) gilt für das ganze Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2. "Damit sind die Einschränkungen, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht, jetzt für den ganzen Rhein-Sieg-Kreis verbindlich", betont Landrat Sebastian Schuster.
Die Coronaschutzverordnung betrachtet Kreise in der Frage der 7-Tages-Inzidenz als Ganzes, sieht aber vor, dass von den zu treffenden Maßnahmen und Einschränkungen solche Kommunen ausgenommen werden können, in denen das Infektionsgeschehen signifikant geringer ist. In der Allgemeinverfügung der vergangenen Woche zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 hatte der Rhein-Sieg-Kreis daher Eitorf, Meckenheim, Much, Swisttal, Wachtberg und Windeck aufgrund der seinerzeit deutlich niedrigeren Infektionswerte zunächst noch von den verschärften Regelungen ausgenommen.
"Inzwischen hat sich das Infektionsgeschehen dort aber auch so dynamisch entwickelt, dass wir auch hier gezwungen sind, die strengen Maßnahmen zu implementieren", so Landrat Sebastian Schuster weiter. Das bedeutet, dass im gesamten Rhein-Sieg-Kreis an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal 5 Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen.
Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 28.10.2020, 0:00 Uhr) bei 86,9.
Rechtliche Basis der Allgemeinverfügungen ist die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung, die vorsieht, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung (§ 15a Abs. 3 bzw. 4).
Weil die Coronaschutzverordnung selbst nur bis 31. Oktober 2020 gilt, sind die Allgemeinverfügungen ebenfalls bis dahin befristet. Sobald die neue Coronaschutzverordnung erlassen wird, wird der Rhein-Sieg-Kreis wiederum durch den Erlass angepasster Allgemeinverfügungen reagieren müssen.

Herzlichen Glückwunsch Frau Margarete Lercher, Ruppichteroth-Schönenberg, Etzenbach 6, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 29. Oktober 2020.
- Schließung des Rathauses ab 27.10.2020
- Bereitschaftsdienste
Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Rhein-Sieg-Kreis sind insgesamt 2.951 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden. Der Wert für die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 55,9 (Quelle: LZG NRW).
Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus
(Stand 21.10.2020, 15:45 Uhr):
Coronavirus: Rhein-Sieg-Kreis stellt offiziell die Gefährdungsstufe 2 fest
Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Heute (21. Oktober 2020) hat der Rhein-Sieg-Kreis durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufe 2 festgestellt.
"Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen nicht klar abgrenzen lässt", erklärt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Dazu gehören Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf.
"Für diese Städte und Gemeinden gelten ab Mitternacht alle Regelungen, die die Coronaschutzverordnung für eine 7-Tages-Inzidenz ab 50 vorsieht", so Kreisdirektorin Svenja Udelhoven weiter. "Das bedeutet, dass an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal 5 Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen."
Rechtliche Basis der heutigen Allgemeinverfügungen ist die seit dem Wochenende gültige Fassung der Coronaschutzverordnung, in der das Land NRW die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom vergangenen Mittwoch umgesetzt hat. Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht vor, dass Kreise formell das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 bzw. 2 durch eine Allgemeinverfügung feststellen, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über dem Wert von 35 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o.ä. zurückzuführen und einzugrenzen ist.
Gestern hatte der Rhein-Sieg-Kreis nach Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 die Gefährdungsstufe 1 festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz für den Rhein-Sieg-Kreis liegt aktuell (LZG Stand 21.10.2020, 0:00 Uhr) bei 55,9 erfüllt damit die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährdungsstufe 2; der Rhein-Sieg-Kreis ist damit verpflichtet, die Gefährdungsstufe 2 heute festzustellen.
Die 7-Tages-Inzidenz bildet ab, wie viele Menschen sich im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben.
Anders als Städte und Gemeinden, die auf Basis des § 16 CoronaSchVO individuelle Schutzmaßnahmen anordnen können, ist Voraussetzung für Allgemeinverfügungen auf Kreisebene der Tatbestand des § 15 a CoronaSchVO, der bestimmt, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit den Wert von 35 bzw. 50 überschreiten muss. Die dann maßgeblichen Schutzmaßnahmen ergeben sich unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung (§ 15a Abs. 3 bzw. 4).
Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2 können erst aufgehoben
werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum
von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Allgemeinverfügungen können unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
1581 Artikel (159 Seiten, 10 Artikel pro Seite)
Die Gemeinde besteht neben den drei Hauptorten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid aus folgenden weiteren Ortsteilen: Ahe, Bacherhof, Bechlingen, Beiert, Berg, Bölkum, Bornscheid, Bröleck, Brölerhof, Broscheid, Büchel, Damm, Derenbach, Dörgen, Ennenbach, Fußberg, Fußhollen, Gießelbach, Hänscheid, Hambuchen, Harth, Hatterscheid, Herrenbröl, Herrnstein, Hodgeroth, Holenfeld, Honscheid, Hove, Ifang, Ingersau, Jünkersfeld, Junkersaurenbach, Kämerscheid, Kammerich, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Kuchem, Litterscheid, Millerscheid, Mittelsaurenbach, Neuenhof bei Ruppichteroth, Neuenhof bei Winterscheid, Niederlückerath, Niederpropach, Niedersaurenbach, Oberlückerath, Obersaurenbach, Oeleroth, Paulinenthal, Pulvermühle, Reiferscheid, Retscheroth, Rose, Rotscheroth, Scheid, Schmitzdörfgen, Schmitzhöfgen, Schneppe, Schreckenberg, Stockum, Stranzenbach, Straße, Tanneck, Thal, Thilhove, Velken, Wingenbach, Wingenbacherhof, Winterscheiderbröl, Winterscheidermühle.
Die Bekanntmachungen in unseren Artikeln/Terminen sind natürlich ohne Gewähr! Trotz eingehender Kontrolle durch unsere Redaktion können wir keine Verantwortung für die Inhalte verlinkter Seiten übernehmen. Sollten Sie auf, Ihrer Meinung nach, bedenkliche Inhalte stoßen so informieren Sie uns bitte umgehend per e-mail! Sie helfen uns damit den Qualitässtandard hoch zu halten.
Die Nutzung der Daten aus unserem Download Verzeichnis erfolgt auf eigene Gefahr - wir übernehmen keinerlei Gewähr, es gilt die GPL! Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Links dieser Seite zu anderen Seiten und stellen klar, dass wir uns den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu eigen machen möchten! Alle Logos und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer jeweiligen Besitzer. Die Kommentare wie Beiträge fremder Autoren stehen im Verantwortungsbereich ihrer jeweiligen Poster. This publication includes images from CorelDRAW9 which are proted by copyright laws of the U.S., Canada and elsewhere. Used under license. Außerdem verwenden wir Bilder von: Pixelio.de , deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos. Ansonsten unterliegen alle unsere Inhalte selbstverständlich dem Copyright und sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zu reproduzieren!